Senatjustizverwaltung - Berlin entschädigt 35 Menschen für ungerechtfertigte Haft im Jahr 2022

Do 28.12.23 | 07:46 Uhr
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Ein paar Turnschuhe stehen am 13.06.2013 am Gitter einer Gefängniszelle in der JVA Tegel. (Quelle: Picture Alliance/Thomas Köhler)
Video: rbb24 | 28.12.2023 | Nachrichten | Bild: Picture Alliance/Thomas Köhler

Die Berliner Justiz hat im Jahr 2022 35 Menschen für insgesamt 2.624 Tage in Haft entschädigt. An die Betroffenen wurden dafür 196.800 Euro gezahlt, wie die Senatsjustizverwaltung der dpa mitteilte.

Die Betroffenen waren vorwiegend in Untersuchungshaft gekommen, bevor sich ihre Unschuld herausstellte oder die Beweise für eine Straftat nicht ausreichten.

Die Zeitspanne, die die betroffenen Menschen hinter Gittern verbrachten, fiel den Angaben zufolge sehr unterschiedlich aus. Im Minimalfall ging es um vier Tage, in einem Einzelfall seien es 393 Tage gewesen. Im Durchschnitt saßen die Entschädigten 74 Tage ungerechtfertigt in Haft.

75 Euro pro Hafttag

Im Jahr 2021 hatten nach früheren Angaben 54 Menschen eine Entschädigung von insgesamt 520.000 Euro erhalten - für zusammen 6.936 Tage in Haft. Sie saßen im Durchschnitt rund 128 Tage ungerechtfertigt hinter Gittern.

Angaben für 2023 lagen laut Justizverwaltung noch nicht vor. Die Justizbehörde betonte, dass die Auszahlung keinen Rückschluss auf eine Rechtswidrigkeit von Maßnahmen zulasse. Selbst bei einer Verurteilung könne es zu einer Entschädigung kommen - beispielsweise, wenn die Zeit in der U-Haft die eigentliche Haftstrafe übersteige.

Für einen Hafttag werden 75 Euro gezahlt, dies ist bundesweit geregelt. Der Tagessatz wurde erst 2020 erhöht - davor wurden nur 25 Euro pro Hafttag gezahlt.

Sendung: rbb24, 28.12.2023, 16 Uhr

6 Kommentare

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  1. 6.

    Sind Sie sicher, daß dieGehalts zahlungen nur eingestellt werden? Und nicht der Arbeitnehmer noch gekündigt wird?

  2. 5.

    Wer legt eigentlich diese geringen 75 Euro fest? Ist ja nicht mal pro 8h Mindestlohn.

  3. 4.

    Zum Tagessatz von 75€ dürften bei der arbeitenden Bevölkerung auch noch Zahlungen zur Sozialversicherung kommen. Immerhin werden von den meisten Arbeitgebern die Gehaltszahlungen bei U-Haft eingestellt und damit auch die Zahlungen zur Sozialversicherung.

  4. 3.

    Wie im Artikel erwähnt, wurden die U-Inhaftierten in den meisten Fällen frei-gelassen/freigesprochen, entweder wegen erwiesener Unschuld oder aus Mangel an Beweisen. Im Fall von zu langer Verfahrensdauer werden in der Regel Haftbefehle gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt.

  5. 2.

    Aha, Sie meinen also, jede Prozessakte und jeden Verfahrensablauf im Detail inkl ihrer Fehler zu kennen, um zu meinen, dass jede Haft und Haftanordnung gerechtfertigt ist. Also ein Alleskenner und Strafrechtexperte inkl Strafprozess Experte auf hohem Niveau, der überall Akteneinsicht hatte und mehr weiß alle alle

  6. 1.

    Das Problem ist nicht die "ungerechtfertigte" Haft; denn die wurde zu Recht von einem Haftrichter angeordnet, sondern die Tatsache, dass die Justiz einfach zu langsam und dann auch noch häufig nicht erfolgreich bei der Verfahrensabwicklung arbeitet. Ursächlich dafür sind die knappen Kapazitäten und antiquierte Abläufe (z. B. Papierakten in Zentralregistraturen für einzelne Gerichte usw.)

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