Neu nach 13 Jahren - Mietspiegel-Entwurf für Cottbus ist fertig

Mo 04.11.24 | 10:17 Uhr
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Rathaus der Stadt Cottbus (Foto: rbb/Schneider)
Audio: rbb Antenne Brandenburg | 04.11.2024 | Martin Schneider | Bild: rbb/Schneider

Die Stadt Cottbus soll einen neuen Mietspiegel bekommen. Der Entwurf für die Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete ist nun fertiggestellt worden, die Stadtverordneten müssen noch zustimmen. Das sagte der Fachbereichsleiter des Cottbuser Bürgerservice, Carsten Konzack dem rbb.

Weil die Stadt mehr als 50.000 Einwohner hat, ist ein Mietspiegel laut Konzack gesetzlich vorgeschrieben. Der bisherige Mietspiegel für Cottbus stammt noch aus dem Jahr 2011. Ein Arbeitskreis aus Vermieter- und Mietervertretern, sowie Mitarbeitern der Stadtverwaltung habe den Entwurf innerhalb eines Jahres erarbeitet, so Konzack.

Im Rahmen einer Erhebung hatte die Stadtverwaltung laut Konzack rund 27.000 Informationen über Mietverträge aus den letzten sechs Jahren bekommen. Anhand dieser Daten sei die aktuelle Lage auf dem Cottbuser Mietwohnungsmarkt ermittelt worden.

Die Stadtverordneten müssen nun über zwei Varianten abstimmen. Die erste Variante basiert laut Konzack allein auf "Echtdaten", die zweite beruhe wiederum auf einem Rechenmodell. Im Arbeitskreis sei die zweite Variante favorisiert worden, erklärte Konzack.

Ziel sei es, den neuen Mietspiegel zum 1. Januar 2025 einzuführen. Nach zwei Jahren soll er fortgeschrieben, alle vier Jahren neu aufgesetzt werden, so Konzack.

Sendung: Antenne Brandenburg, 04.11.2024, 10:30 Uhr

9 Kommentare

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  1. 9.

    Das würde ich als Mieter nicht einfach so mit mir machen lassen! ich würde mich weigern!

  2. 8.

    sie wollen nicht lesen auch gut sie sollten, aber bedenken das ihr Tatenloses Verhalten anderen Mieter eine Schaden zu fügen können und somit in einer Feststellungsklage Mieterhöhungen deren sie nicht zugestimmt haben verurteilt werden können. Sie sind also auch direkt haftbar und Schadensersatzpflichtig. Sollten sie zugestimmt haben und darauf hin eine Antrag auf Zuzahlung durch Sozialleistungen ( Wohngeld Grundsicherung, Bürgergeld)gestellt haben nennt man das selbstverschuldete Hilfsbedürftigkeit Antrag wird daher / muss Abgelehnt ( Karenzzeit )werden weil auch der Antrag sowie die Zustimmung durch das Sozialamt/ Jobcenter Wohngeldstell Rechtswidrig ergangen ist. Ich sage mal wer seine Gesetze und Rechte / Pflichten nicht kennt, kennen will so wie sie sollte aufpassen was ihm in der Zukunft blüht.

  3. 7.

    Ich lese jetzt kein Urteil durch.
    Was soll sittenwidrig sein und wie passt das mit dem Artikel zusammen?

  4. 6.

    Nicht nur für Mieten steigen nd gestiegen. Auch die Kosten der Vermieter sind stark gestiegen. Material, Handwerkerleistungen und Zinsen etwa.

    Durch die neue Grundsteuer kann die Miete im Einzelfall nochmal etwas steigen.

    Meine Mieter müssen durch die neue Grundsteuer etwa 65 Euro monatlich mehr bezahlen

  5. 4.

    Da kommen sie um Jahrzehnte zu spät. Und wieso Reiche ,wenn der Wohnverwalter kommunal alao Staatseigene Wohnungen verwaltet ?

  6. 3.

    Wir müssen die Mieten genau beobachten! Wir alle sind gefordert, aber die Reichen in unsrerem Land, schotten sich immer mehr ab!

  7. 2.

    Den Mietspiegle brauch ich nivht, ich seh auch so, daß die Mieten in Brandenburg in den letzten Jahren extrem, ca. 150% gestiegen sind!

  8. 1.

    Eigenartig erst einmal es gibt eine Rechtvorschrift zu erstellen. 62 S 254/06 Berlin 19.03.2007 Sittenwidrig Und wie wollen die eine Mieterhöhung bei Sozialleistungsempfänger begründen die doch dem Sozialgesetz unterliegen und deshalb diesen zu erst Verpflichtet sind Sozialleistungen sind Mietzuschüsse( Wohngeld Grundsicherung im Alter, Bürgergeld )jeglicher Art und am Ende jammert die Stadt wegen steigender Sozialausgaben. Na tolle Logik Wie viele Rechtsverdreher und Verwaltungsangestellte sitzen im Stadtparlament

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