Integration - Brandenburg an der Havel will gemeinnützige Arbeiten für Asylbewerber prüfen

Di 17.09.24 | 15:58 Uhr
Archivbild: Blick vom Marienberg auf die Stadt Brandenburg an der Havel. (Quelle: dpa/Laude)
Bild: dpa/Laude

Die Stadt Brandenburg an der Havel will prüfen, ob Asylbewerber künftig gemeinnützige Arbeiten erledigen können. Das hat der Hauptausschuss am Montagabend beschlossen.

Es geht dabei um Flüchtlinge, die in Deutschland noch keine Aufenthalts- und keine Arbeitserlaubnis für den ersten Arbeitsmarkt haben. Betroffen wären nach Angaben der Stadt derzeit 112 Menschen.

Geprüft werden soll nun, inwieweit sie bei gemeinnützigen und kommunalen Trägern eingesetzt werden können, zum Beispiel in Freizeiteinrichtungen oder bei der Pflege von Außenanlagen in Schulen, Kindergärten und Gemeinschaftsunterkünften.

Träger und Betreuung wären notwendig

Allerdings ist unklar, ob der bürokratische Aufwand den Nutzen rechtfertigt, sagte die Sozialbeigeordnete Alexandra Adel dem rbb. Einerseits würden Anleiter gebraucht, die den Geflüchteten die konkreten Arbeiten erklärten. Andererseits gehe es auch darum, Deutsch dabei zu lernen und so die Integration zu fördern. "Dafür brauchen wir einen Träger, der wiederum auch Mehrkosten in Anspruch nehmen wird, um diese Betreuung sicherzustellen", sagte Adel.

Der Vorschlag kam von der CDU-Fraktion. Wer nicht mitzieht, dem sollen die Sozialleitungen gekürzt werden. "Sprache lerne ich, wenn ich tagtäglich in Alltagssituationen mit Deutschen zusammenkomme und nicht in meiner eigenen Kommune bleibe", sagte der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Jean Schaffer dem rbb. So entstünde Verständnis für die hiesige Kultur sowie für "Rechte und Pflichten, die in unserem Kulturkreis gelten". Das würde, so Schaffer, seitens der Asylsuchenden auch Dankbarkeit für die Aufnahme und Unterkunft in Deutschland signalisieren.

Das Thema wird nochmal in der kommenden Sitzung der Stadtverordneten in Brandenburg an der Havel am 25. September besprochen. Im Hauptausschuss am Montag dieser Woche fand der Vorschlag viel Zuspruch.

Gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten in Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehen

Dass Asylsuchenden "soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient", sieht das Asylbewerberleistungsgesetz [§ 5 Arbeitsgelegenheiten] vor. Laut Gesetz ist für solche Tätigkeiten eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent je Stunde vorgesehen. Zeitlich und räumlich solle demzufolge die Arbeitsgelegenheit so ausgestaltet sein, dass sie "auf zumutbare Weise und zumindest stundenweise ausgeübt werden kann".

 

Die Stadt Brandenburg an der Havel wäre nicht die erste Kommune im Land, die diese Möglichkeit nutzt. In ganz Brandenburg setzen bereits mehrere Kommunen Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete um, darunter die Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Oder-Spree, Spree-Neiße und die Stadt Potsdam. Das teilte auf eine Anfrage der Pressesprecher des Ministeriums für Soziales und Integration Gabriel Hesse dem rbb mit.

Sendung: Antenne Brandenburg, 17.09.2024, 9:30 Uhr

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