"Happy Go Lucky"-Hostel in Berlin-Charlottenburg - Diese Geschichte und Interessen stehen hinter der bunten Smiley-Fassade

So 14.05.23 | 08:12 Uhr
  45
Die bunte Fassade des "Happy Go Lucky"-Hostels am Stuttgarter Platz in Berlin-Charlottenburg. (Quelle: rbb24/Abendschau)
Bild: rbb24/Abendschau

Seit Jahren streiten sich Bezirksamt und der Eigentümer des "Happy Go Lucky" Hostels über seine bunt gestrichene Fassade. Grau soll sie werden, urteilte jetzt ein Gericht. Doch bisher hat niemand zum Pinsel gegriffen. Von Bernadette Huber

Der Fall um die bunte Hostel-Fassade in der Nähe des S-Bahnhof-Charlottenburgs emotionalisiert. Das Bezirksamt möchte, dass die künstlerische Fassade grau oder beige gestrichen wird. Seit fast zehn Jahren. Mit dem letzten Urteil sah es so aus, als ob aus bunt nun wirklich grau würde. Doch noch scheint der Fall nicht endgültig geklärt.

Damals, vor elf Jahren...

Der Rechtsstreit reicht zurück bis ins Jahr 2012, als der Eigentümer Alexander Skora die Fassade orange streichen ließ und ein Schriftzug darauf die Internetadresse des Hostels zeigte. Das Bezirksamt forderte die Entfernung wegen der "unzulässigen Werbung" - um Farbe ging es damals noch nicht - und gewann einen ersten Rechtsstreit.

2016 beauftragte Hauseigentümer Skora den irischen Street-Art-Künstler Dom Browne damit, die Fassade zu besprühen. Seitdem ist das Haus am Stuttgarter Platz ein buntes Kunstwerk aus Smileys, Pilzen, imperialen Sturmtruppen aus den "Star Wars"-Filmen und Porträts von Jack Nicholson, Kurt Cobain und Bruce Lee. Der Schriftzug wurde in "Happy Go Lucky Hearts" ohne Internetadresse geändert. Damit könne nicht mehr von Werbung die Rede sein, hieß es damals von Skora.

Das Bezirksamt bot an, diese Gestaltung zu dulden, falls sie regelmäßig gepflegt werde. Gutachter sollten alle fünf Jahre prüfen, ob etwas aufgefrischt werden müsse. Der Kompromiss scheiterte, weil Skora eine Kostenbeteiligung des Bezirks verlangte und sich auch weiteren Spielraum in der Gestaltung offen halten wollte: "Das Bezirksamt führt sich auf wie eine Zensurbehörde eines totalitären Staates und erinnert an Repressalien gegen Künstler in Staaten wie Nordkorea, China oder Russland.", so Skora damals. Auch im aktuellen Interview mit rbb|24 steht er zu diesem Zitat.

Antrag auf Berufung vor OVG scheitert

Es folgte eine "Beseitigungsanordnung" des Bauamts Charlottenburg-Wilmersdorf in 2016, nachdem das Amt auf die Fassadengestaltung aufmerksam gemacht wurde. Die Anordnung sei die Folge einer amtlichen Prüfung gewesen, bei der herausgekommen war, dass die Gestaltung sowohl gegen das Denkmalschutzrecht als auch gegen das baurechtliche Verunstaltungsverbot verstößt, sagt heute der aktuelle Bezirksstadtrat Christoph Brzezinski (CDU) im Interview mit rbb|24.

Skora klagte dagegen. Das Berliner Verwaltungsgericht urteilte 2020 für eine Beseitigung der bunten Fassade, auch die Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg endete Ende März mit dem Ergebnis, dass die Fassade "grau oder beige" werden müsse. Dieses Zurückweisen des Antrags auf Zulassung von Berufung ist rechtlich kaum noch anfechtbar. Doch Skoras Anwälte sind noch aktiv.

Am vergangenen Montag war die Frist für Skora mitzuteilen, ob er der Anordnung selbst nachkommen werde, verstrichen. Von Seite des Bezirksamtes hieß es zunächst, dass in den nächsten Tagen deshalb wohl eine "Ersatzvornahme" festgesetzt werde, so Stadtrat Brzezinski. Das heißt, das Bezirksamt beauftragt selbst eine Firma mit den Malerarbeiten. Wie lange die Auftragsvergabe in der Verwaltung dauert und die Fassade tatsächlich grau wird, sei zeitlich aber noch nicht abzusehen.

Bezirksbürgermeisterin lädt ein

Nach Aussage von Skora standen er und das Amt seit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Mailkontakt. Jetzt hat die Bezirksbürgermeisterin von Charlottenburg-Wilmersdorf, Kristin Bauch, Skora und einen Partner zum Gespräch eingeladen und schreibt "Wir möchten sehr gerne Ihre Sichtweise hören und weitere mögliche Schritte besprechen."

Wie weit kann der Rechtsstreit führen?

Nach deutschem Recht ginge es für Skora und seine Hausfassade natürlich theoretisch auch noch mit einer Verfassungsbeschwerde weiter. Darauf angesprochen sagt Skora "Da wollen wir keinen mehr weiter mit belästigen." Und fragt sich, warum sich überhaupt so viele Menschen schon damit beschäftigen mussten und warum so viel Geld ausgegeben wurde. Er selbst sähe sich in seiner Rolle nicht als provokativ, so Skora.

Allerdings habe sein ebenfalls vom Amt eingeladener Partner vor, eine Schadensersatzklage aus den USA zu starten. Der US-Amerikaner Alan Wolan, CEO einer Marketing-Firma, hatte in der Zwischenzeit alle Verwertungsrechte an dem Kunstwerk erworben. Wolan und Skora kennen sich schon seit mindestens 2000. Damals war Wolan Geldgeber für ein von Skoras entwickeltes Reality-Fangspiel für Erwachsene.

Falls er in den USA klagen würde, müssten US-Gerichte nach ihrem Rechtsverständnis entscheiden, ob sie zuständig sind. Eine entsprechende Entscheidung sei aber nicht automatisch in Deutschland durchsetzbar, so Clemens Adori, Berliner Rechtsanwalt und Urheberrechtler im Interview mit rbb|24.

Wenn das Land Berlin von dem Rechteinhaber auf Schadensersatz verklagt wird, weil überstrichen wurde, könnte sich laut Adori der Anspruch aber auch schnell gegen Skora selbst richten, der mit zu verantworten hat, dass diese Fläche gar nicht für ein Kunstwerk zur Verfügung stand.

Eine eigene politische Agenda und Kapital

In diesem Fall ist der Eigentümer auch selbst gesellschaftspolitisch aktiv. 2021 wollte Sokra Berliner Regierender Bürgermeister werden, gründete eine Partei und warb mit dem Slogan "zieht Berlin die Zwangsjacke aus" [berlinbrains.com]. Berlin verglich er in einem Interview mit "Südkorea an der Spree".

Exemplarisch sei für ihn an diesem Fall dass "die Behörden in Berlin so viel Druckmittel ausüben, dass die Leute normalerweise klein bei geben." Alles, was man in den Amtsstuben für richtig halte, werde auch durchgedrückt. "Manchmal klappt's und manchmal auch nicht."

Wie viele Immobilien Skora besitzt, teilt er auf Nachfrage nicht mit. Drei größere Mehrparteien Häuser sind es mindestens. Der Unternehmer unterhält eine Firma, die ausgewählte Start-ups finanziert und hatte 2017 überlegt, die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin zu übernehmen.

45 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 45.

    Wir leben in einer Spaßgesellschaft. Daher muss die "bunte Fassade , die unseren Kindern Spass macht," unbedingt erhalten bleiben. Stadtgestaltung ist nur etwas für verstaubte Behörden und verknöcherte, regelwütige Beamte, die nicht wissen, wie schön bunt die Welt sein kann?

  2. 44.

    "Kunst" ist schwer zu definieren. Das macht ja die Kunst so spannend. Weder die Herren Skora und Wolan noch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf können das.

  3. 43.

    Mir persönlich ist es nicht besonders wichtig, was der stadtbekannte Häuserspezialist da mit seinem Hotel macht. Ich wohne dort nicht und bin daher nicht betroffen. Allerdings ist es Sache der regulierenden Behörde, so etwas zu beachten. Wenn so eine Immobilie in den einschlägigen Webauftritten als Event-Hotspot markiert ist, erzeugt dies natürlich zusätzliches Sightseeing-Aufkommen.

  4. 42.

    Wissen wie viele Denkmäler vom Staat aus finanziellen Gründen abgeschlachtet würden und werden.
    Tut mir leid , aber ich hoffe nur sie werden kein Denkmal
    Ich kläre sie gern auf , Brücken, Häuser ,Gaststätten alles was dem Staat im Wege steht wird platt gemacht , versuchen sie es Mal mit lesen.
    Aber ne bunte Fassade , die unseren Kindern Spass macht ,die muss wech.
    Trauriges Old Germany.

  5. 41.

    Das benachbarte Haus Nr. 17 und auch die nahegelegene Nr. 19 sind als Baudenkmale in der Denkmalkarte von Berlin vermerkt. Die Fassadengestaltung des Hostels ist natürlich Geschmacksache, kann diese eingetragenen Denkmale jedoch beeinträchtigen. Dies wäre gemäß § 10 Abs. 1 dann nicht gestattet.

  6. 40.

    Sie fordern ein Amt auf Rechtsverstöße, die gerichtlich festgestellt wurden, zu ignorieren? Echt jetzt?

  7. 39.

    Ein bunter Tupfer in Charlottenburg.
    Über die Entscheidung die Folgen und Kosten (auch Instandhaltungskosten), ein Gebäude farbenfroh gestalten zu lassen, sollte sich jeder Eigentümer im Vorhinein Gedanken machen.
    Mich interessiert, warum genau Herr Skora nicht auf den Kompromiss zur damaligen Duldung durch das Bezirksamt einwilligte. „Spielraum zur Gestaltung“ lässt eine Menge an Vermutungen zu.

  8. 38.

    Absolut richtig. Die Verwaltung ist verpflichtet, die bestehenden Gesetze und Verordnungen durchzusetzen. Alles andere wäre Rechtsbeugung und damit strafbar. Allerdings kann man sich schon mal die Frage stellen, warum derart in die Eigentumsfreiheit eingereifende Vorschriften überhaupt der Politik notwendig erscheinen. Das ist wieder die typisch deutsche Regelungswut. Deutsche reisen extra nach Skandinavien oder Island, um sich an Reihen bunter Häuser zu erfreuen, leben aber zuhause in Pastell mit rotem oder schwarzem Dachziegel, weil die Kommunalpolitiker das so wollen.

  9. 37.

    "Bringt halt zusätzlich Lärm und Verpestung." Da das Gebäude offiziell als Hostel genehmigt ist und betrieben wird, müssen die Anwohner nun mal damit leben. Das hat mit der Fassade rein gar nichts zu tun. Nur zum Betrachten des Bildes fährt doch da niemand hin, so spektakulär ist es nun auch wieder nicht. Dass die bunte Fassade nicht gerade geschäftsschädigend sein mag, ist richtig. Ob die Buchungszahlen mit grauer Fassade niedriger ausfallen, ist aber eher zu bezweifeln. Viele Besucher suchen halt was billiges und das bietet dieses Hostel eben.

  10. 36.

    Skora, der Eigentümer, ist auf allen rechtlichen Ebenen gescheitert. Das hat seine Gründe, die jedermann nachlesen kann. Scheinen aber nur wenige zu wollen, sich substantiell mit der Materie zu beschäftigen. Das ist der rechtstaatliche Sachverhalt trotz allfälligem Gejammer. RBB brachte ein Update. Nicht gelesen? Da stand, die Behörde hätte nichts gegen das Gemale gehabt, wenn Skora auch die Folgekosten des Gemales trägt. Solches Gemale altert schnell. Das hat Skora abgelehnt.

  11. 35.

    Im Rathaus , gibt es bestimmt andere Dinge die geprüft und geändert werden müssen.
    Bisher fanden unsere Berlin Besucher egal ob Hamburg oder Bamberg dieses Haus sehr schön. Sie haben auch schon andere in ihrer Stadt darauf aufmerksam gemacht.

  12. 34.

    Grau oder Beige sollten wir die beteiligten Politiker, Verwaltungsmitarbeiter und Richter färben, damit wir ihre Dummheit schon von weitem erkennen.

  13. 33.

    Ich finde es sagt alles über Berlin und die Berliner Verwaltung aus, dass ein buntes Haus grau oder beige gestrichen werden muss. Mehr muss man da auch gar nicht mehr wissen. Die graue Stadt im Nirgendwo - Berlin ist auf dem besten Weg dahin.

  14. 32.

    Ich fände es schade, wenn die schöne bunte Fassde einem Grau weichen muss. Was für eine irre Geschichte.

  15. 31.

    Haben unsere Ämter nix anderes zu tun, als bunte Fassaden als nicht rechtskonform zu deklarieren und erzwingen, dass sie automatisch GRAU gestrichen werden müssen??!
    Geht’s noch? Wir haben in Berlin soo viele andere Probleme um die sich auch dieses Amt mal lieber kümmern sollte ! Lasst Berlin bunt und kümmert euch lieber um den Dreck auf den Straßen

  16. 30.

    Es passt zur Umgebung: Einer der Nachbarhäuser, dessen Dachgestaltung an eine Radarstation erinnert und einige hundert Meter weiter ein 197oer Jahre Sperr-Riegel, von dem die Blicke eher abschweifen, als dass dieser Bau in der Kaiser-Friedrich-Straße Blicke auf sich ziehen würde.

    Wenn ein Platz "rümpelig" aussieht, dann ist es der Stuttgarter Platz.

  17. 29.

    Die Bemalung des Hauses mit Hundertwasser in Wien zu vergleichen ist vermessen

    ABER

    bei der Ausage, dass das Bezirksamt sich lieber um seine vielen anderen "Baustellen" im Bezirk kümmern sollte, gebe ich Ihnen völlig recht. Denn davon gibt es wahrlich genug.

    Ich persönlich finde die Bemalung erheiternd beim vorbeigehen oder vorbeifahren.

  18. 28.

    Ob die Bemalung "Kunst" darstellt, ist ein weites Feld. Soweit damit den Gebäudestandard meint ist, es ist ein Billig-Quartier mit Jugendherbergsstandard. Wird sicher vom internationalem Reisepublikum gern gebucht, besonders wenn die Bemalung der Fassade als Hotspot im Touristenführer vermerkt ist. So gesehen ein wertsteigender Marketing-Gag einer an sich nicht erwähnenswerten Immobilie. Nachteilig allerdings für Anwohner, die dort ihre Wohnung haben. Bringt halt zusätzlich Lärm und Verpestung. Solche Effekte sind beispielsweise an der Admiralbrücke in Kreuzberg zu besichtigen. Saufgelage und Gegröle bis in die Nacht hinein.

  19. 27.

    Ich finde, der Eigentümer hätte den damaligen Kompromissvorschlag annehmen sollen. Das wäre fair für beide Seiten gewesen. Mit ein wenig Verhandlungsgeschick wäre vll. auch eine künstlerische Umgestaltungsoption im angebotenen Fünf-Jahres-Rhythmus machbar gewesen. So hat er gezockt und verloren. Schade um diesen hübschen Farbkleks.

  20. 26.

    Ihr Beitrag sagt auch viel über Sie aus. Kunst ist also nur, was die großen, etablierten Herrschaften produzieren und was darüber hinaus auch noch Ihre Gnade findet. Ob das hier zur Debatte stehende Haus eine "Kaschemme" ist oder nicht, vermag ich nicht zu sagen, die Fassade jedenfalls gefällt mir sehr gut. Aber das spielt wohl keine Rolle, Sie entscheiden ja was Kunst ist und was nicht.

Nächster Artikel