Prozess um rechte Anschläge in Neukölln - Haftstrafe wegen Sachbeschädigung und Betrug - erneut keine Verurteilung wegen Brandstiftung
Nach fast sechs Monaten ist der Prozess zu der Anschlagsserie in Neukölln zu Ende. Im Ergebnis wurde auch der zweite Hauptangeklagte vom zentralen Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen. Eine Haftstrafe bekam er dennoch.
Einer der beiden Hauptangeklagten im Prozess um eine Serie rechtsextremer Straftaten in Berlin-Neukölln soll für eineinhalb Jahre in Haft.
Das Amtsgericht Tiergarten hat den 36-Jährigen am Dienstag wegen Sachbeschädigung in 27 Fällen und Betrugs verurteilt. Vom Vorwurf der Brandstiftung wurde aber auch er freigesprochen. Das Gericht habe sich nicht mit der erforderlichen Sicherheit von der Schuld des Angeklagten überzeugen können, sagte Richterin Ulrike Hauser am Dienstag. Damit blieb die Berliner Generalstaatsanwaltschaft erneut mit einem zentralen Punkt ihrer Anklage erfolglos. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ursprünglich fünf Männer angeklagt
Der zweite Hauptangeklagte (39) war bereits im vergangenen Dezember vom Hauptvorwurf der Brandstiftung freigesprochen worden. Die Generalstaatsanwaltschaft hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Ursprünglich waren fünf Männer im Zusammenhang mit Vorfällen in Neukölln angeklagt, bei denen es neben der Brandstiftung um rechtsextremistische Schmierereien und Bedrohungen ging.
Konkret hatte die Berliner Generalstaatsanwaltschaft den Männern zur Last gelegt, in einer Nacht im Februar 2018 zuerst das Autos eines Neuköllner Buchhändlers sowie anschließend das des Linken-Politikers Ferat Kocak gemeinschaftlich angezündet zu haben. Sie wollten damit laut Anklage Menschen, "die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, einschüchtern".
Sendung: rbb24 Inforadio, 07.02.2023, 17:40 Uhr