Erfolg für "Letzte Generation" -
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat ein präventives Klebeverbot der Polizei für eine Aktivistin der Klimabewegung "Letzte Generation" zurückgewiesen. Es sei nicht eindeutig erkennbar gewesen, welche Straßen konkret von dem Verbot betroffen seien, erklärte das Gericht am Dienstag. Damit bestätigte das OVG eine vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts der Hauptstadt.
Entscheidung nicht mehr anfechtbar
Anfang Dezember 2022 hatte die Berliner Polizei der Klima-Aktivistin untersagt, sich bis zum 1. Juni 2023 auf "Fahrbahnen und Sonderwegen zwischen den Bordsteinen der Straßen des übergeordneten Straßennetzes" festzukleben, anzuketten oder einzubetonieren. Beim Verbot stützte sich die Behörde unter anderem auf das Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (ASOG). Für den Fall der Zuwiderhandlung drohte die Behörde mit einem Zwangsgeld von 2.000 Euro.
Die Aktivistin ging mit einem Eilantrag gegen das Verbot vor. Daraufhin kippte das Berliner Verwaltungsgericht im April das Verbot. Die Polizei legte dagegen Beschwerde ein. Die nun ergangene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist nicht mehr anfechtbar.
Sendung: rbb24 Inforadio, 02.05.2023, 19:30 Uhr