Bundeswahlausschuss -
Die Klima-Protestgruppe "Letzte Generation" ist zur Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament zugelassen. Das hat der Bundeswahlausschuss am Freitag entschieden. Insgesamt wurden 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen zugelassen. Da die CSU nur in Bayern und die CDU in allen anderen Bundesländern zur Wahl stehen, sind es auf den Stimmzettel jeweils 34 Parteien und Vereinigungen.
Bei der Europawahl dürfen im Gegensatz zur Bundestagswahl nicht nur Parteien antreten. Auch sonstige politische Vereinigungen können sich aufstellen lassen, wenn sie ihren Hauptsitz in der EU haben und Unterschriften von mindestens 0,1 Prozent der Wahlberechtigten gesammelt haben. Um in ganz Deutschland auf dem Wahlzettel zu stehen, sind 4.000 Unterschriften nötig. Die "Letzte Generation" gibt an, mehr als 8.800 Unterschriften gesammelt zu haben.
Die Gruppe werde mit dem vollen Namen "Parlament aufmischen – Stimme der Letzten Generation" am 9. Juni bei der Europawahl antreten, hieß es weiter.
Wahlkampf mit Störaktionen
Die Wahlen zum Europäischen Parlament seien für die "Letzte Generation" von besonderer Wichtigkeit, da auf EU-Ebene richtungsweisende Entscheidungen getroffen würden, teilte die Gruppe weiter mir.
Als nächster Schritt stünde nun der Wahlkampf an: Anstatt auf gewöhnlichen Stimmenfang zu gehen, wolle die Bewegung weiterhin auf Widerstand setzen, hieß es. Geplant seien unter anderem Störaktionen und ein "kreativer Umgang mit Wahlplakaten".
Die 2021 gegründete Gruppe hatte zwei Jahre lang vor allem Straßenblockaden mit festgeklebten Aktivisten als Protest gegen eine aus ihrer Sicht zu langsame Klimapolitik organisiert. Anfang des Jahres hatte sie angekündigt, auf diese Protestform zukünftig zu verzichten.
Die Kommentarfunktion wurde am 29.03.2024 um 19:42 Uhr geschlossen. Die Kommentare dienen zum Austausch der Nutzerinnen und Nutzer und der Redaktion über die berichteten Themen. Wir schließen die Kommentarfunktion unter anderem, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt.