Bürgergeld, ÖPNV, Google - Das ändert sich im Dezember

Fr 01.12.23 | 11:05 Uhr
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Illustration: Das ist neu im Dezember 2023 (Quelle: dpa/rbb)
Bild: dpa/rbb

Im Dezember wird erstmals das erhöhte Bürgergeld ausgezahlt und europaweit der Fahrplan gewechselt. In Berlin fahren einige S-Bahnlinien mit mehr Zügen oder werden verlängert und Google löscht tote Briefkästen. Die Änderungen im Überblick.

Im Dezember 2023 wird zum ersten Mal das erhöhte Bürgergeld für 2024 ausgezahlt: Der Regelsatz wird damit um 12,2 Prozent angehoben. Für Alleinstehende bedeutet das eine Bürgergeld-Erhöhung von 61 Euro auf insgesamt 563 Euro Regelsatz. Die Auszahlung soll am 29. Dezember 2023 stattfinden.

Nebenkostenabrechnung 2022 und Ende der Energiepreisbremsen

Bis zum 31. Dezember 2023 muss der Vermieter den Mieterinnen und Mietern die Nebenkostenabrechnung für 2022 vorlegen. Wird diese nicht fristgerecht vorgelegt, besteht keine Nachzahlungspflicht mehr für den Mieter. Aufgrund der hohen Energiepreise für Gas und Strom ist es möglich, dass die Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung verbunden ist.

Am 24. November kündigte Bundesfinanzminister Christian Lindner zudem an, dass die staatlichen Strom- und Gaspreisbremsen schon zum 31. Dezember auslaufen [tagesschau.de] sollen - und damit drei Monate früher als geplant. Hintergrund ist das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts. Ob die Absenkung der Netzentgelte auch betroffen ist, ist noch unklar.

Fahrplanwechsel 2023/2024 im ÖPNV in Berlin und Brandenburg

Am 10. Dezember 2023 findet der europaweite Fahrplanwechsel statt. Berlin und Brandenburg sowie die Landkreise haben zusätzliche Fahrten für den Regional-, S-Bahn- und Busverkehr bestellt.

So geht ab dem 10. Dezember der neu errichtete Halt Potsdam-Pirschheide am Berliner Außenring in Betrieb. Bei den Linien RB33 Potsdam – Beelitz Stadt – Jüterbog und RB37 Berlin-Wannsee – Beelitz Stadt wird der Stundentakt nun auch an Wochenenden angeboten.

Bessere Taktung bei der S-Bahn, neue "PlusBus"-Linie

Auf der Berliner S-Bahn-Linie S1 wird ab Dezember die Kapazität durch den Einsatz von Acht-Wagen-Zügen anstelle von Sechs-Wagen-Zügen verstärkt. Ebenso werden der Takt der S1 und der S5 in den Hauptverkehrszeiten verstärkt. Verlängerungen und Erweiterungen des Angebots gibt es auch bei den Linien S3, S26, S85.

Ab Dezember verbindet zudem ein neuer "PlusBus Oberhavel-Barnim" (Linie 825) Oranienburg mit Wandlitz und Bernau, und stellt somit wieder eine direkte ÖPNV-Verbindung zwischen den Städten dar.

Google löscht ab Dezember inaktive Konten

Google löscht ab Dezember kostenlose Benutzerkonten, die seit 48 Monaten nicht genutzt wurden, und damit auch sämtliche E-Mails, Fotos und Dokumente. Betroffene Benutzerkonten sollen zuvor mehrere Warnhinweise erhalten, die auch an eine eventuell hinterlegte zweite Mailadresse gehen. Kommt es zur Löschung, betrifft dies sämtliche Nutzerdaten, E-Mails aus Gmail, alle Kalendereinträge und Dokumente aus Google Drive, Docs und Workspace sowie Foto-Backups.

Regeln für Wein und Sekt ändern sich

Ab dem 8. Dezember 2023 müssen Winzerinnen und Winzer offenlegen, was in ihren Weinen enthalten ist. Dann tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die auch bei Wein- und Sektflaschen eine Nährwert- und Zutatenliste vorschreibt.

Sendung: rbb24 Inforadio, 01.12.2023, 8 Uhr

41 Kommentare

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  1. 41.

    Schön dass Ihr den Satz mit Bürgergeld geändert habt, denn es las sich wirklich so, dass es ab Dezember mehr Bürgergeld gibt. Meiner Meinung nach, hat das in der Dezemberübersicht aber überhaupt nichts zu suchen. Auch wenn es am letzten Tag im Dezember ausgezahlt wird, gibt es die Erhöhung ja erst ab Januar.

  2. 40.

    Was ändert sich im Dezember 2023?
    Tja, leider mit Masse die falschen Sachen.
    Cannabis freizugeben und gleichzeitig mehr Rauchverbote zu bestimmen, passt nicht zusammen.
    Die Anträge für Verbote grenzen mittlerweile an Wahnsinn.
    Unsere Gesellschaft befindet sich anscheinend auf einem dubiosen Tripp. Lob den Lobbyisten, die das geschafft haben.

  3. 39.

    Na hoffentlich rutscht da nicht mal eine Reblaus mit durch.

  4. 38.

    "Kommen die Trauben des Ungekennzeichneten aus Stallhaltung?"

    Wein ist nicht zwangsläufig vegan. Das liegt am Herstellungsprozess, denn zur Klärung und geschmacklichen Harmonisierung werden tierische Hilfsmittel wie Eiweiß, Gelatine, Kasein aus Frischmilch oder Protein aus der Fischblase verwendet. Bei einem veganen Wein ist der Herstellungsprozess angepasst. Ebenso sind auch Säfte nicht vegan wenn sie mit tierischen Mitteln geklärt werden. Ich finde das V-Label sehr wichtig für Menschen die sich pflanzlich ernähren. So entfällt meist die Suche in der Zutatenbeschreibung

  5. 37.

    Was nützt mir die Rückkehr zu normalen Längen einiger S-Bahnzüge, wenn Buslinien ausgedünnt werden? Kaum etwas. Die Außenbezirke - speziell der Süd-Osten Berlins schon lange unterversorgt - bleiben weiter auf der Strecke.

  6. 36.

    Bürgergeld kann man so pauschal nicht rechnen. Das kommt wie so oft auf den Einzelfall an: Wieviel Leute zur Bedarfsgemeinschaft gehören, welche Einkünfte in dieser Bedarfsgemeinschaft insgesamt noch vorliegen, Anzahl Kinder und Kindergeld, evtl. andere Sozialzuschüsse usw., Wohnungsgröße, ortsübliche Miete, statistische Grundwerte für Verbrauch von Energie (Wärme und Strom) und einigem mehr. Nicht alle sind auch im Bürgergeld gleich. Bei einer alleinlebenden Mindestrentnerin mit Aufstockung aus dem Bürgergeld in einer 46 qm Wohnung sortieren sich die Lebenshaltungskosten fürs Wohnen anders als für eine 5-köpfige Bedarfsgemeinschaft aus 2 Erwachsenen und 3 schulpflichtigen Kindern in einer 80qm Wohnung auf pro Kopf heruntergerechnet. Die alleinstehende Mindestrentnerin mit Aufstockung aus Bürgergeld hat in diesem Beispiel mehr zu knappsen als die 5-köpfige Familie mit Bürgergeld. Weil... der finanzielle Vorteil sollte im letzten Fall eigentlich in die Kinder fließen. Eigentlich...

  7. 35.

    Die Einsvier netto sind dann schon mit Mietübernahme plus Heizung? Oder nochmal extra rauf? Kostet ja nix...

  8. 34.

    Bürgergeldempfänger zahlen maximal 19% MwSt. von ihrem monatlichen Satz. Bissel wenig für eine Anspruchs- und Erwartunghaltung.

  9. 33.

    20% unter dem Mindestlohn - bei Vollzeitbeschäftigung!
    Unter Berücksichtigung der finanziellen Vorteile, die man als Bürgergeldempfänger auch noch bekommt:
    verbilligte Eintrittskarten, ÖPNV-Tickets, Befreiung von Zuzahlung bei Klassenfahrten und Schulbüchern, ..., ..., ...

  10. 32.

    Sorry! Danke, wieder was dazugelernt, denn an eine Abk. hatte ich nicht gedacht, finde aber den kl. Knoblauch als Maskottchen so putzig ;-)

  11. 30.

    Bürgergeldempfänger zahlen auch Steuern und das Bürgergeld ist immer noch verfassungswidrig zu niedrig angesetzt.

    Wurde hier schon unter # 28 ausführlich behandelt.

  12. 29.

    Davon muss dann aber auch alles selbst Bezahlt werden, keine Extras mehr.

  13. 28.

    "Urteile erwartet: Bürgergeld-Regelsätze verfassungswidrig zu gering – Widerspruch einlegen
    Die Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe für Bezieher von Bürgergeld nach dem SGB II und Sozialhilfe nach dem SGB XII wird seit geraumer Zeit immer wieder kontrovers diskutiert. Sozialverbände, Gewerkschaften und Juristen argumentieren, > dass die Regelsätze nicht mehr den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen <
    und damit unzureichend sind. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen prüft nun in zwei Verfahren, > ob die damaligen Hartz-IV-Regelsätze angemessen bemessen waren und ob die Regelleistungen heute richtig berechnet wurden <. Leistungsbeziehenden wird empfohlen gegen den Bescheid des Jobcenters oder Sozialamt Widerspruch einzulegen."

    https://www.gegen-hartz.de/news/urteile-erwartet-buergergeld-regelsaetze-verfassungswidrig-zu-gering-widerspruch-einlegen

  14. 27.

    Das kann so nicht stimmen:
    "Bescheide ab Januar" werden derzeit nioch gar nicht bearbeitet. Möglicherweise handelt sich um eine Anpassung oder Änderung des bisherigen Bescheids wegen einer neuen Situation?
    Der offizielle Antragsweg ist folgendermaßen:
    Für den 'Bescheid ab Januar' müssen erst einmal Anfang Dezember die Anträge von den Leistungsberechtigten gestellt werden. Zusammen mit Kontoauszügen, Nachweisen etc. Dann wird berechnet und der Bescheid ergeht so etwa Mitte bis Ende Dezember.
    Und die Erhöhung - die ja vermeintlich so üppig ausfiele - ist nicht wirklich an die Inflationskosten und Preissteigerungen angepaßt worden. Und es wird gerne vergessen daß alleine schon eine Verdoppelung des Strompreises im letzten Jahr oder die inzwischen 50% höheren nun "niedrigen" Preise vom Regelsatz abgehen und damit mehr als die Hälfte von den Stromkosten aufgefressen wird. Die immer noch hohen Preise der Lebensmittel kommen dazu und schon sind die 63 Euro weg.

  15. 26.

    Im "normalen" Wein kommen (bzw können eingesetzt werden) tierische Produkte (u.a. Gelatine, Eiweiße) während des Herstellungsprozesses vor (u.a. zur Klärung). Diese Stoffe werden zwar hinterher wieder komplett herausgefiltert bzw liegen dann unter Nachweisbarkeitsgrenze, sind aber für Puristen eben ein No-Go.

  16. 25.

    Ich wurde zwar nicht gefragt, antworte aber trotzdem:

    Es müsste das Existenzminimum basierend auf der Pfändungsfreigrenze sein. Der Betrag liegt derzeit bei 1.409,99 EUR (netto).

  17. 23.

    Mir erschliesst sich nicht, warum sie nach "vegan" gekennzeichneten Wein suchen. Kommen die Trauben des Ungekennzeichneten aus Stallhaltung? Irgendwann wird bestimmt noch stilles Wasser als "vegan" gelabelt.

  18. 22.

    Die Meldung über Googel ist beruhigend, denn dann muß man sich nicht selber drum kümmern und ist wieder ein klein wenig anonymer im Web unterwegs, sofern man weiterhin Thor benutzt ;-)

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