Nach Blockade des Kraftwerks Jänschwalde -
Das Urteil gegen zwei Kohlegegner, die nach einer Blockadeaktion des Kraftwerks Jänschwalde (Spree-Neiße) festgenommen worden waren, ist weiterhin nicht rechtskräftig. Das teilte das Cottbuser Amtsgericht am Freitag mit.
Die Staatsanwaltschaft habe gegen das Urteil Berufung eingelegt - die beiden Angeklagten Rechtsmittel. Das bedeutet, die Angeklagten haben sich noch nicht festgelegt, ob sie Berufung oder eine Sprungrevision beantragen. Dafür haben sie vier Wochen Zeit, nachdem ihnen die schriftliche Urteilsbegründung zugeschickt worden ist. Das werde "demnächst" passieren, sagte ein Gerichtssprecher rbb|24. Die beiden Kohlegegner sitzen weiter in Untersuchungshaft.
Bis zu fünf Jahre Haft möglich
Vergangene Woche hatte das Amtsgericht Cottbus die zwei Kohlegegner zu vier Monaten Freiheitsstrafe wegen Störung öffentlicher Betriebe, Hausfriedensbruch, Nötigung und Sachbeschädigung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte für sie sechs Monate ohne Bewährung beantragt. Möglich gewesen wäre für die Anklagepunkte eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.
Die beiden Angeklagten hatten sich nach ihrer Festnahme geweigert, ihre bürgerlichen Namen zu nennen. Hätten sie ihre Namen genannt, hätten sie nicht in Untersuchungshaft gemusst. Gegen die Frau und den Mann mit den Decknamen "Ava" und "Ralph" wurde in einem beschleunigten Verfahren verhandelt. Das wird meist angewendet, wenn die Beweislage klar und die Aufklärung einer Straftat einfach erscheint.
"Angriff auf Versorgungssicherheit"
Eine Gruppe von Kohlegegnern war am 19. September auf das Gelände des Kraftwerks in Jänschwalde eingedrungen, hatte sich an Gleise festgekettet und Kohleförderanlagen besetzt. Zweit Kraftwerksblöcke wurden zeitweise runtergefahren. Der Energiekonzern Leag hatte die Blockade als "Angriff auf die Versorgungssicherheit" bezeichnet und Strafanzeige gestellt.
Die Aktivisten verteidigten zuvor "radikale Aktionen" als gerechtfertigten Protest gegen wachsende Umweltzerstörung. Sie beruft sich nach eigenen Angaben auf "den rechtfertigenden Notstand, der angesichts der rasanten Erhitzung der Atmosphäre besteht".
Sendung: Antenne Brandenburg, 25.11.2022, 13:30 Uhr