Güteverhandlung am 3. April - Arbeitsgericht prüft Klage von Bobic gegen Kündigung bei Hertha
Ex-Geschäftsführer Fredi Bobic wehrt sich gegen die Kündigung von Hertha BSC. Der erste Gerichtstermin ist nun terminiert. Auch Marken-Botschafter Axel Kruse geriet in den Fokus. Er äußerte sich im rbb-Podcast "Hauptstadtderby" zu den Vorwürfen.
Im Streit um die Kündigung von Fredi Bobic, dem früheren Geschäftsführer des Fußball-Bundesligisten Hertha BSC, soll es Anfang April zu einem ersten Gerichtstermin kommen. Das Arbeitsgericht Berlin hat für den 3. April eine Güteverhandlung angesetzt, wie Gerichtssprecherin Andrea Baer am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Solch ein Termin ist bei arbeitsrechtlichen Klagen obligatorisch und zielt auf einen möglichen Vergleich der Parteien ab. Bobic hatte im Februar beim Arbeitsgericht Klage gegen seine Kündigung eingereicht. Der 51-Jährige wollte sich am Montag nicht öffentlich zu der Angelegenheit äußern.
Vorwurf des vereinsschädigenden Verhaltens
Hertha BSC hatte Bobic Ende Januar fristlos gekündigt. Als Grund für die außerordentliche Kündigung standen zunächst die Äußerungen im Raum, die sich Bobic gegenüber dem rbb-Reporter Uri Zahavi geleistet hatte. In einem Interview im Anschluss an die Derby-Niederlage gegen Union Berlin am 28. Januar hatte Bobic wütend auf Nachfragen reagiert, die sich auf eine mögliche Trainerdiskussion bezogen. "Wenn du noch mal fragst, kriegst du eine gescheuert", sagte der 51-Jährige im Weggehen zu dem rbb-Reporter.
Doch nicht nur Recherchen des "Spiegel" [Bezahlinhalt] lassen vermuten, dass Herthas Vorwürfe mehr umfassen als diese Drohung. Demnach soll es um eine mögliche Weitergabe vertraulicher Informationen aus den Verhandlungen mit dem US-Investor 777 Partners gehen. Und um das, was das Nachrichtenmagazin einen "teuren Freund" nennt. In seiner Rolle in der Imagekampagne "Fahnenträger" soll der ehemalige Ex-Hertha-Profi und heutige Marken-Botschafter Axel Kruse laut der Recherche bis 2024 100.000 Euro netto im Jahr erhalten - mit der Möglichkeit, selbst um zwei Jahre zu verlängern. Die Gesamtbezüge lägen dann laut "Spiegel" bei 450.000 Euro.
Unverhältnismäßiges Gehalt für Axel Kruse?
Das Heikle an der Geschichte: Kruse ist gut mit Bobic befreundet und die anderen "Fahnenträger" - wie Gabor Kiraly oder Marko Rehmer - sollen für ihr Engagement lediglich einen Bruchteil der Summe erhalten haben. Wie der "Spiegel" berichtet, soll diese maximal 1.000 Euro pro Auftritt sowie Freikarten und Fanshop-Gutscheinen umfassen.
Im rbb-Podcast "Hauptstadtderby" reagierte Kruse nun - befragt von Gastgeber und rbb-Sport-Abteilungsleiter Dirk Walsdorff - erstmals ausführlich auf die Vorwürfe und zeigte sich persönlich enttäuscht: "Wenn man fast 35 Jahre mit dem Verein verbunden ist, macht es einen schon traurig, wenn die Arbeit, die man für den Verein gemacht hat, versucht wird zu diskreditieren", sagte der 55-Jährige am Montag.
Kruse widerspricht und beklagt Indiskretion
Kruse monierte, dass Vertragsdetails öffentlich wurden, und beklagte Indiskretion. "Zu diesen Arbeitsverträgen haben nur ganz wenige Leute Zugang. Und sie werden auf einmal veröffentlicht. Das ist ganz daneben und ein riesiges Problem", sagte der 55-Jährige. "Wer das auch immer gemacht hat, der schädigt nicht mich. Das tut mir weh, aber ich habe ein breites Kreuz. Er schädigt Hertha."
Kruse widersprach auf Nachfrage vehement der Darstellung, er habe einen finanziellen Freundschaftsdienst von Bobic erhalten. Der Klub sei schon auf ihn zugekommen, als dieser noch Manager bei Bundesliga-Konkurrent Eintracht Frankfurt gewesen sei. "Im Verein wollten eine ganze Menge Leute, dass ich die zentrale Figur bei diesem Projekt bin", sagte Kruse. Bobic habe mit der Ausgestaltung des Kontrakts nichts zu tun gehabt: Lediglich bei der finalen Vertragsunterschrift habe er "mit ihm da gesessen".
Verlauf der Verhandlung "schwer abzuschätzen"
Weiter geht es nun erstmal zwischen Bobic und Hertha vor Gericht. Im Vorfeld des Termins sei schwer abzuschätzen, wie sich die Beteiligten bei dem Gütetermin verhielten, sagte Gerichtssprecherin Baer. "Nach bisherigem Stand liegt uns nur der Vortrag der Klägerseite vor." Komme es am 3. April nicht zu einer Einigung, würde Richter Hans-Jürgen Streicher einen Verhandlungstermin der zuständigen 41. Kammer ansetzen.
Sendung: rbb-Podcast 'Hauptstadtderby', Folge 134, 06.03.2023