OVG-Urteil - Bundeswehr darf weiterhin auf altem Flughafen Tegel landen

Mi 20.12.23 | 21:32 Uhr
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Symbolbild: Ein Rettungshubschrauber vom Typ H145 LUH SAR (Light Utility Helicopter Search and Rescue) ist am 12.04.2021 in Aktion über dem Fliegerhorst Holzdorf zu sehen. (Quelle: dpa-Zentralbild/Patrick Pleul)
Audio: rbb24 Inforadio | 21.12.2023 | Matthias Gindorf | Bild: dpa-Zentralbild/Patrick Pleul

Die Bundeswehr darf laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg weiter auf dem alten Flughafen Berlin-Tegel landen. Die Richter wiesen die Klage einer Grundstückseigentümerin in zweiter Instanz am Mittwoch ab, wie das OVG mitteilte. Demnach vermietet die Frau mehrere Wohnungen auf ihren Grundstücken, die rund 200 Meter vom militärischen Teil des alten Flughafens liegen. Sie hatte unter anderem bemängelt, dass der Flugverkehr ihr Grundstückseigentum beeinträchtige und der Gesundheit ihrer Mieter schade.

Hintergrund der Klage ist eine sogenannte luftfahrtrechtliche Erlaubnis. Diese erteilte das Luftfahrtamt der Flugbereitschaft der Bundeswehr, nachdem die Betriebsgenehmigung für den stillgelegten Flughafen im Mai 2021 ausgelaufen war.

Gericht sieht keine Einschränkungen

Seit 1998 transportiert die Flugbereitschaft teils von dort Menschen des "politisch-parlamentarischen Bereichs", wie es hieß. Mit der Erlaubnis werden ihr pro Jahr bis zu 1.200 Starts und Landungen der Hubschrauber ermöglicht. Sie soll gelten, bis am Flughafen BER in Schönefeld die Infrastruktur für den Betrieb der Flugbereitschaft vorliegt - bis spätestens Ende 2029.

"Der in Rede stehende Flugbetrieb stellt weder eine Gesundheitsgefährdung für die Mieter der Klägerin dar, noch ist er nach den gesetzlich im Fluglärmschutzgesetz vorgesehenen Maßstäben unzumutbar", hieß es in der Mitteilung des OVG. Die Erlaubnis war demnach notwendig und rechtmäßig. "Insbesondere wahrt sie den erforderlichen Ausnahmecharakter und umgeht nicht die gesetzliche Pflicht, grundsätzlich nur an Flugplätzen zu starten und zu landen." Das OVG hatte damit ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt.

Sendung: rbb24 Inforadio, 21.12.2023, 5 Uhr

17 Kommentare

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  1. 16.

    So sehe ich das auch. Die Klägerin will Profit machen aus ihren Wohnungen.

  2. 15.

    Es war eine Klägerin und ich bezweifle dass sie selbt von den Lärm betroffen ist.

    "Die Richter wiesen die Klage einer Grundstückseigentümerin in zweiter Instanz am Mittwoch ab, wie das OVG mitteilte. Demnach vermietet die Frau mehrere Wohnungen auf ihren Grundstücken, die rund 200 Meter vom militärischen Teil des alten Flughafens liegen. Sie hatte unter anderem bemängelt, dass der Flugverkehr ihr Grundstückseigentum beeinträchtige und der Gesundheit ihrer Mieter schade."

    Auf deutsch: Sie wollte von ihren Mietern mehr Geld haben und das geht so lange nicht wie dort Hubschrauber landen.

  3. 14.

    "2022 gab’s 284 Flüge, im laufenden Jahr bis Ende Oktober 197." - Nicht einmal ein Flug pro Tag und in der Regel sicherlich nicht zur Nachtzeit. Bei einer Restzeit von 2-3 Jahren in Tegel dürfte das zumutbar sein.

  4. 13.

    Sollen die Klagenden doch wegziehen und da hingehen, wo sie das Gras wachsen hören.

  5. 12.

    Und das ist gut so, dass die Flugbereitschaft noch auf dem militärischen Teil fliegt. Jeder, der jetzt klagt oder schreit, könnte zukünftig dankbar sein, wenn irgendein Despot meint, hier einreiten zu wollen, wenn derjenige Geräusche von Verteidigungsmaschinerie hört, oder wollt ihr dann auch klagen?
    Was eine weichgespülte Gesellschaft, die nur Klagen im simplen Hirn hat. Fahrt nach Moskau, Peking, Tel Aviv, Gaza, Pjöngjang und tanzt da gegen die Kriege. Lasst aber den Vatikan nicht aus.

  6. 11.

    Manche Leute ziehen auch neben einen Flughafen, weil die Immobilien dort billig sind. Nach dem Einzug wird dann gegen den Fluglärm geklagt! Die
    Jurastudenten lernen diesbezüglich bereits in den ersten Semestern den „Schweinemäster“ Fall, wo jemand nach Einzug gegen den Gestank klagt.
    Da hat der sich aber verrechnet!

  7. 10.

    In der ersten Fassung des Beitrags wurde ein anderes Foto dargestellt.

    Auf diesem waren zwei "Super Puma" der Bundespolizei zu sehen.

    Soweit mir bekannt ist, ist in Tegel auch keine SAR-Staffel stationiert, sondern nur Teile
    der Flugbereitschaft, wie auch im Beitrag geschrieben.

  8. 8.

    Der SAR-Hubschrauber hat aber deutlich das Balkenkreuz der Bundeswehr dran?

  9. 7.

    Das Foto zeigt keine Hubschrauber der Bundeswehr sondern der Bundespolizei.

  10. 6.

    Die Frage stellt sich mir auch, wohl aber nicht der Redaktion, da nicht in diese Richtung weitere Recherchen gemacht wurden.
    Trotzdem würde ich das Flugfeld in der Stadt belassen, da es im Kriegsfall goldwert ist, eine solche Möglichkeit zu haben. Es geht ja "nur" um einen Hubschrauberlandeplatz und nicht um kilometerlange Runways.

  11. 5.

    Die lieben Politikerinnen und Politiker können den Zug nehmen, schließlich haben die eine Bahncard 100 1. Klasse, was für ein Luxus, warum dann noch den Flieger nehmen.

  12. 4.

    Armes Deutschland, da wird fast 15 Jahre an einen nicht richtig Betriebs bereiten Flughafen gebaut, 7Milliarden in den Sand gesetzt, Tegel muss schließen, Flughafen in der Stadt unmöglich! Dafür rauben uns jede Nacht die Hubschrauber den Schlaf. Ist schon eigenartig wie das in Deutschland so läuft.

  13. 3.

    Die Richter sollen mal 200 m neben einem Militärflugplatz leben. Dann würde das Urteil anders ausfallen. Eine Frechheit, was hier entschieden wurde. Von wegen "keine Einschränkung". Das ist offensichtlich faktisch unwahr. Wer kontrolliert Gerichte, wenn sie Fehlurteile fällen?

  14. 2.

    "...bis am BER die Infrastruktur für die Flugbereitschaft existiert...2029..."
    Also ist der BER als Ersatz für TXL immer noch nicht fertig???

  15. 1.

    Wieviele Legislaturen und Regierungen muss unser Land verbrauchen, um das Thema Flugbereitschaft der selbigen endlich mal fertig zu bekommen?
    Die Idee der Flugbereitschaft am BER gibt es ja auch nicht erst seit gestern.
    Seit wann eigentlich genau und "unumkehrbar" beschlossen?

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