Unseriöse Dienstleister - Waschmaschinen-Reparaturdienste zocken oftmals systematisch ab
Waschmaschinen-Reparaturdienste nehmen in Berlin und Brandenburg systematisch Kunden aus. Etwa, indem sie Ersatzteile abrechnen, die gar nicht eingebaut wurden. Oder die Maschine mitnehmen und dann als nicht reparierbar deklarieren. Von Jonas Pospesch
- Reparaturbetrieb sollte vor Auftragserteilung online geprüft werden
- Probelauf vor Ort durchführen lassen, um Fehler zu reproduzieren
- Vorab nur Anzahlung leisten, nie die komplette Summe
- Hinweispflicht, wenn Reparatur unwirtschaftlich wäre
Bei den Verbraucherzentralen in Berlin und Brandenburg häufen sich Beschwerden über Reparaturdienste. Sie seien mittlerweile Tagesgeschäft, so Simon Götze, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin, gegenüber dem rbb-Verbrauchermagazin SUPER.MARKT. "Es ist dann meistens immer dieselbe Masche. Es kommt jemand ins Haus, und das Gerät muss dann unter fadenscheinigen Argumenten mitgenommen werden. Und dann später kriegt man eine sehr teure Rechnung, die dann stellenweise erheblich teurer ist als ein neues Gerät", fasst Götze die Masche zusammen.
Gerät bleibt Eigentum des Auftraggebers
Ähnliches ist Erika Dornberg aus Berlin-Zehlendorf passiert: Nach einer kurzen Begutachtung ihrer Waschmaschine nimmt der Reparaturdienst diese mit - gleichzeitig leistet Dornberg eine Anzahlung von 100 Euro. Eine Woche später habe die Firma ihr mitgeteilt, dass sich ihre Maschine nicht mehr reparieren lasse und sie eine neue kaufen solle, so die Berlinerin. Auf Nachfrage des rbb heißt es seitens des Reparaturdienstes, die Kundin habe einer Entsorgung telefonisch zugestimmt. "Es wurde der Betrag gegen die Entsorgungskosten mit ihrer Einwilligung gegengerechnet." Erika Dornberg bestreitet jedoch, diese Zustimmung erteilt zu haben. Sie fühlt sich abgezockt.
Juristisch ist die Sache klar: "Das Gerät bleibt im Eigentum des Auftraggebers", sagt Verbraucherschützer Götze. Behalte das Unternehmen das Gerät, sei das eine Unterschlagung. "Das ist dann relativ eindeutig ein Fall für die Polizei."
Rechte vor Gericht durchsetzen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die manche Reparaturdienste an Kunden herausgeben, strotzen teilweise vor Fehlern. Oft werde über das Widerrufsrecht "komplett falsch belehrt", erläutert der Jurist. In solchen Fällen gilt dann allerdings, dass das Widerrufsrecht sich automatisch verlängert - von 14 Tagen auf 14 Tage plus ein Jahr.
Reparaturbetriebe haben laut Simon Götze aber noch weitere Pflichten:
- Sie müssen über die Gewährleistung nachbessern, falls die Reparatur erfolglos ist.
- Sie müssen Verbrauchern einen Hinweis geben, falls die Reparatur unwirtschaftlich wäre.
- Und sie müssen auch einen Hinweis geben, falls die Reparatur deutlich teurer wird als vereinbart.
Das Problem: Die Verbraucher müssen ihre Rechte erstmal selbst durchsetzen. Götze erläutert, dass dies auch heißt, vor Gericht zu gehen und dort zu klagen. Zum Beispiel auf Herausgabe des Geräts oder auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Werkleistung. "Das ist natürlich mit sehr viel Aufwand verbunden. Und klar, 600 Euro sind natürlich viel Geld. Aber wenn wir jetzt mal im Rahmen von Gerichtsverhandlungen reden, sind das trotzdem noch überschaubare Summen, sodass da meistens so ein rationales Interesse fehlt, da dann dagegen vorzugehen", so seine Beobachtungen.
Woran erkennt man einen seriösen Betrieb?
Woran erkennt man nun aber einen seriösen Betrieb? Zum einen sollte man darauf verzichten, Betriebe anzufragen, deren Name mit AA oder AAA oder einer Nummer anfangen, der Trick soll dazu führen, möglichst viele Kunden zu gewinnen. Bei Unternehmen, die bei der Onlinesuche ganz oben angezeigt werden oder etwa in den gelben Seiten als erstes gelistet werden, sollte zum anderen klar sein, dass diese in der Regel für die guten Plätze bezahlt haben.
Handwerkskammern, Innungen und Verbände listen auf ihren Webseiten Unternehmen, die bei ihnen Mitglied sind. Pluspunkt: Ist der Handwerker Mitglied einer Innung, kann man sich bei Problemen an die zuständige Schlichtungsstelle wenden.
Am sichersten ist es in der Regel, wenn Freunde oder Bekannte eine Empfehlung haben. So kann man sicher gehen, dass diese Firma schon einmal gute Arbeit geleistet hat. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, die passenden Handwerksbetriebe in Ihrem Umfeld persönlich aufzusuchen. Das ist oft verbindlicher, als eine Mail oder ein Anruf - und beide Seiten bekommen gleich einen ersten Eindruck, ob es passen könnte.
Hintergrundcheck des Vertragspartners unerlässlich
Besonders wichtig sei es, den künftigen Vertragspartner im Vorfeld zu prüfen, rät die Verbraucherzentrale Brandenburg. Deswegen solle man das Impressum der Firma auf Vollständigkeit überprüfen und auch nachsehen, ob der Betrieb im Handelsregister auf www.handelsregister.de eingetragen ist. "Auch eine allgemeine Internetrecherche entlarvt unseriöse Anbieter häufig. Empfehlenswert ist, dass Verbraucher:innen sich die Mühe eines Hintergrundchecks vor Vertragsschluss machen", so die Verbraucherzentrale.
Auch ein Blick auf die Qualifikationen sei unerlässlich: Handelt es sich um einen Innungsbetrieb? Einen Meisterbetrieb? Erfüllt das Unternehmen weitere Anforderungen seines Fachs, die zum Beispiel die Innungen beschreiben? Hat er aussagekräftige Referenzen?
Ist der Fachbetrieb vor Ort, sollte der Mitarbeiter sich ausreichend Zeit nehmen für die richtige Diagnose. Für Max Spiegler, Elektromeister aus Kleinmachnow, ist klar: "Wenigstens ein Probelauf mit dem Gerät, um mal den Fehler wirklich zu reproduzieren, den der Kunde beschrieben hat - das ist eigentlich das A und O bei so einem ersten Besuch", so der Kleinmachnower gegenüber dem rbb. Erst dann könne man auch eine richtige Diagnose stellen.
Elektromeister: Jede Reparatur lässt sich direkt vor Ort verrichten
Und wenn die Waschmaschine mitgenommen werden soll, ist das für Elektromeister Spiegler ein eindeutiges Zeichen für einen unseriösen Reparaturdienst. "Also jede Reparatur, ob's jetzt ein Stoßdämpferwechsel ist oder ein Heizungswechsel - das lässt sich alles beim Kunden direkt vor Ort reparieren, oft auch in einer recht zügigen Arbeitszeit", so der Kleinmachnower. Eigentlich müsse man kein Gerät mitnehmen - vor allem, weil dies ja mehr Arbeit mache und manches mal auch mehr kaputtmache, als das es nachher die Sache wert sei.
An der Stelle kann man dann die Reißleine ziehen - und notfalls die geforderte Anzahlung nicht leisten. Das wichtigste Mittel gegenüber dem beauftragten Handwerksunternehmen sei schließlich die Bezahlung, so auch die Verbraucherzentrale: "Zahlen Sie keinesfalls die komplette vereinbarte Summe per Vorkasse, sondern bezahlen Sie erst vollständig, wenn alles zu Ihrer Zufriedenheit erledigt ist", rät die Expertin. Und eine Anzahlung zu leisten für eine Waschmaschine, von der man nicht weiß, ob man sie jemals wieder sieht, ist ebenfalls keine gute Idee. Sollten die Mitarbeiter mit Drohgebärden kommen, hilft nur der Anruf bei der Polizei.
Im Juli wollen die Berliner Handwerkskammer, eine Stiftung und die Stadtreinigung das Netzwerk Qualitätsreparatur starten - mit einem Verzeichnis seriöser Reparaturbetriebe in Berlin. Verbraucher sollen auch einen finanziellen Bonus bekommen, wenn sie ihre Elektrogeräte reparieren lassen: 75 bis 200 Euro - und das "möglichst bürokratiearm", sagte die damalige Berliner Umweltsenatorin Manja Schreiner im April gegenüber dem rbb.
Sendung: rbb SUPER.MARKT, 13.05.2024, 20:15 Uhr