Beschluss im Landtag - Brandenburg schafft Elternbeiträge für die Kita-Betreuung ab
Bisher müssen Eltern in zehn der 16 Bundesländer keine Beiträge für die Kita-Betreuung ihrer Kleinkinder bezahlen, nun gesellt sich auch Brandenburg dazu. Der Landtag hat am Mittwoch das Ende der Beiträge beschlossen. Bis dahin dauert es allerdings noch ein bisschen.
Die Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung werden in Brandenburg abgeschafft. Das hat der Landtag am Mittwoch in Potsdam beschlossen. Laut des Gesetzes entfallen ab August 2024 die Beiträge für alle Drei- bis Sechsjährigen in Kitas und Tagespflege. Bereits ab August dieses Jahres wird das vorletzte Kita-Jahr vor der Einschulung beitragsfrei. Für das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung werden bereits seit 2018 keine Elternbeiträge mehr erhoben. Ab August 2024 sind dann alle drei Kita-Jahre beitragsfrei.
Der Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) sagte in der Landtagsdebatte am Mittwoch, die Eltern würden dadurch spürbar entlastet. Die dafür erforderlichen Mittel seien eine gute Investition in die Zukunft des Landes und der Kinder. Nach Angaben des Bildungsministeriums können dann 2024 rund 79.000 Kinder im Kindergarten beitragsfrei betreut werden. Das Kabinett hatte die Beitragsfreiheit im April beschlossen und damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von 2019 umgesetzt. Brandenburg ist das elfte Bundesland, in dem die Kita-Betreuung beitragsfrei wird. In Bayern, Baden-Württemberg, dem Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein müssen Eltern weiterhin Beiträge bezahlen [bildungsserver.de].
Opposition fordert, Kita-Leitungen mehr Zeit für Orga-Arbeit freizuräumen
In dem neuen Brandenburger Gesetz ist außerdem vorgesehen, dass ab 2025 mehr Personal in den Krippen für Kinder bis zu drei Jahren eingesetzt werden soll - vorausgesetzt dieses Personal ist auf dem Arbeitsmarkt überhaupt verfügbar. Dann soll eine Erzieherin nicht mehr wie derzeit rechnerisch 4,65 Kinder, sondern nur noch 4 Kinder betreuen.
Für die Verbesserungen will die Landesregierung im kommenden Jahr nach Angaben der Staatskanzlei rund 130 Millionen Euro aufbringen. Insgesamt steigen die jährlichen Kosten für die Kinderbetreuung 2024 im Landeshaushalt auf rund 745 Millionen Euro.
In der Debatte am Mittwoch verteidigte die SPD-Abgeordnete Elske Hildebrandt den Ansatz, Besserverdienende nicht von der Beitragsfreistellung in den Kitas auszunehmen. Angesichts des bürokratischen Aufwands bei der Prüfung von Einkommensgrenzen sei die Beitragsfreistellung für alle Eltern die bessere Lösung, meinte sie.
Abgeordnete der Oppositionsfraktionen AfD und Linke forderten, die Kita-Leitungen in größerem Umfang von der pädagogischen Arbeit mit Kindern zugunsten ihrer Leitungsaufgaben frei zu stellen. Entsprechende Anträge fanden aber im Landtag keine Mehrheit.
Einheitliche Regeln sollen mehr Plätze in der Kindertagespflege ermöglichen
Der Landtag beschloss außerdem eine Reform des Gesetzes zur Kindertagespflege. Mit neuen und einheitlichen Regeln in den Kommunen sollen mehr Plätze in der Kindertagespflege geschaffen werden. Künftig sollen auch Unternehmen oder öffentliche Arbeitgeber in ihren Räumen Kindertagespflege anbieten und dafür Mitarbeiterinnen einstellen können. Außerdem soll eine Großtagespflege ermöglicht werden, bei der bis zu drei Tagespflegerinnen in einer Wohnung bis zu zehn Kinder betreuen und sich gegenseitig vertreten können.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Beitrags hieß es, das erste Kita-Jahr sei seit 2018 beitragsfrei. Das ist falsch, richtig ist das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten, ihn zu entschuldigen.
Sendung: Antenne Brandenburg, 21.06.2023, 18 Uhr