Justizstatistik für 2021 - Fast 7.000 Tage saßen Menschen zu Unrecht in Berliner Gefängnissen

Fr 23.12.22 | 10:27 Uhr
  11
Justizbeamter im Flur der Untersuchungshaftanstalt Moabit in Berlin mit geschlossenen Zellentüren. (Quelle: imago images)
Audio: rbb24 Inforadio | 23.12.2022 | Juliane Kowollik | Bild: imago images

Exakt 6936 Tage haben Menschen im vergangenen Jahr zu Unrecht in Berliner Haftanstalten gesessen. Die betroffenen 54 Personen haben dafür eine Entschädigung von insgesamt 520.000 Euro erhalten, wie aus Zahlen der Senatsjustizverwaltung für 2021 hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.

Die Betroffenen waren vorwiegend in Untersuchungshaft gekommen, bevor sich ihre Unschuld herausstellte oder die Beweise für eine Straftat nicht ausreichten. Die Zeitspanne, die die Menschen hinter Gittern verbrachten, reichte den Angaben nach von 4 bis zu 768 Tagen. Angaben für 2022 liegen laut Justizverwaltung noch nicht vor.

Entschädigungen reichen von 200 bis 57.600 Euro

Für einen Hafttag werden 75 Euro gezahlt, dies ist bundesweit geregelt. Insgesamt sind laut Justizverwaltung im Jahr 2021 an 78 Menschen Entschädigungszahlungen geleistet worden.

Denn es gab nicht nur Geld für zu Unrecht erlittene Haft aus der Justizkasse. Für Anwaltskosten oder für beschlagnahmte Gegenstände wurden insgesamt rund 31.280 Euro gezahlt. Die Summe, die jeweils an die Betroffenen gezahlt wurde als Entschädigung, reichte laut Justizverwaltung von 200 Euro bis 57.600 Euro.

Sendung: Fritz, 23.12.2022, 9:45 Uhr

11 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 11.

    Alle Zahlen dürften sie hier finden:
    https://www.bundesjustizamt.de/DE/Service/Justizstatistiken/Justizstatistiken_node.html

  2. 10.

    Nun steht im Bericht aber "vorwiegend". Demnach müssen auch Leute zu Unrecht im Knast gesessen haben, also verurteilt worden sein. Das ist nun nicht gerade eine Reputation für einen Rechtsstaat.

  3. 9.

    „Man sitzt in Untersuchungshaft nicht weil man schuldig ist, sondern weil die formellen (richterliche Anordnung) und materiellen Voraussetzungen der Untersuchungshaft (Dringender Tatverdacht, Haftgrund, Verhältnismäßigkeit) vorgelegen haben. Insofern kann man (mMn) auch bei anschließendem Freispruch nicht von unrechtmäßigem Einsitzen sprechen.“

    Würden Sie, wenn Sie selbst eine ganze zeitlang unschuldig in Haft hätten verbringen müssen, nicht auch von Unrechtmäßigkeit, sondern stattdessen von einem „Sonderopfer“ sprechen, das Sie erbracht haben? So einen Sachverhalt als Nicht-Selbst-Betroffener von außen zu beurteilen, ist immer schön einfach …

  4. 8.

    „Und wie viele Tage saßen Menschen zu Recht in Berliner Gefängnissen?
    Um ein Verhältnis für die "Fehlerquote" zu bekommen...“

    Welche Rolle würde diese „Fehlerquote“ denn für Sie für persönlich spielen, wenn Sie Monate oder Jahre zu Unrecht in Haft hätten verbringen müssen? Wäre dann etwa nicht – Fehlerquote hin oder her – jeder einzelne Tag einer zu viel gewesen?

  5. 7.

    Vermögenschäden werden daher auch zusätzlich ersetzt. Die 75€ sind für Nichtvermögensschäden ("Quasi-Schmerzensgeld"). Vgl. § 7 Abs. 1,3 StrEG

  6. 6.

    24 h in Haft zu 75 €. Das ist ja weniger als der Mindestlohn. In der Haftzeit kann man nicht weiter arbeiten gehen und die Kosten laufen weiter. 3 oder 4 Tage mag das gehen, aber für über 700 Tage? Dann ist das Haus/die Wohnung weg, wenn die Miete, der Kredit usw. nicht gezahlt werden können. Die wirklich unschuldig eingesperrten Menschen trifft das sicher echt hart. Daher finde ich 75 € unverschämt.
    Der Staat sollte ordentlich arbeiten, dann wäre diese Anzahl garantiert geringer.

  7. 5.

    Sie liegen mit Sicherheit falsch.
    Es gibt ein Strafgesetzbuch und eine Strafprozessordnung, die auch in Berlin gelten.
    Politiker haben mit Rechtsprechung nunmal 0,Nix zu tun. Zum Glück haben wir die "heilige Dreifaltigkeit" aus Legislative, Judikative und Exekutive. Da zählt eben "Wichtigkeit und Nichtigkeit einer subjektiven Meinung" zurecht nichts.
    Vielleicht konnte ich ein wenig zu Ihrer Aufklärung beitragen. Frohe Weihnachten!

  8. 4.

    Ich weise darauf hin, das wirklich jeder in diese Lage kommen kann und wenn man dann zu Unrecht einfährt ist jeder Tag die Hölle, da helfen auch keine 75€ Trostgeld/Tag.

  9. 3.

    Man sitzt in Untersuchungshaft nicht weil man schuldig ist, sondern weil die formellen (richterliche Anordnung) und materiellen Voraussetzungen der Untersuchungshaft (Dringender Tatverdacht, Haftgrund, Verhältnismäßigkeit) vorgelegen haben. Insofern kann man (mMn) auch bei anschließendem Freispruch nicht von unrechtmäßigem Einsitzen sprechen. Unrechtmäßig in U-Haft hat jemand gesessen bei dem die Vorraussetzungen nicht (mehr) vorgelegen haben. Entschädigt wird hier also nicht für erlittenes Unrecht sondern für eine Art "Sonderopfer".

  10. 2.

    Und wie viele Tage saßen Menschen zu Recht in Berliner Gefängnissen?
    Um ein Verhältnis für die "Fehlerquote" zu bekommen...

  11. 1.

    Jetzt weiß ich ,woher die Lasche Verurteilung von Straftaten kommt.Berlin kann Strafrecht nicht.Naja bei den Hobby Politikern,kein Wunder , Wichtigkeit und Nichtigkeit sind Subjektive Meinungen.Richter,Anwälte , Verteidiger, Staatsanwaltschaft.Geben mir manchmal das Gefühl,Rechtsprechung bei einer Segeltour auf dem Wannsee zu Erörtern.Vieleicht liege ich ja falsch.

Nächster Artikel