Kokain-Lieferdienste in Berlin - Darf ein verdeckter Ermittler bei einem "Kokstaxi" anrufen?

Do 21.11.24 | 06:18 Uhr | Von Hasan Gökkaya
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"TAXI BLN DRUGS" steht auf einer Visitenkarte, aufgenommen im November 2024. Die Telefonnummer ist unkenntlich gemacht. (Quelle: rbb24)
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Audio: rbb88.8 | 21.11.2024 | Swetlana Oheim | Bild: rbb24

Vor die Bar, vor den Club, vor die Haustür: In Berlin kann Kokain problemlos über Messenger bestellt werden. Der Markt ist so lukrativ, dass "Kokstaxi"-Fahrer sogar öffentlich ihre Visitenkarten verteilen. Was ist aber, wenn die Bestellerin die Polizei ist? Von Hasan Gökkaya

  • In diesem Jahr bereits 520 Ermittlungsverfahren gegen "Kokstaxis" in Berlin – doppelt so viele wie im ganzen Jahr 2021
  • Koksmengen und auch Konsum in den letzten Jahren stark gestiegen
  • Polizei äußert sich nicht zu Ermittlungstaktik
  • Strafverteidiger halten klarere gesetzliche Regelungen für erforderlich

Es wird getrunken, gequatscht, gelacht. An einer Kneipe an der Wühlischstraße in Berlin-Friedrichshain ist die Stimmung an einem Freitagabend ausgelassen. Die Tische und Stühle sind besetzt, Bier ist bestellt. Da nähert sich plötzlich ein junger Mann. Er legt Kärtchen auf die Tische und geht anschließend ohne nervös zu wirken weiter.

Die Kärtchen, das sind Visitenkarten. "Taxi BLN Drugs" ist zu lesen, dazu eine Telefonnummer und ein breites Angebot verschiedener Produkte: Kokain, Marihuana, Hasch, Ketamin, Speed, Ecstasy. Der Aufwand für den Kunden: gering. Eine Nachricht über Whatsapp - und die Drogen werden "in 20 Minuten" geliefert. Illegal, aber praktisch.

Auf der Rückseite der Visitenkarte stehen noch Details zwecks der Kundengewinnung. 20 Prozent Rabatt auf die erste Bestellung, heißt es. "Bring uns 3 Freunde und erhalt ein geschenkt von uns", "Kauf 4 und du erhältst ein gratis". Wer kein (nicht ganz korrektes) Deutsch versteht, für den ist auf dem Kärtchen auch eine Version auf Englisch aufgedruckt. In Deutschlands Hauptstadt Drogen kaufen, niemals zuvor war das einfacher.

"TAXI BLN DRUGS" steht auf einer Visitenkarte, aufgenommen im November 2024. Die Telefonnummer ist unkenntlich gemacht. (Quelle: rbb24)
Eine Visitenkarte eines mutmaßlichen Drogentaxis in Berlin. | Bild: rbb24

Ruft die Polizei bei Lieferdiensten an?

Dass "Kokstaxis" in Berlin Drogen ausliefern, ist lange bekannt. Dealer legen ihre Kärtchen in Bars oder sprechen Leute sogar direkt auf der Straße an und drücken ihnen ihre Visitenkarten in die Hand; Koks, aber auch MDMA, Ecstasy und Ketamin können gekauft werden. Offenbar wird der Job des Dealers inzwischen als so "normal" empfunden, dass der Verkauf in der Öffentlichkeit nicht einmal besonders kaschiert wird. So einfach der Handel ist, sollte doch auch der Zugriff für die Polizei sein, wenn Dealer schon ihre Telefonnummern hinterlassen. Oder?

Eine Nachfrage bei der Polizei Berlin.

"Zur Ermittlungs- und Einsatztaktik der Polizei Berlin erteilen wir keine Auskünfte", antwortet die Polizei. Das Vorgehen der Ermittler bewege sich jedoch stets im Rahmen gesetzlicher Vorgaben, heißt es weiter.

Wie die Polizei vorgeht, will sie nicht kommentieren. Doch mit Blick auf den zunehmenden Handel und das immer offensivere Vorgehen der Drogenszene rückt eben auch die Frage in den Vordergrund, wieso Dealer Konsequenzen nicht fürchten.

524 Ermittlungen in elf Monaten

Dabei geht die Polizei durchaus gegen den Drogenhandel vor. Ein Beispiel: Anfang November werden unter anderem in Schöneberg und Charlottenburg Wohnungen durchsucht, Drogen, Mobiltelefone und Bargeld im fünfstelligen Bereich gefunden. Ein 26-Jähriger und sein 38-jähriger Komplize sollen "Kokstaxis" betrieben haben.

Ein anderes Beispiel aus einer Polizeimeldung: Drei mutmaßliche Drogendealer in Berlin-Charlottenburg werden gefasst. Zwei gerade einmal 19 Jahre alte und ein 21-jähriger Verdächtiger wurden auf dem Kurfürstendamm ergriffen, nachdem Polizisten ein Fahrzeug auffiel. Im Auto wurden Drogen und Bargeld sichergestellt.

2024 gibt es bereits 520 Ermittlungsverfahren gegen "Kokstaxis". Während der Pandemie waren es deutlich weniger Verfahren. Zum Ende hin stieg die Zahl jedoch, wie die Polizei Berlin auf Nachfrage von rbb|24 mitteilt. Wurden in den Jahren 2020 und 2021 jeweils 277 und 260 Verfahren eingeleitet, waren es 2022 bereits 412 Verfahren. 2023 wurde ein Top-Wert mit 713 Ermittlungsverfahren wegen "Kokstaxis" erreicht, die die Polizei unter dem Fallmerkmal "Lieferservice" dokumentiert.

Kokain - die Top-Droge in Europa

Der Markt wird seit Jahren mit Kokain regelrecht überschwemmt. 2023 wurden mehr als 40 Tonnen Kokain in Deutschland beschlagnahmt [WDR.de], so viel wie nie zuvor. Die Funde scheinen aber keine wirklichen Auswirkungen auf den Drogenmarkt zu haben. Weder Engpässe noch gestiegene Preise waren zu beobachten. Die Qualität, also der Reinheitsgehalt des Stoffs, ist hingegen in den letzten Jahren immer weiter angestiegen und bemerkenswert hoch, wie Proben zeigten.

Letztes Jahr verdeutlichte eine EU-Studie [emcdda.europa.eu], dass der Kokain-Konsum in Berlin in einer Spanne von fünf Jahren um 58 Prozent angestiegen ist. Wozu dies möglicherweise geführt hat, zeigt eine Auswertung des Barmer-Instituts für Gesundheitssystemforschung, die erst im November veröffentlicht wurde. Demnach hat sich die Zahl der Menschen, die wegen Kokainmissbrauchs in ärztlicher Behandlung sind, innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht. Waren es 2013 bundesweit 19.700 Patientinnen und Patienten, stieg die Zahl im Jahre 2023 auf 65.000. Die meisten Patienten sind aus Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Niedersachsen und Berlin mit 7.230 Patientinnen und Patienten.

"Kokstaxis" bringen den Stoff direkt vor die Haustür oder vor die Bar oder den Club, je nachdem wo man sich gerade befindet. Der Kontakt läuft meistens über Telegram oder Whatsapp, 0,5 Gramm Kokain sind meistens für 50 Euro erhältlich. Das Koks stammt in der Regel aus Südamerika und wird über den Seeweg nach Europa geschmuggelt. Trotz moderner Technik in Seehäfen kommen Behörden nicht hinterher. Zu groß und zu lukrativ ist das Geschäft für die Händler, trotz aller Risiken.

Wie groß ist das Risiko für die Männer, die "Kokstaxis" durch Berlin steuern, aber wirklich? Vor allem, wenn sie doch ihre Telefonnummern frei zur Verfügung stellen? Kann die Polizei einen Kauf einfach vortäuschen und beim Verkauf die Dealer fassen?

Der Staat soll ja zuvorderst Straftaten verhindern oder aufklären und diese nicht etwa gezielt verursachen.

Benedikt Mick, Vereinigung Berliner Strafverteidiger

Scheinkauf ist möglich, aber ...

Tatsächlich hängt an der Frage juristisches Gewicht. Denn grundsätzlich soll die Polizei bei ihren Ermittlungen im Sinne der Strafverfolgung Verdächtige nicht zu kriminellen Taten aufstacheln - Kriminalität soll also nicht provoziert werden.

So entschied auch der Bundesgerichtshof (BGH) vor einigen Jahren zu Gunsten von zwei Brüdern, die ein paar Kilogramm Marihuana an einen Mann verkaufen wollten. Der vermeintliche Käufer war ein verdeckter Ermittler, die Brüder flogen auf und wurden zu Haftstrafen verurteilt. In der Revision sah der BGH im Vorgehen der Polizei aber ein Problem: Die Brüder hatten bisher nur Mengen im Grammbereich verkauft [lto.de], der Ermittler hatte sie jedoch - nach ersten Käufen - mehrfach aufgefordert, ihm deutlich größere Menge an Marihuana und Kokain zu verkaufen.

Das Gericht erklärte, dass die Polizei bereits einen Verdacht gehabt haben müsste, dass die Brüder auch in solchen Größenordnung Handel betreiben - statt sie zu einer Tat in dieser Größenordnung anzustiften. Zudem wies das Gericht darauf hin, dass auch zu klären sei, ob die Brüder irgendeiner Form von Druck durch den verdeckten Ermittler ausgesetzt waren. Um Scheinkäufe durch die Polizei für nicht rechtens zu erklären, bedarf es neben der Verhältnismäßigkeit auch eines Nachweises, dass der Polizist dem Dealer besondere Anreize gab. Das kann etwa mehr Geld sein.

Ein so genanntes "Kokain-Taxi" unterwegs in Berlin (Bild: rbb)Ein sogenanntes "Kokstaxi" in Berlin.

Strafverteidiger: "erhebliche Bedenken gegen Tatprovokationen"

Benedikt Mick von der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen hält eine klarere gesetzliche Regelung für erforderlich. Der Strafverteidiger habe grundsätzlich "erhebliche Bedenken" gegen Tatprovokationen aller Art, "weil der Staat ja zuvorderst Straftaten verhindern oder aufklären und diese nicht etwa gezielt verursachen soll", sagt er. Der Jurist betont aber auch, dass die Rechtsprechung durchaus Raum für den Einsatz verdeckter Ermittler schaffe. Die bisherige Rechtsprechung halte initiierte Anstiftungen für zulässig, wenn diese sich gegen Personen richten, "die zum Zeitpunkt der staatlichen Provokation einer vorangegangen oder einer andauernden Straftat verdächtig sind."

Beobachtet die Polizei eine Person, wie sie Drogen im Internet oder auf Messenger-Portalen anbietet, hat sie Grund anzunehmen, dass die Person tatgeneigt ist. Ein vorgetäuschter Anruf durch einen verdeckten Ermittler bei einem "Kokstaxi"-Fahrer wäre daher zulässig. "Die Grenze dürfte jedenfalls dort erreicht sein, wo der Provokateur (ein verdeckter Ermittler, Anmerkung d. Redaktion) darauf aus ist, die in Verdacht geratene Person zu einer Tat zu bewegen, deren Unrechtsgehalt über dem eigentlich ersichtlichen Vorhaben liegt", sagt Mick.

In der Praxis könnte die Polizei also einen Scheinkauf durchführen. Sie müsste aber darauf achten, dass die Menge an Drogen in etwa jener entspricht, wie sie dem Dealer vorwirft, bereits verkauft zu haben - und die Polizei darf den Dealer nicht zu der Tat gedrängt oder überredet, also keiner Form von Druck ausgesetzt haben.

Ein 'Gamechanger' an der Front wären auch Scheinkäufe durch die Polizei nicht. Schließlich geht es hier zwar um Dealer, aber nicht die Strukturen dahinter.

Benjamin Jendro, Gewerkschaft der Polizei (GdP)

Gewerkschaft der Polizei: "Politik der Nadelstiche funktioniert nicht"

Fraglich ist, ob sich solche Einsätze für die Polizei am Ende überhaupt lohnen. Benjamin Jendro von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) glaubt zumindest nicht daran, dass eine "Politik der Nadelstiche" ohne behördenübergreifende Maßnahmen ausreicht, um die "Kokstaxi"-Szene einzustampfen. "Ein 'Gamechanger' an der Front wären auch Scheinkäufe durch die Polizei nicht. Schließlich geht es hier zwar um Dealer, aber nicht die Strukturen dahinter. Die Kuriere reden oft nicht über die im Hintergrund operierenden Täter, die sie mit Stoff versorgen", sagt Jendro. Ein Drogenkurier, der erwischt wird, werde schnell durch einen anderen ersetzt.

Eine spezielle Ermittlungsgruppe der Polizei würde laut Jendro im Kampf gegen diese Art von Drogenhandel etwas bringen. "Kokstaxis gibt es mittlerweile in Berlin wie Sand am Meer, weil hier relativ schnell viel Geld zu machen ist. Wenn solche Fahrzeuge angehalten werden, sind das meistens Zufallsbeobachtungen. Ohne die entsprechende Anzahl an Kollegen, die sich nur auf dieses Phänomen konzentrieren, wird sich wenig ändern. Personal aber brauchen wir in allen Bereichen."

Sendung: rbb88, 21.11.2024, 06:10 Uhr

Beitrag von Hasan Gökkaya

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38 Kommentare

  1. 38.

    Schade, dass solche diffamierenden Fake-News es ins Forum schaffen. Mal wieder ein Beweis dafür, dass die Moderation nicht funktioniert und es endlich strengere Zugangsregeln (Benutzerkonto, Identitätsnachweis) für Poster braucht, damit man diese wegen vorsätzlicher Falschinformation und Diffamierung anzeigen kann.

  2. 37.

    Ggf. wurde diese Frage nicht in der Ihnen genehmen Weise beantwortet. ;-

    Selbstverständlich sind die Grundrechte nicht nur dazu da, die Bürger vor Übergriffen des Staates zu schützen, sondern auch, um Bürger untereinander zu schützen.

    Neben einer Raserei, die zumeist anedralingesteuerte Menschen veranstalten, ist übermäßige Alkoholeinnahme (dann sozusagen als Droge) die zweithäufigste Ursache für fatale Zusammenstöße, deutschlandweit mit mehr als 2.000 Toten. Auch die nachgewiesene Einnahme von klass. bezeichneten Drogen spielt eine Rolle. Bei Körperverletzungen ist es auch so, dass Beides - übermäßiger Alkoholkonsum und klassisch bezeichnete Drogen eine Rolle spielen.

    Im Vergleich zu den klassischen Drogen wird beim Alkohol allerdings Nachsicht geübt. Wenn zu der hochstellten Position eines "Bierbotschafter"s sich die hochgestellte Position eines "Drogenbotschafter"s hinzugestellt, herrschte drogenpolitischer Gleichstand. ;-

  3. 36.

    Die Aussage von Herrn Mick ist lächerlich. Die Polizei verursacht keine Straftaten, wenn sie Straftäter in eine Falle lockt. Die Straftäter haben sich im Vorhinein zu den Straftaten entschieden und es gibt keine Geschädigten. Sie sind selbst schuld, wenn sie ihre Kriminalität so offen bewerben und dann in die Falle glockt werden.

  4. 35.

    *18.Andreas Heinzgen.

    "im übrigen: Mit welchem Recht maßt sich der Staat an, Erwachsenen Menschen vorzuschreiben, mit welcher Droge sie sich zudröhnen dürfen und mit welcher nicht?"

    Diese Frage habe ich mir auch schon sehr oft gestellt. Bei unseren Spezialisten in der Politik wird es so schnell keine Antwort geben.

  5. 34.

    *7.Luis"

    "Einfach nur traurig wie dumm wir Deutschen sind."

    Da gebe ich Ihnen Recht. Aber sagen Sie mir doch nur ein Land, in dem die Junkis NICHT dumm sind.
    Den Eindruck zu vermitteln, dass es nur die Deutschen sind, in allen anderen Ländern alles besser ist, finde ich, etwas sehr kurz gegriffen.

  6. 33.

    "Mindest bestell wert 50€" – kann also auch Ware für 50.000€ bestellt werden, also keine geringe Menge
    "Bring uns 3 Freunde und erhalt ein geschenkt von uns" – wer will schon einen Freund geschenkt haben, aber man soll sogar 3 gute Freunde und Helfer mitbringen, da kann der beste Anwalt nix machen

    Wenn da kein Verweis auf die AGB im QR-Code enthalten ist, dann hat der Richter bestimmt auch keine Bedenken.

  7. 32.

    In Abwasserscreenings wurde festgestellt, dass die höchsten Koksmengen im Abwasser unserer Regierungsmitarbeiter zu finden sind. Kein Wunder wenn Sitzungen teils bis in die Nacht gehen. Aber auch kein Wunder, wenn man den Drogen Herr werden will und es nicht kann, wenn ein Hauptuser die Legislative ist....

  8. 31.

    @ Wieso sollte ich Europa was sagen? Gibt's nicht dafür Leute in Brüssel? Natürlich können die Beschlüsse treffen und sich mit dem Thema der Drogeneinfuhr nach Europa beschäftigen.

  9. 30.

    Sie haben die Gemengelage m. E. sehr treffend beschrieben. Das ist das Feld, in dem sich die Polizei bewegt: Geringe Mengen werden als Bagatelldelikte behandelt, von Polizeibediensteten bestellte größere Mengen mit der Wahrscheinlichkeit einer stärkeren Verfolgung bringt die Polizei selbst in eine Grauzone.

  10. 29.

    Das Thema Drogen an sich ist selbstverständlich ein Muss in der Öffentlichkeit zu diskutieren. Viel zuviele Menschen hängen darin fest.

    Allerdings gehören sensible Bereiche wie zB interne Vorgehensweisen überhaupt nicht hier hinein.
    Das sollte einfach mal klar gesagt sein!

    Es wird schon genug verzerrt, zerredet und Fakes gepostet.

  11. 28.

    Na ja, das BGH-Urteil ist im Grunde schon nachvollziehbar. Die zu erwartende Strafe ist ja abhängig vom Umfang der Straftat an sich und hier darf der Staat dann eben nicht diesen Umfang überhaupt erst provozieren, um das dann zu sanktionieren. Das Urteil verbietet allerdings nicht, Täter zu kontaktieren und ihre "übliche" Straftat begehen zu lassen, um sie dann auf frischer Tat zu schnappen und in der Folge weitere Ermittlungen zu starten. Das Problem ist nur, dass das nur in Maßen effektiv ist, da die Einzelstraftat vor Gericht kaum sanktioniert wird und dann die Folgeermittlungen schon ordentlich neues Futter liefern müssen, um eine angemessene Bestrafung zu erreichen.

  12. 27.

    Um mal in der Aktionärssprache zu sprechen: das Chance-Risiko-Verhältnis ist einfach zu sehr auf der Seite der Taxifahrer. Würden die Strafen so hoch liegen (und durchgesetzt werden), dass das Risiko erwischt zu werden viel schwerer wiegt, als der zu erzielende Gewinn, dann würde sich auch kein Nachwuchs mehr finden.

  13. 26.

    Selbstverständlich!

  14. 25.

    Der Staat hat eine Sorfaltspflicht. Es sind immer mehr zugedröhnte Personen unterwegs, zu Fuß oder mit dem Fahrzeug. Vielleich werde Sie mal wach, wenn Sie in einen Unfall mit solchen Personen verwickelt sind und die betreffenden Personen wegen der Drogen nicht straffähig sind.

  15. 24.

    Dann soll doch bitte der Staat das klarer regeln, wie vom Herrn Anwalt gewünscht. Cannabis komplett freigeben. Da werden Leute frei, die dann alle "harten" Drogen viel stärker ins Visier nehmen können. Höhere Strafen für Verkauf und Anbieten (strafbare Werbung, ist doch ein Unding, dass nicht schon diese Visitenkartenwerbung strafbar ist). Richtig hohe Strafen. Straffreiheit, wenn man seine Hintermänner verrät. Autos einziehen. Schnellgerichte dafür. Natürlich hilft auch eine Politik der "Nadelstiche". Sie müssen nur öfter und schmerzhafter sein.

  16. 22.

    Was für eine Weltsicht: Hier die 100%ig unbescholtenen Bürger - zu denen man sich dann selbstredend und schulterklopfend zurechnet -, dort die 100%igen Verbrecher, die scheinbar schon als solche geboren werden.

    ;-

  17. 21.

    Ich würde es begrüßen, wenn Polizeibeamte aus polizeitaktischen Gründen den Lockvogel oder "Kunden" spielen. Hat sich woanders auch bewährt. Offenbar scheint an der Tagesordnung zu sein, öffentlich und ohne Scheu pot. Kunden für Drogen anwerben zu wollen. Wohl wissend, dass in Berlin ALLES möglich ist und eine Strafverfolgung straff reglementiert ist. Wenn es also dazu dient, langfristig die Dealer von der Straße/vom Auto zu bekommen und durch gezielte Beobachtungen auch an die "großen Fische" ranzukommen, sollte unserer Polizei mehr Handlungsspielraum ermöglicht werden. Dazu gehört jedoch auch die VOLLE Ausschöpfung des Strafmaßes, nicht nur ein Klaps auf die Finger und hinterher wieder laufen lassen. Denn eine bessere Strategie als sich der Kompetenz der Ermittler anzuschließen, hatte Frau Faeser bisher nicht auf Lager. Ich hoffe, dass zukünftig in punkcto Sicherheit mehr getan wird. Fr. Faser war von Anfang an NICHT dierichtige Personalie für unsere Sicherheit.

  18. 20.

    Ja liebe Gerichte, schützt doch bitte weiter die Gauner, Verbrecher, Dealer, Betrüger. Die Ermittler können einem schon leid tun, da sie immer wieder von den Gerichten ausgebremst werden. Es hat sich sicher schon herumgesprochen, dass Verbrecher es gut in Deutschland haben.

  19. 19.

    Der Staat kann nicht anklagen was der Staat angeschoben hat. Unter „Agent Provokateur“ und NPD Verbot 2001 kann man sich das bei Wikipedia ansehen. Der Zweck heiligt längst nicht alle Mittel und Grenzen sind da schnell überschritten.

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