Vorlage für das Abgeordnetenhaus - Senat legt Regelung zur Exmatrikulierung nach Straftaten vor

Di 26.03.24 | 15:16 Uhr
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Symbolbild: Studenten nehmen an der Einführungsveranstaltung einer Universität teil. (Quelle: dpa/Peter Kneffel)
Bild: dpa/Peter Kneffel

Nach schweren Straftaten sollen Berlins Hochschulen künftig wieder Studierende von der Uni verbannen können. Ein entsprechendes Gesetz hat der Senat beschlossen. Anlass dafür war der Angriff auf einen jüdischen Studenten Anfang Februar.

Der Senat hat eine Gesetzesvorlage zur Verschärfung des Berliner Hochschulgesetzes beschlossen. Zu den Neuregeleungen für die Hochschulen gehört die Möglichkeit, bei Gewaltvorfällen abgestufte Maßnahmen gegen Studierende verhängen zu können bis hin zur Exmatrikulation, also der dauerhaften Verbannung aus der Einrichtung.

Das Vorhaben, das nun im Abgeordnetenhaus weiter beraten und dann verabschiedet werden soll, ist eine Konsequenz aus einem Angriff eines Kommilitonen auf einen jüdischen Studenten der Freien Universität vor knapp zwei Monaten.

Widerstand von Grünen und Linken

Ziel der neuen Regelungen sei ein gewalt- und angstfreier Hochschulbetrieb, so Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD). Hochschulmitglieder sollten vor Gewalt und Beeinträchtigungen geschützt werden. Hochschulen sollen damit bei Gewaltvorfällen abgestufte Maßnahmen gegenüber Studierenden verhängen können. Sie reichen von Rügen, dem Ausschluss von Lehrveranstaltungen bis hin zu einer Exmatrikulation. Gegen die Verschärfung des Hochschulgesetzes protestierten am Mittag vor dem Roten Rathaus Studierende. Andere Studierendengruppen wie etwa die Jüdische Studierendenunion Deutschland hatten sich für die Hochschulgesetzänderung ausgesprochen.

Die Linke im Berliner Abgeordnetenhaus kritisiert, die im Gesetzentwurf "weit gefassten Definitionen von Störung und Ordnung" machten das Ordnungsrecht anfällig für Missbrauch. Die Grüne Jugend Berlin sieht in der geplanten Hochschulgesetzänderung eine "massive Verletzung der demokratischen Rechte von Studierenden".

Exmatrikulationsregelung erst 2021 geändert

Die Möglichkeit einer Exmatrikulation war erst 2021 von Rot-Grün-Rot abgeschafft worden. Seither ist Berlin nach früheren Angaben das einzige Bundesland ohne eine solch scharfe Sanktionierung - das bisher geltende Hochschulgesetz sieht höchstens ein dreimonatiges Hausverbot vor.

Über die geplante Änderung des Hochschulgesetzes wird als nächstes das Berliner Abgeordnetenhaus beraten.

Sendung: rbb24 Inforadio, 26.03.2024, 15 Uhr

6 Kommentare

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  1. 6.

    Na ja, so einfach ist das eben leider auch nicht. Wenn die Straftat in keinerlei Zusammenhang mit der Universität steht, hat derjenige sehr wohl das Recht, trotzdem zu studieren. Wenn von ihm aber eine Gefahr für andere Studenten ausgeht, dann hat die Universität diese anderen Studenten zu schützen, das ist ihre Pflicht. Das kann dann in Zukunft zum Glück wieder dazu führen, dass Straftäter sich dann eine andere Ausbildungsstätte suchen müssen. Wer Mitstudenten bedroht oder ihnen gar das Recht auf ein Studium verweigern will, hat an dieser Uni sein Recht auf das Studium verwirkt. Dies gilt aber nicht unmittelbar für andere Universitäten.

  2. 5.

    Was sind denn schwere Straftaten?
    Kein verurteilter Krimineller hat etwas auf einer Hochschule verloren.
    Im Knast wird ihm schon deutlich gezeigt wie man noch professioneller Straftaten begehen kann, da hilft die Uni nicht wirklich.

  3. 4.

    Wer schwere Straftaten begeht, hat an einer Hochschule nichts zu suchen.

  4. 3.

    Die Lehre vom besonderen Gewaltverhältnis ist hohe Kunst der Juristerei. Daher kein Vorwurf, wenn Sie das nicht verstehen.

  5. 2.

    So lange die Straftat nicht in der Hochschule begangen wird hat die Hochschule damit nichts zu tun. Diese "Erziehungsmaßnahmen" gab es in der DDR. Ich dachte das wäre vorbei.

  6. 1.

    Dachte Doppelbestrafung gibt es nur bei Beamten (Strafrecht und Disziplinarrecht).

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