Testmessung an ungeeichten Säulen - Bei E-Ladesäulen wird nicht immer korrekt abgerechnet

Sa 21.01.23 | 16:51 Uhr | Von Jesco Göbel
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Symbolbild: Ein Piktogramm zeigt den Stellplatz neben einer Ladesäule für E-Autos (Quelle: dpa/Martin Schutt=
Bild: dpa/Martin Schutt

Bei E-Ladesäulen ist oft schwer zu erkennen, wie viel Energie wirklich im Akku ankommt und ob der Preis so stimmt. Verbraucher müssen in eine korrekte Abrechung vertrauen. Ein Problem, denn nur ein Teil der Ladesäulen ist geeicht. Von Jesco Göbel

Wer sein Elektroauto an einer Ladesäule anschließt, kann in der Regel selbst nicht nachvollziehen, wieviel Energie tatsächlich im Akku ankommt. Für Verbraucher ist daher wichtig, dass die Säulen geeicht sind und sie sich auf eine korrekte Abrechnung verlassen können. Doch das ist gerade bei Schnellladesäulen oft nicht der Fall.

In Berlin gibt es rund 1.950 E-Ladesäulen, elf Prozent davon sind sogenannte Schnellladepunkte. In Brandenburg sind es in etwa 1.370 E-Ladesäulen und davon 20 Prozent Schnellladepunkte. Wie viele davon geeicht sind, weiß niemand - nicht einmal das Eichamt.

Schnellladesäulen seien recht komfortabel, erklärt rbb-Mobilitätsexperte Andreas Keßler. Schon in 30, 45 Minuten könne man auf einen Akkustand von 80 Prozent kommen. "Allerdings ist die Abrechnung der Prozedur immer ein bisschen intransparent. Man weiß nie so genau, was kostet es denn jetzt und wie viel habe ich gekriegt?" Und vor allem: "Ist auch das, was auf der Rechnung steht, tatsächlich auch in meinem Akku?"

Messungen bisher technisch nicht möglich

Gemeinsam mit Vertretern des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) hat Keßler daher sechs Schnellladesäulen abgefahren und prüfen lassen. Nur die Experten von PTB und Landesamt können und dürfen Messungen an E-Ladesäulen durchführen - und haben dafür sogar ein bisher einmaliges Gerät gebaut.

Schnellladesäulen gibt es zwar seit 2012. Bisher war eine genaue Messung an Schnellladesäulen technisch gar nicht möglich.

"Ich habe eine Messadapterbox entwickelt, die zwischen eine Ladeeinrichtung und ein Elektroauto geschaltet wird", erklärt Jannes Langemann von der PTB. "So können wir unser hochgenaues Messgerät anschließen und damit vergleichen, welche Energie wirklich zu dem Elektroauto geflossen ist und welche Energie die Ladeeinrichtung letztendlich abgerechnet hat."

Zu der Motivation für das Messgerät Marke Eigenbau sagt Christoph Leicht von der PTB, es sei einfach irgendwann der Moment gekommen, in dem man realisiert habe: "Wir müssen ja auch noch Aspekte des Verbraucherschutzes hier mit einberechnen." Und Verbraucherschutz bedeute, sicherzustellen, dass das Mess- und Eichgesetz korrekt angewandt wird.

Zu viel berechnet

Dass dies bei einer Säule auf einem Supermarkt-Parkplatz in der Berliner Innenstadt nicht der Fall ist, offenbart das Kontrollgerät bei einer 15-minütigen Test-Ladung. "Die Anzeige hat gezeigt, dass tatsächlich etwa knappe fünf Prozent mehr verrechnet werden, als in das Auto tatsächlich reingeflossen sind", sagt Leicht. In diesem Fall seien es 1,30 Euro, die man mehr bezahlen müsse, als man eigentlich bekommen habe. "Hätten wir jetzt ein großes Auto mit einem großen Speicher von etwa 100 Kilowattstunden, würde es 2,60 Euro zu viel bedeuten." Der spanische Hersteller der Ladesäule auf dem Supermarkt-Parkplatz antwortete auf rbb-Anfrage dazu nicht.

Die Ursache für die Abweichungen an dieser Ladesäule ist für Michael Münn vom Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg ganz klar: "Die Säule ist hier nicht eichrechtskonform." Da sei es eigentlich nicht überraschend, dass die solch eine große Abweichung habe. Bei den eichrechtskonformen Ladesäulen könne man sich hingegen wirklich sicher sein, dass "die wirklich die Grenzen einhalten und dass der Kunde auch das bekommt, was er bezahlt".

Aber warum darf man an Schnellladesäulen laden, die nicht dem Eichrecht nicht entsprechen? Schuld an dieser Situation ist laut Christoph Leicht die rasante Entwicklung der E-Ladesäulen: "Es wurden sehr, sehr viele Ladesäulen in Deutschland aufgebaut, die natürlich am Anfang noch kein Zertifikat von der PTB oder einer anderen Konformitätsbewertungsstelle hatten."

Dabei darf laut Mess- und Eichgesetz elektrischer Strom an öffentlichen Ladestationen in Deutschland seit April 2019 nur eichrechtskonform abgerechnet werden.

Eichamt will jetzt den Druck erhöhen

Jetzt allerdings greift das Eichamt härter durch. "Wir beobachten und begleiten natürlich die Verwender dabei", so Michael Münn vom Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg, "und wenn wir merken, dass die Umrüstung zu langsam vorangeht, dann ergreifen wir auch Maßnahmen und erhöhen den Druck."

Nicht eichrechtskonforme Schnellladesäulen müssen in den kommenden Monaten nachgerüstet, oder, wenn das nicht möglich ist, abgerissen werden. Um wie viele es sich dabei handelt, kann man derzeit auch beim Eichamt nicht sagen.

Die Kontrollmessung an einer weiteren nicht eichrechtskonformen Ladesäule in Prenzlauer Berg zeigt aber auch, dass es nicht immer zu großen Diskrepanzen kommen muss. Die Säule ist schon ein bisschen älter, etwa acht Jahre alt, hat aber alle Stecker-Normen, die im Moment im Verkehr sind. Und das Messergebnis zeigt: nur 0,25 Prozent Abweichung. "Die entspricht natürlich jetzt noch nicht den eichrechtlichen Vorschriften", sagt Michael Münn vom Eichamt. Der Wert von 0,25 Prozent sei aber "absolut in der Toleranz".

Test-Käufer Keßler stört sich trotzdem daran, was auf dem Display der Ladesäule zu sehen - oder besser nicht zu sehen ist: "Wie viel lade ich überhaupt unterm Strich und was kostet das? Steht alles nicht drauf. Da muss ich warten, was mir dann irgendwann auf dem Smartphone die App anzeigt." Dies sei am Ende zwar transparent - schöner wäre es aber, wenn wie bei einer Benzin-Säule ein Zählwerk laufe, meint Keßler.

Vor dem Laden das Typenschild suchen

Von insgesamt sechs gemessenen Schnellladesäulen gibt es am Ende der Prüfungen bei einer Säule starke Abweichungen. Hier wurde deutlich mehr bezahlt als man bekommen hat.

Doch vor solchen Ausreißern können sich Kundinnen und Kunden auch schützen: Ob eine Ladesäule eichrechtskonform ist, ist darauf vermerkt. Auf einem Typenschild seitlich an der Säule sollte die Buchstabenfolge "DE-M" stehen, hier findet sich auch eine Jahreszahl und die Kennnummer der Bewertungsstelle.

Wann die Ladesäulen mit Abrechnungsschwächen aus dem Verkehr gezogen sind, steht noch nicht endgültig fest. Neu aufgestellte Schnellladesäulen erfüllen aber in jedem Fall die eichrechtlichen Vorgaben.

Sendung: SUPER.MARKT, 16.01.23, 20:15 Uhr

Beitrag von Jesco Göbel

21 Kommentare

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  1. 21.

    Geeichte Coriolisdurchflussmessung mit exakter Vor und Rücklauftemperaturmessung sollte langsam zum Standard werden, nicht nur im Fernwärmenetz. Gerade wenn ein zentraler Punkt/Wohnung möglich ist.
    Wenn meine Ventile zu sind steht da bei mir eine Null. Den Rücklauf über den Vorlauf erhitzen, schafft auch die Sonne durchs Fenster nicht.

  2. 20.

    Karsten (7.): "obwohl ich die Heizungen abgeschaltet habe, muss ich trotzdem Heizkosten zahlen, da andere Quellen (Sonneneinstrahlung, Geräte) die Wohnung erwärmen. Ist auch nicht gerecht"

    Das gilt nur (eingeschränkt) für alte Verdunsterröhrchen. Alle aktuellen elektronischen Heizkostenverteiler summieren die Differenzwerte zwischen ihrem Heizfühler am HZ-Körper und der Umgebungsluft. Wenn diese Fühler auf der Umgebungsseite erwärmt werden, zählen sie also nicht mehr sondern tendenziell eher weniger.
    Viel ungerechter ist ein fehlender hydraulischer Abgleich in Mehrfam.-Häusern. Da der HZKosten-Verteiler immer im oberen Drittel des Heizkörpers angebracht ist, zählt er bei weiter von der Umwälzpumpe entfernten und damit schlechter durchströmten Heizkörpern genauso viel wie bei den näher liegenden Verbrauchern, da das obere Drittel meist genauso heiß wird, aber die beiden unteren Drittel des HZ-Körpers bei weit entfernten Verbrauchern oft schon kalt sind.

  3. 19.

    Das wäre eigentlich richtig: Es zählt die Energie, die ins Auto fließt. Die Messung am Stecker war aber nur eine "Bastellösung" eines interessierten Redakteurs in Zusammenarbeit mit der PTB. Es gibt für Schnelllader anscheinend aktuell keine standardisierte Messmethode. Der Meckerei über das Eichamt kann man wahrscheinlich nur zustimmen. Ähnlich wie in den Gesundheitsämter sind da offenbar Gestern-Menschen tätig. Über neue Entwicklungen ist man dort nach 10 Jahren noch überrascht. Eine Triebfeder sind solche "Beamten-Parkplätze" anscheinend per definitionem nicht.

  4. 18.

    „Das Land ist zu konservativ geworden. Das kann uns am Ende richtig teuer werden. Nicht nur an der Ladesäule ...“
    Eher sind wir „so satt“ geworden, dass man auch noch chillen muss. Jahrelang. Um mir Gedanken zu machen. Möglichst wenig einzuzahlen und alternativ möglichst viel „aus der Kasse zu entnehmen.“
    Aber es geht auch anders: Siehe den Zukunftspreis des Bundespräsidenten 2022 zu den Ladesäulen... Das macht Hoffnung: „Elektroautos in wenigen Minuten aufladen – auch am leistungsbegrenzten Stromnetz“

  5. 17.

    Ob eine Ladesäule eichrechtskonform ist, ist darauf vermerkt. Auf einem Typenschild seitlich an der Säule sollte die Buchstabenfolge "DE-M" stehen, hier findet sich auch eine Jahreszahl und die Kennnummer der Bewertungsstelle."

  6. 16.

    Muss man vorsichtig mit pauschaler Verurteilung sein.
    Messtoleranz wird üblicherweise mit +/- angegeben. Wer wen „betrügt“ ist also offen. Nicht verkehrt, anzunehmen dass der Hersteller im Werk prüft dass zumindest keine minus Abweichung vorkommt.
    Strompreisbremse würde mich auch interessieren ob man die Ladesäulenbetreiber vergessen hat?
    THG Prämie bekommt doch nur der KfZ Halter und nicht die Ladesäulenbesitzer oder?

  7. 15.

    "Da kommt unweigerlich die Frage auf, wozu es dieses Amt überhaupt braucht und wieso hierfür Steuergelder aufgewendet werden."

    Ein aufgeblähtes Amt, das sich um NICHTS kümmert. Ich war so dumm, das Eichamt um Hilfe zu bitten, weil der Vermieter einen fristgerechten Austausch der Wasseruhren nicht für nötig hielt. Unternommen hat das Amt nichts. Fast 2 Jahre lang. Erst ein Gang zum Gericht halt dem Vermieter auf die Sprünge. Wozu also gibt es so ein Eichamt? Verschwendung von Steuergeldern und Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die dort nicht Arbeitenden.

  8. 14.

    Das Ladesäulen geeicht sein müssen , ist ja schon lange Pflicht.
    Was hier pasiert , zeigt wieder wie der Staat und Anbieter den E Autofahrer mit jeder Kilowatt betrügen.
    Der Staat über die Mwst.
    Der Anbieter verdient mehrfach
    .Ungenaue Abrechnung
    Strompreisbremse die nicht weitergegeben wird
    Thg Prämie
    2.

  9. 13.

    Möchte der Kunde jetzt lieber 5% zu viel bezahlen aber eine Ladesäule in der Nähe haben, oder möchte der Kunde 1% Toleranz zertifiziert haben und dafür 5% der Akkuladung für die Fahrt zur nächsten Ladesäule aufwenden müssen?

  10. 12.

    "weiß niemand - nicht einmal das Eichamt."
    Vermutlich sind die FAX-Geräte kaputt.
    Wenn das die Basis der "Verkehrswende" ist, ...

  11. 11.

    "Wann die Ladesäulen mit Abrechnungsschwächen aus dem Verkehr gezogen sind, steht noch nicht endgültig fest."
    Hier wird quasi Betrug auf Kosten der Nutzenden staatlich geduldet - das darf nicht sein.

    "Neu aufgestellte Schnellladesäulen erfüllen aber in jedem Fall die eichrechtlichen Vorgaben."
    Wie der Artikel zuvor deutlich klargestellt hat, weiß man das ja gar nicht. Man geht einfach nur davon aus.

    Das große Problem unserer Zeit: Widerrechtliches Handeln zieht keine Konsequenzen nach sich. Hier haben wir also ein Eichamt, das nicht in der Lage ist, fließenden Strom messbar zu machen, eine seit drei Jahren gültige Rechtsnorm nicht durchsetzt und sich obendrein außer Stande sieht, überhaupt einen Kenntnisstand über den Umfang der Rechtsbeugung (Zahl nicht eichgerechter Ladesäulen) herzustellen. Da kommt unweigerlich die Frage auf, wozu es dieses Amt überhaupt braucht und wieso hierfür Steuergelder aufgewendet werden.

  12. 10.

    Das fällt dann erst nach 3 Jahren auf, die Heute Show hat mal wieder für Klarheit gesorgt: Auswandern ist der einzige Weg aus der Sackgasse Deutschland.

  13. 9.

    Es zählt die Strommenge am Stecker. Deshalb hat die Behörde ja auch das Messgerät zwischen Ladesäule und PKW zwischengeschaltet. Das ist auch die relevante Größe für den WLTP-Verbrauch.

  14. 8.

    Die Antwort ist doch naheliegend.
    Der Kunde bezahlt das, was er am Stecker (Übergabepunkt der Ware) bekommt. Die Verluste davor muss der Lieferant einpreisen oder soweit minimieren, dass es für ihn wirtschaftlich bleibt.
    So wie es auch im Wechselstromnetz üblich ist. Die Verluste im Netz müssen die Netzbetreiber am Markt beschaffen und dürfen sie über die Netzentgelte beim Letztverbraucher verrechnen.

  15. 7.

    Naja. Und obwohl ich die Heizungen abgeschaltet habe, muss ich trotzdem Heizkosten zahlen, da andere Quellen (Sonneneinstrahlung, Geräte) die Wohnung erwärmen. Ist auch nicht gerecht. Aber wen interessiert das schon? Ob nun Strom oder Heizung - auf das gesamte Land hochgerechnet, mach die Versorger ordentlich Gewinn ohne tatsächlich Leistung erbracht zu haben. Und das nur, weil nicht korrekt abgelesen wird.

  16. 6.

    Was, im überregulierten Deutschland ist alles geregelt und geeicht - aber Elektroladesäulen nicht?! Wie konnte die deutsche Bürokratie das verpassen? Wahrscheinlich ist die Technik wieder mal viel zu modern für die staubigen Behörden. Dass Deutschland nicht gerade eine Granate für technische Innovation ist, wissen wir ja inzwischen. Siehe Digitalisierung, wo wir als Industriestaat leider weit hinterher hinken. Das Land ist zu konservativ geworden. Das kann uns am Ende richtig teuer werden. Nicht nur an der Ladesäule ...

  17. 5.

    Bei Schnellladesäulen wird der Autoakku immer direkt mit Gleichstrom geladen. Unser gesamtes Stromnetz basiert aber auf Wechselstrom. Mit speziellen Trafos und Gleichrichtern müssen also die hohen Gleichspannungen und Gleichströme erzeugt werden. Dabei entstehen Verluste. Die Frage ist also, muss nur die angekommene Gleichstrom-Leistung (phys. richtig: -Arbeit) bezahlt werden oder der gesamte benötigte Strom inkl. der Verluste durch die Bereitstellung/Wandlung. Schließlich lädt man ja schnell.

    Bei Wechselstrom-Ladesäulen ist die Sache viel einfacher: Die Wandlung zum Gleichstrom erfolgt erst im Fahrzeug. Die Wandlungsverluste trägt also immer der Kunde.

    Soweit mein Kenntnisstand.

  18. 4.

    wie können die eichrechtskonformen Ladesäulen erkannt werden ?

    " . Um wie viele es sich dabei handelt, kann man derzeit auch beim Eichamt nicht sagen "

    dann müssen also alle Ladesäulen überprüft werden

  19. 3.

    Irgendwie musste ich bei diesem Thema an den Austausch von Gartenwasserzählern nach 6 Jahren denken, obwohl diese noch völlig i.O. sind (nach meinem Toleranzempfinden). Klingt alles berechtigt aber auch teuer. Kostentreiber sind die Eichamtvorstellungen auf jeden Fall. Und das Beste: Wiederkehrend. Der Artikel sagt nicht, wer das richtige Maß besser bestimmt als bei den Gartenzählern...

    Strompreise vs. Benzinpreise hat Potential für weitere Artikel.

  20. 2.

    dann kann man ja auch davon ausgehen, daß all unsere Stromzähler nicht genau sind, wenn mann strom nicht messen kann

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