Zuständigkeit unklar -
Im Rechtsstreit zwischen Hertha BSC und dem früheren Geschäftsführer Fredi Bobic ist der erste Termin abgesagt worden. Dies teilte eine Sprecherin des Arbeitsgerichts am Donnerstag dem rbb mit. Der für den 3. April anberaumte Termin zur Güteverhandlung sei wieder aufgehoben worden, weil zwischenzeitlich Verfahrensbeteiligte geltend gemacht hätten, dass das Arbeitsgericht nicht zuständig sei.
Zuständigkeit soll geklärt werden
Hertha BSC hatte sich Ende Januar fristlos von Bobic getrennt, woraufhin dieser Klage beim Arbeitsgericht gegen seine Kündigung eingereicht hatte. Da es um einen Geschäftsführerposten geht, könnte aber auch eine Zivilkammer am Landgericht Berlin zuständig sein.
Das Gericht werde nun zunächst ohne mündliche Verhandlung über diese Frage entscheiden. Sollte es die Zuständigkeit beim Arbeitsgericht sehen, werde ein neuer Gütetermin anberaumt. Andernfalls werde das Verfahren ans zuständige Gericht verwiesen, teilte die Sprecherin mit.
Sendung: rbb24, 23.03.2023, 18 Uhr