Vater sah elterliches Erziehungsrecht verletzt -
Das Berliner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen das Gendern in der Schule zurückgewiesen. Das teilte es am Montag mit.
Antragssteller war ein Vater zweier Gymnasiastinnen; er sah das elterliche Erziehungsrecht verletzt. Das sei nicht zu erkennen, urteilte das Gericht. In einem freiheitlich-demokratisch ausgestalteten Gemeinwesen könne die Schule offen für ein breites Spektrum von Meinungen und Ansichten sein. Den Kindern sei es grundsätzlich zuzumuten, mit den Auffassungen und Wertvorstellungen einer pluralistischen Gesellschaft – trotz eines möglichen Widerspruchs zu ihren eigenen Überzeugungen – konfrontiert zu werden.
Gericht: Mit Gendern geht keine politische Meinungsäußerung einher
Die Schulleitungen hätten den Lehrkräften ausdrücklich freigestellt, ob sie genderneutrale Sprache im Unterricht verwenden. Das überschreite nicht den Spielraum der Rahmenlehrpläne, hieß es. Eine genderneutrale Kommunikation der Schulen mit Eltern- und Schülerschaft verstoße auch nicht gegen die Vorgaben der deutschen Amtssprache, da diese angesichts der breiten öffentlichen Diskussion selbst bei Verwendung von Sonderzeichen hinreichend verständlich bleibe.
Auch das Gebot der politischen Neutralität im Schuldienst sei nicht verletzt, weil mit dem Gendern keine politische Meinungsäußerung einhergehe. Der Vater habe zudem keine unzumutbaren Nachteile für seine Kinder nachgewiesen, teilte das Gericht weiter mit [berlin.de].
Der Antragsteller kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen den Beschluss einlegen.
Sendung: Fritz, 27.03.2023, 15:30 Uhr