Bürgergeld, Parkgebühren und Tattoofarben - Das ändert sich ab Januar 2023

So 01.01.23 | 08:17 Uhr
Collage (Quelle: dpa)
Audio: Radio Fritz | 01.01.2023 | Birte Sönnichsen & Anita Schröder | Bild: dpa

Statt Hartz IV gibt es jetzt Bürgergeld. Wohngeld und Kindergeld werden erhöht, Parkgebühren und Zigaretten werden teurer. Weitere Tattoofarben sind von nun an verboten. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen ab Januar 2023.

Verkehr

Neun-Euro-Ticket für Bedürftige

Ab dem 1. Januar können Berliner, die Sozialleistungen empfangen, günstiger mit den Öffis fahren: Statt monatlich 27,50 Euro kostet das "Berlin-Ticket S" nun 9 Euro [s-bahn.berlin]. Es gilt für die Tarifbereiche A und B und kann von allen Menschen beantragt werden, die künftig das Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Gelten soll das Angebot bis mindestens April.

Höhere Parkgebühren

Ab Januar kosten Parkscheine in Berlin mehr, für jede Gebührenstufe ein Euro mehr pro Stunde. Also zum Beispiel statt zwei nun drei Euro pro Stunde. Das gilt allerdings erst, wenn auch die Parkscheinautomaten in der Stadt umgerüstet sind - und wann das genau der Fall ist, kann die Berliner Verwaltung noch nicht sagen. Fest steht: Was der Automat von Ihnen fordert, ist zu diesem Zeitpunkt der rechtmäßige Preis.

Arbeiten

Krankmeldungen in Papierform abgeschafft

Bislang mussten Arbeitnehmer, um sich krank zu melden, ihrem Arbeitgeber einen gelben Schein vorzeigen: die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes. Ab 1. Januar wird diese Regel quasi umgedreht. Nun müssen die Arbeitgeber die vom Arzt bescheinigten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse des erkrankten Mitarbeiters elektronisch abrufen. Grundsätzlich krankmelden müssen Sie sich aber weiterhin.

Höhere Verdienstgrenze für "Midijobber"

Die Grenze für sogenannte Midijobs wird auf 2.000 Euro angehoben: Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte dann geringere Beträge in die Sozialversicherung. Bislang galt die Grenze von 520 Euro bis 1.600 Euro monatlich. Heißt: Jetzt bleibt Geringverdienern mehr übrig.

Frührentner dürfen mehr arbeiten - ohne Rentenkürzung

Frührentner können ab dem 1. Januar beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Bislang steht im Rentengesetz noch, dass Frührentner, die mehr als 6.300 Euro brutto verdienen, mit einer Kürzung ihrer Rente rechnen müssen.

Wohnen

Mehr Wohngeld

Das Wohngeld wird ab dem 1. Januar 2023 deutlich erhöht, und zwar um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat. Es soll auch deutlich mehr Menschen zur Verfügung stehen. Das neue Wohngeld soll etwa zwei Millionen Haushalten zugute kommen statt bisher rund 600.000. Ob Sie Wohngeld bekommen können und wie viel, hängt von Einkommen, Miete, Wohnort ab und ist individuell sehr unterschiedlich.

Strom- und Gaspreisbremsen

Der Gaspreis soll für Privathaushalte ab jetzt auf zwölf Cent pro Kilowattstunde (Fernwärme 9,5 Cent) gedeckelt werden. Das gilt für 80 Prozent des Verbrauchs. Die restlichen 20 Prozent werden vom Versorger zu marktüblichen Preisen an die Verbraucher verkauft. Mieter ohne direktes Vertragsverhältnis mit einem Versorger erfahren die Entlastung bei der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung durch die Hausverwaltung.

Auch beim Strom werden ab Januar 80 Prozent der im Vorjahr verbrauchten Energiemenge gedeckelt - höchstens 40 Cent pro Kilowattstunde darf der Strom kosten. Die Preisbremsen greifen ab März 2023, sollen rückwirkend aber auch für Januar und Februar gelten.

Grundsteuererklärung: Verlängerung der Abgabefrist

Wer als Immobilien- und Grundstücksbesitzender die Grundsteuererklärung abgeben muss, hat noch bis zum 31. Januar 2023 Zeit dafür. Die ursprünglich vorgesehene Frist, die am 31. Oktober 2022 endete, ist um drei Monate verlängert worden.

 

Soziales

Bürgergeld ersetzt Hartz IV

Zum 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld die bisherige Grundsicherung "Hartz IV" ersetzt. Der Regelsatz des neuen Bürgergelds für alleinstehende Erwachsene beträgt monatlich 502 Euro - statt bisher 449 Euro. Auch Lebenspartner und Kinder erhalten mehr Geld.

Die Freibeträge auf Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro steigen auf 30 Prozent. Außerdem ist ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro bei Aufnahme von abschlussbezogenen Weiterbildungen eingeführt worden. Im 1. Jahr soll ein Vermögensfreibetrag von 40.000 Euro für einen Single und 15.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt gelten.

Kindergeld wird erhöht

Das Kindergeld steigt ab Januar auf 250 Euro pro Kind. Derzeit gibt es für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro, für das vierte Kind 250 Euro. Eine Familie mit drei Kindern bekommt also 1.044 Euro mehr im Jahr.

Und sonst:

Mehrwegpflicht für Restaurants

Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen zum Mitnehmen verkaufen, sind verpflichtet, ihre Produkte sowohl in Einweg-, als auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung.

Rauchen wird teurer

Ab Januar steigt die Tabaksteuer erneut. Laut des Zolls beträgt die Tabaksteuer dann 11,15 Cent je Stück und 19,84 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens jedoch 22,888 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarette. Heißt umgerechnet: 10 Cent mehr pro Packung. Bis 2026 wird eine Packung Zigaretten insgesamt 50 Cent mehr kosten als noch im Jahr 2021. Ziel der Steuererhöhung ist es, den Gesundheits- und Jugendschutz zu stärken.

Weitere Tattoo-Tinten verboten

Nach dem Aus für viele Tattoo-Farben Anfang 2022 kommen nun nächste Einschränkungen: Auch bestimmte Blau- und Grünpigmente in Tattoo-Tinten sind ab dem 4. Januar verboten. Konkret geht es um die Farbstoffe "Pigment Blue 15:3" und "Pigment Green 7". Sie waren beide noch länger erlaubt, weil Alternativfarbstoffe fehlten.

Sendung: Radio Fritz, 01.01.2023, 7:10 Uhr

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