Pauschales Kopftuchverbot nicht rechtens - Berliner Senat muss Neutralitätsgesetz zügig anpassen

Do 02.02.23 | 16:38 Uhr
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Symbolbild:Eine Muslima mit Kopftuch sitzt auf einer Wiese und liest ein Buch.(Quelle:dpa/W.Steinberg)
Video: rbb24 | 02.02.2023 | Nachrichten | Bild: dpa/W.Steinberg

Das Land Berlin kann Lehrerinnen nicht pauschal das Tragen eines Kopftuchs verbieten. So sagt es das Bundesverfassungsgericht. Der Senat will nun das Neutralitätsgesetz ändern. Das will auch die CDU - aber mit einem anderen Ziel.

Der Senat will sich das Berliner Neutralitätsgesetz, das Lehrerinnen pauschal das Tragen von
Kopftüchern verbietet, noch einmal vornehmen. Das teilte ein Sprecher am Donnerstag auf Nachfrage mit.

Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht schon Mitte Januar eine Beschwerde des Landes Berlin gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen hat, wie ein Sprecher des Karlsruher Gerichts am Mittwochabend mitteilte.

Das Neutralitätsgesetz untersagt Lehrkräften und anderen Pädagogen an öffentlichen Berliner Schulen das Tragen religiöser Symbole im Dienst. Das kann ein Kopftuch sein, aber auch ein Kreuz oder eine Kippa.

Kreck spricht sich für Abschaffung aus - Giffey will Veränderung

Die Berliner Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) hat vorgeschlagen, das Neutralitätsgesetz ganz abzuschaffen. Das sagte sie am Donnerstag dem rbb. Die Abschaffung des seit 2005 gültigen Gesetzes sei "zeitgemäß", so Kreck. "Wir leben in einer Einwanderungsgesellschaft, und die staatliche Neutralität wird nicht darüber hergestellt, dass einzelne Kleidungsstücke verboten werden." Es gelte, Stigmata und Rassismen zurückzudrängen, so Kreck. "Eine Frau mit Kopftuch wird in gleicher Weise einen wunderbaren Staatsdienst vollbringen können, wie eine Person ohne Kopftuch."

Allerdings gebe es dazu bislang noch keine Entscheidung des Senats, die Linken-Politikerin. Klar sei derzeit auch nur, dass es ein pauschales Kopftuchverbot im Schuldienst nicht mehr geben dürfe. Für andere Bereiche des öffentlichen Dienstes sei die Sache weniger eindeutig. Allerdings habe man zum Beispiel in der Justiz keine schlechten Erfahrungen gemacht, wenn etwa Referendarinnen ihren Dienst mit Kopftuch versehen, so Kreck. "Da würde ich gerne prüfen, ob wir weiter gehen können."

Man werde die Entscheidung respektieren, sagte dagegen Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) am Donnerstag dem rbb. "Das bedeutet, dass wir über die Veränderung des Gesetzes sprechen." Der Senat werde sich "zeitnah" damit befassen, so Giffey. Sie selbst hatte das Gesetz in der Vergangenheit wiederholt verteidigt. Als Neuköllner Bezirksbürgermeisterin gehörte sie zu den ersten Unterzeichner:innen eines Aufrufs der Initiative "Pro Neutralitätsgesetz".

"Neutralitätsgesetz verdrängt Frauen"

Die von der SPD geführte Bildungsverwaltung, die die Verfassungsbeschwerde vorangetrieben hatte, verwies auf den Koalitionsvertrag von 2021. Darin hatten sich SPD, Grüne und Linke bereits darauf geeinigt, das Neutralitätsgesetz gegebenenfalls anzupassen.

Auf die Koalitionsvereinbarung wies am Donnerstag auch die Sprecherin für Antidiskriminierung der Linksfraktion, Elif Eralp, hin. "Das durch das Neutralitätsgesetz bewirkte Bekleidungsverbot für Lehrpersonal an öffentlichen Schulen muss sofort abgeschafft werden." Frauen müssten beim Zugang zu Berufen des öffentlichen Dienstes die gleichen Chancen haben wie alle anderen auch. "Das Neutralitätsgesetz in seiner jetzigen Form verdrängt Frauen aus dem öffentlichen Leben."

Die Sprecherin für Antidiskriminierung der Grünen, Tuba Bozkurt, ergänzte, es sei an der Zeit, dass muslimische Frauen in Berlin nicht länger von Staats wegen diskriminiert würden. "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein großer Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung in unserer Gesellschaft, eine große Erleichterung in religiösen Communities."

Bundesarbeitsgericht sprach betroffener Lehrerin Entschädigung zu

Eine vom Senat eingesetzte Expertenkommission hatte in einem im September 2022 vorgelegten Bericht unter anderem beklagt, dass das Neutralitätsgesetz die Diskriminierung von Frauen mit Kopftuch ohne sachliche Rechtfertigung fördere.

Das seit 2005 gültige Gesetz hat immer wieder zu Diskriminierungsklagen von Bewerberinnen für das Lehramt und zu Entschädigungszahlungen geführt. So hatte das Bundesarbeitsgericht im August 2020 einer Muslimin, die wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst übernommen worden war, eine Entschädigung von rund 5.159 Euro zugesprochen, weil sie wegen ihrer Religion diskriminiert worden sei. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom November 2018, gegen die das Land in Revision gegangen war.

CDU will an Verbot festhalten

Die Berliner CDU will hingegen am Verbot religiöser Symbole im Unterricht festhalten. Nach dem Beschluss fordert die Partei eine Novellierung des Neutralitätsgesetzes. Das Votum der Karlsruher Richter sei ein klarer Auftrag, "dieses Gesetz so fortzuentwickeln, das es rechtssicher wird", erklärte die kirchenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Cornelia Seibeld. Es könne nicht geduldet werden, "wenn religiöse Symbole wie das islamische Kopftuch in staatlichen Einrichtungen demonstrativ zur Schau gestellt werden". Dies würde den Frieden und Zusammenhalt in der Gesellschaft gefährden, so Seibeld.

Seibeld kritisierte, es sei der Koalition von SPD, Grünen und Linken über Jahre nicht gelungen, eine gemeinsame Linie zum Berliner Neutralitätsgesetz zu finden. "Wir sehen diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als klaren Auftrag, dieses Gesetz so fortzuentwickeln, dass es rechtssicher wird."

Die AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker sagte, religiöse Bekundungen hätten in Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden wie Verwaltungen und Gerichten nichts zu suchen. "Der Senat muss jetzt eine rechtlich einwandfreie Möglichkeit finden, das Neutralitätsgesetz zu erhalten und Schüler vor religiöser Indoktrination zu bewahren."

Hintergrund: Neutralitätsgesetz

Das Berliner Neutralitätsgesetz wurde 2005 im Zuge des Kopftuch-Streits im öffentlichen Dienst verabschiedet. Es bezieht sich aber nicht nur auf Kopftücher, sondern alle religiösen und weltanschaulichen Symbole und Kleidungsstücke.

Beamte und Angestellte im Justizvollzug und bei der Polizei dürfen diese im Dienst nicht sichtbar tragen. Für Lehrer und andere Pädagogen gilt das nur in den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen - und nicht während des Religions- und Weltanschauungsunterrichts. Berufsschulen und Schulen des Zweiten Bildungswegs sind ausgenommen. Auch für Referendarinnen können Ausnahmen zugelassen werden.

Betont wird, dass niemand wegen seines Glaubens diskriminiert werden darf, das Land Berlin sich aber zu weltanschaulich-religiöser Neutralität verpflichte.

Bundesarbeitsgericht spricht Kopftuch tragenden Frau Entschädigung zu

Die AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker sagte, religiöse Bekundungen hätten in Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden wie Verwaltungen und Gerichten nichts zu suchen. "Der Senat muss jetzt eine rechtlich einwandfreie Möglichkeit finden, das Neutralitätsgesetz zu erhalten und Schüler vor religiöser Indoktrination zu bewahren."

Im Berliner Neutralitätsgesetz heißt es unter anderem, Lehrkräfte dürften in öffentlichen Schulen keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen.

Das Bundesarbeitsgericht hatte bereits im August 2020 einer Kopftuch tragenden Muslimin, die nicht in den Schuldienst übernommen worden war, eine Entschädigung von rund 5159 Euro zugesprochen, weil sie wegen ihrer Religion diskriminiert worden sei. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom November 2018, gegen die das Land Berlin in Revision gegangen war. Nach dieser erneuten juristischen Niederlage hatte die damalige SPD-Bildungssenatorin Sandra Scheeres dafür plädiert, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Bundesarbeitsgericht spricht Kopftuch tragenden Muslimin Entschädigung zu

Im Berliner Neutralitätsgesetz heißt es unter anderem, Lehrkräfte dürften in öffentlichen Schulen keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen.

Das Bundesarbeitsgericht hatte bereits im August 2020 einer Kopftuch tragenden Muslimin, die nicht in den Schuldienst übernommen worden war, eine Entschädigung von rund 5159 Euro zugesprochen, weil sie wegen ihrer Religion diskriminiert worden sei. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom November 2018, gegen die das Land Berlin in Revision gegangen war. Nach dieser erneuten juristischen Niederlage hatte die damalige SPD-Bildungssenatorin Sandra Scheeres dafür plädiert, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

 

Sendung: rbb24, 02.02.2023, 13:00 Uhr

122 Kommentare

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  1. 122.

    Das Bundesverfassungsgericht hat über das Kopftuchtagen in Schuldienst entschieden,
    Aber egal.
    In Ihrem Betrag #106, der sich auf die Kleidung konzentriert hat, habe ich in meiner Antwort #109 auf die wichtigere Punkte des Neutralitätsprinzieps hingewiesen, dann kam auf meinen Beitrag #109 die Antwort #111 und darauf folgte meine Antwort #114.
    Nach meinen Verständnis bezieht sich hier im Forum eine Antwort auf enen bestimmten Betrag, ansonsten kommentiert man den Artikel, gagebenfalls die Entwicklung im Forum.

  2. 121.

    schon langweilig wie hier einige "volksjustiz" mimen.

  3. 120.

    Zum Text: Aktuell wiederholen sich noch die letzten beiden Absätze bzw. werden jeweils zu früh aufgeführt.

    Zum Inhalt: Folgerichtig. Was verfassungswidrig war und ist, muss so benannt und rechtlich so behandelt werden. Keineswegs erfolgt daraus, dass Diskriminierung, frei nach der Kruzifix um sich werfenden cDU, in rechter Identitätspolitik "weiterentwickelt", sprich fortgesetzt, werden solle - die Diskriminerung gehört abgeschafft!

    Das Problem ist hierbei weniger die bislang unpräzise Rechtsgrundlage, sondern die Rechtspraxis: Menschen, die in entsprechenden vom Neutralitätsgesetz benannten Berufen arbeiten wollen, werden ungleich kontrolliert hinsichtlich des Tragens religiöser Symbole. Das hat Ausschlüsse in erster Linie für muslimische Frauen zu Folge, die ein Kopftuch tragen. Gesellschaftspolitisch dreht man sich aber bei unterkomplexen Streitfragen um die Rechtslage im Kreis, solange man die Vielfalt, die vorhanden ist, nicht auch öffentlich anerkennen will.

  4. 119.

    Muslimische Frauen dürfen übrigens auch heute schon Lehrerin werden - OHNE KOPFTUCH!

  5. 118.

    "... Was ist daran komisch?"

    Im eigenen Land, z.B. Iran, trage ich das Kopftuch, weil die Pflicht/Zwang besteht.
    Lehne mich dagegen auf, da es ein Zeichen für Ungleichbehandlung, Unterdrückung ect. gilt.

    Im anderen Land, z.B. Deutschland, trage ich das Kopftuch, weil ich es - freiwillig - tragen kann.
    Da ist es kein Zeichen mehr für Ungleichbehandlung, Unterdrückung ect., sondern ein Zeichen für meine religiöse Freiheit, Tradition ect.

  6. 117.

    Ja ist schon echt verrückt. In den Iran kämpfen die Frauen mutig das Kopftuch ablegen zu dürfen und hier will Gesetze ändern um das das tragen zu erlauben. Unfassbar

  7. 116.

    Das Neutralitätsgebot ist nicht für Schulen, sondern überall in der Verwaltung wo Besuchsverkehr besteht und vorallem bei Gericht, egal ob Staatsanwalt oder Richter. Hier gilt das GG.

  8. 115.

    Ich sehe Religion als Privatsache an. Ich treffe mich zwar mit Freunden in einem Hauskreis aber habe nie aktiv meinen Glauben durch Worte verbreitet. Aber die Bibel ist für mich ein Leitfaden in meinem Handeln. Zu meiner Schulzeit gab es keine Möglichkeit vor dem 15. Geburtstag den Religionsunterricht anzuwählen, was ich dann auch gemacht habe, da hier ein Schuljahr lang und breit über Drogen gesprochen wurde.

  9. 114.

    Das Thema ist Neutralitätsprinzip an den Schulen, und nur darauf bezog sich mein Beitrag.

    Was außerhalb der Schulen "läuft" ist garantiert nicht neutral, soll es auch nicht.

  10. 113.

    Noch besser: Die Ringparabel aus "Nathan der Weise" von Gotthold Ephraim Lessing...
    Wer ein Kopftuch, nach außen also, in einer Lehreinrichtung trägt, symbolisiert nicht den Sanftmut einer religiösen Toleranz. Gerade das nach außen tragen symbolisiert das Gegenteil: Seht her, dass trage ich in einer von mir gewählten Gesellschaft weil... ich mich gerade nicht anpassen (im Sinne von Neutralität) will?

  11. 112.

    "Kopp:
    "Oder glauben Sie, dass das Bundesarbeitsgericht grundlos so entschieden hätte?"

    Sicher nicht. Ich kenne die Urteilsgründe nicht, ..."

    Genau da liegt das Problem. Sie kennen das Urteil nicht, erzählen aber über viele, lange Kommentare hinweg, dass die Richter am Bundesarbeitsgericht und am Bundesverfassungsgericht im Grunde keine Ahnung hätten. Genau das glaube ich jedoch nicht.

    Zur Menschenwürde: Nicht umsonst steht sie ganz zu Beginn des Grundgesetzes, denn aus der Unantastbarkeit der Würde des Menschen leiten sich sämtliche Grundrechte ab. Das ist bereits bei Wikipedia so nachzulesen. )

  12. 111.

    Das berührt jetzt mehr die negative Religionsfreiheit als die positive Religionsfreiheit. Neg. Religionsfreiheit heißt, dass niemand zu einer Religion gezwungen werden darf, auch nicht faktisch. Das Problem ist in der Tat in ländlichen Gebieten Bayerns vorhanden, ebenso in den ländl. Gebieten Polens oder mit anderer Ausrichtung bspw. in islamistisch geprägten Ländern. In Bayern kann es schon mal vorkommen, dass der Ortspfarrer die Straßenseite wechselt u. sein säumiges "Schäfchen" darauf anspricht, weshalb es am Sonntag nicht in der heiligen Messe war. Umgekehrt: Die Unbehelligtheit der Religion - Rel. freiheit im positiven Sinne - war ein Problem in der DDR und erklärt atheistischer Staaten. Dort wurde eine Religionszugehörigkeit als Inbegriff gesellschaftlicher Unreife definiert, mit allen daraus erwachsenden Konsequenzen. Bei der Trennung von Staat u. Religion gibt es eine ganze Bandbreite.

    Das Problem aber bleibt, dass das Tragemotiv dem Kopftuch nicht anzusehen ist.

  13. 110.

    Religion als Wahlfach muss angeboten werden. Ich selbst habe in den sechziger Jahren erlebt, was es heist ein Kind eines gemischtkonfessionellen Ehepaars zu sein. Man war weder Fisch noch Fleisch. Damals gab es harte Konflikte zwischen den Kirchen bis zu dem Punkt, dass der Glaube der anderen Konfession abesprochen wurde, trotzdem bion ich Christ geblieben, jedoch mit der Konsequenz den großen Konfessionen den Rücken gekehrt zu haben, da sie zum Einen sich in unfurchtbare theologische Haarspaltereien verzettelt haben, zu Anderen, dass sie die Botschaft der Bibel nicht mehr als ihre Basis verstehen. Es gibt da eine zentrale Aussage im Matthäusevangelium Kapitel 5 Vers 17 und im 1. Brief an die Korinther Kapitel 1 Vers 12 Lesenswert!

  14. 109.

    Wenn der Staat es mit dem Neutralitätsprinzip ernst gemeint hätte, dann gäbe es in den Schulen kein Religionsuntericht, und in Zeugnissen der Kinder nicht an oberste Stelle das Fach Religion, so ist es zumindest in Bayern.
    Wer nach Bayern in ein ländliches Gebiet zieht, und sein Kind ohne die übliche Religionszugehörigkeit ist, der vermisst die konsequente Einhaltunung dieses Prinzips, seinem Kind zu Liebe.
    ,

  15. 108.

    Die Lehrerinnen dürfen doch im Schuldienst arbeiten, selbst wenn das Kopftuch abzulegen wäre. Die Neutralität richtet sich nicht gegen den Menschen, sondern gegen das Tagen von politisch- religiösen Symboliken. Eine Frau wird eher dann diskriminiert, wenn sie durch eine von Männern geführte Religion dazu gezwungen wird, ein Kopftuch zu tragen. DAS ist Diskriminierung.

  16. 107.

    Wenn Sie an abgeforderten langen Bärten auch bei Frauen Anstoß nehmen würden, (die ja immer unerwähnt bleiben,) hätten Sie mit ihrer Argumentation bezüglich der Ungleichbehandlung in puncto Kopfbedeckung Recht.

    Pardon. ;-

  17. 106.

    Und wie erreicht ein Staat dieses Neutralitätsziel? Indem all seine Beschäftigten auch zur Neutralität verpflichtet werden. Hinsichtlich Kleidung als äußerliches Merkmal einer Religion gab es ebenfalls schon Urteil des BVerfG, wo einem Anhänger von Bhagwan das Tragen der roten Kleidung vom Schulträger untersagt wurde und dieses vom BVerfG bestätigt wurde. Auch hier sprechen Ihre Argumente für das Neutralitätsgesetz anstatt dagegen! Nur handwerklich zeigt es Schwächen, be Berlin eben!

  18. 105.

    Und in dieser Antwort zeigen Sie, dass Sie das Kruzifixurteil des BVerfG komplett ignorieren. Eben aus den von Ihnen genannten Gründen wurden Kruzifixe in Klassenräumen verboten. Und diese Neutralität sollte beibehalten werden, sofern es sich nicht um Religionsunterricht handelt! Sie sehen Ihre Argumentationskette ignoriert gegenteilige Rspr und Lehrmeinungen. Prof Schlink ist eben nicht die Bibel des GG!

  19. 104.

    Im Übrigen hatte ich das fragwürdig Vergnügen Vorlesungen bei Prof. Schlank zu haben. Manche seiner Ansichten wurden durch BVerfG-Urteile widerlegt.

  20. 103.

    Ihre Aussage ist verzerrend. Muslimische Frauen dürfen nicht wegen des Kopftuchs nicht als Lehrer arbeiten, sie dürfen es nur temporär nicht tragen, nämlich während des Unterrichts. Sie unterliegen damit den selben Bedingungen und Zwängen wie alle anderen Lehrer auch. Da das Verbot sehr wohl begründet ist, liegt es an der gesetzlichen Ausgestaltung, ob es verfassungsmäßig ist oder nicht und damit auch der Rechtsprechung des EuGH.

  21. 102.

    Merken Sie nicht, dass sich Ihre Posts widersprechen?
    Im Übrigen wäre es auch anzuraten sich mit den Materialien zum GG zu beschäftigen, wie den Wortprotokollen zum Parlamentarischen Rat oder der Rechtsprechung des BVerG eben zu diesen immanenten Schranken. Sie werden erstaunt sein wie stark diese immanenten Schranken auch andere Grundrechte beschränkt werden. Ich denke hier an Art 3 GG. Alle Grundrechte spielen zusammen. Leider vergessen das manche Professoren, die Lehren der Geschichte eben!

  22. 101.

    Knopp:
    "Worin bestünde nun das rechtmäßige(?) Ziel des Senats, das sachlich(?) gerechtfertigt wäre, wären die Mittel angemessen(?) und erforderlich(?), wenn am Ende es lediglich dazu führt, dass muslimische Frauen - pauschal wegen des Kopftuchs - nicht im Schuldienst arbeiten dürfen? Das Bundesverfassungsgericht wird wohl dieses Urteil kennen und kann diese vier Gründe in Sachen Neutralitätsgesetz offenbar auch nicht bestätigen."

    Das Ziel wäre, eine bewusste und unbewusste religiöse Beeinflussung von Schülern zu vermeiden und Mädchen, die aus religiös-fundamentalistischen Elternhäusern kommen in der Person der Lehrerin als wichtige Bezugsperson aufzuzeigen, dass man als Frau kein Kopftuch tragen muss. Es gibt Mädchen, die in ihrem Verwandtenumfeld keine Frauen ohne Kopftuch kennen und denen die Eltern erzählen, die freizügigen Frauen draußen seien verwerflich Ungläubige.

    Außerdem sollte der Staat eine Religionsferne der staatlichen Leistungen demonstrieren.

  23. 100.

    Fortsetzung:

    Es geht nicht um die Gründe für das Kopftuchtragen, sondern um die Wirkung. Es geht also nicht darum, warum jemand religiöse Kleidung trägt, sondern darum, dass diese als religiöses Symbol wahrgenommen wird und auch wirkt. Und vom Staat und Staatsdienern sollte keine religiöse Beeinflussung auf uns Bürger ausgehen, erst recht nicht auf Kinder.

    Ich denke, es ist ein großes Problem, wenn die Eltern eine Schülerin zum Kopftuchtragen beeinflussen oder zwingen, die Mehrheit in der Klasse diesen Glauben auch teilt und außerdem auch alle Lehrerinnen Kopftuch tragen. Dann hat diese Schülerin keine Chance das kritisch zu hinterfragen und sich eine eigene unabhängige Meinung zu bilden.

    Kopp:
    "Oder glauben Sie, dass das Bundesarbeitsgericht grundlos so entschieden hätte?"

    Sicher nicht. Ich kenne die Urteilsgründe nicht, denke aber, dass sie für mich schwer nachvollziehbar sind, weil mir das bei ähnlichen Urteilen auch schon so ging (z.B. bei Knabenbeschneidung).

  24. 99.

    Fortsetzung:

    Wenn mein Nachbar rund um die Uhr seinem Hobby des Strickens und Häkelns nachgehen darf, ich aber nicht rund um die Uhr meinem Hobby des Arbeitens an der Kreissäge nachgehen darf, dann ist das auch keine Diskriminierung meiner Person wegen meines Hobbies. Sondern es gelten für alle dieselben Ruhezeiten und Rücksichtnahmegebote, so dass ich und mein Nachbar gleichbehandelt werden und damit auch kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot vorliegt.

  25. 98.

    Knopp:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 02.02.2023 um 20:35
    "Und drittens verstößt es erst recht nicht gegen die Menschenwürde. ..." Menschenwürde bedeutet, dass niemand wegen Herkunft, Religion, Geschlecht etc. benachteiligt werden darf."

    NEIN, das ist nicht die Definition der Menschenwürde. Für die vielen verschiedenen Definitionen der Menschenwürde ist hier nicht genügend Platz. Eine Definition ist: Der Mensch darf nicht zum bloßen Objekt im Staat gemacht werden. (BVerfGE 9, 89, 95 und 57, 250, 275, zitiert nach Pieroth/Schlink, Grundrechte, 9. Aufl. 1992)

    Das, was Sie zitieren, ist das Gleichbehandlungsgebot. Und wenn für alle Religionen dasselbe gilt (keine Religionsausübung in der Schule), dann ist das kein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot, weil alle Religionsanhänger gleich behandelt werden und kein Religionsanhänger gegenüber einem anderen Religionsanhänger diskriminiert wird.

  26. 97.

    Ich habe schon in Kommentaren zum GG und Lehrbüchern zu Grundrechten (z.B. Pieroth/Schlink) gelesen und war auch in Vorlesungen von Schlink zu den Grundrechten.

    Ja, diese verfassungsimmanenten Schranken meine ich. Und die Religionsausübung während des Unterrichts durch Gebete, Tragen von Kleidung etc. pp. schränkt z.B. die negative Religionsfreiheit der Schüler ein und kann das Grundrecht auf Bildung einschränken, wenn dadurch direkt oder indirekt Einfluss auf die Schüler ausgeübt wird.

    Was wäre, wenn sich z.B. an einer Schule alle Lehrer zum selben Glauben bekennen und diesen in der Schule öffentlich ausleben, also z.B. alle Lehrer mit gut sichtbarem Kreuz herumlaufen, oder sich alle Lehrer verschleiern oder Burka tragen. Würde das nicht einen gefährlichen Druck auf die Schüler ausüben, wenn dort auch noch ein hoher Anteil von den Schülern denselben Glauben teilt?

  27. 96.

    Keine Diskriminierung der Geschlechter.
    Alle Artikel des GG gelten gleichzeitig. Wieso haben Frauen Sonderrechte bei der Bekleidung?
    Frauen dürfen mit oder ohne Kopftuch unterrichten und Männer nur ohne Kopfbedeckung in allgemeinen Fächern.
    Religionsunterricht ist ausschließlich freiwillig für die Schüler, von den Schülern wählbar.
    Bitte keine Schuluniformen. Minifaltenröckchen und Jogginganzug im Winter. Farbe nach Schule sortiert. Gemeinschaftsschule nicht so viele Farben?
    UK ist nicht in den Brexit gegangen, weil Deutschland keinen Zwang zur Schuluniform hat. Schottenrock für Männer in UK ist erlaubt. Unisex.
    Kopftuchverbot für Männer, aber Frauen ja. Das ist eine Diskriminierung.
    WEr das Gesetz überarbeiten will, was beabsichtigt dieser?
    RRG: Kalte Füße

  28. 95.

    Habe ich behauptet, dass das Neutralitätsgesetz verfassungswidrig ist? Meines Wissens habe ich von „verfassungsrechtlich problematisch“ geschrieben, das ist ein Unterschied.

  29. 94.

    Ihre Subsumtion mit dem Kopftuch und der Menschenwürde ist noch nichteinmal auf 1 Semester Niveau. Das der Staat zur Neutralität verpflichtet ist lassen Sie völlig ausser Acht.

  30. 93.

    Wenn sie eine BESTIMMTE Art von Religion mit einer BESTIMMTEN Art von Theorie analog setzen, kommen Sie zum analogen Ergebnis. Die Fundamentalisten - ob religiös oder nicht - hauen sich die Schädel ein, die anderen leben friedlich und allenfalls im verbalen Streit zusammen.

  31. 92.

    Auch zum EuGH-Urteil: "Dem Arbeitsgericht gab der EuGH den Hinweis mit auf den Weg, dass eine Ungleichbehandlung keine mittelbare Diskriminierung darstellen würde, wenn sie durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt wäre und die Mittel angemessen und erforderlich wären. Dafür reiche der bloße Wille eines Arbeitgebers, eine Neutralitätspolitik zu betreiben, für sich genommen jedoch noch nicht aus."

    Worin bestünde nun das rechtmäßige(?) Ziel des Senats, das sachlich(?) gerechtfertigt wäre, wären die Mittel angemessen(?) und erforderlich(?), wenn am Ende es lediglich dazu führt, dass muslimische Frauen - pauschal wegen des Kopftuchs - nicht im Schuldienst arbeiten dürfen? Das Bundesverfassungsgericht wird wohl dieses Urteil kennen und kann diese vier Gründe in Sachen Neutralitätsgesetz offenbar auch nicht bestätigen.

  32. 91.

    "tja der EUGH hat am 13.10 2022 entschieden, dass Firmen das Tragen von Kopftüchern verbieten kann. Insofern sieht man das in Europa anders als Sie." Es geht nicht um meine Meinung, sondern um ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das das Bundesverfassungsericht nicht stört.

    "Der Islam ist nicht nur eine Religion, sondern auch eine politische Organisation." Das ist eine sehr gewagte These, die nur von bestimmten politischen Kreisen geteilt wird.

    Dem EuGH-Urteil liegt u.a. zugrunde, dass auch Mützen im Unternehmen untersagt wären. Nun weiß ich nicht, wo Mützen im Neutralitätsgesetz untersagt würden.

  33. 90.

    Mit gutem Grund. Schließlich spalten Religionen noch heute Nachbarvölker, führen Staaten mit Berufung auf die Religion Kriege gegeneinander, halten die einen sich für besser als die anderen, werden Kinder zu Feinden erzogen, Menschen unterdrückt ... alles im Namen von Religionen. Dem etwas Schönes abzugewinnen, fällt echt schwer. Und zu verstehen, wie Menschen mit dem Wissen im all diese Vorhänge in Religionen Trostfinden können, noch mehr.

  34. 89.

    Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll. Sie vermischen grundsätzlich persönliche Ansichten (ich bin übrigens auch Atheist) mit (grund-)rechtlichen Fragen.

    "Und drittens verstößt es erst recht nicht gegen die Menschenwürde. ..." Menschenwürde bedeutet, dass niemand wegen Herkunft, Religion, Geschlecht etc. benachteiligt werden darf. Insofern liegt ein Verstoß gegen die Menschenwürde vor, wenn muslimische Frauen wegen eines Kopftuches (womöglich nur aus traditionellen Gründen getragen) daran gehindert werden, im Schuldienst zu arbeiten.

    Oder glauben Sie, dass das Bundesarbeitsgericht grundlos so entschieden hätte?

    Lehrkräfte dürfen nicht politisch beeinflussen. Das muss man aber im Einzelfall prüfen. Man kann nicht jeder muslimischen Frau mit Kopftuch Schlimmes unterstellen. Oder tun wir das auch bei Männern mit Seitenscheitel?

  35. 88.

    Sie verkennen das Grundrecht auf Bekenntnisfreiheit sowohl das Recht auf Ablehnung als auch das Recht zum Bekenntnis zu einer Religion oder Ideologie beinhaltet. Und wo diese Rechte aufeinandertreffen ergeben sich durch verschiedene Konstellation unterschiedlich immanente Schranken des Grundrechtes auf Bekenntnisfreiheit sowohl für als auch dagegen. Am besten lesen Sie mal einen Kommentar zum GG ehe Sie sich äußern!

  36. 87.

    Jill:
    "Antwort auf [Knopp] vom 02.02.2023 um 19:07
    Zitat: "Ich schon. Es geht eben nicht nur um die Ausübung der Religionsfreiheit" tja der EUGH hat am 13.10 2022 entschieden, dass Firmen das Tragen von Kopftüchern verbieten kann. Insofern sieht man das in Europa anders als Sie. Es ist auch keine Diskriminierung. Ein Beamter darf im Dienst keine politische Zeichen tragen. Der Islam ist nicht nur eine Religion, sondern auch eine politische Organisation. Wer das nicht versteht, wird noch sein blaues Wunder erleben."

    Aber es wäre schon deswegen keine Diskrinierung, weil es für alle und nicht nur für Muslime gelten sollte!

  37. 86.

    Knopp:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 02.02.2023 um 18:37
    Und die Diskriminierung verstößt gegen die Menschenwürde, Art. 1 GG (1). Niemand darf aufgrund seiner Herkunft, seiner Religion, seines Geschlechts etc. benachteiligt werden. Das will welche demokratische Partei ändern?"

    Und drittens verstößt es erst recht nicht gegen die Menschenwürde. Ich wüsste nicht, wo da irgendwie die Menschenwürde tangiert sein könnte, nur weil ich im öffentlichen Dienst keine religiösen und keine (partei)politischen Symbole tragen darf.

    Es verstößt ja auch nicht gegen das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung, dass ich nicht jederzeit überall in der Öffentlichkeit und auf Arbeit meinen Geschlechtstrieb ausleben darf.

  38. 84.

    KnoppBerlinDonnerstag, 02.02.2023 | 19:07 Uhr
    Antwort auf [Immanuel] vom 02.02.2023 um 18:37
    "Und die Diskriminierung verstößt gegen die Menschenwürde, Art. 1 GG (1). Niemand darf aufgrund seiner Herkunft, seiner Religion, seines Geschlechts etc. benachteiligt werden. Das will welche demokratische Partei ändern?"

    Erstens betrifft das hier Diskutierte nicht die Religionsfreiheit, sondern nur die Religionsausübungsfreiheit.

    Zweitens ist das keine Diskriminierung, wenn es für alle gilt, wie z.B. die Regelung Niemand dürfe religiöse Kleidung und Symbole als Lehrer an einer Schule tragen. Diskriminierung wäre es, wenn man sagen würde Nonnen dürfen ihre Tracht tragen, Muslime aber nicht.

  39. 83.

    Was wäre denn, wenn eine Nonne in Nonnentracht Richterin werden wollen würde? Würden Sie akzeptieren, dass oben auf der Richterbank eine Nonne in Nonnentracht mit großem Kreuz an einer Halskette statt in Richterrobe sitzt? Das hätte doch die Anmutung eines religiösen Gerichts. Das wäre nicht akzeptabel! Und eine Diskussion, ob das vielleicht gar nicht religiös gemeint sein könnte, wäre doch absurd. Oder was wäre mit einem Streifenpolizist bzw. -polizistin, der/die sagt, ich ziehe keine Uniform an, sondern eine Burka, weil das zu meiner Religionsausübung gehört?

    Man kann in Deutschland jeden sinnigen und unsinnigen Glauben haben (Religionsfreiheit), man kann aber nicht jede Religion jederzeit an jedem Ort ausüben (Religionsausübungsfreiheit)! Ein Muslim darf auch nicht mitten auf der Autobahn seine Gebete verrichten, weil es gerade seine Gebetszeit ist. Alle verfassungsmäßigen Freiheitsrechte sind beschränkbar.

  40. 82.

    Zitat: "Ich schon. Es geht eben nicht nur um die Ausübung der Religionsfreiheit" tja der EUGH hat am 13.10 2022 entschieden, dass Firmen das Tragen von Kopftüchern verbieten kann. Insofern sieht man das in Europa anders als Sie. Es ist auch keine Diskriminierung. Ein Beamter darf im Dienst keine politische Zeichen tragen. Der Islam ist nicht nur eine Religion, sondern auch eine politische Organisation. Wer das nicht versteht, wird noch sein blaues Wunder erleben.

  41. 81.

    Knopp:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 02.02.2023 um 18:37
    (...)
    Nur dieser pauschale Verdacht ist doch das Problem. Es wurde nicht gefragt, aus welchen Gründen eine bestimmte muslimische Frau ein Kopftuch trägt. Es könnten religiöse Gründe sein, modische oder auch traditionelle. Das kann man eben nicht pauschal beurteilen. Ausschließlich problematisch wäre doch im Schuldienst das Tragen eines Kopftuchs aus politischen Gründen. Aber das darf (weil es diskriminierend ist) man nicht allen muslimischen Frauen mit Kopftuch vorwerfen."

    Es geht darum, dass der Staat religiös und politisch neutral sein sollte und dies auch ausstrahlen sollte, indem er keine religiösen und (partei)politischen Symbole verwendet und dies auch für die Menschen gelten sollte, die gerade staatliche Aufgaben erledigen.

    Es geht auch nicht um einen bloßen Verdacht, denn in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle ist die religiöse Intention offensichtlich.

  42. 80.

    Ist das so? Würde mein Kind, das ich im Sinne des Atheismus erziehen wollte gelehrt bekommen, dass Atheismus gut und richtig ist? Das islamische Kopftuch impliziert etwas ganz anderes. Es impliziert, dass es toll ist, wenn Frauen mit einem Kleidungsstück "markiert" werden, dass Männer das Recht haben, Frauen zum Kopftuch zu nötigen, natürlich im Sinne der Religion, die, wen wunderts von einem Mann erfunden wurde. Zum Glück ist mein Sohn erwachsen und gelungen.

  43. 79.

    Knopp:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 02.02.2023 um 18:37
    "Und ich halte eine Grundgesetzänderung nicht für ausgeschlossen." Ich schon. Es geht eben nicht nur um die Ausübung der Religionsfreiheit. Wir reden über das Tragen eines Kleidungsstücks. Und das Tragen des Kopftuches darf man muslimischen Frauen nicht PAUSCHAL untersagen, auch nicht im Schuldienst."

    Warum nicht? Aktuell wegen unserer Verfassung. Aber warum dürfte die diesbezüglich nicht geändert werden können? Andere Länder machen es doch auch anders. Und unser Staatsverständnis kann sich ja auch ändern in Richtung vollständige Trennung von Staat und Religion/Kirche und vollständige Säkularisierung. Und was in anderen Ländern demokratisch und rechtsstaatlich ist, kann auch bei uns demokratisch und rechtsstaatlich sein.

  44. 78.

    Im Iran kämpfen DIE Frauen gegen die Kopftuchpflicht?
    Schön wäre es!
    War jemand svhon mal dort? Ich war es Jedenfalls.
    Es ist eine vergleichsweise kleine Gruppe, zudem regional begrenzt.
    Unsere Medien übertreiben leider wie so oft in der Berichterstattung über dieses Land. Die übergroße Mehrheit dort akzeptiert die Kopftuchpflicht.

    Gehört trotzdem nicht in unsere Schulen! Wie auch Kreuze etc.

  45. 77.

    sabi:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 02.02.2023 um 18:28
    Kämpfen die Frauen im Iran nicht gegen das Kopftuch/-zwang, da es als Zeichen gegen Gleichberechtigung, Freiheit und Demokratie zählt?"

    Im Iran kämpfen die Frauen nicht gegen das Kopftuch, sondern gegen den Kopftuchzwang selbst und als Zeichen der Unterdrückung.

    sabi:
    "Und bei uns demzufolge nicht?"

    Bei uns gibt es keinen Kopftuchzwang.

    sabi:
    "Komisch!"

    Was ist daran komisch?

  46. 76.

    Jill:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 02.02.2023 um 18:30
    Zitat: "Damit wurde aber das letztinstanzliche Urteil rechtskräftig, dass das Berliner Neutralitätsgesetz verfassungswidrig ist. Das ist nun die letztinstanzliche aktuelle Rechtsprechung." ...nun nur bundesweit. Es gibt aber noch den EUGH und da war man zuletzt nicht so zimperlich."

    Da könnte aber hier Deutschland nicht klageberechtigt sein.

  47. 75.

    "Und ich halte eine Grundgesetzänderung nicht für ausgeschlossen." Ich schon. Es geht eben nicht nur um die Ausübung der Religionsfreiheit. Wir reden über das Tragen eines Kleidungsstücks. Und das Tragen des Kopftuches darf man muslimischen Frauen nicht PAUSCHAL untersagen, auch nicht im Schuldienst.

    Nur dieser pauschale Verdacht ist doch das Problem. Es wurde nicht gefragt, aus welchen Gründen eine bestimmte muslimische Frau ein Kopftuch trägt. Es könnten religiöse Gründe sein, modische oder auch traditionelle. Das kann man eben nicht pauschal beurteilen. Ausschließlich problematisch wäre doch im Schuldienst das Tragen eines Kopftuchs aus politischen Gründen. Aber das darf (weil es diskriminierend ist) man nicht allen muslimischen Frauen mit Kopftuch vorwerfen.

    Und die Diskriminierung verstößt gegen die Menschenwürde, Art. 1 GG (1). Niemand darf aufgrund seiner Herkunft, seiner Religion, seines Geschlechts etc. benachteiligt werden. Das will welche demokratische Partei ändern?

  48. 74.

    Hallo rbb24,
    sie wollen meine sachliche Antwort auf #39, an mich gerichtet nicht veröffentlichen, auch gut .
    Mein Land hat bereits verkündet, das es sich an Reparationsforderungen nicht anschliesst, also kein Grund zu Sorge

    Fazit, es zeugt nicht vom Interesse an einer sachlichen Dikussion,.

  49. 73.

    Dann könnte der Lehrer, der an einer Brennpunktschule unterrichtet seine Kippa tragen.
    Wie das ausgehen würde, kann man sich vorstellen...

  50. 72.

    Ist das so? Würde mein Kind, das ich im Sinne des Atheismus erziehen wollte gelehrt bekommen, dass Atheismus gut und richtig ist? Das islamische Kopftuch impliziert etwas ganz anderes. Es impliziert, dass es toll ist, wenn Frauen mit einem Kleidungsstück "markiert" werden, dass Männer das Recht haben, Frauen zum Kopftuch zu nötigen, natürlich im Sinne der Religion, die, wen wunderts von einem Mann erfunden wurde. Zum Glück ist mein Sohn erwachsen und gelungen.

  51. 71.

    Kämpfen die Frauen im Iran nicht gegen das Kopftuch/-zwang, da es als Zeichen gegen Gleichberechtigung, Freiheit und Demokratie zählt?
    Und bei uns demzufolge nicht?
    Komisch!

  52. 70.

    Knopp:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 02.02.2023 um 17:55
    "Das ist Unsinn! Denn natürlich ist auch eine andere Entscheidung in einem demokratischen Rechtsstaat möglich!" (...) Ein anderes Urteil "wäre" erst nach einer Grundgesetzänderung möglich. Diese ist jedoch nicht in Sicht. Ich glaube auch nicht, dass demokratische Parteien die Religionsfreiheit sowie die Würde des Menschen aus dem GG entfernen möchten."

    Es geht nicht um ein Entfernen, sondern um eine kleine Einschränkung für Tätigkeiten im öffentlichen Dienst. Und ich halte eine Grundgesetzänderung nicht für ausgeschlossen. Aktuell fehlt dafür allerdings die erforderliche qualifizierte Mehrheit. Aber andere Länder machen es doch vor, dass es in einem demokratischen Rechtsstaat auch anders gehen kann.

    Knopp:
    "Warum sind Sie eigentlich so aufgeregt bei einem ganz trockenen juristischen Thema?"

    Ich bin überhaupt nicht aufgeregt. Ich diskutiere bloß engagiert.

  53. 69.

    Zitat: "Damit wurde aber das letztinstanzliche Urteil rechtskräftig, dass das Berliner Neutralitätsgesetz verfassungswidrig ist. Das ist nun die letztinstanzliche aktuelle Rechtsprechung." ...nun nur bundesweit. Es gibt aber noch den EUGH und da war man zuletzt nicht so zimperlich.

  54. 68.

    Und wieder ist das Thema von einem ausgewählten Heiland besetzt, ohne Aussicht für normale Menschen.

  55. 67.

    Jill:
    "Warum gilt die Religionsfreiheit nicht auch zu Gunsten der Atheisten, nämlich frei von Religion sein zu dürfen? Wenn Religion im Öffentlichen Dienst erlaubt wird, werden die Rechte der Atheisten missachtet."

    Sie dürfen doch Ihre Nichtreligion ausüben und werden zu keinen religiösen Handlungen gezwungen oder genötigt.

  56. 66.

    Michael:
    "In vielen islamischen Ländern kämpfen Frauen darum das sie endlich das Kopftuch ablegen können und hier in DE wollen wir es im öffentlichen Schulen erlauben.
    Um dann später wieder unsere Solidarität mit diesen Frauen zu bekunden, wenn sie auf die Straße gehen , was sollen diese davon halten?"

    Bitte differenzieren: Die iranischen Frauen kämpfen nicht gegen das Kopftuch, sondern gegen den Kopftuchzwang! Und das Urteil erlaubt nur das Kopftuch, aber nicht den Kopftuchzwang! Insofern widerspricht das Urteil nicht den Forderungen der iranischen Frauen! Wir wollen alle dasselbe: Jeder soll selber entscheiden, was er anzieht, keiner soll zum Kopftuch gezwungen werden.

    Nichtsdestotrotz finde ich, dass jemand, der hoheitliche Aufgaben übernimmt, religiös und politisch neutral gekleidet sein sollte, da wir kein Gotteststaat sind und auch nicht sein wollen - auch kein christlicher Gottesstaat!

  57. 65.

    "Das ist Unsinn! Denn natürlich ist auch eine andere Entscheidung in einem demokratischen Rechtsstaat möglich!" Sie widersprechen sich selbst ("Und auch bei uns wäre solch eine Entscheidung nach einer Änderung des Grundgesetzes möglich.") "Wäre", also der Konjunktiv ist hier richtig von Ihnen gewählt worden. Die Gerichte können nur auf der Grundlage des Grundgesetzes urteilen - so, wie es nun einmal formuliert wurde. Ein anderes Urteil "wäre" erst nach einer Grundgesetzänderung möglich. Diese ist jedoch nicht in Sicht. Ich glaube auch nicht, dass demokratische Parteien die Religionsfreiheit sowie die Würde des Menschen aus dem GG entfernen möchten.

    Auch hier ersetzen Ausrufezeichen keine sachlichen Argumente. Warum sind Sie eigentlich so aufgeregt bei einem ganz trockenen juristischen Thema?

  58. 64.

    Thomas W.:
    "Im Iran kämpfen die Frauen gegen das Tragen des Kopftuches, und hier knickt man ein..."

    Nicht richtig dargestellt! Im Iran kämpfen die Frauen nicht gegen das Kopftuch, sondern gegen die Kopftuchpflicht! Und bei uns gibt es keine Kopftuchpflicht. Also kein Einknicken!

    Thomas W.:
    "An staatlichen Einrichtungen haben religiöse Symbole sowieso nichts zu suchen. Auch nicht von anderen Rel-Gemeinschaften."

    Das wünsche ich mir auch!

  59. 63.

    Lincoln:
    "Zudem wurde die Beschwerde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen, was nicht bedeutet dass das Neutralitätsgesetz verfassungswidrig ist."

    Damit wurde aber das letztinstanzliche Urteil rechtskräftig, dass das Berliner Neutralitätsgesetz verfassungswidrig ist. Das ist nun die letztinstanzliche aktuelle Rechtsprechung.

    Man kann dies sicher mit guten Gründen auch anders sehen. Aber es musste nun entschieden werden, und das höchste Fachgericht hat entschieden.

  60. 62.

    sc:
    "...auffällig ist doch nur, wie viele der hier Kommentierenden ein ganz offensichtliches Problem mit Religion und Glauben an sich überhaupt hben..."

    Ich habe ein Problem damit, wenn der Staat und seine Bediensteten mir mit religiösen Symbolen gegenüberstehen, wenn also im Gerichtssaal Recht unter einem Kreuz (oder einem anderen religiösen Symbol) gesprochen wird oder wenn ein Lehrer mit religiösen oder (partei)politischen Symbolen (die aktuell nicht zum Schulstoff gehören) unseren Kindern gegenüberstehen.

    Der Staat hat sich als Dienstleister (in Behörden, Schulen etc.) gegenüber uns religiös und (partei)politisch neutral zu verhalten und zu zeigen! Wenn ich bei einer Behörde etwas beantrage, dann hat da nicht groß eine Fahne einer politischen Partei oder ein religiöses Symbol zu hängen, weil der Bedienstete den Staat zu repräsentieren hat, aber nicht eine Partei oder eine Religion!

  61. 61.

    Warum gilt die Religionsfreiheit nicht auch zu Gunsten der Atheisten, nämlich frei von Religion sein zu dürfen? Wenn Religion im Öffentlichen Dienst erlaubt wird, werden die Rechte der Atheisten missachtet.

  62. 60.

    Dr. N. Kelek schrieb vor Jahren einmal einen Artikel zu diesem Thema: Neuen Zürcher Zeitung, wie folgt:
    "Die Verankerung des Kopftuches im öffentlichen Leben ist für den konservativen Islam von enormer Bedeutung, symbolisiert es doch die Akzeptanz der Ungleichbehandlung von Mann und Frau durch die westliche Gesellschaft. Und es ist das Zeichen eines anderen Gesellschaftsmodels .
    Wir sollten diese Auseinandersetzung ernst nehmen und nicht den Irrtum begehen, dies nur als eine Auseinandersetzung um Toleranz und Vielfalt deuten. Es geht um die Freiheit von Frauen und den säkularen Staat. "
    In vielen islamischen Ländern kämpfen Frauen darum das sie endlich das Kopftuch ablegen können und hier in DE wollen wir es im öffentlichen Schulen erlauben.
    Um dann später wieder unsere Solidarität mit diesen Frauen zu bekunden, wenn sie auf die Straße gehen , was sollen diese davon halten?

  63. 59.

    So ist es, das war mein erster Gedanke!
    Und auch die erste Äußerung von iranischen Frauen, die mir bekundeten, froh gewesen zu sein, den deutschen Boden ohne ein Kopftuche betreten zu können! Ja, auch sie sind z.T. gläubig, aber die, die ich zu einem Vorbereitungskurs Deutsch kennen lernen durfte, sprachen sich allesamt gegen "das Kopftuch muss" aus. Ich frage mich schon immer, was wichtiger im Leben sei, religiös zu sein & auf dem Kopftuchtragen u. allen U. zu bestehen, oder es wie hierzulande übl. als Frau ohne Kopftuch in einer bezahlten &geachteten Arbeit zu versuchen. Die nahezu perfekt Deutsch sprechende Fr. turkspr. entschied sich für das Tragen eines Koptuches, die ebenfalls türkischstämmige Cafebetreibern entschied sich dafür, dass dann die Frau in der Küche arbeiten könnte. Wir sind ein weltoffenesCafe & wollen bei uns für alle da sein. Ich war platt, die j. Fr. wollte aber nicht in der Küche(m. Kt.)arbeiten und nahm eher vorlieb, weiter ALG II zu beziehen. Welche Kontraste!

  64. 58.

    Knopp:
    "Ich bin dankbar für die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht, denn eine andere Entscheidung ist in einem demokratischen Rechtsstaat gar nicht möglich."

    Das ist Unsinn! Denn natürlich ist auch eine andere Entscheidung in einem demokratischen Rechtsstaat möglich! Und auch bei uns wäre solch eine Entscheidung nach einer Änderung des Grundgesetzes möglich. Im demokratischen Rechtsstaat Frankreich ist es zum Beispiel anders als bei uns. Dort ist Religion Privatsache und dort gibt es keine religiösen Symbole in staatlichen Schulen und Behörden. Denn Frankreich hat Staat und Religion voneinander getrennt, wir leider noch nicht. Aber wir werden es auch noch schaffen bei den erfreulicherweise stetig sinkenden Christenzahlen.

  65. 57.

    "Religionsfreiheit ist gesetzlich verankert, aber ICH möchte damit nicht belästigt werden." Das dürfen Sie gerne so sehen. Nur können die Gerichte nicht auf die persönlichen Befindlichkeiten jedes Einzelnen eingehen. Hier ging es um die Verfassungsgemäßheit dieses Gesetzes. Und mehrere Gerichte haben dieses Gesetz für rechtswidrig erachtet. Daran stört sich das Bundesverfassungsgericht nicht, eben weil die Gerichte richtig geurteilt hatten. Als Demokrat sollte man die Rechtsstaatlichkeit achten und nicht albern auf seine (offenbar grundrechtswidrigen) Ansichten beharren. Man darf doch einmal einen Irrtum sich eingestehen und vielleicht sogar seine negativen Vorurteile in Frage stellen.

  66. 56.

    Im Iran kämpfen die Frauen gegen das Tragen des Kopftuches, und hier knickt man ein... An staatlichen Einrichtungen haben religiöse Symbole sowieso nichts zu suchen. Auch nicht von anderen Rel-Gemeinschaften.

  67. 55.

    Wenn "bestimmte muslimische Frauen" Kinder erziehen möchten, dann bitte ohne ihr religiöses Symbol auf dem Kopf. Mit dem Kopftuch gibt sie ein Statement ab, welches falsche Signale an die Heranwachsenden sendet. Niemand sollte für eine bestimmte Religion beeinflusst werden. Nun ist das Kopftuch ein sehr stark sichtbares Symbol. Ein Kreuz oder Stern lässt sich besser verdecken. Religionsfreiheit ist gesetzlich verankert, aber ICH möchte damit nicht belästigt werden. Religion ist etwas sehr Persönliches und muss nicht zur Schau gestellt werden.

  68. 54.

    Ich finde es nicht diskriminierend, wenn a l l e religiösen Symbole in Schulen und staatlichen Behörden untersagt werden. Das Verbot bezog sich ja nicht ausschließlich auf das Kopftuch.
    Wem die Religion so wichtig ist, dass er/sie/es es unbedingt zur Schau stellen muss (und damit ggf. bei anderen Menschen zumindest unangenehme Gefühle auslösen kann), hat doch die Möglichkeit, in den Einrichtungen der entsprechenden Religionsgemeinschaften zu arbeiten.
    Und ja, es ist schon komisch, die gleichen Gutmenschen, die den Iran wegen des Kopftuchgebotes verteufeln, kritisieren den Senat wegen des "Kopftuchverbotes"... (aber es ging ja, wie gesagt, nicht nur ums Kopftuch)

  69. 53.

    Ich finde weder ein Kreuz, noch das muslimische Kopftuch in Schulen*normal* und ich bin froh, dass meinem Sohn jegliche religiöse Infiltration erspart blieb.

  70. 52.

    Das Grundrecht auf Bekenntnisfreiheit schützt sowohl die negative als auch positive Bekenntnisfreiheit. Diese Stellen in jedem neuen Fall sog. immanente Grundrechtschranken für jeden Einzelnen auf. Infolgedessen hat das BVerfG schon Kruzifixurteil festgestellt, dass ein Neutralität in der Schule gewahrt werden muss. Zudem wurde die Beschwerde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen, was nicht bedeutet dass das Neutralitätsgesetz verfassungswidrig ist.

  71. 51.

    Das habe ich auch, ich bin Atheistin und wünsche mir einen säkularen Staat. Wo ist Ihr Problem?

  72. 50.

    Ihre Oma hat das Kopftuch nicht wegen des Islams getragen, sondern, um ihren Kopf vom Dreck sauber zu halten. Ich frage mich jetzt in diesem Kontext, welchen Dreck sich die muslimische Lehrerin vom Hals halten will. Noch ein Grund, warum Ihr Argument sowas von hinkt: im Gegensatz zum muslimischen Kopftuch könnte ihre Oma ihr Kopftuch jederzeit in der Öffentlichkeit abnehmen. Ihre Oma hatte da noch eine echte Wahl und war viel emanzipierter aber es scheint mir, man will wieder den Rückschritt.

  73. 49.

    Es liegt nicht unbedingt im Wesen einer demokratischen Gesellschaft, sich Vorbilder aus vor- und halbdemokratischen Gesellschaften zu suchen. Hier gilt die Religionsfreiheit und das im positiven wie auch im negativen Sinne und gilt für alle Religionen: Es darf jegliche Religion ohne Nachteile von den Betreffenden ausgeübt werden, umgekehrt darf niemand zu einer Religion gezwungen werden. Das Erstgenannte war bspw. ein Problem der DDR, das Zweitgenannte ist bspw. ein Problem in bayerischen Bergdörfern und in ländlichen Gebieten Polens, mit anderer Ausrichtung in der Türkei und in weiten Teilen Syriens.

  74. 48.

    ...auffällig ist doch nur, wie viele der hier Kommentierenden ein ganz offensichtliches Problem mit Religion und Glauben an sich überhaupt hben...

  75. 47.

    Zitat: *außerhalb des Grundgesetzes positioniert, dann muss man damit rechnen, dass Demokraten mit solchen Leuten Probleme haben.* Was ist an dieser Aussage außerhalb des Grundgesetzes? Sind Sie Verfassungsrichter und der Meinung, dass Sie das zu entscheiden haben? Ich sehe an dieser Äußerung nichts außerhalb des Grundgesetzes. Im Übrigen scheinen Sie ein recht unglücklicher Mensch zu sein, um sich an der Orthographie anderer Menschen hochziehen zu müssen, denn Sie sind da sicher perfekt oder?

  76. 46.

    "Das Kopftuch ist aber mittlerweile ein Symbol für den Islam geworden, das können sie nicht abstreiten."

    Die Problematik liegt offenbar im rechtssicheren Rückschluss. Nach diesem wäre meine Oma, die 1976 gestorben ist, im Rückschluss eine Islamistin gewesen.

    Schon in den 1970ern lief ein alter Witz über die rückwirkend angelegte Korrelation: Es zeigte sich, dass seinerzeit 90% der Rauschgiftabhängigen Jeans trugen, was seinerzeit bei der Allgemeinbevölkerung noch lange nicht verbreitet war. Messerscharfer Rückschluss: Jeans verbieten.

    Sorry für diese Überspitzung, aber ich denke, daran wird es deutlich.

  77. 45.

    Zitat Kreck (@ rbb: das andere aus Nr. 4 ist übrigens im aktualisierten Text verwunden): "Wir leben in einer Einwanderungsgesellschaft, und die staatliche Neutralität wird nicht darüber hergestellt, dass einzelne Kleidungsstücke verboten werden." --> Doch, wenn diese Kleidungsstücke weltanschauliche oder religiöse Symbole darstellen! Was jeder privat macht, ist Privatsache. Da kann man sich frei entfalten. Und Einwanderungsgesellschaft bedeutet ja nicht, dass sich die indigenen Bevölkerungsgruppen anpassen müssen! Wir sind - bis auf Ausnahmen - eine weltoffene Gesellschaft und bieten Einwanderern eine neue Perspektive. Dafür sollten wir auch erwarten können, dass sich diese mit den hiesigen Gepflogenheiten arrangieren = integrieren. Aber wer das heute ausspricht, diskreminiert und stigmatisiert.

  78. 44.

    "Wir leben in Deutschland, hier spricht man Deutsch und [...] Ich bin es leid mich in meinem Land in dem ich geboren wurde,zu Entschuldige". Offenbar gehören Grammatik und Rechtschreibung eher eingeschränkt dazu.

    Sie dürfen laut Grundgesetz jede denkbare Meinung haben und sogar äußern. Aber wenn man sich mit seiner Meinung ("Ein Kopftuch dürfen sie gern in der Öffentlichkeit oder zu Hause tragen. Dies hat nichts in Schulen oder öffentlichen Einrichtungen zu suchen.") außerhalb des Grundgesetzes positioniert, dann muss man damit rechnen, dass Demokraten mit solchen Leuten Probleme haben.

    Ich bin dankbar für die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht, denn eine andere Entscheidung ist in einem demokratischen Rechtsstaat gar nicht möglich.

  79. 43.

    Deutschland ist ein christliches Land,und daher ist ein Kreuz in der Schule völlig normal.Versuchen Sie doch mal ein Kreuz in einer Schule in Damaskus aufzuhängen. Ich glaube da würde es richtig Ärger geben um es mal vorsichtig auszudrücken.

  80. 42.

    Wie war das im Iran und Kopftuch nicht richtig tragen? Warum kommen diese dann nach Deutschland? Dann können sie auch zurück gehen. Nicht wir müssen uns anpassen sondern die die hierher kommen. Wer hier her kommt hat sich an unser Gesetz zu halten und nicht anders. Fahre ich in andere Länder oder ziehe ich hin muß ich es auch. Ich kann dort auch nicht ohne Kopfbedeckung in ein Gebetshaus oder mit unbedektem Arm.

  81. 41.

    Deutschland ist sowieso bald eine Bananenrepublik, in der der deutsche Bürger nur noch Zahlemann ist und unsere obersten Richter den Wünschen der jeweils Regierenden nachkommen. Hoch lebe das Bürgerliche Gesetzbuch. Das trifft meiner Ansicht nach für alle Staatssysteme zu. Und wer bei uns die aktuelle Migrationspolitik kritisiert, ist ein Rechtsradikaler. So einfach ist das.

  82. 40.

    Feststellender:
    "Herr Sarrazin schrieb schon vor 10 Jahren ....."Deutschland schafft sich ab"
    Ich hätte niemals angenommen, das dieser Prozess so schnell geht. Was kommt als nächstes ?"

    Was ist denn das für ein UNSINN?!?
    Niemand schafft sich mit diesem Urteil ab!

    Abgesehen davon ist sowohl der Titel wie auch der rassistische Inhalt des Buches von Sarazin unsinnig! Da "schafft" sich kein Deutschland "ab"! Deutschland existiert noch weiterhin - entgegen der wirren Vorhersagen von Sarazin!

  83. 39.

    Klement:
    "Da muß man sich doch fragen, was diese schäbige Justiz eigentlich noch bringt."

    Was bitte ist hier an der Justiz "schäbig"???

    Klement:
    "Diese ex-Politiker und Parteikarrieristen legen sich ein eigenes Gesetz vor, daß KEIN nutzen und nur weitere Schäden verursacht"

    Es wurde hier ein Gesetz verabschiedet, und die obersten Gerichte haben nun geurteilt, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist. Das war vorher nicht eindeutig zu erkennen, aber nun haben die Gerichte geurteilt. Das passiert in einem Rechtsstaat! Wo ist da Ihr Problem???

  84. 38.

    An „Immanuel“ (Nr. 30):

    Unabhängig von anderen Parteien bin ich f ü r eine Einschränkung der „ungestörten“ Religionsausübung, also f ü r eine diesbezügliche Ergänzung des Grundgesetzes in Art. 4 Abs. 2.

    Die „ungestörte“ Religionsausübung sollte da begrenzt werden, wo das staatliche Neutralitätsgebot zur Sicherung einer friedlichen Gesellschaft beginnt: also z.B. in öffentlichen Schulen oder in Gerichten.

  85. 37.

    Das sehe ich auch so und dazu kommt das ich den Menschen vor mir sehen möchte. Als Kind würde ich sowas als total fremd empfinden.

  86. 36.

    Herr Sarrazin schrieb schon vor 10 Jahren ....."Deutschland schafft sich ab"
    Ich hätte niemals angenommen, das dieser Prozess so schnell geht. Was kommt als nächstes ?

  87. 35.

    Warum, müssen wir uns im eigenen Land immer wieder deren Geflogenheiten beugen. Wir leben in Deutschland, hier spricht man Deutsch und hat zum schwimmen eine Badehose oder Badeanzug(Bikini)an. Und wem das nicht passt, der darf gehen. Reisende soll man bekanntlich nicht aufhalten. Ein Kopftuch dürfen sie gern in der Öffentlichkeit oder zu Hause tragen. Dies hat nichts in Schulen oder öffentlichen Einrichtungen zu suchen. Ich bin es leid mich in meinem Land in dem ich geboren wurde,zu Entschuldige

  88. 34.

    Na ich möchte heutzutage nicht mehr zur Schule gehen müssen... Alles grausam

  89. 33.

    Bärlin:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 02.02.2023 um 14:32
    Anscheinend haben sie meinen Kommentar nicht verstanden, wenn ich das eine erlaube dann muss ich auch das andere billigen. Kurz umgesagt heißt das Kreuze dürfen dann groß sichtbar in der Schule sein, ebenso wie die Menora."

    nicht staatlicherseits! Aber ein Lehrer darf sein 3 Meter großes Holzkreuz in die Schule und durch die Klassenzimmer schleppen, wenn er meint, dass das zu seiner Religionsausübungsfreiheit gehört.

    Bärlin:
    "Das möchte aber keiner, da die Kinder nicht beeinflusst werden sollen."

    Ich möchte das auch nicht. Ich möchte aber für meine Ablehnung religiöser Symbole in den Schulen nicht das Recht brechen, akzeptiere also die Urteile, obwohl ich mir eine andere Entscheidung gewünscht habe.

    Bärlin:
    "..., aber ich kann nichts dafür wenn sie mich absichtlich falsch verstehen."

    Ich habe Sie anscheinend falsch verstanden, aber nicht ABSICHTLICH falsch verstanden!

  90. 32.

    Da muß man sich doch fragen, was diese schäbige Justiz eigentlich noch bringt. Diese ex-Politiker und Parteikarrieristen legen sich ein eigenes Gesetz vor, daß KEIN nutzen und nur weitere Schäden verursacht

  91. 31.

    Anscheinend haben sie meinen Kommentar nicht verstanden, wenn ich das eine erlaube dann muss ich auch das andere billigen. Kurz umgesagt heißt das Kreuze dürfen dann groß sichtbar in der Schule sein, ebenso wie die Menora. Das möchte aber keiner, da die Kinder nicht beeinflusst werden sollen. Das Kopftuch ist aber mittlerweile ein Symbol für den Islam geworden, das können sie nicht abstreiten. Das meinte ich mit fördern, aber ich kann nichts dafür wenn sie mich absichtlich falsch verstehen.

  92. 30.

    Das Neutralitätsgesetz mag vor dem Hintergrund des hohen Ranges der in Art. 4 GG verfassungsrechtlich geschützten Religionsfreiheit problematisch sein, eine Verstärkung „rassistisch konnotierter Zuschreibungen“ liegt aber nicht vor, da es sich ja um ein Verbot religiöser Symbole unabhängig der Herkunft der Betroffenen handelt.

  93. 29.

    Ein Schritt in die falsche Richtung meiner Meinung nach.
    Weltanschauliche Neutralität ist aus meiner Sicht unabdingbar an Schulen.

  94. 28.

    Wer für dieses Neutralitätsgesetz ist, der muss auch für eine entsprechende Änderung der Verfassung sein, dass die Religionsausübungsfreiheit im öffentlichen Dienst eingeschränkt werden darf. Dann wäre das Neutralitätsgesetz wieder verfassungsgemäß. Wer für diese Änderung der Verfassung ist, der darf keine CDU/CSU und keine AfD wählen, weil diese Parteien gegen die Einschränkung der Religionsausübungsfreiheit sind, weil dies auch die christliche Religionsausübungsfreiheit einschränken würde!

  95. 27.

    Wohin das "Zwangskopftuch" führt sieht man am Iran. Da ist allerdings die Religion staatliche Politik. In der "Bunten Republik" ist Religion Privatsache. Auch hier kann der Staat Regeln für die Religionsausübung festlegen. Darunter fällt auch das Tragen des Kopftuchs. Wenn also eine Kopftuchträgerin ihr Symbol in Schule, Gericht, Kindergärten usw. in Ausübung einer Tätigkeit tragen will und Dritte beanstanden das, so sind die Konsequenzen klar. Es gibt keine Religionsausübung zu Lasten Dritter.

  96. 26.

    Wossi:
    "Frau Kreck sagt "muss"? Was hat sie gegen Neutralität? Hat sie Zeit dafür? Herr Lindner war ihr doch anscheinend wichtiger als Silvesterrandale? So geht das nicht..."

    "Muss", weil das das Urteil vorschreibt. In einem Rechtsstaat muss sich auch der Staat an die Rechtsprechung halten. Oder wollen Sie den Rechtsstaat abschaffen?

  97. 25.

    Bärlin:
    "Jetzt mal ehrlich, in Schulen dürfen keine Kreuze an der Wand hängen auch keine jüdischen Symbole oder sonst irgendwelche Symbole religiöse Art. Das Kopftuch ist ganz klar ein Statement für den Koran oder für den Islam, das soll jetzt aber von Seiten des Staates gefördert werden und als Symbol für Freiheit stehen."

    Es geht hier nicht um Förderung, sondern um das Nichtverbietendürfen. Zwischen bloßem Erlauben und aktiven Fördern besteht noch ein großer Unterschied. Das sieht man auch sehr gut in den rückschrittlichen Ländern, wo ein bloßes Erlauben von Homosexualität gleich mit Förderung von und "Propaganda" für Homosexualität gleichgesetzt wird.

  98. 24.

    MalwineBerlin:
    "Mir konnte noch keine Muslima und kein Muslim den Sinn des Haare bedeckens für die Frauen erklären.
    Außer: Es ist unsere Religion."

    Religion ergibt nie Sinn, außer menschen von Sagen und Fabeln abhängig zu machen.

    MalwineBerlin:
    "Gibt es ähnliche Regeln für die muslimischen Männer?"

    Wohl nicht. Aber für jüdische Männer: Kipa.

    MalwineBerlin:
    "Das Kopftuch ist das Symbol des politischen Islams, der hat in öffentlichen Einrichtungen nichts zu suchen."

    Richtig.
    Und das Kreuz in bayerischen Schulen und Gerichtssälen ist Symbol des politischen Christentums in Bayern und hat daher dort auch nichts zu suchen!

  99. 23.

    biene:
    "Dann das richtige Kreuz machen. Nur die CDU und FDP ist weiterhin für das Neutralitätsgsetz."

    ... und damit gegen den Rechtsstaat!

    Ich bin zwar auch gegen religiöse Symbole in staatlichen Einrichtungen, aber auch für den Rechtsstaat und akzeptiere daher das Urteil und dessen Umsetzung zähneknirschend. Das sollten auch CDU und FDP tun, wenn sie unseren Rechtsstaat nicht erodieren wollen!

    Oder man geht an das Grundgesetz ran und ändert dort die Religionsausübungsfreiheit. Das muss dann aber für alle Religionen gelten, also auch für die christlichen Sektensymbole, dann also auch in Bayern! Viel Spass liebe CDU bei der dann anstehenden Diskussion mit der Religionspartei CSU! Das wäre dann ein richtiger Schritt in Richtung säkulare Gesellschaft! Aber so, wie das CDU/CSU wollen - Förderung der christlichen Symbole und Kirchen und Diskriminierung der islamischen Symbole und Einrichtungen - geht das nicht!

  100. 22.

    Fragezeichen:
    "... Wenn man religiöse Symbole tragen möchte, sollte man nicht im öffentlichen Dienst arbeiten wollen. Das sollte doch jedem klar sein. Auch den abgelehnten Bewerberinnen. Es gibt genug Arbeitsplätze in privaten Unternehmen. Alle anderen religiösen Gruppen halten sich ja auch daran bzw. fallen öffentlich nicht so auf."

    Außer in Bayern. Dort hängen religiöse Symbole in vielen öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Gerichtssälen, wie in einem Gottesstaat mit aufgezwungener Staatsreligion.

  101. 21.

    Ich stimme nahezu 100%ig mit Ihnen überein. Allerdings ist dieses Kleidungsstück nicht nur ein Zeichen des politischen, sondern auch des erzkonservativen Islams. Frau braucht weniger zu denken. Die Regeln sind vorgeschrieben, inklusive der Verhaltensmuster. Selbstbestimmt ist das nicht, aber dafür denkt ja der Mann: Er hat schließlich den "Kopf frei".

  102. 20.

    Jockel:
    "Gesetze gefallen nicht , also machen wir se wie wir wollen.
    Lupenreine Demokratie , oder wie ich es Mal erlebte , DDR."

    Was ist denn das für ein dämlicher Kommentar?!
    Natürlich darf der Gesetzgeber im Rahmen der Verfassung jederzeit Gesetze anpassen und nach solch einem Urteil muss er es sogar.
    Was hat das mit der DDR zu tun? In der DDR wurde das Recht missachtet. Hier beuns wird das Recht beachtet. Es passiert also genau das Gegenteil von dem, was in der DDR passiert ist!
    "Jockel" hat anscheinend weder Demokratie noch das Rechtsstaatsprinzip verstanden.

  103. 19.

    Das Urteil ist einfach falsch und ein Skandal!!!
    In eine öffentliche Schule gehören keine religiösen Symbole. In keinerlei Form. Kein Kreuz an der Wand, kein Davidstern sichtbar am Hals und auch nicht das Kopftuch. Ich möchte, dass mein Kind auf eine neutrale Schule geht und nicht beeinflusst wird durch religiöse Symbole oder Kleidung.

  104. 18.

    Ähnliche Regeln gibt es auch für Männer: Sie werden zum Beispiel beschnitten. Dass es in Religionen Regeln gibt die für Aussenstehende keinen Sinn ergeben ist jetzt nicht gerade etwas neues oder etwas was nur der Islam zu bieten hat.

  105. 17.

    Das Zitat Kreck's ist eine klare Falschaussage. Niemand wird pauschal wegen des Kopftuchs diskriminiert. Privat darf Jeder machen, was er oder sie will. Berufsbezogen kann es allerdings sehr wohl gute Gründe für das Verbot religiöser Symbole am Arbeitsplatz geben, wie auch der Europäische Gerichtshof entgegen der vorher ergangenen Entscheidung des BVerfG entschieden hat. Da Europarecht nationales Recht schlägt, wäre dieses Urteil entsprechend anzuwenden. Ein Schutz von Schutzbefohlenen vor unerwünschter religiöser Beeinflussung ist sehr wohl derart gewichtig, dass hier eine entsprechende Einschränkung am Arbeitsplatz rechtssicher ausgestaltet werden kann. Man müsste es nur wollen. Stattdessen wischt man die angebrachten Bedenken eines massiven Drucks auf junge muslimische Mädchen aus ideologischen Gründen beiseite. Der religiös motivierte Druck auf muslimische Kinder ist jetzt schon enorm und nimmt stetig zu, sei es Fasten zu Ramadan oder das Kopftuchtragen.

  106. 16.

    Liebe rbb-Redaktion, vielen Kommentatoren (und auch einigen Kommentatorinnen) ist offensichtlich nicht bewusst, welche Aufgabe das Bundesverfassungsgericht hat, vielleicht könnten Sie dazu auf Ihrer Seite mal etwas posten bzw. den Artikel ergänzen. Für viele, die es offensichtlich nicht verstanden haben: Das Bundesverfassungsgericht hat die zentrale demokratische Aufgabe Gesetze daraufhin hin zu überprüfen ob sie in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz stehen. Das Neutralitätsgesetz verstößt offenbar in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Ein generelles Kopftuchverbot ist verfassungswidig (verstößt gegen das Grundgesetz).

  107. 15.

    War nicht der "Ausgangspunkt" im Iran das "Nicht-Tragen" eines Kopftuches?
    Was soll jetzt diese Diskussion jetzt bei uns?

  108. 14.

    "Nur die CDU und FDP ist weiterhin für das Neutralitätsgsetz." Das ist (abgesehen von sprachlichen Schwierigkeiten) bemerkenswert, da das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz ja praktisch für verfassungswidrig erklärt hat. Also verfassungswidrige Gesetze wurden doch bislang eigentlich in deutschen Parlamenten nur von der afd befürwortet, insofern ist es interessant, welche Parteien (nicht zuletzt SPD und CDU) sich im Graubereich (Oder soll ich Braunbereich sagen?) deutscher Parteipolitik tümmeln.

    In der Bundesrepublik gilt das Grundgesetz und damit auch die Religionsfreiheit, wie auch die unantastbare Würde des Menschen. Letztere wird ja verletzt, wenn man bestimmte muslimische Frauen vom Schuldienst ausschließt, sie also aus religiösen Gründen bzw. wegen ihrer Herkunft diskriminiert.

    Wem dieses Grundgesetz nicht gefällt, kann es ja ändern. Oder auswandern. Reisende soll man ja nicht aufhalten. )

  109. 13.

    Du machst es dir sehr einfach.
    Das Kopftuch ist im Islam nicht nur ein religiöses Symbol, sondern auch ein Stück Kultur und Geschlechteridentität. Immer im Zusammenhang mit Auftreten, Sprache, "Anstand" etc. zu betrachten. Für uns Westeuropäer schwer nachvollziehbar.
    Schau mal in die russisch-, griechisch-, ukrainisch- und sonstwas orthodoxe Kirche. Da findest Du ähnliches.

    Solange dies aus freiem Willen geschieht, kann ich dies nicht als Symbol der Unterdrückung sehen. Nur dann, wenn es den Zwang dazu gibt.

    aber ja: : Aus meiner Sicht haben religiöse Symbole in Schulen und öffentlichen Einrichtungen NICHTS zu suchen. Und zwar jeglicher Religion, auch den bei uns vorherrschenden!! Vom Christentum bis hin zu den Spaghetti-Monstern!

  110. 12.

    Bitte im Öffentlichen Dienst (in öffentlichen Schulen, Kitas, Polizei, Feuerwehr, Krankenhäuser etc.) k e i n e Kleidungs- oder Schmuckstücke tragen, die irgendeine Religion. politische Überzeugung oder Weltanschauung darstellen oder symbolisieren könnten. Es darf noch nicht einmal der Eindruck entstehen, dass im ÖD die Neutralitätspflicht verletzt werden könnte.

    Dasselbe muss für das Richteramt und die Staatsanwaltschaft gelten.

  111. 11.

    Unfassbar! Jahrzehntelang haben Frauen hier in Deutschland für ihre Freiheit und Unabhängigkeit gekämpft und nun soll von oberster Stelle diese erworbene Freiheit mit Füßen getreten werden! Das Kopftuch ist ein klares Symbol der Unterdrückung der Frau. Haben Sie nichts aus den Ereignissen im Iran gelernt?! Und wir sollen hier so etwas dulden und dann auch noch im Staatsdienst! Never. Unsere Politiker sind einfach nur noch zum Weglaufen

  112. 10.

    Frau Kreck sagt "muss"? Was hat sie gegen Neutralität? Hat sie Zeit dafür? Herr Lindner war ihr doch anscheinend wichtiger als Silvesterrandale? So geht das nicht...

  113. 9.

    ES ist ja dem Kopftuch nicht anzusehen, ob es quasi von außen auferlegt und somit bei anderweitigen erheblichen Konsequenzen getragen wird oder aber aus purer Selbstbestimmung der Frau heraus. Weil das Erstgenannte, was es zweifellos gibt, nicht auf alle angewendet werden kann, kann es auch kein rechtssicheres Gesetz in dieser Richtung geben, was mithin unterschiedslos immer für alle gilt. Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Alles andere zu behaupten, verkennt die Grundlagen des Rechtswesens und ist nur dem Wahlkampf geschuldet.

  114. 8.

    Jetzt mal ehrlich, in Schulen dürfen keine Kreuze an der Wand hängen auch keine jüdischen Symbole oder sonst irgendwelche Symbole religiöse Art. Das Kopftuch ist ganz klar ein Statement für den Koran oder für den Islam, das soll jetzt aber von Seiten des Staates gefördert werden und als Symbol für Freiheit stehen. Findet hier irgendjemand den Fehler? Man kann in diesem Land nur noch den Kopf schütteln. Man regt sich hier über die Kirchen auf, in deren Namen viele Verbrechen begangen worden sind und billigt Symbole einer Religion in der Schule in deren Namen Gräueltaten auf der ganzen Welt begangen werden. Wo ist denn da der Sinn?

  115. 7.

    Mir konnte noch keine Muslima und kein Muslim den Sinn des Haare bedeckens für die Frauen erklären.
    Außer: Es ist unsere Religion.
    Gibt es ähnliche Regeln für die muslimischen Männer?
    Das Kopftuch ist das Symbol des politischen Islams, der hat in öffentlichen Einrichtungen nichts zu suchen.

  116. 6.

    Dann das richtige Kreuz machen. Nur die CDU und FDP ist weiterhin für das Neutralitätsgsetz. Ich auch. Nicht auszudenken, wenn die Lehrerinnen an Schulen mit Kopftuch unterrichten. Da werden die Schülerinnen, die es nicht tragen wollen noch mehr ausgegenzt von ihren Mitschülern und bekommen eventuell noch schlechtere Noten von diesen Lehrerinnen, weil sie es Ihnen nicht gleich tun. Frau Busse kennt genau dieses Dilemma.
    Im öffentlichen Sektor darf es keinerlei Symbole von irgendwas geben!

  117. 5.

    "wenn religiöse Symbole wie das islamische Kopftuch in staatlichen Einrichtungen demonstrativ zur Schau gestellt werden"

    Werden sie das denn? Also "demonstrativ zur Schau gestellt"? Halte ich für eine Unterstellung.

  118. 4.

    Zitat Kreck: "Über das Kopftuchverbot werden in der Einwanderungsgesellschaft Menschen ausgegrenzt und rassistisch konnotierte Zuschreibungen verstärkt."
    Da hat dann die Integration nach der Einwanderung - die teilweise Jahrzehnte her ist - Dank solcher Gutmenschen wie Kreck mal wieder nicht geklappt. Wenn man religiöse Symbole tragen möchte, sollte man nicht im öffentlichen Dienst arbeiten wollen. Das sollte doch jedem klar sein. Auch den abgelehnten Bewerberinnen. Es gibt genug Arbeitsplätze in privaten Unternehmen. Alle anderen religiösen Gruppen halten sich ja auch daran bzw. fallen öffentlich nicht so auf. Wenn Frau Kreck so ein Freiheitsverständnis hat, könnte Sie ja mal in den Iran reisen und dort ohne Kopftuch auf die Straße gehen.

  119. 3.

    "Neutralitätsgesetz muss umgehend angefasst werden"

    Dann gib Gas, Lena. Du hast noch bis zum 12.02. Zeit, danach bist du Geschichte. ;-)

  120. 2.

    Ich werde jetzt auch die Polizei verklagen das ich mit 51 nicht mehr als Beamter ernannt werden kann. Dies stellt eine Altersdiskriminierung da. Dabei interessiert mich natürlich nur die Entschädigung.....ggfs wie bei der Klägerin

  121. 1.

    Gesetze gefallen nicht , also machen wir se wie wir wollen.
    Lupenreine Demokratie , oder wie ich es Mal erlebte , DDR.

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