Verletzung von Dienstgeheimnissen - Strafbefehl gegen frühere Justiz-Beschäftigte wegen Weiterleitung von Infos an Hildmann

Mo 17.04.23 | 19:18 Uhr
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Archivbild: Attila Hildmann spricht bei einer Demonstation. (Quelle: dpa/Hoensch)
Audio: rbb24 Inforadio | 17.04.2023 | Nachrichten | Bild: dpa/Hoensch

Bevor der Verschwörungserzähler Attila Hildmann wegen Volksverhetzung verhaftet werden konnte, tauchte er in der Türkei unter. Er hatte zuvor Hinweise aus der Berliner Justiz bekommen, zwei Schwestern sollen deshalb nun Geldstrafen zahlen.

Der rechtsradikale Verschwörungserzähler Attila Hildmann hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft von zwei in der Berliner Justiz beschäftigten Schwestern interne Informationen zu Ermittlungen gegen ihn erhalten. Die Behörde wirft ihnen Verletzung von Dienstgeheimnissen vor, wie ein Sprecher am Montag mitteilte.

Unter anderem sollen die Ex-Mitarbeiterinnen den früheren Autor veganer Kochbücher im Februar 2021 von einem Haftbefehl gegen ihn informiert haben. Per Strafbefehl - also ohne mündliche Verhandlung - sollen die Frauen zu Geldstrafen von 2.700 und 3.500 Euro verurteilt werden, wie es hieß.

Staatanwaltschaft: Schwestern sympathisierten offenbar mit Querdenkern

Die beiden Schwestern sind nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Sympathisanten der Querdenker-Bewegung. Sprecher Sebastian Büchner sagte der rbb24 Abendschau am Montag, es seien keine persönlichen Beziehungen der beiden Frauen zu Hildmann bekannt. Sie hätten offenbar aus ideologischen Motiven heraus gegen ihren Dienstherrn gehandelt.

Beide Frauen wurden laut Staatsanwaltschaft nach Bekanntwerden der Vorwürfe vom Dienst freigestellt und sind mittlerweile nicht mehr für die Strafverfolgungsbehörden tätig. Die frühere IT-Mitarbeiterin der Generalstaatsanwaltschaft soll Hildmann mehrfach Informationen über einen Messengerdienst zugeleitet haben. Im Februar 2021 soll sie ihn dann über den Haftbefehl informiert haben.

Hildmann hält sich in Türkei versteckt

Der rbb hatte im November 2021 bereits über einen Spitzel in den Reihen der Justiz berichtet. Allerdings hatte die Generalstaatsanwaltschaft damals nur eine 33 Jahre alte IT-Mitarbeiterin als Beschuldigte genannt. Inzwischen gehen die Ermittler aber davon aus, dass auch deren Schwester den rechtsradikalen Verschwörungserzähler mit Interna versorgt hat. Beide sind laut Staatsanwaltschaft mittlerweile nicht mehr bei der Justiz.

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt seit längerem gegen Hildmann, der sich selbst als "ultrarechts" und einen Verschwörungsprediger bezeichnet, wegen Volksverhetzung, des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Seit Ende Dezember 2020 ist er auf der Flucht und hält sich in der Türkei versteckt.

Sendung: rbb24 Inforadio, 17.04.2023, 12 Uhr

17 Kommentare

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  1. 17.

    Verrat von Dienstgeheimnissen. Da kommt die "Bestrafung" eher einer Belobigung gleich. Einem einfachen Arbeinehmer würde in einem solchen Fall (Verrat Betriebsgeheimnis) die fristlose Kündigung mit dreimonatiger Sperrzeit beim Arbeitslosengeld drohen. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld würde dazu noch um 25 % gekürzt. Zusätzlich noch eventuell Schadensersatzleistung und ein Strafverfahren.

  2. 16.

    Vielleicht sollte man mal die Einkommens-Höhe überdenken, damit Verrat unattraktiv wird? Artikel heute zu Orchestermusikern, die von ihrem Gehalt keine Familie versorgen können, vom öff. Dienst hört man teils gleiches, Polizisten mit Nebenjobs und so.

  3. 15.

    Wo ist das Problem? Oben steht was von "Volksverhetzung"; unten auch nochmal:
    "Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt seit längerem gegen Hildmann, der sich selbst als "ultrarechts" und einen Verschwörungsprediger bezeichnet, wegen Volksverhetzung, des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte."

  4. 14.

    Gut, dass gegen die Vereitelung der Justizarbeit durchgegriffen wird.

  5. 13.

    Falsch. 180 Tagessätze sind angemessen. Und die Strafe sind völlig ausreichend

    Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nur nach der Tat und der Schwere der Schuld
    Die Höhe des Tagessatzes ergibt sich aus dem Nettogehalt.

  6. 11.

    "Per Strafbefehl - also ohne mündliche Verhandlung - sollen die Frauen zu Geldstrafen von 2.700 und 3.500 Euro verurteilt werden, wie es hieß." Haben das die beiden Frauen dem RBB zugesteckt? Denn wie hat RBB davon Wind bekommen?

  7. 10.

    „Strafbefehl gegen ehemalige Ex-Beschäftigte“ also.

    D.h. inzwischen sind sie wieder beschäftigt oder wie hab ich das jetzt zu verstehen?

  8. 9.

    Der Artikel erweckt den Eindruck, das Vergehen von Herrn Hildmann bestünde darin, von Verschwörungen zu erzählen.
    Schon extrem schräg für einen öffentlichen Sender, der objektiv aufklären möchte.

  9. 7.

    @ Nr. 4
    Die 2700€ sind immerhin 180 Tagessätze a 15€ (wohl nunmehr Bürgergeld)bei der zweiten Person 70 Tagessätze a 50€ (Quelle: Tagesspiegel). 180 Tagessätze ist nicht so wenig.

  10. 6.

    Hiltmann sollte sich nicht sicher sein.Deutschland vergisst nicht.Auch die Türkei könnte sich nach der Wahl ,Wandeln.Leben auf der Flucht.wers Braucht.Ein Möchtegern Deutscher ohne Arsch in der Hose,mit Schiss vor Konsequenzen.Grosse Schnauze.....

  11. 5.

    Die Strafe ist lächerlich. Wen soll das abschrecken?

  12. 4.

    Ich finde es erstaunlich, welch geringe Strafe ("Geldstrafen von 2.700 und 3.500 Euro verurteilt") es für den Verrat von Dienstgeheimnissen gibt.

  13. 3.

    Beide sind laut Staatsanwaltschaft mittlerweile nicht mehr bei der Justiz."
    Da hofft man doch geradezu, das das bedeutet, das sie auch nicht mehr im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind.
    Dieser unsägliche Hütchenträger aus Sachsen wurde ja auch nicht gefeuert, sondern nur in eine andere Dienststelle, wenn ich mich recht erinnere, die Friedhofsverwaltung, versetzt.

  14. 2.

    Soll dieser Typ bloß dableiben wo er jetzt ist. Die Warnung an ihm ist deutlich. Kommt er nach Deutschland wird er verhaftet.

  15. 1.

    Wer hält im Justizsenat noch seine schützende Hand über Hildmann? Von einem Auslieferungsersuchen hat man jedenfalls noch nichts gehört.

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