Gesetzentwurf im Abgeordnetenhaus - Berliner Koalition will die Förderung politischer Stiftungen regeln

Fr 17.05.24 | 14:20 Uhr
Archivbild:Blick in den Plenarsaal bei der 47. Plenarsitzung des Berliner Abgeordnetenhauses am 02.05.2024.(Quelle:picture alliance/dpa/B.Pedersen)
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Die schwarz-rote Koalition in Berlin will die Förderung politischer Stiftungen regeln. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf beschäftigte sich der Bildungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses in einer Anhörung.

Eine Voraussetzung für die Finanzierung einer Stiftung lautet dem Entwurf zufolge, dass die Partei, der sie nahe steht, dreimal hintereinander bei Parlamentswahlen Fraktionsstärke erreicht - also mindestens fünf Prozent erhalten haben muss. Die Stiftungen müssten, um gefördert zu werden, zudem für die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Völkerverständigung eintreten.

Berliner Entwurf lehnt sich an Gesetz auf Bundesebene an

Die Koalition begründet den Gesetzentwurf damit, dass er notwendig sei, um die politischen Stiftungen weiter zu finanzieren. Denn im Februar 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage der AfD angeordnet, dass die Finanzierung der politischen Stiftungen per Gesetz geregelt werden muss. Auf Bundesebene gibt es bereits ein neues Stiftungsfinanzierungsgesetz, an das sich der Berliner Entwurf anlehnt.

AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung wird nicht gefördert

Politische Stiftungen können Geld vom Staat erhalten. Nicht gefördert wird die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung. Im Bildungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses warf die AfD der schwarz-roten Koalition vor, sie wolle die alten Stiftungen finanzieren und neue so lange wie möglich aussperren.

Als skandalös sieht die AfD zudem, dass der von ihr benannte Anzuhörende, der Jurist Ulrich Vosgerau, im Bildungsausschuss nicht zugelassen wurde. Vosgerau, selbst CDU-Mitglied, hatte eingeräumt, bei einem Treffen mit Politikern von AfD und CDU im vergangenen November in Potsdam dabei gewesen zu sein, bei dem über Massenabschiebungen von Migrantinnen und Migranten - auch mit deutschem Pass - gesprochen wurde. Bis Dienstag vertrat Vosgerau den AfD-Politiker Björn Höcke im Prozess in Halle, bei dem Höcke wegen des SA-Spruchs "alles für Deutschland" zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

Die CDU argumentierte im Bildungsausschuss, die AfD habe einen weiteren Anzuhörenden benennen können; das habe sie nicht gemacht.

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