Aufruf im Berliner Amtsblatt - Klima-Demonstranten sollen Warnwesten und Kleber bei Polizei abholen

Do 31.08.23 | 12:24 Uhr
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Symbolbild:Klebetuben liegen neben einer angeklebten Aktivistin auf der STraße.(Quelle:picture alliance/ZUMA Press Wire/S.Babbar)
Bild: picture alliance/ZUMA Press Wire/S.Babbar

Die Berliner Polizei will im April und Mai sichergestellte Warnwesten, Kleber und Transparente an Klima-Demonstranten der "Letzten Generation" zurückgeben. Das geht aus entsprechenden Veröffentlichungen in der aktuellen Ausgabe des Amtsblatts hervor [berlin.de]. Darin bittet die Polizei um Abholung. Zuvor hatten "Morgenpost" und "B.Z." darüber berichtet.

Vernichtung bei Nichtabholung

Die drei betroffenen Personen seien unter den angegebenen Meldeadressen nicht anzutreffen gewesen, hieß es weiter. Das habe die Rückgabe bisher unmöglich gemacht. Daher bittet die Polizei die Klima-Demonstranten nun öffentlich, sich zu melden.

Zwei Wochen nach Veröffentlichung gilt der Aufruf als zugestellt. Danach haben die Klima-Demonstranten weitere zwei Wochen Zeit, sich zu melden. Danach werden die Gegenstände laut Polizei vernichtet.

Die "Letzte Generation" hatte im Juli auf Straßenblockaden in Berlin verzichtet. Mitte August wurde dann wieder eine erste Blockade durchgeführt - am Kottbusser Tor in Kreuzberg. Jüngst kündigten die Klima-Aktivisten neue Aktionen in Berlin ab dem 13. September an.

Sendung: rbb24 Inforadio, 31.08.2023, 15:20 Uhr

38 Kommentare

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  1. 38.

    Soso, falsche Adressen angegeben. Das kann bei der nächsten Festnahme ähnliche Folgen haben wie für die Identitätsverweigerer mit den abgeschmirgelten Fingerkuppen.

  2. 37.

    Strassenblockaden sind Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr. Beides sind Straftaten und keine OWi. Aber auch diesen Beitrag werden sie versuchen zu relativieren, ins Lächerliche zu ziehen und mich persönlich anzugreifen. Sie scheinen hier Narrenfreiheit zu besitzen.

  3. 36.

    "Übrigens, in Berlin hat man für Straftäter all zu oft großes Verständnis."

    Rechtspopulistisches Geschwafel. Mit den Taten beziehe ich mich auf die Straßenblockaden die mit Kleber und Warnwesten begangen wurden, ausdrücklich nicht auf andere Aktionen.

    Straßenblockaden sind keine Straftaten, sonst müßte Falschparken auch eine Straftat sein.

  4. 35.

    Ich habe auch Angst: Vor dem, was (und vor allem wer) kommen könnte, wenn sich der Staat weiter so auf der Nase herumtanzen lässt.

  5. 34.

    Als Ordnungswidrigkeiten wird es nur von einem Teil der (politischen) Justiz in Berlin eingestuft, die Mehrheit der Bundesländer stuft es richtig ein, als Straftaten.
    Übrigens, in Berlin hat man für Straftäter all zu oft großes Verständnis.

  6. 32.

    Warum sollte ich Autos hassen? Wer hasst denn tote Gegenstände?

    Die Aktionen der LG sind Ordnungswidrigkeiten auch wenn Teile der politischen Justiz wie z.B. in Bayern das anders sieht.

  7. 31.

    hinweis für den autohasser: es gibt einen unterschied zwischen straftat und ordnungswidigkeit!

  8. 30.

    "Tatmittel werden herausgegeben. Ein Skandal. "

    Echt mal! Man stelle sich vor jeder Falschparker würde sein Tatmittel wiederbekommen. Ein Skandal!

  9. 29.

    Weil es guter Krempel ist, sowie es auch die gute Gewalt gibt. Man darf auch nicht außer acht lasen, wer hier Recht spricht.
    Rechte jedenfalls nicht.....

  10. 28.

    Eingezogen... bis zur Klärung, weil sie z.B. Beweismaterial sind. (Das wissen schon Grunschulkinder, deren Handy man einzieht.)
    Oder hat jemals irgendjemand behauptet, die Sachen gingen in das Eigentum (von wem eigentlich?) über?
    Wenn es Geldforderungen gibt, die nicht beglichen werden können, kann dies auch durch den ersatzweisen Verkauf erfolgen.

  11. 27.

    Unverständlich ist, warum die Polizei die Dinge der LG weggenommen hat. Die Polizei soll Diebstähle aufklären und nicht selbst welche begehen. Die Polizei soll auf ihre Verbrecher aufpassen und nicht die LG behindern. Was heißt, sie wurden an ihrer Meldeadresse nicht angetroffen? Waren sie kurz mal nicht zuhause oder wohnen sie gar nicht dort? Wenn man der Polizei falsche Angaben zum Wohnort macht, ist das auch verständlich. Denn schon mehrfach erhielten Nazis wie der NSU 2.0 die Adressen von der Polizei, um Drohbriefe zu versenden. 2 Wochen Frist zur Abholung/Meldung sind extrem kurz. Die sind schnell vorbei. 2 Monate bzw. jahre sind angebrachter.

  12. 26.

    Bevor sie die Liste wieder erweitern:
    Gleiches gilt auch für Fahrzeuge und sonstigen ordnungsgemäß erworbenen Dingen.

  13. 25.

    Was hat denn „eingezogen“ mit dem Eigentumsrecht zu tun?
    Wenn der Schweißbrenner und Kuhfuß ordentlich erworben wurden, werden die nach den Ermittlungen und ggf. Prozess, wo sie womöglich beschlagnahmt wurden, um als Beweismittel zu dienen, dem Eigentümer, hier Einbrecher, wieder ausgehändigt.

  14. 24.

    Tatmittel werden herausgegeben. Ein Skandal.
    Wir haben in den 90ern hunderte sichergestellt Tatmittel vernichten lassen. So ändern sich die Zeiten.

  15. 23.

    Die persönliche Habe finde ich eher ein Nebensatz. Der Hauptsatz finde ich liegt : Die Personen wurden unter ihrer Meldeadresse nicht angetroffen!
    Waren nicht da oder wohnen woanders?

  16. 22.

    Aber die bei Straftaten benutzten Kraftfahrzeuge werden eingezogen, warum der andere Krempel dann nicht?

  17. 21.

    Eine ordentliche Entschädigung ist das Mindeste. Aber bitte keine Almosen.

  18. 20.

    Ich habe grundsätzlich keine Sympathien für die Aktionen der LG. Aber ich verstehe auch die Aufregung vieler Kommentator*innen nicht. Es gibt Regeln und Gesetze und die gelten für alle. Ich wette, diejenigen, die sich hier so aufregen, würden als Betroffene ganz laut protestieren, wenn man ihr Eigentum einbehalten würde.
    Grundsätzlich kann der Gesetzgeber aber darüber nachdenken, ob der bürokratische Apparat erst ab einem bestimmten Mindestwert abgeschoben werden sollte.

  19. 19.

    "Der Senat" sitzt nicht in den Gerichtsverhandlungen. Die Justizsenatorin hat deutlich gesagt, wie sie von die LG einstufen würde. Am Ende sind es die Richter*innen, die die Gesetze anwenden und auslegen.
    Also adressieren Sie bitte Ihre Schuldzuweisungen entsprechend.

  20. 18.

    Schon mal was von Eigentumsrecht gehört??
    Die beschlagnahmten ordentlich erworbenen Sachen haben ja nicht wie durch Geisterhand den Eigentümer gewechselt und müssen natürlich den Eigentümern nach Beerdigung der Maßnahme zurückerstattet werden.

  21. 15.

    Echt jetzt?

  22. 14.

    Natürlich kann man Müll nicht einfach in den Müll schmeißen - da müssen schon ein paar hochbezahlte Beamte wochenlang mit beschäftigt werden. Am besten, die 3 Klimaoisten kriegen noch eine ordentliche Entschädigung, weil sie so lange warten mußten.

  23. 13.

    Antwort: JustABerliner Berlin Donnerstag, 31.08.2023 | 13:36 Uhr
    Nein - muss nicht.
    Die meisten "Aktivisten" sind durch die "Spender" und deren Rechtsbeistand geschützt.
    Somit werden auch die Aktionen legitim, was ich gut finde.

  24. 12.

    Kuhfuss, Nachschlüssel,Schweissbrenner werden bei Einbrechern auch zurück gegeben?

  25. 11.

    Für mich noch eine Tatsache, dass die Klimakleber vom Senat gepusht werden. In anderen Bundesländern als kriminelle Organisation eingestuft, in Berlin nicht. In anderen Bundesländern mit Haftstrafen belegt, in Berlin nicht. Deren Unglaubwürdigkeit und Doppelmoral wird stillschweigend hingenommen, brauchen keine wahrheitsgemäßen Identitäten angeben und deren Tatwerkzeuge werden noch hinterhergetragen. Das geht nur in Berlin.

  26. 10.

    Wenn da nicht der Amtsschimmel voller Inbrunst wiehert !
    Hoffentlich kommen nicht noch Schadensersatzforderungen, weil der Kleber inzwischen eingetrocknet ist.
    Als hätte Berlin keine anderen Sorgen, als sich weiter kaputt-zu-verwalten !

  27. 9.

    Was für eine Nachricht!

  28. 8.

    Weil das Entsorgen Geld kostet. Und dazu muß dann noch ein Protokoll gefertigt werden, hab ich mal gelernt.

  29. 7.

    Also mir hat noch nie jemand ein Halstuch abgenommen, möglicherweise liegt es ja am Halstuch.

  30. 6.

    Wenn die Leute sich melden, dann haben sie vielleicht gleich eine OWi-Anzeige am Hals, weil sie falsche Angaben bei der Polizei gemacht hatten oder sich nicht umgemeldet haben.
    Vielleicht waren aber auch die Namen falsch. Dann kann sich auch niemand als Eigentümer identifizieren.

  31. 5.

    Müssten da nicht noch Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen nicht erfolgter Ummeldungen nach Änderung des Hauptwohnsitzes folgen?

    Aber solche "kleinkarierten" amtlichen bürokratischen Regeln wie das Meldegesetz kann man schon mal aus den Augen verlieren, wenn man damit beschäftigt ist, andere zu nötigen, um die Welt vor dem Klimawandel zu retten ...

  32. 4.

    Immerhin haben sie noch Zeit. Als mir mal ein Halstuch bei einer Demo abgenommen wurde, erhielt ich erst nach Ablauf der Frist den Brief zum Abholen...

  33. 3.

    "Die drei betroffenen Personen seien unter den angegebenen Meldeadressen nicht anzutreffen gewesen"
    Die sind vermutlich noch im Urlaub auf Bali. Tatwerkzeuge, besonders den Kleber zurückgeben kann außerdem nur ein schlechter Scherz sein.

  34. 2.

    Das Amtsgericht Heilbronn verurteilte Klimakleber wegen Nötigung zu Freiheitsstrafen von fünf, vier und drei Monaten ohne Bewährung. Seit wann werden von der Polizei Tatwerkzeuge an die Täter zurück gegeben?

  35. 1.

    Oh man, was für Aufwand mal wieder.
    Vorschlag zur Vereinfachung in der Zukunft, einfach übriggebliebene Dinge an den Gründer der letzten Generation schicken, welcher Henning Jeschke ist und aus die Maus. Was hier wieder für ein Aufwand betrieben wird, steht in keiner Relation. Wenn die Damen u. Herren falsche Angaben zu ihrer Adresse machen, dann selbst schuld. So ein Aufwand macht bei mir auch keiner, wenn ich ein Paket bestelle, dies aber an eine falsche Adresse senden lasse. Da schreibt auch keiner was ins Amtsblatt und fragt wo ich bin um mein Paket abzuholen ... ;-)

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