Maximalpreise festgelegt - Bundestag beschließt Gas- und Strompreisbremse
Gas- und Stromverbraucher können im kommenden Jahr für zumindest einen Teil ihres Bedarfs mit einem gesetzlich festgelegten Maximalpreis kalkulieren. Die gesetzlichen Regelungen dafür passierten am Donnerstag den Bundestag.
- Bundestag macht Weg frei für Preisbremsen bei Strom und Gas
- Die Preisbremsen greifen ab März 2023, sollen rückwirkend aber auch für Januar und Februar gelten.
- Der Preisdeckel gilt nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs eines Haushalts.
Der Bundestag hat am Donnerstagmittag die Gas- und Strompreisbremse der Regierung gebilligt. Für Obergrenzen bei einem Basisverbrauch stimmte die Mehrheit der Abgeordneten. Die Preisbremsen greifen ab März 2023, sollen rückwirkend aber auch für Januar und Februar gelten.
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen und Einrichtungen sollen damit bei den stark gestiegenen Energiepreisen entlastet werden.
Verbraucher sollen trotzdem Energie sparen
Der Gaspreis wird auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Aktuell liegt der durchschnittliche Preis für Neukunden nach Berechnungen von Vergleichsportalen bei etwas mehr als 17 Cent. Das beschlossene Gesetz sieht zudem vor, dass der Preis für Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde begrenzt wird.
Der Preisdeckel gilt nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs eines Haushalts - so sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Energiesparen angehalten werden.
Für Industriekunden wird der Preis pro Kilowattstunde auf 7 Cent netto gedeckelt. Bei Fernwärme liegt er bei 7,5 Cent netto. Die gesetzlich festgelegten Preise gelten in der Industrie aber lediglich für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021.
Strompreis darf maximal 40 Cent/kwh betragen
Die Strompreisbremse funktioniert ähnlich. Sie sieht vor, dass Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.
Befristet ist die Regelung bis Ende April 2024. Insgesamt gilt die Entlastung durch den Maximalpreis damit für 16 Monate.
Auch wer mit Stoffen heizt, die nicht über Leitungen ins Haus fließen, soll entlastet werden. Davon profitieren könnten Nutzer von Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder auch von Kaminöfen. Details sollen später in einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern festgeschrieben werden, da der Bund zwar bis zu 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung stellen will, die Länder sich aber um die Anträge und Auszahlung kümmern sollen.
Sendung: rbb24 Abendschau, 15.12.2022, 19:30 Uhr