Hohe Kosten für Heizung und Strom -
Die hohen Energiekosten treffen Studierende besonders hart, sagte Bildungsministerin Stark-Watzinger - im November. Dreieinhalb Monate später und kurz vor dem Ende des Winters können Studierende nun einen Zuschuss beantragen. Der Andrang ist zu Beginn groß.
Gut ein halbes Jahr nach der Ankündigung können seit diesem Mittwoch mehr als drei Millionen Studierende und Fachschüler die lang ersehnte Energiepreispauschale von 200 Euro beantragen. Das Geld ist zur Entlastung für die stark gestiegenen Energiepreise gedacht. Möglich ist das auf der von Bund und Ländern eingerichteten Antragsplattform "Einmalzahlung200.de".
Die Antragsplattform war in den vergangenen Wochen in einem Pilotversuch mit mehreren Hochschulen getestet worden - nach Angaben von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger erfolgreich. Mehr als 12.000 Antragssteller hätten die 200 Euro bereits auf ihrem Konto, hatte die FDP-Politikerin der "Bild am Sonntag" gesagt. Probleme gab es durch die große Nachfrage dann aber doch: Am Mittwochmorgen und -vormittag waren die Seiten stark überlastet, zwischenzeitlich sogar nicht erreichbar.
200 Euro sollen steuerfrei bleiben
Anspruch auf das Geld haben etwa 3,5 Millionen Studierende und Fachschüler, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.
Die Sonderzahlung hatte die Ampel-Koalition schon Anfang September im vergangenen Jahr vereinbart. Damals war von einer schnellen und unbürokratischen Auszahlung die Rede. Man habe sich für die Studierenden stark gemacht, denn die hohen Energiekosten würden Studierende "besonders hart" treffen, sagte Stark-Watzinger Ende November 2022 im Bundestag.
Streit um Zuständigkeiten verzögerten Auszahlung
Dies umzusetzen, gestaltete sich aber schwierig. Eine schnelle Überweisung der 200 Euro wurde unter anderem ausgebremst, weil die Kontodaten aller betroffenen Studierenden und Fachschüler nicht zentral vorlagen.
Bund und Länder gerieten zudem immer wieder in Streit bei dem Versuch, eine Antragsplattform zu bauen, auf der sich die Betroffenen sicher und eindeutig identifizieren können und auf der gleichzeitig persönliche und Konto-Daten zusammengeführt werden, die bei Bildungseinrichtungen vorliegen. Es ging dabei um Datenschutz, Zuständigkeiten und technische Details. Studierendenvertreter und die Opposition im Bundestag hatten das schleppende Verfahren kritisiert.
Elster-Zertifikat nicht zwingend notwendig
Zuletzt gab es auch Kritik daran, dass alle Betroffenen ein Nutzerkonto beim Bund anlegen müssen, ein sogenanntes BundID-Konto, um sich bei der Beantragung eindeutig zu identifizieren. Klargestellt wurde inzwischen, dass dafür nicht zwingend die Online-Funktion des Personalausweises oder ein "Elster-Zertifikat", wie es für die Online-Steuererklärung genutzt wird, nötig sind, sondern dass auch ein einfaches BundID-Konto mit Nutzername und Passwort angelegt werden kann.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums vom Montag hatten sich bis zum Wochenbeginn gut 700.000 Menschen eine solche ID zugelegt. Unklar ist aber, wie viele davon Studierende oder Fachschüler sind, die sich nur wegen der Energiepreispauschale angemeldet haben. Das Konto kann jeder Bürger nutzen auch für andere Verwaltungsdienstleistungen.
Sendung: Fritz, 15.03.2023, 11:00 Uhr