Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - Kein zusätzlicher Anspruch auf Entschädigung für DDR-Dopingopfer

Mi 27.03.24 | 18:52 Uhr
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Doping Durabolin (Imago/Sepp Spiegl)
Audio: rbb24 Inforadio | 27.03.2024 | Sylvia Stadler | Bild: Imago/Sepp Spiegl

DDR-Dopingopfer haben in der Vergangenheit über zwei Dopingopfer-Hilfegesetze Entschädigungszahlungen erhalten. Weitere Ansprüche können sie nach einem höchstrichterlichen Urteil nicht anmelden.

Opfer des Staatsdopings in der DDR haben nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keinen zusätzlichen Anspruch auf Entschädigungen. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch die Klage einer früheren Kanu-Sportlerin ab.

Geklagt hatte eine heute 67 Jahre alte Frau, die als Jugendliche in den 60er- und 70er-Jahren bei den Sportvereinen Stahl Brandenburg, Motor Süd Brandenburg und ASK Potsdam Kanu als Leistungssport betrieben hatte. Dabei wurden ihr Dopingmittel unbekannter Zusammensetzung verabreicht.

"Wer ein politisches Werkzeug ist, ist auch politisch verfolgt"

Die Frau erlitt in der Folge laut Gericht zahlreiche gesundheitliche Beeinträchtigungen, darunter Nierenprobleme und einen Schlaganfall. Sie ist schwerbehindert und seit ihrem 43. Lebensjahr erwerbsunfähig. Nach dem ersten Dopingopfer-Hilfegesetz hatte sie aus einem Fonds bereits eine Entschädigung erhalten.

Neben einer materiellen Unterstützung ging es ihr mit der Klage auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung auch darum, als staatliches Willküropfer anerkannt zu werden, sagte ihr Anwalt. Seiner Ansicht nach waren die Sportler in der DDR politische Werkzeuge. "Und wer ein politisches Werkzeug ist, ist auch politisch verfolgt."

Verwaltungsgericht Potsdam wies bereits vorher Klage ab

In der ersten Instanz war die ehemalige Sportlerin bereits am Verwaltungsgericht Potsdam gescheitert. Die Bundesrichter bestätigten dieses Urteil. Die heimliche Verabreichung von Dopingmitteln habe nicht der politischen Verfolgung der Betroffenen gedient und es sei kein sogenannter Willkürakt im Einzelfall gewesen. Das Ziel der verantwortlichen Trainer sei es damals nicht gewesen, die Sportlerinnen und Sportler bewusst zu benachteiligen und zu schädigen.

Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz, nach dem die 67-Jährige Ansprüche geltend machen wollte, zielt in erster Linie auf politische Verfolgte. Aus Sicht des Senates müsste der Gesetzgeber entscheiden, ob und wie er die Gruppe der DDR-Dopingopfer in diesen Kreis mit aufnimmt, sagte die Vorsitzende Richterin Petra Hoock.

Sendung: Der TAG , 27.03.2024, 18:00 Uhr

12 Kommentare

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  1. 12.

    Na dann suchen sie mal im Internet nach Doping in der BRD. Was da alles relativ aktuell rauskommt. Viel Spaß bei der Lektüre

  2. 11.

    Es gibt immer noch einen Unterschied zwischen "nicht so genau hinsehen", im Einzelfall, zwischen Forschung mit Leistungssteigerung und staatlich angeordneten, den Sportlern verheimlichen Mittelchen, die als Vitamine getarnt verabreicht wurden. Warum sahen die DDR Schwimmer aus wie Ringer mit Vollbart und Brust Toupet.
    Sportarten, wie Radrennen, wo ein Mithalten ohne Schummel, fast unmöglich ist, haben ihren Ruf nachhaltig beschädigt.
    Sowas gucke ich mir gar nicht mehr an, weil sowieso der gewinnt, der am besten betrügt.
    Und ja, ich habe damals auch das Buch von Toni Schumacher gelesen.
    "Captagon" war wohl sehr angesagt. Aber sicher nicht staatlich angeordnet.

  3. 10.

    Sorry, aber wo bleibt die eigene und die Mitverantwortung der Eltern? Eltern mussten unterschreiben, dass an Ihren Kindern Medikamente ohne weiteres nachfragen verabreicht werden durfte. Damals waren viele geblendet von den Erfolgsaussichten und haben alles mit sich machen lassen, heute stellen sie sich nur noch als Verfolgungsopfer da. Dies ist auch unfair gegenüber über den wirklichen Opfern von Verfolgung oder Willkür.

  4. 9.

    "Insofern war es keine beabsichtigte Schädigung. "

    Denken sie auch mal nach, bevor sie schreiben? Minderjährige Jugendliche in der Pubertät heimlich mit Anabolika vollpumpen ist sehr wohl eine beabsichtigte Schädigung.

  5. 8.

    "oder heimlich in die Nahrung gemischt?"

    Ja, den jugendlichen Leistungssportlern in der DDR wurde das heimlich untergemischt oder als Vitamine/ Nahrungsergänzung verkauft?

    "die Presse zu gehen oder sich einen Anwalt zu nehmen."

    In der DDR? Sie sind ja ein Spaßvogel.

  6. 7.

    Der damalige Zeitgeist war: Wenn alle leistungssteigernde Mittel nehmen (Doping ist es, wenn das Mittel als Doping erfasst wurde... nur dann), dann ist es besser wenn es unter professioneller Aufsicht erfolgt. Diese Tatsache wurde penibel gehandhabt. Insofern war es keine beabsichtigte Schädigung. Was alles gemacht wird, um eine Staatshaftung zu verhindern sieht man heute auch: Vor der verpflichtenden Coronaimpfung musste viel unterschrieben werden...

  7. 6.

    Der damalige Zeitgeist war: Wenn alle leistungssteigernde Mittel nehmen (Doping ist es, wenn das Mittel als Doping erfasst wurde... nur dann), dann ist es besser wenn es unter professioneller Aufsicht erfolgt. Diese Tatsache wurde penibel gehandhabt. Insofern war es keine beabsichtigte Schädigung. Was alles gemacht wird, um eine Staatshaftung zu verhindern sieht man heute auch: Vor der verpflichtenden Coronaimpfung musste viel unterschrieben werden...

  8. 5.

    Das brauchen Sie nicht allein auf den Sozialismus schieben, es sei denn, Sie verorten die BRD auch im Sozialismus. Leider wird die Aufarbeitung des systematischen und politisch angeordneten Dopings in der ehemaligen BRD sehr unter der Decke gehalten, weil man zugeben musste, dass es ahnlicheStrukturen wie in der DDR gab.

  9. 4.

    Da Doping verboten ist verstehe ich das nicht, man hat sich dazu entschieden und die Nebenwirkungen ignoriert oder hingenommen und einfach mitgemacht für den eigenen Ruhm. Man hätte sich auch entscheiden können, ehrlichen Sport zu betreiben und an die Presse zu gehen oder sich einen Anwalt zu nehmen. Oder wurde das Zeug zwangsinjiziert oder heimlich in die Nahrung gemischt?

  10. 3.

    Irgendwann ist ja auch mal gut, sagen immer die, die Dreck am Stecken haben und befürchten, dass es raus kommt.
    ...irgendwann ist ja auch mal gut..., von wegen.
    Nee, ist es nicht.
    Die Sportler sind vergiftet worden, um die Welt zu täuschen.
    Wenn man nämlich vom Sozialismus überzeugt wäre, müsste nicht zu solchen Mitteln gegriffen werden.
    Dass es auch andere Gründe zum Betrügen gibt, ist klar.
    Staatlich angeordnetes Betrügen ist ein Merkmal des Sozialismus.

  11. 2.

    Wenn die DDR Dopingopfer zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen erhalten würden, könnte es die BRD Dopingopfer auf eine Idee bringen. Und wer will dies bei notorisch klammen Kassen riskieren?
    Und irgendwann ist auch mal genug.

  12. 1.

    "Das Ziel der verantwortlichen Trainer sei es damals nicht gewesen, die Sportlerinnen und Sportler bewusst zu benachteiligen und zu schädigen."

    Die Schäden wurden aber billigend in Kauf genommen, die Dopingschäden bei jungen Sportlern waren den DDR-Bonzen bekannt und gut dokumentiert.

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