Einwegmüll durch Lebensmittel - Deutsche Umwelthilfe kritisiert Verstöße gegen Mehrwegangebotspflicht
Seit Januar müssen Unternehmen Essen und Getränke auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Nach Angaben der Umwelthilfe verstoßen viele Anbieter gegen die Mehrwegpflicht - Behörden kontrollieren die Einhaltung bislang offenbar kaum.
Zahlreiche Unternehmen verstoßen offenbar gegen die seit Jahresbeginn geltende gesetzliche Mehrwegangebotspflicht.
Das haben stichprobenartige Testbesuche der Deutsche Umwelthilfe (DUH) bei 16 großen Anbietern von Essen und Getränken zum Mitnehmen aus verschiedenen Branchen ergeben, wie der Umwelt- und Verbraucherschutzverband am Donnerstag mitteilte. Demnach verstießen auch große Ketten und Franchise-Händler gegen die Pflicht, Mehrwegbehälter anzubieten.
Keine Hinweise auf vorhandene Alternativen
Bei ihren Besuchen kontrollierten demnach Tester der DUH das verpflichtende Angebot von Mehrwegbechern, -essensboxen und -deckeln. Das Gesetz sieht neben den Angebotspflichten auch vor, dass Kundinnen und Kunden über das Mehrwegangebot informiert werden sollen. Dagegen sei sogar noch weit umfangreicher verstoßen worden.
In keiner einzigen der 35 untersuchten Filialen sei beim Bestellvorgang von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf vorhandene Mehrwegalternativen hingewiesen worden, so die Deutsche Umwelthilfe. Das zeige, wie Unternehmen Mehrweg gezielt klein halten und die Kundinnen und Kunden im Unklaren ließen.
DUH geht juristisch gegen Unternehmen vor
Insgesamt sind laut dem Verband 10 der 16 kontrollierten Ketten betroffen. Gegen die Unternehmen und Franchise-Händler habe die DUH nun juristische Schritte eingeleitet. Dabei handelt es sich unter anderem um Supermarkt-, Back- und Kinoketten.
Es sei erschreckend, wie unverschämt sich große Unternehmen über Gesetze zum Schutz von Umwelt, Klima, Verbraucherinnen und Verbrauchern hinwegsetzen, sagte die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Es handele sich nicht um Versehen kleiner privater Cafébesitzer. Es gehe vielmehr um große Unternehmen, die mit ihren Rechtsabteilungen genau wüssten, was für gesetzliche Pflichten sie zu erfüllen haben. Auch hätten sie mehr als ein Jahr Zeit gehabt, sich auf die neue Gesetzeslage vorzubereiten.
DUH kritisiert unzureichende Kontrollen
Die DUH kritisierte auch die zuständigen Landesbehörden, weil diese ihren Kontrollaufgaben nicht nachkämen. Die zuständigen Ordnungs- und Gewerbeaufsichtsämter auf Landesebene überprüfen nach Einschätzung der DUH die Mehrwegangebotspflicht bislang gar nicht oder unzureichend. Dies sei für ein Gelingen jedoch absolut unerlässlich, so Metz.
Die DUH moniert zudem, dass für einen Wandel hin zu weniger Einweg-Verpackungsmüll die Mehrwegangebotspflicht nicht ausreiche. Sie enthalte zu viele Schlupflöcher. So könnten Anbieter statt auf Mehrweg auf andere, ebenfalls schädliche Einweg-Müllmaterialien ausweichen, wie etwa Pappschachteln für Burger.
Sendung: Antenne Brandenburg, 09.02.2023, 15:00 Uhr