Empfehlung der Verbraucherzentrale - Warum bei der Betriebskostenabrechnung dieses Jahr genau hingeschaut werden sollte

Di 17.10.23 | 06:11 Uhr | Von Jacqueline Piwon
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Symbolbild: Eine Energiekostenabrechnung und Euro-Noten. Quelle: dpa/Shotshop | Rüdiger Rebmann
Video: rbb24 Brandenburg aktuell | 17.10.2023 | Material: Jacqueline Piwon | Bild: dpa/Shotshop | Rüdiger Rebmann

Vielen Mietern flattern derzeit die Betriebskostenabrechnungen in den Briefkasten, für manche ein böses Erwachen - trotz der Energiepreisbremsen. Die Verbraucherzentrale sagt, ein Überprüfen der Abrechnung kann sich auszahlen. Von Jacqueline Piwon

Da haut was nicht hin, denkt das Ehepaar Meier* aus Liebenwalde (Oberhavel), als sie ihre Betriebskostenabrechnung für 2022 in den Händen halten. 280 Euro sollen sie nachzahlen und das obwohl im letzten Jahr ihr monatlicher Abschlag bereits um 80 Euro erhöht wurde.

"Ich hab damit gerechnet, dass wir was nachzahlen müssen, aber eigentlich nicht in dieser Höhe", sagt Bärbel Meier. Zusammen mit ihrem Mann sitzt sie im Beratungsraum der Verbraucherzentrale Brandenburg. Berater Jörg Spiel sitzt ihnen gegenüber. Er ist Rechtsanwalt und berät Menschen wie das Ehepaar Meier in Sachen Betriebskostenabrechnung. Eine halbe Stunde hat er Zeit, danach weiß das Ehepaar, ob die 280 Euro, die sie zahlen sollen, gerechtfertigt sind oder nicht.

Hoher Beratungsbedarf

Seit diesem Sommer bietet die Verbraucherzentrale Brandenburg diese spezielle Beratung an. Aufgrund der staatlichen Preisbremsen für Energie und der Dezemberhilfe im vergangenen Jahr habe man eine "sich ständig wechselnde Rechtslage", sagt Rico Dulinski, Leiter des Projekts.

Der Beratungsbedarf sei auf jeden Fall da. "Wir haben dieses Projekt gegründet, weil wir im letzten Jahr im Rahmen der Preiskrise auch die Befürchtung hatten, dass die hohen Preise sich auf die Verbraucher durchschlagen werden und sich auch in den Betriebskostenabrechnungen wieder finden werden."

Und die Befürchtung hat sich bestätigt. Im Moment kommen Klienten mitunter mit Nachzahlungen zwischen 600 und 1.000 Euro - und nicht immer seien sie gerechtfertigt.

Viele Abrechnungen fehlerhaft

Die Verbraucherzentralen raten dazu, die Betriebskostenabrechnung überprüfen zu lassen. Denn gerade in diesem Jahr gäbe es auch häufig Fehler. Er habe festgestellt, dass Hausverwaltungen und Abrechnungsfirmen mit den neuen Anforderungen des Gesetzgebers oft nicht klarkommen, sagt Berater Jörg Spiel. Denn Betriebskostenabrechnungen sind ohnehin komplexe Systeme, die neuen Rahmenbedingungen durch die Energiekrise verschärfen das Ganze zusätzlich.

200 Euro Gutschrift statt 280 Euro Nachzahlung

Das zeigt sich auch bei der Abrechnung von Ehepaar Meier. Zum Ende des Termins steht fest: Die Abrechnung ist fehlerhaft. Laut Berater Jörg Spiel wurden neben formellen Fehlern, auch "falsche Berechnungen vorgenommen" und "ein falscher Umlageschlüssel verwendet". Für das Ehepaar Meier bedeutet das, dass sie voraussichtlich knapp 200 Euro gutgeschrieben bekommen, statt 280 Euro nachzuzahlen.

Doch so positiv geht die Beratung nicht immer aus, betont Jörg Spiel. Manche Kunden sitzen unter Tränen in seinem Beratungsraum, weil sie tatsächlich bis zu 1.000 Euro nachzahlen müssen. Auch in solchen Fällen versucht der Jurist eine Lösung zu finden, Ratenzahlung beispielsweise.

Besonders Gas und Pellets besonders stark gestiegen

Tatsächlich sind die Betriebskosten 2022 je nach Wohnort, Energieanbieter und -träger auch unterschiedlich stark gestiegen. Für Gas und Holzpellets stiegen die Preise laut aktuellem Heizspiegel um rund 80 Prozent - eine Folge des Ukraine-Krieges - Fernwärme ist dagegen nur um fünf Prozent teurer geworden. Soforthilfen und Preisbremsen konnten den Kostenanstieg nur wenig abmildern, sagen Experten.

Die Zahlen des Heizspiegel bestätigen sich auch in der Arbeit der Verbraucherzentrale. Von jedem Kunden wird auch die Vorjahresabrechnung eingesehen. Berater Jörg Spiel stellt da eine klare Tendenz fest: "Wir müssen schon sagen, dass die Kosten wirklich sehr gestiegen sind."

Preisbremsen verlängert

Für die aktuelle Heizperiode hat die Bundesregierung derweil angekündigt, die Preisbremsen nochmal bis Ende März 2024 zu verlängern. Trotz aktuell sinkender Energiepreise und den nach wie vor wirksamen Preisbremsen liegen die Kosten für das laufende Jahr aber noch immer über dem Vorkrisen-Niveau.

* Name von der Redaktion geändert

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 17.10.2023, 19:30 Uhr

Beitrag von Jacqueline Piwon

32 Kommentare

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  1. 32.

    Die Möglichkeit hätten sie ja, dann heißt es Grundsicherung bei Rentenbezug, sind aber die gleichen Beträge und ist beim Sozialamt zu beantragen. Allerdings wird bei GruSi nach Ihrem individuellen Bedarf berechnet. Ewig lange kann frau nicht arbeiten mit 73. Vielleicht einen Versuch wert?

  2. 31.

    Hat womöglich aber auch mit den Terminkontrakten zu tun? Kaufe ich Gas fest für 20yr ein oder jedes Jahr neu?

    Soll ja auch Dinge geben, wo die Politik keinen Einfluss drauf hat. Zum Beispiel ob dein Vermieter eine gigantische Gesellschaft ist und weit im voraus Gas ordert oder du in einem 8 Parteien Haus lebst und dein Vermieter jedes Jahr spontan Gas einkauft?

  3. 30.

    Mal interessant: Fernwärme wird zum überwiegenden Teil aus Gas erzeugt, steigt im Preis aber nur 5%,. Gas selbst und Pellets steigen um 80 %. !!! Da wird doch klar, dass diese Preise nix mit dem Krieg zu tun haben, sondern irgendeine politische, wirtschaftliche Motivation dahinter steckt. Letztendlich werden die Wähler damit in die rechte Ecke getrieben. Wie dämlich kann eine Regierung sein??

  4. 29.

    Wenn Abrechnungen falsch sind, gibt es zwei Möglichkeiten:
    Absicht oder Unfähigkeit. Beides nicht sehr schmeichelhaft.

    Es liegt in der Natur der Sache, dass alleine aus Nennung der Fakten sich hier Vermieter angegriffen fühlen *könnten*. Ändert aber nichts daran, dass Vermieter hier in der Verantwortung sind, korrekte Abrechnungen zu erstellen. Bei der Einkommensteuererklärung ist das für Steuerpflichtige ja nichts anders: mit dem Unterschied, dass Fehler hier sogar strafrechtlich relevant sind. Das ist bei der NK Abrechnung leider anders, so dass Fehler hier immer alleine zulasten des Mieters gehen.
    Schade eigentlich.

  5. 28.

    Ich habe auch einen Verdacht. Und zwar, dass Sie Vermietern gerne Betrug unterstellen. Das ist hier aber nichts Neues und passiert, wie Ihnen einige Kommentatoren bereits erläutert haben, offenbar aus purem Unwissen.

  6. 27.

    Stimmt- gilt umgekehrt aber auch für den Vermieter. Und eine Rechtschutzversicherung übernimmt auch die genannten Kosten beim Mieter. Bleibt am Ende, ob das Mieterhöhungsverlangen zulässig war oder nicht. Das überprüfen zu lassen ist das Recht eines jeden.
    Und beim Mietverein hat man eine sehr gute Übersicht, was hier zulässig ist und was nicht. Besser, als es die meisten privaten Vermieter haben dürften.
    Da muss man sich als Mieter dann auch nicht von so einem Drohszenario beeindrucken lassen.

  7. 26.

    >"Wir verbrauchen nachweislich 0 Heizkosten seit Jahren und müssen trotzdem für Heizung nachzahlen."
    0 Heizkosten geht gar nicht, weil in den Heizkosten auch die Unterhaltung der Heiztechnik enthalten ist. Wer selber keine Wärme an den Heizkörpern verbraucht, hat trotzdem diese Grundkosten als Heizkosten und evtl. auch die Umlage der Heizwärmeverluste im Haus oder Heizung für Gemeinschaftsanlagen wie Treppenhäuser.

  8. 24.

    Einer meiner Mieter muss 1900 Eur nachzahlen. Da kann ich als Vermieter nichts für

  9. 23.

    Ja, das Mieterhöhungsbegehren kann der Mieter ablehnen. Dann wird der Vermieter auf Zustimmung klagen. Gewinnt der Vermieter, muss der Mieter die Erhöhung akzeptieren und alle Gerichtskosten, Anwaltskosten und ggf Kosten für Sachverständige tragen. Da nützen auch Mieterverein und Rechtsschutzversicherung nichts . Ich als Vermieter werde vor Gericht von 2 Kanzleien mit Honorarvereinbarung vertreten.

  10. 22.

    Vielen Mietern fehlt das nötige Wissen um die NKA. Was umgelegt werden kann, ergibt sich aus dem Gesetz.

    Letztlich kann der Mieter Einsicht in die Originalunterlagen beim Vermieter verlangen. Dumm nur, wenn der Vermieter ganz woanders lebt.

    Letztlich passieren auch dem Vermieter Fehler. Na und?

  11. 21.

    Naja ist ja nun schon seit über einem Jahr alles bekannt, die Links grünen traumwelten müssen halt irgendwie finanziert werden.
    Wer sowas wählt bekommt nun eben die Quittung.

  12. 20.

    Sie haben Recht auf Wohngeld, Tafel und Steuerrückzahlung nach Einkommenssteuererklärung. MIt dem Wohngeld gibt es auch einen Heizkostenzuschuß. Mieterhöhungen darf man auch ablehnen, wenn sie nicht gerechtfertigt sind.

  13. 19.

    Mit Ausgrenzung durch Hartz4/5 "ein gutes Leben führen"? Was man daraunter versteht …
    Der Skandal ist doch:
    0. H4/5 ist eine absolute menschenunwürdige Schweinerei, um den Niedrig"lohn" durchzusetzen mit Angstfaktor H4/5.
    Bringt dann so etwas hervor:
    1. Nach 46 J. Arbeit 1036€ Rente
    2. davon "muss" ich 820,€ Miete zahlen.

    Das "müssen" Sie, weil Wohnungen nun Spekulationsobjekte sind.
    An der Stelle könnten Sie sich engagieren und schimpfen, denn dort gehört es hin. Es müsste so nicht sein. Es müsste auch nicht sein, dass Menschen für so wenig Einkommen arbeiten, dass sie das Einkommen mit H4/5 "aufstocken" müssen, die nicht vorhandene Rente dazu.
    Hauptsache, das Wohngeld und die Mini-Renten gehen an die Vermieter. Das "muss" wohl so sein, wenn Menschen nicht dagagen aufbegehren.

    Verstehe ich nicht, das Thema horrende Mieten k***t alle an, aber es finden sich keine Menschenmassen, um gemeinsam zu demonstrieren. Lieber tritt man (z. B. hier) nach unten und links und rechts.

  14. 18.

    Es gibt doch den Heizkostenverteilerschlüssel. Meistens 50% vom Gesamtverbrauch auf alle in der Umlage und die anderen 50% Aufteilung nach dem jeweiligen Verbrauch . Ist auch 40 zu 60 möglich

  15. 17.

    dt Bürokratie mag kompliziert sein, dennoch dürfeen Abrechnungsfehler ja wohl überprüft und korrigiert werden, eigentlich unverschämt, eine Abrechnung hat korrekt zusein. Es ist nicht Sache von Mietern, alljährlich Stnden und Kosten aufzuwenden, um das Gebaren des Vermieters zu prüfen.

    Wenden Sie sich am besten nach oben, an die Regelmacher. Die Mieter können nichts für die Bürokratie.

  16. 16.

    Es gibt keine O Heizkosten , also alleHeizungen sind auf Null oder Stern gestellt. Trotzdem gibt es im Umfeld gewisse Schwankungen aus der Luft im Raum und Lüften, die diese Heizableser minimal beeinflussen.

  17. 15.

    Sehr richtig kommentiert. Viele wissen gar nicht das ihnen Zuschüsse zustehen. Man muß nicht einmal Anspruch auf Sozialhilfe haben. Und dennoch. Eine sozial Kompetente Beratung kann auch ich hier dringend empfehlen.

  18. 14.

    "Ach ja es gab 300€ davon bleiben nach Steuer Abzug 182€ "

    nach welcher Steuer denn? Wenn die restlichen angegebenen Daten stimmen, ist darauf gar keine Steuer fällig, weil entsprechende Freibeträge schon höher sind als dass eine Steuerpflicht ausgelöst würde. Ganz im Gegenteil. Sie haben dann auf jeden Fall noch Anrecht auf Wohngeld und damit dann auf weitere Sozialleistungen/Vergünstigungen.

  19. 13.

    Nehmen Sie besser Ihren Mut zusammen und mit ihm zu einer sozialen Beratung. Vielleicht stehen Ihnen Zuschüsse zu, an die Sie bisher noch gar nicht dachten. Sie haben gearbeitet - es gibt keinen Grund für Sie, sich zu schämen. Es fällt vielen Menschen wie Ihnen schwer, diesen Schritt zu gehen, weil sie glauben, sie würden um Almosen betteln. Vergessen Sie solche Gedanken. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg, loslaufen müssen Sie selbst.

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