Gegen Geldauflage - Prozess gegen Alexander Zverev eingestellt

Fr 07.06.24 | 10:50 Uhr
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Alexander Zverev (Imago/NurPhoto)
Audio: rbb24 Inforadio | 07.06.2024 | Ulf Morling | Bild: Imago/NurPhoto

Der Prozess gegen den deutschen Tennisprofi Alexander Zverev wegen angeblicher Körperverletzung ist ohne Urteil bereits am dritten Tag beendet worden. Das Berliner Amtsgericht-Tiergarten stellte das Verfahren am Freitag gegen eine Geldauflage ein. Zverev muss demnach insgesamt 200.000 Euro zahlen. Eine Verurteilung gab es nicht.

Laut Anklage soll Zverev seine Ex-Freundin im Mai 2020 nachts im Flur ihrer gemieteten Airbnb-Wohnung in Berlin bei einem Streit an die Wand gedrückt und gewürgt haben. Sie habe anschließend unter Atemnot gelitten und heftige Schmerzen gehabt, sagte der Staatsanwalt. Schmerzen und Schluckbeschwerden hätten mehrere Tage angehalten.

Mit der Zustimmung zur Zahlung einer Geldauflage ist kein Schuldeingeständnis verbunden. Zverev gilt weiterhin als unschuldig. Staatsanwaltschaft, Verteidigung von Zverev und seine Ex-Freundin als Nebenklägerin stimmten diesem Weg zur Beendigung des Verfahrens zu. Beide Seiten hätten den Konflikt friedlich lösen wollen, so das Gericht.

Parallel spielt Zverev um den Finaleinzug in Paris

Zverev war beim Prozess nicht anwesend. Der 27-Jährige spielt aktuell bei den French Open in Paris. Am späten Freitagnachmittag wird er gegen den Norweger Casper Ruud um den Finaleinzug spielen. Die Neuauflage des Vorjahres-Halbfinals ist auf dem Court Philippe Chatrier für 17.30 Uhr angesetzt. Zverev will bei seinem vierten Halbfinale in Serie beim Grand-Slam-Turnier auf Sand erstmals ins Finale einziehen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 07.06.2024, 10:30 Uhr

8 Kommentare

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  1. 8.

    Es bleibt keinerlei Beigeschmack. Der Herr Z. ist unschuldig. Ohne wenn und Aber.

    Hier wurde nichts außergewöhnliches gemacht

  2. 7.

    Das ist Unsinn. Die Einstellung eines Verfahrens gegen Zahlung eines Geldbetrages ist Alltag und nichts ungewöhnliches. Wenn Herr Z. die Summe zahlt, wird das Verfahren eingestellt.

    Die Höhe der Geldbuße ist einkommensabhängig.

    Meine Kollegen und ich stellen auch verfahren gegen Sozialleistungsbezieher gegen Zahlung einer Geldbuße ein.

  3. 6.

    Sie hat sich ja in Widersprüche verstrickt. Wollte den ersten Verhandlungstag schon aus gesundheitlichen Gründen abbrechen. Vermutlich wäre er ohne jegliche Strafe aus dem Prozess herausgegangen. Da stellt man die Anwaltskosten den Prozesskosten gegenüber und kommt zu dem Resultat, dass es so günstiger ist. Zudem denke ich, wenn es ihr um eine Wiedergutmachung aufgrund einer physischen und psychischen Attacke gegangen wäre, dann hätte sie dem Vergleich nicht so schnell zugestimmt. Meine Meinung!

  4. 5.

    Gut wenn man in diesem Rechtsstaat genügend Geld hat.
    Menschen die dies nicht haben gehen in den Knast-

  5. 4.

    Das ist...... wie...wenn ich 1€ zahlen müsste.

  6. 3.

    Man gibt der Zahlung einfach ein anderes Etikett und schon gilt der Beschuldigte als unschuldig……sorry dann hätte er doch gar nichts zahlen müssen wenn die Unschuld hätte bewiesen werden können, so bleibt der fade Beigeschmack dass er doch gewalttätig gewesen sein kann und sich nur freigekauft hat……wie in Kommentar 1 schon geschrieben.

  7. 2.

    man muss es ja nicht annehmen

  8. 1.

    ... es ist wieder mal Fakt: Geld regiert die Welt.

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