Ostprignitz-Ruppin - Feuerwehreinsätze in Neuruppin sollen deutlich teurer werden

Do 01.02.24 | 23:00 Uhr
  13
Symbolbild: Einsatzkleidung von Feuerwehrleuten hängt während der Vorstellung zur Bilanz von Feuerwehr und Rettungsdienst in der Wagenhalle. (Quelle: dpa/Gollnow)
Bild: dpa/Gollnow

Wer absichtlich Rettungskräfte ruft, obwohl es keinen Notfall gibt, muss in Zukunft in Neuruppin deutlich mehr zahlen. Das gilt aber auch für diejenigen, welche die Feuerwehr grob fahrlässigerweise rufen. Für die Erhöhung der Preise hat die Stadt eine Begründung.

Einsätze der Feuerwehr in Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) könnten bald deutlich teurer werden. Das geht aus der Vorlage der neuen Gebührensatzung hervor.

Wer absichtlich die Feuerwehr ruft, obwohl kein Notfall vorliegt, könnte bald sehr viel mehr dafür zahlen. Die Gebühren werden aber nicht nur bei Fehlalarmen fällig - auch wer grob fahrlässig gehandelt hat, muss die Kosten tragen. Außerdem sind Tierhalter für die Bergung und Rettung ihrer Tiere gebührenpflichtig – eine Katze auf dem Baum könnte demnächst also ordentlich kosten.

Wer die Feuerwehr ruft, weil man bei der Nachbarin Gas zu riechen glaubt, zahlt weiterhin nichts. Wenn niemand die Schuld am Ausrücken trägt, zahlt weiterhin die Stadt.

Steigerung von 40 Euro auf 2.100 Euro

Für einen einstündigen Rettungseinsatz bei einem Verkehrsunfall, ohne dass Menschen zu Schaden gekommen sind, könnten zum Beispiel künftig knapp 1.900 Euro fällig werden, statt bisher 200 Euro - also fast das Zehnfache.

Insbesondere die Gebühren für hauptamtliche Einsatzkräfte verteuern sich. Sie sollen von bisher 28,33 Euro auf 326 Euro pro Stunde steigen. Freiwillige Einsatzkräfte kosten künftig statt 7,50 Euro pro Einsatz 91,80 Euro pro Stunde. Der Einsatz eines Einsatzleitwagens kostet statt 39,60 Euro pro Stunde nun 35,40 Euro pro Minute, also 2.124 Euro für die gesamte Stunde.

Investitionen und steigende Kosten bei der Feuerwehr

Laut "Märkische Allgemeine Zeitung" [Bezahlinhalt] habe es im vergangenen Jahr in Neuruppin 458 Einsätze der Feuerwehr gegeben, 132 davon hätten sich als Fehlalarm herausgestellt.

Die Stadt begründet die Erhöhung unter anderem mit der Erneuerung und Modernisierung des Fahrzeugbestands und Investitionen in die Feuerwehrgerätehäuser. "Diese Faktoren tragen neben den zuletzt allgemein gestiegenen Kosten (Tarifsteigerungen, Kosten für Ausrüstung und Betriebsmittel, Kraftstoffkosten etc.) zusätzlich zu Gebührensteigerungen bei", so die Stadt Neuruppin. Die Stadtverwaltung rechnet damit, durch die neuen Gebühren 345.000 Euro pro Jahr einzunehmen, das geht aus der Beschlussvorlage [neuruppin.ratsinformationsmanagement.de] hervor.

Möglich geworden sei die Veränderung durch eine Erneuerung des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes im Juni 2019, so die Stadt Neuruppin. Derzufolge dürften nun betriebswirtschaftlich kalkulierte Gebühren erhoben werden. Dabei könnten sowohl die Einsatzkosten als auch die sogenannten Vorhaltekosten nach tatsächlichen Einsatzstunden angesetzt werden.

Der Entwurf der neuen Gebührenverordnung könnte am 11. März 2024 von der Stadtverordnetenversammlung in Neuruppin beschlossen werden.

Hinweis: In einer ersten Fassung dieses Beitrags hatten wir geschrieben, dass erhöhte Kosten bei Fahrlässigkeit fällig werden. Die Stadt Neuruppin betont jedoch, dass die erhöhten Kosten bei grober Fahrlässigkeit erhoben werden. Wir bitten um Entschuldigung für diese unscharfe Formulierung.

13 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 13.

    Sie müssen alles lesen, auch die roten Links:
    "Eine Ausnahme von dieser Kostenfreiheit gilt nur ..., z.B. bei vorsätzlicher oder grob
    fahrlässiger Herbeiführung von Gefahren oder Schäden (bspw. Brandstiftung), bei Gefahren oder
    Schäden, die beim Betrieb von Fahrzeugen entstanden sind, bei Tierrettungen."

  2. 12.

    Was ist aus dem Grundsatz „lieber einmal zu viel 112 als einmal zu wenig geworden“? Also: Wenn ich den Rettungsdienst (!) rufe, weil ich schon seit 4 Wochen an Rückenschmerzen leide - selbst zahlen. Aber die Feuerwehr? Also in meinem konkreten Fall, ich rufe die 112, nachdem ich in einer Kleingartensiedlung in Bad Belzig mal wem beim Ablöschen eines kleineren Brandes geholfen habe und um Glutnester abzuklären (es gab ein ganz kleines): In Neuruppin mach ich das dann nicht mehr, weil ich dann vielleicht ein Monatsgehalt überweisen darf? Und dann brennt halt nachts die halbe Siedlung?

  3. 11.

    Man kann ja drüber denken wie man will, aber ich finde es maßlos überzogen.
    Für neue feuehrfahrzeuge können fördermittel beantragt werden, die im Regelfall auch bewilligt werden. Gleiches gilt für die Gebäude. Die dürfen garnicht umgelegt werden. Und einen Stundensatz von 360 Euro, was hat der Feuerwehrmann davon. Über den Einsatz und Umfang des Einsatzes entscheidet nicht der Anrufer sondern die Leitstelle. Die Kosten beim Unfall trägt zwar die Versicherung, aber bei kostenexplosion werden die Versicherungen massiv teurer werden.

  4. 10.

    Eine Strafgebühr ist rechtlich einfacher durchzusetzen. Da hat „Steffen“ recht. Die Stundensätze sind angreifbar.
    Wie verhält es sich, wenn ich die Feuerwehr anrufe und frage, ob ein Einsatz nötig ist?

  5. 9.

    Ob die Vorhaltekosten tatsächlich in dieser enormen Höhe anfallen, weiß ich nicht. Dafür müsste man die Einsatzzeiten der Feuerwehr kennen. Dann könnte man das hochrechnen und mit den Gesamtkosten vergleichen. Das tut aber auch gar nichts zur Sache, denn diese Fixkosten müssen aus Steuermitteln finanziert werden und nicht einfach dem auferlegt, der Hilfe benötigt. Der Schutz durch die Feuerwehr ist zunächst mal eine staatliche Aufgabe. Das bedeutet dann aber, dass die Fixkosten außerhalb der Einsatzzeiten nicht einfach umgelegt werden dürfen. Gebühren müssen im Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen und die erbrachte Leistung ist der Einsatz selbst, nicht aber die restliche Zeit. Hier kommt die Gebührenordnung zum Tragen und kein privater Vertrag, der vorher zwischen Kunden und Dienstleister ausgehandelt werden kann.

  6. 8.

    "Die Stadtverwaltung rechnet damit, durch die neuen Gebühren 345.000 Euro pro Jahr einzunehmen..."
    So ausgedrück, ist die Kommunikation der Stadt Neuruppin natürlich auch falsch. Richtiger und überzeugender wäre die Aussage, dass damit 345.000 Euro im Stadthaushalt an Ausgaben gespart werden. Denn egal wie: Die Feuerwehr wird aus dem Stadthaushalt bezahlt und ist auch mit den neuen Gebühren noch lange nicht kostendeckend.

  7. 7.

    Das sind die Vorhaltekosten, die so Hoch sind!
    Das heißt der Lohn wird lediglich umgelegt und das zu Recht!

  8. 6.

    Dass die berechneten Einsatzkosten die tatsächlichen um ein Vielfaches übersteigen, finde ich eben nicht in Ordnung oder überfällig. Gebühren haben sich an der Realität zu orientieren und sind nicht dafür gedacht, andere Kostenpositionen damit auch gleich noch zu erledigen, um die Staatskasse zu entlasten. Sie können die Kosten ja mal hochrechnen. Je nachdem, wie die Schichten der Feuerwehrleute dort geregelt sind (24- oder 8-Stundenschichten), kommen Sie bei dem Stundensatz etwa bis auf das 10-fache der tatsächlichen Personalkosten, die anderen kommen ja extra oben drauf in der gestellten Rechnung. Das ist dann vor Gericht möglicherweise sogar anfechtbar. Was mit Sicherheit zulässig wäre, wäre eine separate Strafgebühr bei Missbrauch, wenn sich also vor Ort herausstellt, dass gar kein Notfall vorlag.

  9. 5.

    Das ist absoluter Quark! Im Regelfall sind es die Versicherungen die z.B. bei einem Unfall für die verursachten Kosten aufkommt.
    Des weiteren regelt das Brand- & Katastrophenschutzgesetz, dass Wer Tiere hält, auch für etwaige Kosten aufkommen muss. Sofern ein Halter festgestellt werden kann.

  10. 4.

    Es ist grundsätzlich in Deutschland so, das gewisse Feuerwehreinsätze kostenpflichtig sind. Beispielsweise wenn ich fahrlässig etwas in Brand stecke oder wenn eine Brandmeldeanlage in einem Betrieb fehlerhaft auslöst. Hier wurden lediglich die Gebühren für diese Art von Einsätzen angepasst. Bei einem tatsächlichen Notfall wie bspw. einem Zimmerbrand muss man immer noch nichts zahlen, aber z.B. Wasser im Keller kann durchaus in Rechnung gestellt werden.

  11. 3.

    Das heißt wenn man da die 112 wählt muss man am Telefon erst mal klären was es kostet oder wie? Am besten gleich die Kreditkarte zur Hand haben oder wie soll dass gehen? Was ist wenn eine Feuerwehr aus dem Nachbarkreis kommt? Das machen die Leistellen doch alles.

  12. 2.

    "Also gestiegene Kosten sind hier ganz sicher nicht das Hauptproblem..."
    Das steht auch so im Artikel.

    Abgesehen davon, ist eine derartige Maßnahme aus meiner persönlichen Sicht schon seit vielen Jahren überfällig.
    Alle BOS werden inzwischen viel zu oft aus reiner Bequemlichkeit gerufen, nach dem Motto "Soll sich wer drum kümmern, ich zahle schließlich Steuern".
    Dem MUSS endlich Einhalt geboten werden. Nicht nur wegen der Kosten, sondern weil viel zu oft Kräfte für Lappalien gebunden werden, die an anderer Stelle gerade tatsächlich gebraucht werden.

  13. 1.

    Also gestiegene Kosten sind hier ganz sicher nicht das Hauptproblem, denn eine derartige Inflation gab es nun auch wieder nicht. Hier hat der Landkreis zu den gestiegenen Kosten, deren Ausgleich wohl jeder einsehen dürfte, einfach noch ein lukratives Einnahmemodell entdeckt, mit dem sich zusätzlich ordentlich Kasse machen lässt. Ein Feuerwehrmann im Einsatz kostet keine 300 EUR jede einzelne Stunde. Aber so können die Personalkosten für die Ruhe- und Wartezeiten geschwind auf die umgelegt werden, die auf Hilfe hoffen. Nicht immer ist einem Anrufer von vornherein klar, ob es sich wirklich um einen Notfall handelt, wenn er sich in Not fühlt, die Feuerwehr das aber am Ende ganz anders einordnet. Das beste ist: Solche Einsätze sind nicht Bestandteil des Warenkorbs zur Berechnung der Inflation. Also bleiben offiziell die Lebenskosten gleich.

Nächster Artikel