Prozess in Frankfurt (Oder) - 43-Jähriger wegen Tötung der Ehefrau in Bernau zu lebenslanger Haft verurteilt

Di 16.07.24 | 16:51 Uhr
Landgericht am 10. August 2021 in Frankfurt (Oder)
Audio: Antenne Brandenburg | 16.07.2024 | Dorett Kirmse | Bild: Tony Schönberg/rbb

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat am Dienstag einen Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, weil er seine Ehefrau ermordet hat.

Der Angeklagte habe sich unter anderem des Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung schuldig gemacht, hieß es vom Gericht. Nach Informationen von rbb-Reportern stellte das Gericht zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann der Angeklagte kann nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden.

Tat nach Ende der Beziehung

Der Mann hatte demnach seine damals 32 Jahre alte Ehefrau in Bernau (Barnim) mit einem Kabelbinder bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, sie dann vergewaltigt und anschließend in die Panke gestoßen. Der heute 43-Jährige habe nicht akzeptieren wollen, dass seine Frau sich von ihm getrennt und inzwischen einen neuen Lebensgefährten hatte, hieß es vom Gericht.

Die Leiche der Frau wurde im April 2020 in der Panke entdeckt. Im September 2023 wurde der Verdächtige am Flughafen in Wien gefasst.

Urteil auf Grundlage von Indizien

Der Prozess begann im Februar dieses Jahres. Der Angeklagte bestritt die Tat. In dem Verfahren gab es keine klaren Beweise, aber zahlreiche Indizien. Darunter sind unter anderem Bilder von Überwachungskameras in der Nähe des Tatortes. Diese wurden laut Gericht in Detailarbeit von der Polizei ausgewertet.

Beteiligte sprechen von emotionaler Urteilsverkündung

Die Richter kamen zu der Überzeugung, dass der 43-Jährige seine Ehefrau heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen ermordete. Die Vorsitzende Richterin wandte sich am Dienstag mehrfach persönlich an den Angeklagten. Er habe ein übersteigertes Machtdenken und wollte seine Frau dafür bestrafen, dass sie einen neuen Freund hatte, so die Richterin.

Die Urteilsbegründung nahm rund vier Stunden in Anspruch. Anschließend sagte Staatsanwalt Jörg Tegge dem rbb: "Die Vorsitzende ist eigentlich eine Richterin, die mit beiden Füßen im Leben steht und sehr kühl wirkt, auch während der Hauptverhandlung. Man hatte heute schon den Eindruck, dass sie selbst auch sehr emotional von der Sache betroffen war. Das war auch für sie ein sehr besonderer Fall, gerade auch, weil es ein reiner Indizienprozess war."

Der Angeklagte selbst zeigte hingegen vor Gericht keine Regungen. Sein Verteidiger Jan Dollwetzel erklärte, er "habe ihn auf das vorbereitet, was da kommt. Deswegen war er heute so gefasst." Er betonte: "Der Angeklagte ist zutiefst unglücklich über dieses Urteil."

Verteidigung kündigt Revision an

Das Urteil habe die Verteidigung nicht überrascht, auch wenn sie einen Freispruch beantragt hatte. Dollwetzel hat deshalb bereits angekündigt, in Revision zu gehen. "Im Großen und Ganzen ist dieses Urteil vertretbar. Aber ich bin der Meinung, die Sache muss noch einmal überprüft werden. Es sind einige Dinge, die wir für eine Revision noch im Ärmel haben." Konkreter wollte Dollwetzel nicht werden.

Sendung: Antenne Brandenburg, 16.07.2024, 13:30 Uhr

Nächster Artikel