Ferien- statt Senioren-Wohnungen - Ultimatum gegen Eigentümerin der Josephinen-Anlage in Potsdam läuft ab

Fr 02.12.22 | 20:39 Uhr
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Die Potsdamer Josephinen-Anlage für Betreutes Wohnen (Bild: rbb)
Video: rbb24 Brandenburg aktuell | 02.12.2022 | Bild: rbb

Über 100 Senioren mussten Ende vergangenen Jahres ihre Wohnungen in der Josephinen-Wohnanlage in Potsdam verlassen. Inzwischen werden diese auf Airbnb vermietet - ohne Genehmigung. Jetzt hat die Stadt der Eigentümerin ein Ultimatum gesetzt.

Die Stadt Potsdam hat bereits am Dienstag der Eigentümerin der Josephinenanlage, der SGG Soziale Grundbesitzgesellschaft Potsdam mbH, ein Ultimatum gesetzt, um zur Vermietung der früheren Seniorenwohnungen als Ferienapartments Stellung zu beziehen. Das entsprechende Ultimatum verstreicht am Freitagabend um 24 Uhr.

Baubeigeordneter kündigt Reaktion an

In der Josephinen-Wohnanlage haben einst mehr als 100 Senioren gewohnt. Ende 2021 wurde den Mietern gekündigt, nur wenige alte Menschen leben noch in der seniorengerechten Anlage. Die freien Wohnungen werden inzwischen über die Plattform Airbnb an Touristen vermietet. Mehr als 120 sollen es nach Angaben der Stadtverwaltung sein.

Eine Genehmigung der Stadtverwaltung für die touristische Vermietung hat der Eigentümer nicht, wie Bernd Rubelt (parteilos), Beigeordneter der Stadt Potsdam, in rbb24 Brandenburg aktuell sagte: "Das ist nicht zulässig, und wir werden gegen solche Dinge, die gegen gültige Baugenehmigungen verstoßen, auch vorgehen. Und wir haben auch eine Satzung in der Stadt Potsdam, die quasi die Zweckentfremdung von Wohnraum auch ahndet. Und auch hier werden wir tätig werden."

Mieterverein begrüßt Vorgehen der Stadt

Eine Anfrage des rbb bei der Gesellschaft SSG, eine Tochter der MK-Kliniken, eines Betreibers von Pflegeheimen, blieb unbeantwortet. Das Unternehmen sitzt in Pritzwalk in der Prignitz, registriert ist es beim Amtsgericht Neuruppin.

Der Potsdamer Mieterverein hatte die Bewohner nach den Kündigungen unterstützt und ihnen geraten, sich zu wehren. Dass die Stadt nun handelt, wird beim Mieterverein begrüßt, betonte deren Vorstand Rainer Radloff in rbb24 Brandenburg aktuell: "Ich hoffe darauf, dass der Vermieter ein wenig einsichtig ist und dort einlenkt. Aber ob das was wird, weiß ich nicht. Denn hier hat ja bisher das große Geld gewunken und genau dem hat er sich gebeugt und hat nun andere Gewinnmöglichkeiten geschöpft, und eine Aktiengesellschaft muss das wahrscheinlich so tun."

In der kommenden Woche will die Stadtverwaltung über die nächsten Schritte beraten und entscheiden.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 2. Dezember 2022, 19:30 Uhr

21 Kommentare

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  1. 21.

    Die Stadtverwaltung möchte dagegen vorgehen? Wird hier von der gleichen Stadtverwaltung gesprochen, die in Potsdams Mitte den Staudenhof (Sozialwohnungen) abreißen möchte um den Investoren ein schönes Baugeundstück zu überlassen? Wird und wurde da nicht auch entmietet?

  2. 20.

    Also gehören Sie auch zu denen, die aus GIER Menschen auf die Straße setzen um sich die Taschen zu füllen.

  3. 19.

    Das ist natürlich Blödsinn, Peter. Niemand, wirklich gar niemand darf machen "was er will". Es wird sich zeigen wie das ausgeht. Ich tippe auf einen langen Rechtsstreit mit einer Kanzlei aus Norddeutschland.

  4. 18.

    Peter-danke für ihr Mitgefühl- ich hoffe Sie kommen nie in die Gelegenheit oder ihre Familie.
    So einfach war es nicht für meinen Vater (92 Jahre) eine neue - altersgerechte Wohnung zu finden. Ich habe für solche selbstgerechten Menschen kein Verständnis.

  5. 17.

    Was soll dieses ganze sozial Neid hier . Der Eigentümer darf machen was er will. Er trägt das Risiko im gehört es. Diese Paragrafen könnt ihr alle sparen. Die Stadt ist alleine für soziale Wohnungen verantwortlich. Brandenburg hat genug Flächen wo gebaut werden kann. Man sollte daher die Politik angreifen und nicht die Unternehmer die völlig zu recht Geld verdienen wollen. Die Senioren tun mit leid, aber so ist das Leben nun mal. Und die Mehrheit hat anscheinend zum Glück ja neue bleiben.

  6. 16.

    „die Verhältnisse ordnen und dann wieder an den freien Markt geben - den man zu regulieren hat“
    Das ist sehr unsozial gegenüber den Mietern. Weill es keine Politiker/Verwaltungen gibt, die das können...Und die es versucht haben scheitern immer.

    P.S Nur Frauen sind die besseren Politiker und geben Anreize. Viel Spaß beim gendern dieses Satzes.

  7. 15.

    Die Menschen, die dort zuvor wohnten, hätten vorher(!) geschützt werden müssen und nicht erst, nachdem sie entmietet und verdrängt wurden. Und "Schutz" sieht hier scheinbar so aus, dass man lediglich die Betreibergesellschaft anfragt, was das soll und sie würde- und zahnlos anbettelt. Rechtlich verbindliche Regelungen schaffen, deren Einhaltung kontrollieren und bei Verstößen ahnden und im schlimmsten Fall vorübergehend verstaatlichen, die Verhältnisse ordnen und dann wieder an den freien Markt geben - den man zu regulieren hat. Aus Senior*innenwohnungen Ferienwohnungen - lächerlich. Und so vermeidbar.

  8. 14.

    Stimme Ihrem Beitrag zu,

    „Das Wohl der Allgemeinheit“

    Die „Allgemeinheit“ umfasst darüber hinaus eben auch nicht nur die nun leider betroffenen Senioren, sondern auf der anderen Seite eben auch Studenten und andere Personen aus der EU, die diese Wohnungen jetzt nachfragen.

    Diese Bauchgefühldefinition von Allgemeinheit, die von vielen empörten Mitbürgern gern als Argument für Enteignungen genutzt wird, zieht rechtlich nicht.

  9. 11.

    Zum Artikel 14 des GG gehört auch 1), dort wird Eigentum und Erbrecht gewährleistet.

    Das Wohl der Allgemeinheit ist durch die unerlaubte Vermietung von 120 Wohnungen nicht gefährdet, eine Enteignung kommt nicht in Betracht, also was soll dieser Beitrag?

  10. 10.

    Der Kommentar mit dem Gesetzes-Hinweis reicht aus: Um zu verstehen warum Potsdam wieder Schiffbruch erleiden wird.
    Und Ihre „Eigentumsdurchgriffidee“ entspringt einem komischen Moral-Gedankens, der weder mehrheitsfähig noch verfassungskonform ist.
    Wenn man lenken will, dann braucht es Anreize...

  11. 9.

    Der Skandal beginnt doch schon zu dem Zeitpunkt, als die Besitzer ( der Name enthält "Sozial" ist ist grotesk !!) "massenweise" SENIOREN aus den Wohnungen entfernten !!! Da wäre doch ein schöner ( glaubwürdiger !!) Anlass für die Christl.SOZIALE ( ein Höhn seit Gründung!!) Union gewesen, d s s zu v e r h i n d e r n. Auch die SOZIAL( ach,ja ? Hartz 4, Schröder 4000000. € als Rentner ) - Demokr.Partei hat nichts getan, um das abzuwenden !! Und die "Grünen" ? Kam etwas von d e n e n - wohl nicht!!
    W e n soll ich denn noch wählen ?? Die AfD nie u.nimmer.

  12. 8.

    Die GIER einiger Eigentümer ist einfach nur
    WIDERLICH

    da sie ohne Rücksicht zu nehmen Mieter auf die Straße setzen.

  13. 7.

    Was soll mir der zitierte Artikel 14 ohne einen Kommentar sagen?
    Ist das ein April an die Eigentümerin, eine Aufforderung zur Enteignung oder die bloße Demonstration eines gesunden Halbwissens.
    Art. 14 ist der am meisten fehlinterpretierte Teil des GG. Es steht eben NICHT drin, dass man so etwas nicht machen darf.
    Schlau wäre es, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, wonach alle ab Verbot erzielten Einnahmen abgeschöpft werden können - mit Durchgriff auf das Vermögen der Eigentümerin.

  14. 6.

    Jetzt müssen Sie noch auf tatsächliche Rechtsgrundlage verweisen.

    Ihr Verweis ist nicht einklagbar, Enteignung fast unmöglich.

  15. 5.

    Was für eine verdammte Schweinerei. Es muss endlich effektiv gegen diese geldgeilen Ausbeuter vorgegangen werden. Und zwar flächendeckend.

  16. 4.

    Was werden denn die 'schrecklichen' Strafen und Konsequenzen sein? Ich habe da so 'ne Ahnung, denn bei Wirtschaftsunternehmen sind die Strafen oft lächerlich. Und nach langem Weg duch die Instanzen läft die bnb-Vermietung weiter o. dann eben anders oder teure Modernisierung und Luxus-Pflegeheim

  17. 3.

    Im Januar hieß es noch, dass die Senioren Platz für ein Studentenwohnheim machen müssen. Das war schlimm genug, Senioren gegen Studenten auszuspielen. https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/01/potsdam-josephinen-anlage-senioren-kuendigung-studentenheim.html

    Es ist übrigens kein Einzelfall. Vor einem Jahr wurde den Bewohnern des Seniorenheims in der Bessemerstraße in Berlin innerhalb einer Frist von zwei Monaten gekündigt. Zugegeben, kein Vorzeigehaus und es gibt keine Grünanlage direkt ums Haus, aber die pflegebedürftigen Bewohner wurden sehr davon überrascht. https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2021/11/berlin-schoeneberg-seniorenleben-bessemerstrasse-schliesst-heim.html

  18. 2.

    Grundgesetz der BRD Artikel 14

    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

    (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

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