Landesverfassungsgericht - Brandenburger AfD will auch gegen Nachtragshaushalt klagen

Di 25.06.24 | 14:48 Uhr
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Verfahren am 21.06.2024 über den Antrag auf abstrakte Normenkontrolle richtet sich gegen den Beschluss des Brandenburger Landtags vom 15.12.2022 für eine „außergewöhnliche Notsituation“ und den Doppelhaushalt für 2023 und 2024.(Quelle: dpa/Bernd von Jutrczenka)
Bild: dpa/Bernd von Jutrczenka

Nach dem juristischen Erfolg gegen das Brandenburg-Paket will die AfD auch gegen den angepassten Nachtragshaushalt 2024 vor dem Landesverfassungsgericht Brandenburg klagen. Das habe die Fraktion am Dienstag beschlossen, sagte AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt in Potsdam. Im Dezember 2022 hatte die AfD gegen das vom Landtag beschlossene rund 1,8 Milliarden Euro umfassende Paket geklagt und zum Teil Recht bekommen.

Finanzministerin gab Fehler zu

Es sei "dreist" gewesen, unter völlig veränderten Bedingungen einer halbierten Inflation, einer halbierten Flüchtlingszahl und einem von der Landesregierung gefeierten Wirtschaftswachstum von sechs Prozent im Dezember 2023 erneut im Landtag die Notlage festzustellen, so Berndt. Die AfD wolle dies gerichtlich prüfen lassen.

Das Brandenburger Landesverfassungsgericht hatte am Freitag einstimmig die Regelungen für das Brandenburg-Paket zur Abfederung der Folgen des Ukraine-Krieges für Brandenburg für nichtig erklärt. Der notwendige Zusammenhang zwischen der außergewöhnlichen Notlage und den notlagebedingten Kreditermächtigungen sei nicht im verfassungsrechtlich gebotenen Umfang dargelegt worden, so das Gericht. Die gezahlten Hilfen müssen jedoch nicht zurückgezahlt werden.

SPD-Finanzministerin Katrin Lange hat nach der Gerichtsentscheidung rechtliche Fehler beim Brandenburg-Paket eingeräumt und eine gründliche Prüfung zugesagt. Am Donnerstag debattiert der Brandenburger Landtag in einer Sondersitzung die Konsequenzen des Urteils.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 15.06.2024, 19:30 Uhr

5 Kommentare

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  1. 5.

    Die können wirklich nur klagen, aber ansonsten nichts in der Kommune besser machen. Sollten die mal die ,,Fürung'' übernehmen, dann seh ich schwarz für unsere Kommune! Die kriegen nichts auf die reihe.

  2. 4.

    @Mattias aus FF,
    es geht hier um die Überprüfung der Rechtsbarheit des "Brandenburg-Paket".
    Anscheinend ist keine von den anderen demokratischen Parteien daran interessiert.
    Wenn Sie zu Allem Ja und Amen sagen, so ist es Ihre Einstellung zu demokratischen Prozessen, aber wenn Gerichte feststellen, dass dieses "Paket" Fehler aufweist und es so nicht verabschiedet werden darf, dann ist es eben auch der Erfolg der AfD - unabhängig von deren politischer Ausrichtung.
    Ebenso hätten Grüne, die SPD, die FDP und eben auch die CDU die Rechtmäßigkeit in Frage stellen können. Haben sie aber nicht.
    Aber anscheinend ging es gar nicht darum, sondern eher darum, Ihre "Haltung" zur AFD zu propagieren.
    Das ist eben simpel gestrickt.

  3. 3.

    Welcher Nutzen sollte das denn sein?
    Wozu eisernes nahezu ideologisches (schwarze Null um jeden Preis) Sparen unser Land gebracht hat, sehen wir doch jeden Tag, wenn wir über Nahverkehr, Straßen, Bildungssystem, Ärztemangel und vieles andere meckern.
    Ausgeglichener Haushalt für den Preis einer maroden Infrastruktur, deren Reparatur von Jahr zu Jahr nur teurer und aufwändiger wird und das nun noch unter weiter verschärften Bedingungen.
    Wie schon mal gesagt wenn die AfD die Ursache der Notlage aktiv bekämpfen würde, wäre unserem Land wirklich geholfen. Aber dafür müsste man wirklich Patriot sein und nicht den Schwächsten (Flüchtlingen) die Schuld geben.
    Die Ursache ist mit etwas Sachverstand ziemlich eindeutig festzustellen und wurde ja auch vom Verfassungsgericht anerkannt.

  4. 2.

    Recht so! Wenn es zum Nutzen der Bevölkerung führt und juristischen Erfolg verspricht?

  5. 1.

    Wie es aussieht, wird das Gericht auch diesen Rechts- und Verfassungsbruch kassieren. In der Sache gibt es meines Erachtens keinen wesentlichen Unterschied zum vergangenen Verfassungsgerichtsfall. Die Begründung der Altparteien erscheint etwas dünn zu sein. Denn Ausnahmeregeln zur Lockerung der Schuldenbremse sind kein erneuter Freifahrtschein für erneuten Rechtsbruch.

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