Maximalpreise festgelegt - Bundestag beschließt Gas- und Strompreisbremse

Do 15.12.22 | 14:20 Uhr
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Die Flamme eines alten Gasherdes brennt in einer Küche. (Quelle: dpa/Stephan Schulz)
Audio: Radioeins | 15.12.2022 | Martin Polansky | Bild: dpa/Stephan Schulz

Gas- und Stromverbraucher können im kommenden Jahr für zumindest einen Teil ihres Bedarfs mit einem gesetzlich festgelegten Maximalpreis kalkulieren. Die gesetzlichen Regelungen dafür passierten am Donnerstag den Bundestag.

  • Bundestag macht Weg frei für Preisbremsen bei Strom und Gas
  • Die Preisbremsen greifen ab März 2023, sollen rückwirkend aber auch für Januar und Februar gelten.
  • Der Preisdeckel gilt nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs eines Haushalts.

Der Bundestag hat am Donnerstagmittag die Gas- und Strompreisbremse der Regierung gebilligt. Für Obergrenzen bei einem Basisverbrauch stimmte die Mehrheit der Abgeordneten. Die Preisbremsen greifen ab März 2023, sollen rückwirkend aber auch für Januar und Februar gelten.

Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen und Einrichtungen sollen damit bei den stark gestiegenen Energiepreisen entlastet werden.

Verbraucher sollen trotzdem Energie sparen

Der Gaspreis wird auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Aktuell liegt der durchschnittliche Preis für Neukunden nach Berechnungen von Vergleichsportalen bei etwas mehr als 17 Cent. Das beschlossene Gesetz sieht zudem vor, dass der Preis für Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde begrenzt wird.

Der Preisdeckel gilt nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs eines Haushalts - so sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Energiesparen angehalten werden.

Für Industriekunden wird der Preis pro Kilowattstunde auf 7 Cent netto gedeckelt. Bei Fernwärme liegt er bei 7,5 Cent netto. Die gesetzlich festgelegten Preise gelten in der Industrie aber lediglich für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021.

Strompreis darf maximal 40 Cent/kwh betragen

Die Strompreisbremse funktioniert ähnlich. Sie sieht vor, dass Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.

Befristet ist die Regelung bis Ende April 2024. Insgesamt gilt die Entlastung durch den Maximalpreis damit für 16 Monate.

Auch wer mit Stoffen heizt, die nicht über Leitungen ins Haus fließen, soll entlastet werden. Davon profitieren könnten Nutzer von Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder auch von Kaminöfen. Details sollen später in einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern festgeschrieben werden, da der Bund zwar bis zu 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung stellen will, die Länder sich aber um die Anträge und Auszahlung kümmern sollen.

 

Sendung: rbb24 Abendschau, 15.12.2022, 19:30 Uhr

39 Kommentare

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  1. 39.

    Ja schon klar... Wer also schon vor September Einsparmaßnahmen ergriffen hat und dies seinem Versorger auch zur Berücksichtigung mitgeteilt hat, hat sich dann wohl auch selber abgezockt? Sein Pech, dass er nicht gleich nochmals 20% einsparen kann?

  2. 38.

    Da ist nix wachsweich formuliert.
    Das folgt standardisierten Abrechnungs- und Kalkulationsmethoden der Verbrauchsprognose und Abrechnung in der Energiewirtschaft.
    Ich denke wir alle sollten mehr Ruhe bewahren. Jeder wird berücksichtigt mehr oder weniger intensiv und für jeden lohnen sich weitere Einsparungen oder Investitionen für zukünftige nachhaltige Einsparungen.
    Der eine oder andere alte Kühlschrank oder Heizkessel sollte also zügig verschwinden. Jetzt bei den Minusgraden kann man nachts auch mal den Gefrierschrank abtauen und die Ware auf dem Balkon frieren lassen. Bringt schon einiges.
    Bissel weniger PlayStation oder Fernsehen insbesondere Streaming reicht bei vielen schon für deutlich weniger Stromverbrauch aus. Und das tut ja wohl niemandem weh.
    Die letzten Glühlampen dürften auch bald nur noch im Museum leuchten.
    Wärme ist schwieriger, weil wetterabhängig und wenn die PlayStation weniger heizen darf, muss die eigentliche Heizung mehr machen.

  3. 37.

    „Nun, wer Lösungen sucht, findet Wege. Wer verhindern will, findet Probleme.“
    Passt irgendwie nicht in den Konsens, weil es eine Lösung gibt, die dem einen oder anderen nicht gefällt. Trotzdem bleibt es eine Lösung und keine Verhinderung.
    Haushaltsnettoeinkommen geht meinen Versorger nix an.
    Die anderen Punkte (Kindergeld, Regelsatz, Wohngeld) wurden/werden parallel bereits deutlich angehoben bzw. Personenkreis erweitert, falls Sie es nicht mitbekommen haben sollten. Beim Wohngeld stöhnen die Ämter bereits wegen Antragsflut. In Berlin ist nicht nur wegen der Wahlvorbereitung Stillstand bei den meisten Ämtern. Mitbekommen?
    Was Firmen angeht haben Sie sicher mitbekommen dass es so gut wie kein Unternehmen gibt, dass derzeit arge Probleme hat, mal von einigen Kraftwerksbetreibern abgesehen. Breite Dämpfung der Energiekosten bringt zusätzlich eine starke Dämpfung der Inflation weil Energie in jedem Produkt steckt.

  4. 36.

    Ich möchte anmerken,dass für viele das immer noch eine Verdoppelung der Preise bedeutet.
    Außerdem fällt die Entlastung umso geringer aus,je niedriger das Einkommen ist,da in der Regel die Energiekosten einen immer höheren Anteil ausmachen. Sozial gerecht ist das nicht.
    Dass die Kosten nur auf nachfolgende Generationen abgewälzt werden,wurde ja schon erwähnt. Ob die zusätzlichen Gewinne der Profiteure wirklich abgeschöpft werden,wird sich zeigen.
    Und zu guter Letzt sollte jeder beachten,dass die hohen Energiepreise kein Naturgesetz sind,sondern die Regierung und indirekt auch die davor diese selbst eingebrockt haben.

  5. 35.

    Hierzu kommt vielleicht noch was. Feinheiten sollen ja noch ausgearbeitet werden. Mindest- / Höchstkontingente waren zumindest mal im Gespräch um Gering- / Vielverbraucher besser zu berücksichtigen und auch über Versteuerung des Deckels bei hohen Einkommen wurde schon nachgedacht. Geht aber in einer Demokratie nicht alles über Nacht. Also einfach mal abwarten und nicht immer gleich alles zerreden bzw. irgendwelchen Schwurblern in den (a)sozialen Medien auf den Leim gehen.

  6. 34.

    Ihre Pflicht wäre es gewesen, Ihrem neuen Versorger bzw. dem Netzbetreiber die korrekte JVP mitzuteilen, damit entsprechend die benötigte Energie prognostiziert und beschafft werden kann. Tja, nun haben Sie wohl ein wenig an den Abschlägen 2022 gespart, die Nachzahlung in der nächsten Rechnung wird entsprechend höher sein und 2023 dann wohl auch sehr schwierig mit noch weiteren "Einsparungen". "Abgezockt" haben Sie sich hier selbst.

    Den Verbrauch von genau KJ21 zu nehmen, hätte wieder viele andere Probleme bereitet. Inzwischen viele Versorgerwechsel/Umzüge/andere Verbrauchsgewohnheiten. Das Ganze muss auch händelbar bleiben, hier werden Massendaten verarbeitet.

  7. 33.

    Was mich noch mehr ärgert, ist, dass alle die, die schon immer vernünftig/sparsam mir Energie umgegangen sind, jetzt bestraft werden, indem sie zu noch mehr Sparsamkeit verdonnert werden (80 Prozent von Vorverbrauchszeitraum). Soll man dann alles abschalten? Es werden jetzt die belohnt, die vorher sich nicht um ihren Verbrauch gekümmert haben. Für die Zukunft heißt das eigentlich nur.....

  8. 32.

    "Wer sollte das rechtssicher und unbürokratisch definieren in so kurzer Zeit? "
    Nun, wer Lösungen sucht, findet Wege. Wer verhindern will, findet Probleme.
    Ein Ansatz wäre für Privatpersonen die Staffelung nach Haushaltsnettoeinkommen. Oder Anhebung der Regelversorgungssätze und/oder des Wohngeldes und /oder des Kindergeldes und/oder eines Steuerfreibetrages...
    Bei Gewerbetreibenden oder Unternehmen ist das Finanzamt bestens im Bilde und hat einige Steuerungsmöglichkeiten, sogar automatisierte. Ev. über eine Zusatzregelung zur Umsatzsteuervoranmeldung...
    Es gibt Wege...

  9. 31.

    Leider wurde nicht „Kalenderjahr 2021“ erwähnt, sondern nur „80% des Vorjahresverbrauchs“ und erläuternd „der für die Vorauszahlung Sept. 2022 prognostizierte Verbrauch“. Das ist alles wachsweich formuliert.
    Mein (neuer Grund- ) Versorger zum Versorgerwechsel Anfang KJ 2022 vom Netzbetreiber einen um ca. 20% geringeren Vorjahresverbrauch genannt gekriegt, auf dem der neue Grundversorger ab Jan. 2022 die Abschläge für 2022 bezogen hat.
    Wir werden nicht nur von den Versorgern abgezockt, sondern deren Lobbyisten ziehen auch im Rahmen der Gesetzesvorbereitung unsere „vermeintlichen“ Gesetzgeber über den Tisch.

  10. 30.

    "Vielleicht war das der Grund weshalb man sich für 2021 als Referenzjahr entschieden hat."
    Pragmatismus.
    Woher bekommt man schnell den Jahresverbrauch? Aus der letzten Rechnung.
    Wie vermeidet man unnötige Mauscheleien? Man grenzt bis September ab, nur Verbräuche und ggf. vorgenommene Anpassungen der JVP bis dahin zählen, im Oktober wurden die Bremsen allgemein bekannt.

  11. 29.

    "Wer genau noch einmal ist für die Energiekriese in Deutschland verantwortlich?"
    Der Bürger auf der jahrzehntelang stetigen Suche nach dem einfachsten und günstigsten Weg.

  12. 28.

    Pünktlich heute um 20:43 Uhr teil mir unser Versorger Vattenfall mit, den Verbrauchstarif von 24,89 cent/kWh auf 39,47 cent/kWh ab 1.2.2023 zu erhöhen. Ich gratuliere Bundesregierung und Bundestag zur erfolgreichen Unterstützung der Energieversorger. Wer genau noch einmal ist für die Energiekriese in Deutschland verantwortlich?

  13. 27.

    Monatelang wird die Misere beklagt, daß der Strompreis an die teuerste Stromgewinnung, nämlich Strom durch Erdgas, angebunden wird. Herr Habeck hat das larmoyant eingeräumt - aber bis heute nichts geändert.

  14. 26.

    Vielleicht war das der Grund weshalb man sich für 2021 als Referenzjahr entschieden hat.
    Wer also in 2022 Maßnahmen ergriffen hat, wird im nächsten nochmal extra "belohnt".
    z.B. die 15.000 kleineren (<30kW) PV-Anlagen die 2022 im Netzgebiet der e-dis angemeldet wurden.
    Oder wer seine Beleuchtung jetzt auf LED umgerüstet hat.
    Wobei belohnen oft nur Dämpfung des Problems auf ein erträgliches Maß ist.

  15. 25.

    Hier können Sie das genau nachlesen:
    https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/strompreisbremse-2125002
    "Für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gilt der niedrigere Preis."

  16. 24.

    Super Kommentar, danke. Nur die höhere Gesellschaft kehrt sich einen Dreck drum. Sitzt unserer Aussenministerin, oder die Parteivorsitzende der Grünen bei 19° ? Ha, bei diesem luftigen Kleidchen heute im Bundestag garantiert nicht!

  17. 23.

    Nein, es ist eben keine Preisdeckelung. Bevor Sie andere korrigieren, informieren Sie sich doch bitte, denn Sie widersprechen sich mit Ihrer Argumentation selbst. Es ist eine teilweise Übernahme des zu zahlenden Gesamtpreises durch den Steuerzahler. Der eigentliche Preis bleibt gleich (hoch). Der Kunde bezahlt nun den gedeckelten Anteil, der Steuerzahler den Rest. Die Unternehmen erhalten weiterhin die Marktpreise. Letztendlich bezahlen wir uns über neue Staatsschulden oder unsere gezahlten Steuern die Zuzahlung aber selbst.

  18. 22.

    „den Menschen und Unternehmen zukommen lassen, die es wirklich brauchen“
    Wer sollte das rechtssicher und unbürokratisch definieren in so kurzer Zeit?
    So viele Menschen die mal eben lächelnd Energierechnungen im mehrere Tausend EUR Bereich wegstecken, gibt es in Deutschland ja angeblich nicht.
    Primäres Ziel ist sozialverträglich Energieverbrauch senken und das geht am besten, wenn es sich für alle lohnt.
    Schwierig für die, die schon seit Jahren am unteren Limit sparen. Aber auch das ist nicht die breite Masse.
    Ich kriege unseren Stromverbrauch kaum noch gesenkt aber bei 2.000kWh für eine 4köpfige Familie fühle ich mich auf der guten Seite stehend. Wenn das Thema PV für Eigentümergemeinschaften einfach wird, könnte ich bilanziert eine Null hinbekommen. Wie die Stadtwerke die Wärme erzeugen kann ich nicht beeinflussen.
    Wichtig ist der Teil im Gesetz mit der Abschöpfung, um möglichst viel der Gelder aus der Energiewirtschaft zurück zu holen.

  19. 21.

    Haha, heute die Erhöhung von 12 auf 18 Cent bekommen ab 1. Februar.

  20. 20.

    Heißt dann aber doch, wenn man dieses Jahr eher wenig den Sparappellen gefolgt ist, wird die Reduzierung auf 80% einfacher sein, als bei schon erfolgten starken Reduktionsmaßnahmen bei Befolgung der Sparappelle.

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