Verbotene Einfuhr - Zoll beschlagnahmt am BER 60 Zentimeter langen Stoßzahn eines Walrosses

Do 10.10.24 | 16:38 Uhr
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Das Hauptzollamt beschlagnahmt am BER Stoßzahn eines Walrosses. (Quelle: Christiane Ullrich/Hauptzollamt Potsdam)
Christiane Ullrich/Hauptzollamt Potsdam
Audio: rbb24 Inforadio | 10.10.2024 | Werner Schoninger | Bild: Christiane Ullrich/Hauptzollamt Potsdam

Mit einem Walross-Stoßzahn im Koffer landete eine Frau am BER - und wurde vom Zoll herausgewunken. Nun droht ihr ein saftiges Bußgeld, denn es handelt sich um eine besonders geschützte Art.

Der Zoll am Flughafen Berlin Brandenburg hat den verzierten Stoßzahn eines artenrechtlich geschützten Walrosses beschlagnahmt. Eine 24-jährige Russin hatte den 60 Zentimeter großen und knapp zwei Kilogramm schweren Zahn in ihrem Koffer, wie das Hauptzollamt Potsdam am Donnerstag mitteilte. Dabei soll es sich um ein Geschenk des Vaters der Frau handeln.

Walross "besonders geschützte Art"

Der Walrosszahn war demnach in ein Bettlaken eingewickelt und am Samstag bei Röntgenaufnahmen der Gepäckkontrolle eines Fluges aus Georgien aufgefallen. Nachdem die Frau daraufhin den Ausgang für anmeldefreie Waren passiert hatte, griff der Zoll ein.

Beim Walross handelt es sich um eine "besonders geschützte Art", für die Einfuhr sind daher besondere Vorgaben zu beachten. Der Reisenden droht laut Zoll nun ein Bußgeld von 10.000 Euro.

Stoßzahn, Seepferdchen und Kippen - kuriose Funde beim Zoll

Handel mit Elfenbein verboten

Der Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten ist im Washingtoner Artenschutzabkommen festgeschrieben. Es trat 1975 in Kraft. 1989 wurde von der siebten internationalen Artenschutz-Konferenz ein weltweites Handelsverbot für Elfenbein beschlossen.

2022 verschärfte die EU-Kommission noch einmal die Regelungen zum Handel mit Elfenbein, seitdem darf Elfenbein prinzipiell nur noch gehandelt werden, wenn es in Antiquitäten vor 1947 oder in Musikinstrumenten vor 1975 verarbeitet wurde.

Sendung: rbb24 Inforadio, 10.10.2024, 9:40 Uhr

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17 Kommentare

  1. 17.

    Einfach mal den Text lesen! Dann sind die Ausnahmen bekannt und dann muss man sich auch nicht unnötig sorgen um Pianisten machen.

  2. 16.

    Nicht einfach nur in den Raum stellen, sondern bitte mal ausführen, was daran diskriminierend sei und warum es angeblich gegenseitigen Hass säen würde, nur weil die Nationalität genannt wird. Das ist doch lächerlich.

  3. 15.

    Sie habens nicht begriffen oder? es geht um BESONDERS gefährdete Tiere. Egal wie alt ,,das Teil'' ist. Sie sollten Ihre Verächtlichung lassen und mehr Respekt vor Tieren zeigen, denn die sind nicht nur zum Fressen da.

  4. 14.

    Das Teil ist doch mindest 100 Jahre alt. Da gelten sicherlich besondere Regeln. Sonst müsste sich jeder Besitzer eines alten Klaviers mit Tasten aus Elfenbein fürchten.

  5. 12.

    Ein reisendes menschliches Individuum. Was an einer Russin diskriminierend sein soll, wissen nur Sie.

  6. 11.

    Warum schreibt man Russin statt Eine Reisende. Dadurch säht man nur gegenseitig Hass. Und ich finde auch es deskriminiend....

  7. 9.

    Von wann stammt die Gravur/das Bild, könnte es sich um eine Antiquität handeln - wäre meine erste Frage. Könnte das Bild vielleicht etwas mit historischem Wal(roß)fang oder überhaupt historischer Seefahrerei zu tun haben? Wieso werden solche offensichtlichen Fragen nicht journalistisch bearbeitet?

  8. 8.

    Wofür? Natürlich um es zu Geld zu machen. Bringt gutes Geld auf dem Schwarzmarkt. Geschenk, ja klar. Meine Tochter freut sich auch immer über Tierknochen zum Geburtstag.

  9. 7.

    Schön dumm. Heutzutage lässt sich doch alles künstlich herstellen. Hab hier ein Hirschgeweih zu hängen; natürlich nicht original. Unterschiede sind eigentlich heutzutage nicht mehr, außer von Experten, zu erkennen. Habe auch einen Schmetterlingskasten mit künstlichen Schmetterlingen… :-)

  10. 6.

    Ich habe 2009 von einem Inuit Händler eine handgefertigte Halskette sowie Ohrringe für 300 $ mit Zertifikat gekauft. Nun stellt sich bei mir die Frage ist der Kauf bzw. der Besitz strafbar.

  11. 5.

    Es ist ein falsches (Selbst-)Verständnis dieser Menschen, die meinen, Ihre Vorstellungen überall umsetzen zu können, auch wenn es gegen das Gesetz vor Ort verstößt. Die Story mit dem Geschenk unterstreicht das. Dann trifft diese Leute eben die Strafe, die bitte auch durchgesetzt wird! Oder sind die Meldedaten mal wieder unvollständig oder falsch oder nicht abgleichbar, weil es immer noch kein zentrales Melderegister gibt und Personen unbemerkt mehrere Identitäten haben können.

  12. 4.

    "Dabei soll es sich um ein Geschenk des Vaters der Frau handeln."
    Aus welchem Anlass- Tag der Zahngesundheit? Makaber. Was macht man damit? Wer braucht so etwas? Auf welche absurde Ideen Menschen kommen...

  13. 3.

    Oder, was noch schlimmer wäre, verstümmelt.
    Leider kann man diesen ganzen Irrsinn nicht wirklich trocken legen und leider reichen die Gehirntätigkeiten und Sensoriken einiger Menschen nicht einmal amsatzweise aus, überhaupt das Elementarste auf dieser Erde zu begreifen.

  14. 1.

    Ha-ha!

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