Rechte und Vereinbarungen - Schuften, wenn andere frei haben: So ist das Arbeiten an Feiertagen geregelt

Mi 20.12.23 | 06:07 Uhr | Von Stefan Ruwoldt
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Symbolbild: Eine Frau arbeitet in der Küche. (Quelle: dpa/Inga Kjer)
Bild: dpa/Inga Kjer

Feiertage sind schön, wenn man sie genießen kann - als Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Fachkräfte braucht es aber auch an Feiertagen. Beide Seiten müssen sich abstimmen. Zuschüsse und Mitspracheregelungen helfen, sagen Experten. Von Stefan Ruwoldt

Arbeitskräftemangel, Teuerung und weiterhin grassierende Corona-Erkrankungen - es wird für Arbeitgeber eine Herausforderung, den Betrieb auch an den Feiertagen aufrecht zu erhalten. Arbeitnehmer aber kennen aus genau den gleichen Gründen Stress im Job und freuen sich auf die Entspannung an den Feiertagen.

Ein Konflikt: Die Chefin oder der Chef brauchen Arbeitskräfte für die Feiertage und setzt Dienste an - ist das erlaubt? Und: Wie muss Feiertagsarbeit entlohnt und ausgeglichen werden?

Klare gesetzliche Befreiung von Feiertagsarbeit - mit Ausnahmen

Aufgrund der schwierigen Lage bei der Suche nach Fachkräften am Arbeitsmarkt seien Arbeitgeber heutzutage meist bereit, Beschäftigte für die so wichtigen Dienste in Randzeiten und an Feiertagen stärker zu belohnen, sagt Till Bender, Rechtsanwalt bei der gewerkschaftseigenen DGB Rechtsschutz GmbH. "Die Zeiten haben sich geändert. Lösungen führen auch zu einer besseren Stimmung."

Viele Arbeitgeber würden sich für die Feiertagsarbeit nunmehr viel einfallen lassen. So zahlten Unternehmen, in denen auch an Sonn- und Feiertagen weitergearbeitet werden müsse, mittlerweile häufiger Zuschläge für besondere Zeiten oder Tage.

Doch unabhänig von diesem Abstimmungsgebot zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist Feiertagsarbeit auch klar gesetzlich geregelt, wie Claudia Knuth, Rechtanwältin und Arbeitsrechtsexpertin, betont. "An gesetzlichen Feiertagen muss grundsätzlich nicht gearbeitet werden. Ausnahmen gelten aber bei Tätigkeiten, die nicht auf andere Tage verschoben werden können, zum Beispiel im Gastgewerbe, in Krankenhäusern oder bei Sicherheitsdiensten." Als Ausgleich müsse den Mitarbeitern dafür ein anderer Ruhetag gewährt werden.

Zu beachten sei für den Arbeitnehmer, so Claudia Knuth, dass der 24. und der 31. Dezember keine gesetzlichen Feiertage seien: "An diesen Tagen muss also grundsätzlich gearbeitet werden." Dafür bedarf es keiner Sonderfestlegung oder Arbeitsvertragsklausel.

Das sichtbare Bemühen von Arbeitgebern, Belohnungen, Extravergütungen oder Ausgleichstage zu gewähren, sorgt für Frieden und mehr Zufriedenheit.

Till Bender, Rechtsanwalt

Details in Arbeits- und Tarifverträgen geregelt

Wann und wie viele Tage Arbeitnehmer mindestens frei haben müssen, regelt das Bundesurlaubsgesetz [gesetze-im-internet.de]. Doch es liefert nur einen Rahmen, da die Bedürfnisse jedes Unternehmens bei frühen oder späten Arbeitszeiten oder Wochenenddiensten unterschiedlich sind. So besage das Gesetz beispielweise, "Wünsche der Arbeitnehmer bei der Urlaubsgewährung sind zu berücksichtigen", betont DGB-Anwalt Bender. Doch es sage auch, dass unter Umständen "die betrieblichen Belange dringender und darum auch für die Urlaubsplanung von größerem Gewicht" seien.

Die Details zu freien Tagen und Arbeitsregeln sind in der Regel im einzelnen Arbeitsvertrag oder im geltenden Tarifvertrag festgelegt. Beschäftigte sind darum bereits bei der Einstellung damit konfrontiert, dass sie auch an Feiertagen und Sonntagen gebraucht werden und einsetzbar sein müssen. Was die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer dann im Einzelnen für solche Sondereinsätze bekommt, also mögliche Zuschläge und Ausgleichstage, wird bei solchen Anforderungen ebenfalls in den Verträgen festgehalten.

"Persönliche Wünsche dürfen nicht missachtet werden"

Akzeptanz und Zufriedenheit mit den Regelungen schaffe der Arbeitgeber durch eine klare Gleichbehandlung aller Beschäftigten bei Einsätzen an Sonn- und Feiertagen, so DGB-Rechtsanwalt Bender. Transparenz sei hier wichtig. "Das sichtbare Bemühen von Arbeitgebern, Belohnungen, Extravergütungen oder Ausgleichstage zu gewähren, sorgt für Frieden und mehr Zufriedenheit."

Beide Seiten würden so profitieren: Der Betrieb des Unternehmens sei auch am Feiertag gesichert, und der Arbeitnehmer sehe sich wertgeschäftzt und belohnt für seinen Einsatz.

Zu den sozialen Aspekten kämen weitere Faktoren, die der Arbeitgeber bei der Einteilung von Arbeitstagen und Urlaub beachten müsse, so Claudia Knuth. "An religiösen Feiertagen müssen Arbeitgeber auch besondere Rücksicht auf gläubige Arbeitnehmer nehmen."

Die Arbeitsrechtsexpertin weist zudem auf einen Allgemeingrundsatz hin, den Arbeitgeber mit ihrer Diensteinteilung beachten müssen. Auch wenn ein Arbeitnehmer weder familiäre noch soziale oder religiöse Aspekte für sich als grundsätzlichen Befreiungsgrund einnehmen könne, gelte: "Ihre persönlichen Wünsche dürfen nicht missachtet werden. Es muss ein möglichst rücksichtsvoller Interessenausgleich zwischen den Belangen des Arbeitgebers und denen aller Mitarbeiter getroffen werden."

Es muss ein möglichst rücksichtsvoller Interessenausgleich zwischen den Belangen des Arbeitgebers und denen aller Mitarbeiter getroffen werden.

Claudia Knuth, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Arbeitsrechtsexpertin: Regelungen und Einsätze dokumentieren

Für Gerechtigkeit unter den Kolleginnen und Kollegen sorge etwa "ein rollendes System - also der abwechselnde Einsatz aller" an eigentlich freien Tagen oder Randzeiten, so dass die berechtigten Belange der Mitarbeiter berücksichtigt würden, sagt DGB-Anwalt Bender. "Zwei Jahre nacheinander Weihnachten oder Silvester einen Mitarbeiter einzusetzen, wäre also dann grundsätzlich nicht gut."

Arbeitsrechtsexpertin Claudia Knuth mahnt hier eine Dokumentation der Regelungen und Absprachen an: "Im Streitfall muss der Arbeitgeber beweisen können, dass er die Interessen aller Arbeitnehmer bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat." Dies könne etwa dann zweifelhaft sein, wenn ein bestimmter Mitarbeiter mehrere Jahre in Folge zu Weihnachten und Silvester arbeiten musste, während andere Mitarbeiter abwechselnd freinehmen durften.

Feiertagsschicht darf nicht mit Defiziten begründet werden

Gesetzliche Regelungen sorgen zudem dafür, dass Arbeit an Sonn- und Feiertagen nicht überhand nimmt. Arbeitgeber also müssen nachweisen, dass Feiertagsarbeit für ihr Unternehmen überhaupt zulässig ist.

Klar rechtlich geregelt ist zudem, dass Wochenend- und Feiertagsarbeit nicht als eine Art Bestrafung für mögliche Differenzen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingesetzt werden darf. "Das Weisungsrecht berechtigt den Arbeitgeber nicht dazu, seine Arbeitnehmer willkürlich zu bestrafen oder zu maßregeln", so Anwältin Claudia Knuth. Selbst wenn ein Mitarbeiter zuletzt weniger oder schlechtere Leistung erbracht habe, dürfe der Arbeitgeber die Interessen dieses Mitarbeiters bei der Einteilung der Arbeitszeiten nicht außer Acht lassen.

Aber auch wenn es manchmal zwischen Chefs und Beschäftigten knirsche: Ernsthaften Streit und gerichtliche Auseinandersetzungen über freie Tage gebe es eher selten, sagt Rechtsanwalt Till Bender. "Es verklagt kaum ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber, weil er Weihnachten nicht frei bekommen hat. Feiertagsregelungen sind ein Feld für Absprachen im Betrieb."

Recht auf rechtliche Prüfung der Regelungen

Allerdings, so die Rechtsanwältin Claudia Kurth: "Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer sein Einteilungssystem erklären muss. Hat ein Mitarbeiter jedoch Anhaltspunkte dafür, dass die Interessen nicht ausreichend abgewogen wurden, kann er die Weisungen des Arbeitgebers gerichtlich überprüfen lassen", sagt Kurth. Spätestens dann müsse der Arbeitgeber begründen, warum er bestimmte Entscheidungen getroffen habe.

Sendung: rbb 88,8, 19.12.2023, 6:40 Uhr

Beitrag von Stefan Ruwoldt

20 Kommentare

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  1. 20.

    Auch meine Meinung. Das Wort "Schuften" in der Überschrift ist völlig daneben.

  2. 19.

    Eine Lanze brechen: wird viel über Gen. Z gemeckert. Work live Balance usw. ICH sehe ganz ganz viele sehr junge Leute in Pflegeheim, Klinikstation, die einen ganz wunderbar freundlichen Dienst tun. Und es gibt viele andere Bereiche. Meckert nicht über alle jungen U25. Die können nämlich ganz gut.

  3. 18.

    Als Single habe ich gern an Feiertagen gearbeitet, mir tw. sogar extra Aushilfsjobs gesucht. Die Belegschaft freute sich über Hilfe, es wurde gut bezahlt und ich hatte zu tun. Eine win-win-Situation. Und i.d.R. gute Laune bei Kunden und Kollegen. Auch mit Kleinkind war das kein Problem. Haben dafür ein langes Wochenende zu anderer Zeit genossen.
    Ich verstehe nicht, warum das 25 Jahre später so extrem kompliziert geworden ist. So wie viele Jüngere stönen, scheint Arbeit unzumutbarer Fron zu sein.

  4. 17.

    Habe den Eindruck, dass etliche hier beim kommentieren ihre eigenen Erfahrungen aus dem Arbeitsleben kurz erwähnt haben. Nämlich genau an sogenannten Feiertagen. Und dies ehrlich und warmherzig.

  5. 16.

    Hallo Eiskalle, danke für Ihre tollen Worte. Bin hier nicht die einzige. Schöne Feiertage für alle. Und wenn im Dienst, dann mit der ganz eigenen besonderen Stimmung unter Kolleginnen und Kollegen.

  6. 15.

    Bei 46 Jahren im Schichtdienst kam eine große Anzahl an Feiertagen zusammen, an denen ich arbeiten mußte, und ich habe es gerne getan. Trotz konzentrierter Arbeit war die Stimmung eine andere. In den letzten Jahren hat sich das verändert. Die Bereitschaft zur Arbeit an Feiertagen ging verloren. Jeder Dienstplan wurde zu einem Kampf. Das hat wenig mit Geld zu tun. Hoffentlich bin ich nie auf diese Generation angewiesen.

  7. 13.

    Am Feiertag arbeiten ist geil - gibt 100% Zuschlag, steuerfrei!

  8. 12.

    Merkt ihr eigentlich, was ihr diskutiert? Auf der einen Seite erwartet ihr das Bus und Bahn fahren, Restaurants offen haben, es warm ist, Wasser fließt und Licht, TV und Handy laufen, Ärzte und Feuerwehr bereit stehen.. auf der anderen Seite will keiner arbeiten gehen. DAS ist last Generation.

  9. 11.

    Wenn Arbeiten Schuften geworden ist, stimmts mit der Arbeit nicht.

  10. 10.

    Aber genau das ist er doch, der "Staat": Feuerwehr, Polizei. Krankenhäuser, Flugbetrieb, Rechenzentren mit 24/7 Betrieb, Kraftwerke, Sicherheitsdienste, Schifffahrt, Gastronomie, Hotel , Medien usw usw usw.... all das und noch mehr.

    Er hat (neudeutsch) "ausgelagert", privatisiert. Seine ureigenen Aufgaben nicht mehr wahrgenommen bzw., wenn abgegeben, "den Märkten" überlassen statt eindeutig zu regulieren.

    An diesem Salat kauen wir seither tagtäglich. Finde den Fehler!

  11. 8.

    Irgendwie kann man den Eindruck gewinnen, das für einige die Arbeitswelt ein weit entferntes Universum ist. Nicht nur der "Staat" muss an Feiertagen funktionieren. Also die üblichen Verdächtigen, Feuerwehr, Polizei. Krankenhäuser, Flugbetrieb, Rechenzentren mit 24/7 Betrieb, Kraftwerke, Sicherheitsdienste, Schifffahrt, Gastronomie, Hotel , Medien usw usw usw.... all das und noch mehr.

  12. 7.

    Vielen herzlichen Dank an Alle die arbeiten gehen müssen damit wir in aller Ruhe die Feiertage genießen können sowie die Mitarbeiter bei der Polizei, Feuerwehr, Pflegekräfte in Krankenhäuser, Pflegeheimen und den Mitarbeitern in der Hotelerie/Gastronomie sowie alle anderen Arbeitskräften.

  13. 6.

    Klar, und vor allem auch für die Leute die sich um ihren Strom, ihre Wasserversorgung und ihre Heizung kümmern und diese sicherstellen?
    Das Gesundheitswesen in allen seinen Formen lassen wir dann auch mal ruhen?
    Ach und so ein paar andere kleine Dinge zur Sicherstellung der Infrastruktur (von Verkehr bis Internet) könnte es da ja auch noch geben….

  14. 5.

    Zusatzvergütungen verteuern die Leistungen.
    Eine Wochenarbeitszeit wird doch gerecht angewendet? Mehrarbeit findet nicht statt? Oder doch?

  15. 4.

    >"Schabatt für alle. Dann ist eindeutig ein Tag die Woche für alle frei. Wir können uns dann anderen Dingen widmen."
    Sie werdens nicht glauben: Aber selbst in stockrelegiösen Ländern mit Schabatt gibts Leute, die eben in dieser Zeit auch arbeiten, weil ein funktionierender Staat nicht komplett zu machen kann.

  16. 3.

    Schabatt für alle. Dann ist eindeutig ein Tag die Woche für alle frei. Wir können uns dann anderen Dingen widmen.

  17. 2.

    Das Land Berlin, Seine Gesetz- Gebende- Versammlung, sollte hin und wieder Seine Gesetzestexte, auf Absatz-, Satzbau, Zeichensetzung überprüfen.
    In Unserem Betrieb, wird Regelmäßig, 2x im Jahr, darüber diskutiert ob Sonntage geschützte Feiertage sind. Weil Niemand im Berlinischen Feiertage - Gesetz die Kommata nachträgt. Das sieht immer nach Arneitgebendenbereicherung aus.
    Bei mehr als 10k Beschäftigten, eine stolze Summe an Zulagen.
    Von wegen Wert- Sch (ät) (öpf) ung

  18. 1.

    Genau deswegen habe ich doch keine Ausbildung im Hotel angefangen. Beneiden tue ich die in der Gastronomiebranche nicht, aber zu sagen, man wusste nichts von Schichtdienst, halte ich für naiv. Der Schichtdienst muss allerdings extra vergütet/ausgeglichen werden, ist doch klar.

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