Berliner Verwaltungsgericht - Gebühr für Registrierung in Hunderegister ist rechtmäßig

Mi 15.11.23 | 21:14 Uhr
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Symbolbild: Auf einer Halsbandmarke ist der bei Hundedame Lola implantierte Chip in einer Kleintierpraxis registriert. (Quelle: dpa/H. Hollemann)
Audio: rbb88,8 | 15.11.2023 | Ute Zill | Bild: dpa/H. Hollemann

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage einer Hundehalterin gegen die Gebühr für das zentrale Hunderegister in Berlin abgewiesen. Die Gebühr in Höhe von 17,50 für die Registrierung eines Hundes sei rechtmäßig, urteilte das Gericht, wie es am Mittwoch mitteilte.

Seit dem vergangenen Jahr ist die Registrierung für Hundehalter verpflichtend. Die Frau war dieser Registrierungspflicht auch nachgekommen, die Gebühr dafür wollte sie aber nicht zahlen. Die Klägerin stellte Sinn und Zweck der Registrierung in Frage. Nach ihrer Auffassung sollen so lediglich Gebühren generiert werden.

Gericht: Hunderegister dient privaten Interessen

Dem widersprach das Gericht nun. Das zentrale Hunderegister diene überwiegend privaten Interessen - etwa wenn es darum gehe, abhanden gekommene Hunde ihren Besitzern zuzuordnen oder um Ansprüche bei Beißvorfällen durchzusetzen, hieß es.

Gegen das Urteil ist eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

Sendung: rbb 88.8, 15.11.2023, 15 Uhr

21 Kommentare

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  1. 21.

    Diese Registrierung ist eine reine Abzocke. Sie gilt ja nicht für alle Bundesländer.
    Berlin hat mit die höchste Hundesteuer. Auch Abzocke.

  2. 20.

    Ja richtig. Geht mir auch so. Auch ich verstehe in diesem Zusammenhang weder die Begründung des Gerichts noch leuchtet mir die „offizielle“ Begründung des Berliner Senats zu der Verwaltungsgebühr ein.

  3. 19.

    Nachvollziehbare Argumentation insoweit. ABER: Das Gericht spricht ja hier ausdrücklich von einem Mehrwert FÜR den Bürger, der die Zahlungspflicht rechtfertigt. Alles, was nicht dem Wiederfinden des entlaufenen Hundes dient, ist aber nicht zu Gunsten des Halters sondern zu dessen Lasten und zu Gunsten der Allgemeinheit. Das passt dann eben nicht zur Begründung. Ich bin gar nicht gegen eine Registrierungspflicht, ich habe eh keinen Hund. Aber wenn der Nutzen daraus für die Allgemeinheit gravierend überwiegt, dann ist eine Sondergebühr für die Halter halt grenzwertig, zumal wenn das Land Berlin die Daten ja ohnehin bereits durch Erhebung der Hundesteuer hat und wenn die Registrierung noch nicht mal wirksam eines der wichtigsten Ziele erreicht.

  4. 18.

    Ergänzung zum Thema Datenschutz:
    Dass beides Mal das Land als oberste Ebene die Daten erhebt, spielt mE keine Rolle. Bei der Erhebung jeglicher Daten muss deutlich gemacht werden, wer der Verarbeiter ist und zu welchem Zweck die Daten erhoben werden. Zumindest im nicht-staatlichen Bereich.
    Die vom Finanzamt erhobenen Daten dürfen also nicht einfach umgewidmet oder an einen anderen "Verarbeiter" weitergegeben werden.

  5. 17.

    ...zumal man mit der Registrierung als Hundehalter auch keinerlei Marke o.ä. bekommt, durch welche der Hund ohne den Besitzer identifiziert werden könnte. Hat mich sehr gewundert.

    Den Vorwurf der Abzocke kann ich nicht wirklich teilen, da die Gebühr ja scheinbar nicht das Land Berlin bekommt und nur mehr Arbeit dadurch hat. Zudem sind die einmaligen 17 Euro im Verhältnis dazu, was ein Hund sonst so pro Jahr kostet, "Peanuts". Aber welcher Sinn dahinter steckt, hab ich noch nicht durchschaut.

  6. 16.

    Was ihre inhaltliche Darstellung betrifft, kann ich ihnen soweit zu 100 % folgen. Allerdings ist das Verschwinden des Hundes in ihrer Logik sicher bzw. den auf frischer Tat gestellten Hundehalter. Für mich sind das nicht zwingend alle Alternativen. Ich kann mir eine Menge Konstellationen von einfachen Ordnungswidrigkeiten bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen vorstellen, in denen es gelingt, auch herrenlose Hunde aus den unterschiedlichsten Gründen zu fassen.
    Was jetzt aber zum Tragen käme ist die mit der Registrierungspflicht verbundene höhere Identifikationswahrscheinlichkeit des Hundehalters. Denn darum gehts ja eigentlich. Das Tier (Hund) kann primär nichts für sein Verhalten. Es kennt weder Rechte noch Pflichten.
    Die Registrierungspflicht ist dabei das Schlüsselwort. Insoweit und nur insoweit kann ich der Berliner Verwaltung folgen.

  7. 14.

    Das nennt man auch modernes Raubrittertum.

  8. 13.

    Wie gesagt, der Datenschutz ist hier nur vorgeschoben. Da in beiden Fällen das Land Berlin Inhaber der erhobenen Daten ist, liegt kein unüberwindbares Hindernis der gemeinsamen Nutzung vor, außer dass das eine Amt nicht auf die Daten des anderen technisch zugreifen kann.
    Bezüglich der Ermittlungsverfahren frage ich mich immer noch, wie das überhaupt funktionieren soll. Ich halte dies für eine Alibi-Begründung, um hier überhaupt eine separate Registrierungsstelle einrichten zu können. Wenn der Hundebesitzer nicht vor Ort festgestellt werden kann, dann nützt das Register gar nichts, weil dann auch der beißende Hund unerkannt verschwindet. Ist der Besitzer vor Ort feststellbar, braucht es das Register nicht. Damit gibt es auch keinen privatrechtlichen Nutzen, weil das DNA-Prifil des Tieres ja nicht gespeichert wird.

  9. 12.

    Formal sehe ich da schon einen Unterschied zu TASSO. Denn im Gegensatz zu TASSO soll diese Berliner Registrierung ja auch als "unbeürokratischer" Datenbestand bei etwaigen Strafermittlungen dienen. Soweit könnte ich diesem "speziellen" Register, ohne Kenntnis der Fallzahlen und Notwendigkeit, auch formal folgen. Aber ich erkenne nicht den datenschutzrechtlichen Zusammenhang und damit die dem Hundehalter entstehenden Mehrkosten. Im Gegenteil, aufgrund der totalen Datenredundanz, wird rein informationstheoretisch ja der Datenschutz mathematisch geschwächt.

    Aber natürlich klingt der privatrechtliche Teil der gerichtlichen Argumentation des Urteils für einen Laien etwas befremdlich, gerade unter der Prämisse der Registrierungszwangs.

  10. 11.

    Hundesteuermarken werden nicht mehr ausgegeben. Daher sieht man kaum noch welche - die sind dann "Auslaufmodelle". Es reicht der Steuerbescheid als ggf, Nachweis. Muss man aber auch nicht in Kopie mit sich herumschleppen.

  11. 10.

    1. Rm, also ich habe das gefühl die wenigsten Hunde haben eine Steuermarke, ich sehe jedenfalls wenige. Es ist wie überall, es wird zuwenig kontrolliert! Da sieht es bei den Autofahrern, die den Parkschein vergessen haben ganz anders aus. Mit der Beseitigung von Hundekacke das gleiche!

  12. 9.

    Es gibt keine datenschutzrechtliche Erklärung dafür. Sowohl beim Register, als auch bei der Hundesteuer erhält das Land Berlin die Daten. Der Grund ist einfach nur, dass wir in Deutschland allgemein es nicht so mit Digitalisierung haben und daher jede Behörde ihre eigenen Daten erheben muss, weil es keinen gemeinsamen Datenpool gibt. Was in jeder großen Firma inklusive individuellen Zugriffsrechten/-beschränkungen für den Datenzugriff bestens funktioniert, ist in der Verwaltung noch reine Utopie. Wenn selbst eine eAkte in der Berliner Verwaltung bislang gescheitert ist, schüttelt der Fachmann nur noch mit dem Kopf.
    Der Gerichtsentscheid ist für mich ebenfalls nicht nachvollziehbar. Wer privates Interesse am Wiederfinden hat, konnte das bislang bereits kostenfrei tun. Wie ein Beißopfer über diese Datenbank Ansprüche stellen soll, ist mir schleierhaft. Man dürfte dann anderes im Sinn haben, als die Steuermarke zu fotografieren (falls überhaupt vorhanden).

  13. 8.

    Der Staat erhält nicht das Geld sondern dieses hippe StartUp welche das System entwickelt hat.

  14. 7.

    Ja da fällst du vom Glauben ab. Aus „datenschutzrechlichen“ Gründen, dürfen die steuerlich erhobenen Daten nicht anderweitig genutzt werden.
    Das muss mir mal ein Informatiker erklären, warum ein und dieselben Daten kostenpflichtig zweimal erhoben werden und wo nun hierbei der „tiefere“ Schutz der Daten besteht???
    Ich würde mal sagen, von hinten durch die Brust ins Auge und der Frau wünsche ich Kraft für die Berufung!!

  15. 6.

    Genau,lieber RM.Es war doch schon immer so.Die kleinen Leute werden immer abgezockt.Für viele ist der Hund der einzigste Freund und Vertraute,in dieser kalten und eisigen Gesellschaft Nun wird sich das Geld von den vierbeinigen Kreaturen geholt und das noch mit richterlichen Beschluss Wie armselig.

  16. 5.

    Bin dafür auch die Hunde DNA zu registrieren und so dann den Hundekot zuzuordnen und kostenpflichtig beseitigen zu lassen - für die Halter, die es selbst nicht schaffen. Bisher leiden darunter die Grünanlagen und die Allgemeinheit, die dafür auch noch zahlen darf.
    Inzwischen gibt es sogar Spezialfahrzeuge der BSR nur um den täglich tonnenweisen Hundekot in Berlin in den Griff zu bekommen. Echt crazy!

  17. 4.

    Die von Ihnen genannte “kostenfreie Tasso Registrierung” ist nicht verpflichtend. Insofern bezüglich der genannten Punkte nicht passend. Zumal auch die Verwendung oder Offenlegung der Halterdaten (außer Wiederfinden des Hundes) sicher nicht zugestimmt wurde. Also eine reine Registrierung zum Vorteil des Hundehalters - aber nichts worauf jemand (als Opfer) sich bei einer Klage stützen könnte.

  18. 3.

    Jeder Hundebesitzer der seinen Hund liebt und auch wieder haben wollte, hatte ihn bei Tasso umsonst gemeldet.Das andere ist nur zusätzliche Geldgenerierung vom Staat.

  19. 2.

    Also private Interessen werden nun durch staatliche Anordnungen geregelt. Für entlaufene Hunde gibt es zum Beispiel die kostenfreie Tasso Registrierung. Somit ist der Richterspruch absolut unsinnig. Wundert aber nicht wenn man weiß wer zur Richterin oder Richter ernannt wird...

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