Gericht weist Klage ab - Tempo 10 für Radfahrer auf der Bergmannstraße bleibt

Fr 19.07.24 | 17:45 Uhr
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Tempo 10 für Radfahrer in der Kreuzberger Bergmannstraße - Frau fährt an Verkehrsschild vorbei (Bild: dpa-news/Christoph Soeder)
Bild: dpa-news/Christoph Soeder

Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h für Radfahrer in der Bergmannstraße in Berlin-Kreuzberg bleibt. Ein Radler, der dagegen geklagt hatte, scheiterte damit nun endgültig vor Gericht.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies seinen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz zurück: Damit ist diese im März 2023 getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts rechtskräftig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte (OVG 1 N 34/23).

Gerichte verweisen auf Umstrukturierung der Straße

Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, die bauliche Umgestaltung der Straße zu einem zentralen Aufenthaltsort im Kiez habe zu einer "komplexen Gemengelage von Fuß-, Rad-, Liefer- und Durchgangsverkehr" geführt. Die Begrenzung auf 10 Kilometer pro Stunde schütze insbesondere querende Fußgänger (VG 11 K 401/21).

In dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts wiederum heißt es, die Vorinstanz habe zutreffend infolge der Neustrukturierung des Straßenabschnitts eine Gefährdung von Fußgängern und Radfahrenden angenommen. Dies rechtfertige eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auf 10 km/h auf dem fraglichen, etwa 250 Meter langen Streckenabschnitt zwischen Zossener Straße und Nostitzstraße.

Im Zuge eines Projekts zur Verkehrsberuhigung war die Bergmannstraße umgestaltet worden. In dem Abschnitt, um den es vor Gericht ging, gibt es einen Radweg mit je einer Spur pro Richtung sowie - davon getrennt - eine Einbahnstraße für den motorisierten Verkehr, auf der ebenfalls Tempo 10 gilt.

Sendung: Fritz, 19.07.2024, 17:30 Uhr

68 Kommentare

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  1. 68.

    Das stimmt nicht, der Teil der Bergmannstraße an den Friedhöfen ist bis zum Südstern Fahrradstraße

  2. 66.

    Ich wohne in diesem Kiez. Es hält sich sowieso kaum ein Radfahrender an die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Die Straße ist gefährlich geworden aber gerade das wollte man ja vermeiden. Kontrollen finden so gut wie nie statt, was soll also das ganze Theater mit der Klage?

  3. 65.

    Was stimmt? Satire oder nicht?: Beim Kampf gegen den Klimawandel könnten die Radfahrer mehr machen: Langsamer fahren... Dann wird weniger CO2 ausgeatmet. Wenigstens ein Anfang, um das Klima zu verbessern, damit soetwas wie im Aartal nicht nochmal passiert, könnte wenigstens gemacht werden. Weil jedes bisschen hilft? Oder etwa nicht?

  4. 63.

    Gibt's denn eine Vorschrift, ein Gerichtes Messgerät zur Bestimmung des Alkohols im Blut im Auto zu haben? Da gibt es doch auch Grenzwerte...

  5. 61.

    Wie gesagt, das ist nicht meine "Logik". Die Polizei und OÄ schaffen es ja nicht mal den ruhenden Verkehr zu überwachen.

    " Augen auf im Straßenverkehr. Oder so ähnlich sagte man früher..."

    Sagte man... früher. Früher konnte ich als Kind auch noch auf der Straße spielen. Früher gab es auch noch mehr Parkplätze als Autos. Bis man anfing die Stadt zur autogerechten Stadt umzubauen, koste was wolle.

  6. 60.

    ....Kinderwagen mit Führerschein.... das ist interessant! Stelle mir Zwillingskinderwagen vor.
    Spaß beiseite: bissel Rücksicht reicht schon. Augen auf im Straßenverkehr. Oder so ähnlich sagte man früher...

  7. 59.

    Ach Teichert... wenn man ihrer Unlogik folgt müßte auch jeder Kinderwagen ein Kennzeichen besitzen und jeder Fußgänger einen Führerschein.

    Was ein Kennzeichen und Führerschein bringen kann man bei täglich 10.000en Verkehrsverstößen alleine nur in Berlin sehen, die von motorisierten Verkehrsteilnehmern begangen werden. Die meisten davon ungeahndet. Unangepasste Geschwindigkeit, Nichteinhalten des Abstands, auch beim Überholen, Falschparker uvm.

  8. 58.

    Sie haben mich gründlich mißverstanden. Ich "schreie" nicht nach Vorschriften, sondern habe nur laut darüber nachgedacht wie man das Urteil in der Praxis umsetzen soll.

    "Nach Erhebungen und Untersuchungen geht ein gesunder, unbehinderter Erwachsener zwischen 4,86 km/h bis 5,94 km/h."

    Dazu gibt es ein paar bemerkenswerte Urteile in denen Gerichte höchst unterschiedlich geurteilt haben. Zwischen 15 km/h und 4 bis 7 km/h waren bei 10 Urteilen alles drin. Das betraf jetzt Autofahrer.

    Nehmen wir mal an ein Radfahrer fährt ohne geeichten Tacho über 10 km/h. Jeder drittklassige Anwalt zerreißt vor Gericht eine verhängte OrWi in der Luft.

    DAS ist "zunehmende Bürokratie, Vorschriften, Bevormundung", da haben sie vollkommen recht. Ein Urteil dessen Umsetzung praktisch unmöglich ist.

  9. 57.

    "Meine Beobachtung ist, Autofahrende halten sich eher an Verkehrsregeln wie Radfahrende, zumal Letzgenannte gerne jeden öffentlichen Raum gebrauchen was Autofahrende nun eher nicht unterstellt werden kann."

    Natürlich, Schuld sind immer und ausschließlich die anderen. Autofahrer verursachen täglich 10.000 Verkehrsverstöße allein nur in Berlin, die meisten davon ungeahndet.

    Z.B. Parken auf Gehwegen, Radwegen und immer gerne genommen, an abgesenkten Bordsteinen, soviel zu "was Autofahrende nun eher nicht unterstellt werden kann."

    P.S. Öffentliches Straßenland ist für sie also kein " öffentlicher Raum"? Wie lange ist ihre Führerscheinprüfung her?

  10. 56.

    Es muss endlich auch verbindliche Regeln für Fahrradfahrer geben, daß bedeutet auch Führerschein Pflicht und Kennzeichen.
    Nur dann ist gewährleistet, daß der jenige Gesetze kennt und durch Kennzeichen eine Steafverfolgung möglich ist.

  11. 55.

    Fein. Und was hat das mit dem Artikel zu tun? Und sich hier als Radfahrer auszugeben um dann verbal pauschal auf Radfahrer einzuschlagen ist auch nicht wirklich neu.

  12. 54.

    "... Haben die Richter in ihrem Wolkenkuckucksheim schon mal davon gehört dass es keine Vorschrift für geeichte Tachos an Fahrräder gibt? ..."

    Sorry, dies ist doch mal wieder ,typisch' deutsch - der Schrei nach Vorschriften.
    Kann heute keiner mehr 10 km/h einschätzen oder fährt einfach langsam?

    Über zunehmende Bürokratie, Vorschriften, Bevormundung meckern, aber ...

    Mal sehen, wann wir von ersten Klagen hören, da es keine Tacho-Pflicht gibt und die Polizei dem Radler ein Bußgeld wegen 20 km/h mehr, abgenommen hat.

  13. 53.

    Recht haben, in Gefahr. Lieber warte ich (!) einmal mehr, auch wenn ich recht habe, da ich doch noch ein paar Tage länger leben will.
    Und übrigens : Für mich heißt Rot : Anhalten, egal ob als Autofahrer als Fußgänger oder Radfahrer.
    Das Gesetz ist an der Stelle eindeutig.

  14. 52.

    Ich fahre sowohl Fahrrad als auch Auto. Ich fahre so weit licked als Fahrradfahrer, dass ich versuche keinen zu gefährden halte an einer vollen Bushaltestelle auch schon mal an. Machen die meisten Radfahrer, welche ich sehe, wenn ich auf den Bus warte jedoch nicht. Deshalb mein Unverständnis gegenüber dem Kläger. Ich fahre auch als Autofahrer vorausschauend, da man immer mit der Dämkichkeit der Anderen rechnen muss. Jedoch ist mein Erleben, dass Radfahrer sich mehr in Gefahr bringen, weil sie

  15. 51.

    Ein weiteres Fehlurteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, was sich nicht mit normalen Verstand nachvollziehen lässt.

    Haben die Richter in ihrem Wolkenkuckucksheim schon mal davon gehört dass es keine Vorschrift für geeichte Tachos an Fahrräder gibt?

  16. 50.

    Was bitte ist daran unsachlich, wenn festgestellt wird, dass der meiste Platz für den Kfz draufgeht, der im Schnitt 23 h am Tag rumsteht?
    Und ja, es gibt leider zu viele Radfahrende, die Fussgehende gefährden. Darf jetzt der Autofahrende mit seinen 2 Tonnen unterm Hintern nun Radfahrende gefährden?
    Und ich wurde auf Fussgängerüberwegen auch schon fast von Autos angefahren!
    Wir sollten immer erst auf uns schauen und nicht mit Finger auf andere zeigen, um die eigenen Fehler zu rechtfertigen!

  17. 48.

    Jaja, der musste ja kommen... Gähn!!! Ist schon doof, wenn einem keine sachlichen Argumente einfallen, oder?

  18. 47.

    Hab' auch noch nie erlebt, daß Radfahrer am Zebrastreifen halten, wenn Fußgänger queren wollen. Komisch, bei Autofahrern hatte ich da noch nie Probleme...

  19. 46.

    Könnte es nicht eher sein, daß Sie Radfahrer sind und eifrig Kommentator #1 bashen, weil er/sie/es vielleicht Fußgänger ist? Getroffene Hunde bellen.

  20. 45.

    "Woher weiß man denn als Radfahrer, wie schnell man fährt, wenn man keinen Tacho hat?"
    10 km/h = Schrittgeschwindigkeit. Könnte man eventuell auch ohne Tacho abschätzen. Ist aber vermutlich zuviel verlangt.

  21. 44.

    Dieser Geist stammt noch aus Zeiten, wo Räder überwiegend als einfache Fortbewegungsmittel des täglichen Einkaufs etc. benutzt wurden.
    Heute dienen Fahrräder vermehrt der Körperertüchtigung, die aber auch im normalen Straßenverkehr praktiziert wird.
    Es kommt nun noch schlimmer, weil der Hobbyrennfahrer für seinen Sport natürlich andere Geschwindigkeiten und bessere Bahnverhältnisse einfordert.
    Kombiniert mit den ganzen Modeerscheinungen der Fortbewegung auf ein und der selben Verkehrsinfrastruktur, denn mit ein paar Fahrbahnmarkierungen ist es ja nicht getan, schreit ja förmlich nach einer Debatte und Neujustierung der gesamten StVO.

  22. 43.

    Ich bin Befürworter von flächendekendem Radverkehr! Aber ein Tempolimit für Radfahrer, wo es baulich nötig ist, halte ich für richtig. Gleiches Recht und gleiche Beschränkungen für alle! Pedelecs können sehr schnell sein btw.

  23. 42.

    Was mich aufregt ist, dass Radfahrenden immer mehr Rechte eingeräumt werden--sie auch oft Zu-Fußgehenden gleichgestellt werden.

    Warum gibt es an Fußgängerzonen Schilder--"Radfahrer frei"?--Dann brauche ich diese Zonen nicht Fußgängerzonen--sondern muss sie eher "Autofahrverbotszonen" nennen.

    Warum gibt es "Einbahnstraßen", in denen Fahräder gegen die Einbahnstraße fahren dürfen?
    Sind Fahrräder besondere Fahrzeuge, weil sie kein Nummernschild haben, keine Steuer bezahlt werden muss, keinen Motor haben...?

    Spätestens seit Fahrräder E-Motorisiert sind und Lasten/Personen-Transporter sind, müssten sie doch Autos gleichgestellt werden.
    Auch was den Tacho betrifft.Und das Parken auf Gehwegen.

  24. 41.

    Radfahrer schreien von allen am Lautesten wenn ihnen irgendetwas nicht passt, schlimmer als Autofahrer. Und Verkehrsregeln gelten auch nicht Räder. Aber da haben die Grünen in Berlin einen hohen Beitrag geleistet. Klagen über schlechte Fusswege werden stets ignoriert.

  25. 40.

    Natürlich- kaum werden Radfahrer kritisiert (nach meiner Erfahrung oft zurecht)- muss diese Kritik von einem bösen Autofahrer kommen. Laufen bzw. fahren in dieser Stadt nur noch Egoisten rum?
    Übrigens: Man hört wesentlich weniger von Fußgängern, die von Autos angefahren wurden, als von Fußgängern, die von Radfahrern "getroffen" wurden.

  26. 39.

    Ich bin so bei Ihnen. Mittlerweile ist man selbst, vor allem aber sind Fußgänger, durch andere "Mitradler" deutlich mehr gefährdet als durch Autos. Es ist unglaublich, wie ignorant ein Großteil unterwegs ist. Gehwegfahrten, rote Ampeln etc.. Selbst Eltern fahren hin zur Schule noch einigermaßen moderat, sind die Kinder abgegeben, geht die wilde Fahrt los.

  27. 38.

    Das gibt es auch heute noch. Wie allerdings auch nach einem Erste-Hilfe-Kurs oder einem Sehtest fragt Jahrzehnte später leider nie wieder jemand. Trotzdem dürfen Sie am Straßenverkehr teilnehmen. Solche Sachen würde ich deutlich mehr verpflichtend machen, anstatt irgendwelchen Schwachsinn. Und auch Fahrräder mit einem deutlich sichtbaren Kennzeichen versehen. Das ist das Mindeste.

  28. 37.

    Die Menschen haben leider die gegenseitige Rücksichtnahme und den Respekt verlernt oder von ihren Eltern garnicht gelernt. Somit ist an ein friedliches Zusammensein in einer Stadt wie Berlin nicht zu denken.

  29. 36.

    Was hat das Beanspruchen des öffentlichen Raumes mit der Einhaltung von Verkehrsregeln und der Beachtung des Par.1 der Strassenverkehrsordnung zu tun?
    Es dauert nichtmehr lange - wenn es so weitergeht - und wir diskutieren darüber, wer mehr Luft verbraucht Mensch oder Eichhörnchen.

  30. 35.

    Eigentlich lernen Kinder in der Grund-Schule die Verkehrsregeln.
    Da kommen Polizisten und machen Verkehrsunterricht in den Schulen.
    Dann müssen die Kinder ihre Fahrräder mitbringen--wer keines hat, bekommt ein Leihfahrrad.
    Dann werden im Beisein der Kinder die Fahrräder auf Verkehrssicherheit überprüft und bekommen einen Aufkleber.
    Dann geht es los--auf die Straße. Ich war damals dabei. Der Polizist fährt vor--Muttern als "Prellbock" hinterher.
    Da wird auf Hauptstraßen eingebogen, links abgebogen....Und dann bekommen sie einen "Führerschein" und wollen/dürfen ab dann alleine zur Schule fahren.
    Und zu Hause filzen sie alle Familien-Räder nach ihrer Sicherheit durch--sie sind ja dann Profis.

    Bei uns gab es damals Fahrräder und Kettcars--und wir hatten einen Verkehrsübungsplatz samt Ampeln.
    Jeder, der ein Fahrrad nutzen will, sollte zumindest einen Kurs machen, um die Regeln kennen zu lernen--ist auch füs zu Fuß gehen kein Schaden.

  31. 34.

    Sehr wichtiges Urteil. Da zu viele Radler heute kein Empfinden für andere Menschen und Fußgänger mehr besitzen und mal langsamer treten oder gar die teuflische Bremse benutzen, bekommt man nur noch so ein wenig Struktur in den Radverkehr. Ich sehe ja selbst morgens, wenn ich zur Arbeit radle, wie aggressiv und rücksichtslos meine Mitstrampler sich im Verkehr aufführen.

  32. 33.

    Sie irren sich da gewaltig… Tachopflicht braucht es nicht man hat die Regeln für Radler sehr schwammig gehalten.
    steht nur ein Tempolimit Schild da gilt es für alle Kraftfahrzeuge… das ist ein Fahrrad nicht.
    Wenn wie auf dem Bild ein Fahrrad abgebildet ist, gilt es auch für Radfahrer
    Bei einem mobilen Blitzer, bei dem na gleich rausgewunken wird, wird auch ein Bußgeld fällig.
    Für Radfahrer gilt sonst grundsätzlich sie dürfen nur so schnell Fahrer, dass sie alles im Griff haben und immer rechtzeitig bremsen können… dazu dürfen Radfahrer nur so schnell fahren wie man es von ihnen erwarten kann…. Wer also mit 70 den Mehringdamm runter heizt … hat ganz schlechte Karten denn das kann man von einem Radfahrer nicht erwarten.
    Das alles ist aber graue Theorie…. ich vermute mal in der Realität dürfte es keinen Radler treffen….

  33. 32.

    Lieber Kläger, die Zeitersparnis bei Tempo 20 gegenüber Tempo 10 auf dieser Strecke sind 45 Sekunden. Wie viel Zeit haben Sie in die Prozesse gesteckt?

  34. 31.

    Ich denke das der Schreiber eher den Bürgersteig, Bahnsteige werden auch gerne benutzt, meint.
    Dort kommt man eher selten mit Autos in Berührung, also mit fahrenden.

  35. 30.

    Ich habe noch nie einen Führerschein, geschweige denn ein Auto besessen, schließe mich aber dem schlimmen "Radfahrer-Bashing" an: Auf einem Rad kann jeder Dödel am Straßenverkehr teilnehmen, ohne eine einzige Verkehrsregel oder ein Verkehrszeichen zu kennen. Da die Gefährte keine Kennzeichen haben, fühlen sich die Kampfradler durch ihre Anonymität geschützt. An für mich als Fußgängerin grünen Ampeln, insbesondere in gewissen Stadtteilen (Kreuzberg), muss ich als Fußgängerin immer besonders aufpassen, dass nicht irgendein Radler mich über den Haufen zu fahren droht - gern klingelnd, wenn er die rote Ampel überfährt und mich noch dabei noch beschimpft. Autofahrer sind in der Regel zurückhaltender, denn denen drohen ja Punkte in Flensburg und Führerscheinverlust.

  36. 29.

    Am gefährlichsten für Fußgänger sind die Bürgersteige, neben denen ein Radweg liegt. Gestern fuhr mich eine Radfahrerin an.
    Auf die Frage, warum sie nicht auf Radweg fahre, kam ein höhnisches :" Ihnen auch noch einen schönen Tag ".

  37. 28.

    Ich fasse es nicht - da soll man also auf sage und schreibe 250 Metern mal langsam radeln, und dieser Mensch zieht damit bis vors Oberverwaltungsgericht!!
    Und hätte sicher auch Bundesverfassungsgericht und Europagerichte bemüht, wenn er denn dürfte...
    (Bin selber Radfahrer...)

  38. 26.

    Segr gut. Radfahren sollte dort verboten werden

  39. 25.

    Na wegspringen würde ich nicht, 110 kg sind nicht zu verachten. Die Flugkurve des Radlers ist mit Sicherheit wesentlich größer als meine. Und schönes Schmerzensgeld gibt's dann auch noch obendrauf.

  40. 24.

    Noch mal für alle hier. An gar keiner Stelle ist die Bergmannstrasse eine Fahrradstrasse. Es ist lediglich der Durchfahrtsverkehr ausgeschlossen. Anlieger dürfen mit dem Auto, respektive motorisierter Fahrzeuge generell einfahren. Oh man.
    Fragt in einer der umliegenden Fahrschulen nach.

  41. 22.

    Dieses Urteil macht doch nur Sinn, wenn es auch eine Tachopflicht für Radfahrer gäbe.
    Wie kann ein Gericht solch ein Urteil fällen, was objektiv, ohne Tacho, nicht umgesetzt werden kann?

  42. 21.

    Das ist doch in der gesamten Stadt so (leider). Selbst wo sichere, verpollerte Radwege existieren, wird trotzdem auf dem Gehweg geradelt - man fasse sich an den Kopf! Zebrastreifen werden meist einfach überfahren, rote Ampeln ignoriert. Was ich jeden Tag so erlebe an Fehlverhalten von Radfahrern, ist unfassbar.

  43. 20.

    Ihnen ist aber schon bewusst, dass Autofahrende den meisten öffentlichen Raum beanspruchen, oder?

  44. 19.

    Schon vor über 50 Jahren gab es Tachos für Fahrräder. Sogar für Kinder/Jugend-Räder.
    Mechanisch betrieben.
    Ohne KI .
    Fuchsschwanz, Klingel, Rückspiegel, Rücktrittsbremse und Tacho war damals Poserstandard.

    Tachopflicht wäre seit diesem Urteil dann ja wohl das Mindeste.

  45. 18.

    Wie "man" es macht, weiß ich zwar nicht, pardon, aber ich weiß, wie ich es mache. Im Sprint bekomme ich etwas über 20 km/h hin, zu Fuß gehe ich 5 km/h. Mithin das Doppelte meiner Schrittgeschwindigkeit und die Hälfte meiner Sprintgeschwindigkeit. Dürfte doch nicht all zu schwer sein.

    Ob es nun 8 oder 12 km/h sind, ist egal. Um die 10 sind es immer. Mit allem anderen verhalten sich Bürger - pardon - pedantischer als der Staat, den sie für pedantisch halten. ;-

  46. 17.

    Das einzige was gegen Radfahrer auf Gehwegen hilft sind Schranken alle 50 m

  47. 16.

    Als Anwohnerin des Kiezes muss ich sagen: seit die Bergmannstrasse eine Fahrradstrasse hat ist es für Fussgänger sehr gefährlich geworden. Das es so etwas wie eine StVO, Zebrastreifen, Fußgängerüberwege, Kreuzungen mit Vorfahrtsregeln etc. gibt, scheint einen Großteil der Fahrradfahrer hier nicht zu interessieren. Es wird nicht angehalten, gerast, am Besten noch gepöbelt oder weg geklingelt und man kann ja trotz Fahrradweg trotzdem noch auf dem Fußgängerweg fahren nicht war. Viele scheinen nach dem Motto zu fahren: ich zuerst und alle anderen haben mir aus dem Weg zu gehen.

  48. 15.

    Jaja immer gilt es für die Anderen - wenn die aber nach Gespür fahren ob mit Auto Fahrrad und letztere Fahrer auf dem Fußweg o . in einer Spielstrasse o. verkehrsberuhigten Strasse durchpesen, in Kriegskleidung passiert mir ja weniger als den Fußgängern u. ich damit das Recht des STärkeren selbst spiele dann ist das mein gutes Recht. Schließlich will ich mich ja schleunigst am Fahrradtresen von den sch. Autofahreren u. Fußgängern erholen - aber meine Denke ist ja richtig - wird mir ja von Grünen (die selbst ja nicht grün unterwegs sind) ständig salbeit - ICH bin gut, denn ich fahre Rad, u. dann ok die E-, und ich darf auch besoffen fahren denn ich trinke nach Gefühl ....

  49. 14.

    Wie bescheuert muss man sein, um gegen solch eine Vorschrift zu klagen...

  50. 13.

    Woher weiß man denn als Radfahrer, wie schnell man fährt, wenn man keinen Tacho hat?

  51. 12.

    tempo 10 gilt, soll ich jetzt lachen oder weinen?
    wer setzt jetzt diesen schwachsinn durch?
    ist halt grüne politik, ohne sinn und verstand...

  52. 11.

    Meine Beobachtung ist, Autofahrende halten sich eher an Verkehrsregeln wie Radfahrende, zumal Letzgenannte gerne jeden öffentlichen Raum gebrauchen was Autofahrende nun eher nicht unterstellt werden kann.
    Sorry ich vergaß - der Luftraum ist aber für beider Fraktionen TABU.

  53. 10.

    Sehr gut, am besten mit Fixie-Zwang.

  54. 9.

    Haben alle Radler ein Tacho? Ich nicht. Fahre nach Augenmaß und Gespür für die anderen Verkehrsteilnehmer. Viel schlimmer die E-Scooter, da frage ich mich schon, wie geistig minderbemittelt muss man sein um die Fahren zu dürf.

  55. 8.

    ...und wenn wir schon dabei sind, können wir einige hundert Meter weiter in der Bergmannstraße gleich noch überprüfen, bei welchen der durch die Fahrradstraße durchfahrenden KFZ es sich tatsächlich um Anwohner bzw. Lieferverkehr handelt und schon ist das Staatssäckel prall gefüllt.

  56. 7.

    Das ist halt Demokratie. Es kann jeder gegen alles Klage erheben und jahrelang die Justiz beschäftigen. Auch wenn es für den Einzelnen anscheinend eine unzumutbare Einschränkung seiner Freiheitsrechte ist, nur mit 10 km/h eine kurze Strecke mit dem Rad zu fahren, muß man sich nicht durch alle Instanzen klagen.

  57. 6.

    10 Km/h. Als ob sich da auch nur ein Radfahrer dran halten würde. Und vor allem, wie will man das kontrollieren und durchsetzen. Blitzer für Radfahrer. HaHa.

  58. 5.

    Ein ähnliches Missverständnis gibt es ja bis heute an Fußgängerüberwegen: Das Anhalten auf der Straße gilt natürlich nicht für Radfahrer – die fahren immer durch. Aber das Überqueren der Straße auf dem selbigen MIT dem Fahrrad – natürlich schon. Es ist längst Zeit, sie als vollwertige Verkehrsteilnehmer anzuerkennen – und auch so zu behandeln. Also Kontrollen und immer fleißig Bußgelder verteilen, auch ein Nummernschild wäre nicht schlecht. Ansonsten ist die beschlossene 10 Km/h-Regel nämlich für die Katz – so wie alle anderen Regeln auch …

  59. 4.

    Warum verallgemeinern Sie?
    Ich Mutmaße mal, dass Sie Autofahrer sind, sonst würden Sie gegen Fahrradfahrer nicht so bashen. Als Autofahrer wollen Sie sicher nicht solche Kommentare lesen.
    Das trägt nicht gerade zu einem fairen Umgang im Straßenverkehr bei.

  60. 3.

    Was den Kläger anbetrifft, hat er da wohl etwas missverstanden: "Freie Fahrt für freie Bürger" - einer der unseligsten Parolen des 20. Jahrhunderts - ist NICHT ersetzt worden durch: "Freie Fahrt für ökologiche Bürger."

    Eine Herabsetzung der Maximalgeschwindigkeit richtet sich nach den jeweiligen städtischen Gemengelagen und dabei sind dann auch Menschen auf dem Verkehrsmittel Fahrrad mit drin, soweit eben zu Fuß Gehende kreuzen.

    Danke für die gerichtliche Klarstellung. In Bezug auf die faktisch verkehrsberuhigte Zone entlang der Südfassade des Potsdamer Landtages stünde eine solche Klarstellung noch aus. Mehr als 10 km/h sollte auch da nicht drin sein und selber praktiziere ich es auch so, wenn ich zum Hbf. fahre und auch, wenn ich vom Hbf. komme. Zwei Drittel macht es leider anders. ;-

  61. 2.

    Ja sowas aber auch. Da wollen die einen verkehrsberuhigten Bereich, damit es sicherer wird und dann wird das auch noch von Radfahrern verlangt. Echt schlimm. Am Ende gilt für die gar noch die StVO und sie müssen Rücksicht auf andere nehmen.

    Am besten einige Tage da intensive Kontrollen mit Bußgeldern machen. Kommt bestimmt was zusammen.

  62. 1.

    Noch Männo, jetzt müssen sich die armen Radfahrer doch tatsächlich einschränken und Rücksicht auf andere nehmen und können nicht mit der ihnen möglichen Höchstgeschwindigkeit rücksichtslos durch die Bergmannstraße rasen. Falls ich mal Zeit habe, überlege ich mir, ob ich Mitleid haben mit dem armen Kläger haben sollte. Eher mit dem Richter oder Richterin, das sich mit solchen Mist befassen müssen.

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