Kriminalität in Berlin - Bundespolizei erlässt mehrwöchiges Messerverbot an vier Bahnhöfen

Mo 07.10.24 | 17:27 Uhr
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Archivbild: Bundespolizisten überprüfen am Bahnhof Alexanderplatz einen Mann. (Quelle: dpa/Zinken)
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Audio: rbb24 Inforadio | 07.10.2024 | Bild: dpa/Zinken

Bereits mehrmals hat die Bundespolizei Messer und andere gefährliche Gegenstände an Berliner Bahnhöfen verboten. Nun gilt das Verbot an vier Stationen allerdings für knapp einen Monat. Als Grund nennt die Behörde die Zunahme von Straftaten.

Angesichts einer Zunahme von Straftaten mit gefährlichen Gegenständen in ihrem Zuständigkeitsbereich untersagt die Bundespolizei Berlin das Mitführen gefährlicher Gegenstände an vier Berliner Bahnhöfen. Wie die Bundespolizeidirektion am Montag mitteilte, gilt das Verbot vom 7. Oktober, täglich in der Zeit von 14 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages und endet am Montag, den 4. November 2024, 4 Uhr.

Hunderte Delikte mit Waffen registriert

Das Verbot umfasst die Berliner Bahnhöfe Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Warschauer Straße und Ostkreuz. Die U-Bahnhöfe sind von dieser Allgemeinverfügung ausgenommen.

Als Begründung, weshalb die Polizei ausgerechnet an diesen vier Bahnhöfen Kontrollen durchführen will, hieß es, dass dort die Zahl der Gewaltdelikte mit gefährlichen Gegenständen vergleichsweise hoch ist und die Bahnhöfe "vordere Plätze bei der Gewaltentwicklung" einnehmen. Auf die Frage, ob diese Bahnhöfe die gefährlichsten in Berlin seien, erklärt die Bundespolizeidirektion in einem FAQ [pdf] wörtlich: "Nein. Es geht bei dem Mitnahmeverbot nicht darum, bestimmte Bahnhöfe als besonders gefährlich zu deklarieren, sondern sie sicherer zu machen."

Von Januar 2019 bis August 2024 erfasste die Bundespolizei an den Bahnhöfen Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Warschauer Straße und Ostkreuz insgesamt 2.403 Gewaltdelikte - davon die meisten am Ostkreuz (828) und am Alexanderplatz (674). Bei 304 Delikten wurden sogenannte "Tatmittel" mitgeführt, die in den meisten Fällen auch eingesetzt wurden. Neben Messern und Reizgas fallen auch Schlagstöcke, Schlagringe, Elektroimpulsgeräte und andere gefährliche Gegenstände in diese Kategorie.

Gewalt in der Nacht und in Gruppen

Wie die Bundespolizei erklärte, ereigneten sich die Gewaltdelikte an den betroffenen Bahnhöfen größtenteils in den Abend- und Nachtstunden, insbesondere freitags, samstags und sonntags - oft seien die Beteiligten alkoholisiert und in Gruppen unterwegs gewesen. Die Uhrzeiten, in denen das Verbot gilt, begründete die Bundespolizei mit einer statistischen Häufung der "polizeirelevanten Vorfälle" in diesem Zeitraum.

"Die Steigerung der bereits relativ hohen Fallzahlen von Gewaltdelikten, bei denen es zu Vorfällen mit Waffen und gefährlichen Gegenständen gekommen ist, haben die Bundespolizei dazu veranlasst, das Mitführverbot zu erlassen, um entschiedener dagegen vorgehen zu können", teilte die Bundespolizeidirektion Berlin am Montag mit. "Polizeiliche Erfahrungen zeigen, dass gerade in der sogenannten Alltagsgewalt Situationen (unter dem Einfluss von z. B. Alkohol als auch Drogen) eskalieren und mitgeführte Waffen und gefährliche Gegenstände eingesetzt werden und die Gesundheit der Opfer dadurch schwerer geschädigt wird." Kontrollen sollen solche Situationen laut Bundespolizei im Vorfeld deeskalieren.

Bereits in der Vergangenheit hatte es immer wieder zeitlich begrenzte Verbote von gefährlichen Gegenständen an den Berliner Bahnhöfen gegeben. Dabei wurden bei Kontrollen auch zahlreiche solcher Gegenstände sichergestellt.

Sendung: rbb24 Abendschau, 07.10.2024, 19:30 Uhr

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41 Kommentare

  1. 41.

    Meiner Meinung nach liegt es überhaupt nicht an den Messern, die man verbieten möchte (was eh unmöglich ist, weil nicht kontrollierbar).
    Vielmehr liegt es an den mittlerweile sehr vielen Personen, die diese Stichwaffen ständig mit sich führen und auch anzuwenden bereit sind.
    Ich bin jetzt über sechzig, aber dieses brisante Thema ist mir in meinen ersten 50 Lebensjahren irgendwie gar nicht aufgefallen.... Hab ich da etwa was verpasst oder ist das neu?

  2. 40.

    Typische Placebo-Massnahmen, um irgendwie Handlungsfähigkeit zu suggerieren.

  3. 39.

    Es laufen z.Zt. so viele Irre herum!
    Woher kommt plötzlich dieser Hass auf unschuldige Mitmenschen?
    Und was geht in den Köpfen dieser Gewalttäter vor?
    Geht es ihnen eventuell zu gut in dieser Welt?
    Wir sollten froh sein, dass wir keinen Krieg haben und dafür lieber gegenseitige Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Achtung gegenüber unseren Mitmenschen
    zeigen!
    Lasst uns weiterhin in Frieden leben!

  4. 38.

    Ja ich habe eine kleine Taschenlampe in meiner Tasche.
    Und als Jugendliche hatten wir,,wenn wir z.B. Zelten fuhren ein Fahrtenmesser mit auf der Messerrückseite einer Ausbildung als Säge immer mit Köcher am Hosegürtel.
    Nach neuer Definition wären wir damit heute Schwerkriminelle

  5. 37.

    Warum ab 14:00 Uhr und nicht ab 13:15 ? So ein Schwachsinn wie Länge der Klinge ab 6 cm. WER denkt sich die komischen Regeln aus ?

  6. 35.

    Wieder solch Schwachsinn,der einen Schildbürgerstreich gleicht.4


    Bahnhöfe in einem begrenzten Zeitraum.Da wird man sich wohl danach richten oder doch nicht?Die besten Gesetze nutzen nichts,wenn Kontrolle fehlt.

  7. 34.

    Nur einen Monat lang, aber nur zwischen 14:00 und 4:00 Uhr, an nur vier Bahnhöfen - solch ein haaresträubender Unsinn ist ja nicht zu ertragen. Ab 4:01 Uhr gilt wieder die "Nacht der langen Messer"? Solche Entscheidungen sind der perfekte Wahlkampf für die AfD.

  8. 30.

    Wenn Sie nicht mal wissen, ob eines an Ihrem Schlüsselbund ist, dann brauchen Sie es auch nicht. Ehrlich, wozu die Menschen unterwegs Messer brauchen, erschließt sich mir nicht. Haben Sie auch Taschenlampe, Kotzbeutel usw, dabei?

  9. 29.

    Na sicher, wenn es für Schraubendreher und Crimpzangen gilt, gilt das auch für Macheten.

    Also schätze ich mal, die Bundespolizei gibt ja selbst nicht an, was sie konkret meint. Und kann nicht belegen, dass die genannten Orte Schwerpunkte dafür sind.

    Weshalb die Verwaltungsgerichte auch die fehlende Rechtsgrundlage feststellten...

  10. 28.

    Wenn ich nun ein Brötchen vom Bäcker und eine Wurst vom Fleischer kaufe, möglicherweise sogar im Bahnhof, .Wird dann,wenn ich kein Messer haben darf die Wurst und das Brötchen in der Bahnpolizeiwache geschnitten und die Butter verstrichen?
    Wie wirklichkeitsnah sind eigentlich die dauernd neuen Bestimmungen noch?

  11. 27.

    Das muss nicht sein. Ich hab ein Schweizer Messer am Schlüsselbund, das ist gerade daumenlang und wiegt fast nichts. Zum Thema: für mich eine mal wieder sinnlose Aktion.

  12. 26.

    Petra, also ist alles gut auf den Bahnhöfen

  13. 24.

    Ja ist den schon der 1. April ?

  14. 23.

    Weil die AfD das Thema Gewalt und Messer schon seit Jahren immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt und angemahnt hat, obwohl es wegen der paar Einzelfälle eigentlich gar nicht nötig war. Da wurde unnötig dramatisiert, genau wie bei anderen Themata. Eigentlich ist doch alles in Ordnung. Keine signifikanten Probleme, und wenn, nur ein paar vereinzelte.

  15. 22.

    An allen anderen Punkten darf man dann im Umkehrschluss weiter abgestochen werden?

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