Beschluss des Oberverwaltungsgerichts - Justiz muss Rechtsextremen nicht als Referendar akzeptieren

Mi 05.06.24 | 17:27 Uhr
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Symbolbild: Ein Justizbeamter bei der Arbeit am Finanzgericht Berlin-Brandenburg.(Quelle: picture alliance/dpa/Patrick Pleul)
Bild: picture alliance/dpa/Patrick Pleul

Die brandenburgische Justiz muss einen Funktionär der Partei "Die Heimat" vorerst nicht in den juristischen Vorbereitungsdienst aufnehmen. Die Partei ist aus der NPD hervorgegangen.

Der Mann will als juristischen Referendar in der Brandenburger Justiz eingestellt werden, die Behörde lehnt ihn ab. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies am Mittwoch nun einen Eilantrag des Betroffenen gegen die Ablehnung zurück. Der Beschluss ist unanfechtbar, eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht aber noch aus.

Das Oberverwaltungsgericht begründet seine erste Entscheidung zugunsten des Landes allerdings bereits inhaltlich: mit dem Verweis auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1977. Demnach dürfe die Einstellungsbehörde sich gegen Bewerber entscheiden, "die die freiheitlich demokratische Grundordnung bekämpfen".

Verwaltungsgericht Cottbus hatte zunächst für den Mann entschieden

Der Antragssteller habe bereits in der Vergangenheit eine Rolle in dem verworfenen NPD-Verbotsverfahren (2017) und im Verfahren zum Ausschluss der Partei "Die Heimat" von der staatlichen Parteienfinanzierung gespielt. Die Betätigungen des Antragsstellers seien damals Teil der Begründung des Bundesverfassungsgerichts gewesen, heißt es vom Oberverwaltungsgericht.

Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte in einem Eilverfahren zunächst für den Rechtsextremisten entschieden. Er sei nicht vorbestraft und müsse deshalb zugelassen werden zum Referendariat hatte das Gericht argumentiert, rechtsextreme Aktivitäten und Anschauungen sowie mangelnde Verfassungstreue ermöglichten nur, ihn von bestimmten hoheitlichen Befugnissen auszuschließen, das Referendariat zählte das Cottbuser Gericht nicht dazu.

Der erfolgreiche Abschluss des "Vorbereitungsdienstes" ist die Voraussetzung für eine Tätigkeit als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt.

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15 Kommentare

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  1. 15.

    Ich lach mich Tod. Ich bezweifele arg, dass ihre so hoch gelobte Politikerin nicht Partei bezogen hat und einseitig handelt. Man kann die Auge vor vielem verschließen. Die AfD spielt, solange sie nicht offiziell verboten ist, eine Rolle in der demokratischen Meinungsbildung, oder haben die Menschen, welche diese Partei wählen etwa keine ? Wenn die Zuständein Ordnung wären, hätte die Partei mit Sicherheit geringeren Zulauf.

  2. 14.

    Frau Faeser ist nicht linksextrem. Halten Sie sich bitte zurück. Denunzieren und beleidigen Sie nicht - in diesem Fall
    die Frau Bundesministerin des Innern und für Heimat der Bundesrepublik Deutschland.
    Immerhin handelt es sich um eine demokratische Politikerin, die Garantin für den Tatbestand ist, das Leute aus den neuen Bundesländern mit AfD-Konnotation - dazu zähle ich Sie - derartigen Unsinn klaglos verbreiten können.
    Rajko Peter Petrow, Berlin

  3. 13.

    Welche Medien behaupten denn, dass Rechtsextremisten bereits "die höchsten Kreise" in Deutschland durchsetzt haben? Und bis auf den kryptischen Kommentar dieses "Der von drüben" lese ich hier auch nichts dergleichen, Nimby.

  4. 12.

    Die "Heimat" ist nicht ais der NPD hervor gegangen sondern die Nazipartei NPD hat sich in Heimat unbebannt . Sonst hat sich nichts geändert.

  5. 11.

    Wenn man den Medien und sehr vielen Kommentatoren hier glauben darf, ist doch schon alles, bis in die höchsten Kreise, mit diesen Subjekten durchsetzt.

  6. 10.

    Es heisst oft, Wähler der Rechtsextremen seien dumm. Woher kommt das Gerücht? Faeser ist nämlich nicht für eine in der Bundesrepublik von der Parteifinanzierung aufgeschlossenen Partei tätig.

  7. 9.

    Wie blind doch manche durch die Welt gegen. Die haben schon immer die Macht besessen.

  8. 7.

    Nazis raus aus der Justiz.

  9. 5.

    Peinliches Ablenkungsmanöver. Oder können Sie Belege vorlegen? Also so richtige Fakten, nicht leere Behauptungen der sogenannten Alternative.

  10. 3.

    Peinlich und entlarvend für das Verwaltungsgericht Cottbus. Es lag wirklich auf der Hand. Versteh nicht solche Fehlurteile!
    Aber jetzt weiter diesen Typ beobachten.

  11. 2.

    Aber linksextreme wie faeser dürfen, lächerlich.

  12. 1.

    Na endlich mal ein gutes Zeichen.

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