Tagessätze von 5 statt 15 Euro - Generalstaatsanwältin Koppers will niedrigere Mindest-Geldstrafe durchsetzen

Di 28.02.23 | 17:17 Uhr
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Archivbild: Margarete Koppers bei einer Veranstaltung im Bildungswerk in Kreuzberg. (Quelle: imago-images/Christian Ditsch)
Audio: rbb24 Inforadio | Angela Ulrich | 28.02.2023 | Bild: imago-images/Christian Ditsch

Geldstrafen orientieren sich am Einkommen der Verurteilten. Der niedrigste Tagessatz liegt bei 15 Euro - zu viel für arme Menschen, sagt Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers. Diese landen dann oft wegen Bagatelldelikten im Gefängnis.

Die Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers will für Geringverdiener niedrigere Geldstrafen durchsetzen.

Koppers hat ihren Staatsanwälten per Verfügung empfohlen, für Personen mit Einkommen am Existenzminimum Geldstrafen von nur noch 5 Euro Tagessatz – statt sonst meist 15 Euro – zu verhängen. Der "Tagesspiegel" [Bezahlbeitrag] hatte zuerst darüber berichtet. Das Pilotprojekt wurde von einer Arbeitsgruppe in der Berliner Staatsanwaltschaft entworfen – und stößt auf Protest.

Manche Richter fürchten laut dem Berliner Richterbund, dass "Strafen des Staates dadurch entwertet würden". Auch den Richterbund selbst hat das Vorhaben laut dessen Vorsitzendem Stefan Schifferdecker "überrascht" – man sei nicht informiert gewesen, sagte Schifferdecker dem rbb. Der Richterbund ist ein Berufsverband von Richtern und Staatsanwälten.

Kritik: "fatales Signal" und "Sozialtarife für Straftäter"

Protest gibt es auch aus der Berliner CDU- sowie der AfD-Fraktion: Der Rechtspolitiker der CDU, Alexander Herrmann, nennt abgesenkte Strafgebühren ein "fatales Signal", das die Präventionswirkung von Sanktionen abschwäche. AfD-Rechtsexperte Marc Vallendar sagt: "Keine Sozialtarife für Berliner Straftäter." Wenn diese in Berlin "billiger davonkämen als im Rest des Landes", werde die Hauptstadt "zum Eldorado von Diebesbanden und anderen unerwünschten Subjekten".

Die niedrigeren Geldstrafen sollen laut Koppers für Menschen gelten, die am Existenzminimum leben, Bürgergeld beziehen, und sich die bisher meist verhängten Strafen von 15 Euro Tagessatz für Bagatell-Vergehen nicht leisten konnten. Stattdessen haben sie häufig sogenannte "Ersatzfreiheitsstrafen" abgesessen – für kleinere Delikte wie Ladendiebstahl oder Schwarzfahren.

Ersatzfreiheitsstrafen kosten Landeskasse 226 Euro pro Tag

In Berlin betraf das in den letzten fünf Jahren rund 14.000 Personen, erklärt Sebastian Büchner, Sprecher der Staatsanwaltschaft: "Da gibt es ein klares Missverhältnis. Bei jemandem, der mit dem Bürgergeld nur etwas mehr als das Existenzminimum bezieht, schlägt so eine Geldstrafe ganz anders zu Buche, und das muss eben entsprechend berücksichtigt werden." Viele der Betroffenen seien "überfordert vom Leben" und "nicht erreichbar", um Geldstrafen durch freie Arbeit abzuleisten, so Büchner.

Nach einer Erhebung des Justizvollzugsanstalt Hakenfelde ist von denjenigen, die dort eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, rund jeder Dritte ohne Schulabschluss, zwischen 60 und 85 Prozent sind arbeitslos und nahezu alle massiv verschuldet. "Wenn man jetzt die Tagessatzhöhe reduziert auf fünf Euro, dann wäre das nach wie vor ein Einschnitt, aber es wäre doch eher leistbar, und Ersatzfreiheitsstrafen könnten vermieden werden", erklärte Büchner. Die Ersatzfreiheitsstrafen sind dazu noch teuer: 2021 kostete ein Hafttag die Berliner Landeskasse nach Auskunft der Staatsanwaltschaft 226 Euro pro Tag.

Auch Justizsenatorin Kreck für niedrigere Tagessätze

Justizsenatorin Lena Kreck von den Linken befürwortet das Projekt ihrer Generalstaatsanwältin. "Ich stehe politisch klar hinter der Verfügung, die Tagessatzhöhe für Menschen mit geringem Einkommen abzusenken", sagt sie. Von politischem Einfluss will Kreck aber nichts wissen. "Am Ende entscheiden das die Gerichte."

Hier jedoch kommt eine Einschränkung vom Berliner Richterbund. Rechtlich gesehen seien die Richter zwar frei in ihren Urteilen, sagt Vorsitzender Schifferdecker. In der Praxis allerdings hätten viele Richter kaum Zeit, Verhandlungen durchzuführen, um niedrige Strafgelder wieder hochzusetzen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 28.02.2023, 18:20 Uhr

77 Kommentare

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  1. 77.

    "Nur leider hat auch eine Generalstaatsanwältin nicht über die Höhe der Tagessätze zu entscheiden noch darüber mitzureden."

    Noch Mal: Die Generalstaatsanwältin stösst eine justizpolitische Debatte als Juristin im Amt an. Gegenstand ist die Verurteilungspraxis, in der die Ärmsten Geldstrafen in Höhe von Tagessätzen erhalten, die in der Vollzugspraxis und bezogen auf die gesetzlichen Vollzugsziele IN DER PRAXIS mehr Schaden, Kosten, etc. anrichten als sie nützen.
    Selbstverständlich hat die Generalstaatsanwältin das Recht zur justizpolitischen Ansage. So wie die politische Aufsicht - eine Justizsenatorin z. B. auch. So wie die demokratisch mandatierten Fachpolitker in den Parlamenten. Bis hin zu einer interessierten Öffentlichkeit, die an der modernisierten Fortschreibung unserer Rechtspflege interessiert sind.

    Dabei wird keinem Gericht etwas "vorgeschrieben" oder Anweisung erteilt. Hat niemand gefordert. Es ist eine justizpolitische Debatte über rationales Strafrecht.

  2. 76.

    Ihre Ausführung zum Bürgergeld und Niedriglohnsektor ist Unsinn.

    Keine Generalstaatsanwältin kann in die Aufgaben eines Gerichtes eingreifen.

    Wenn ein Bürgergeldempfänger 900 Eur netto hat, beträgt der Tagessatz 30 Eur. Wenn ein Arbeitnehmer 900 Eur netto hat, beträgt der Tagessatz auch 30 Eur

    Ob Bürgergeld, Rente oder Gehalt - das alles ist egal und gerecht

    Übrigens bekommt kein Bürgergeldempf. den Strom bezahlt. Der dafür im Regelsatz vorgesehene Anteil deckt die Stromkosten nur anteilig

  3. 75.

    Sie haben es erfasst! Es richtet sich nach dem Nettoeinkommen, ganz genau. Nun noch einmal zu Geringverdienern und zum Bürgergeld: Geringverdiener hangeln sich arbeitenderweise durchs Leben, zahlen ihre Miete, ihr Fahrticket, ihre Waschmaschine, ihren Strom selbst. Bleibt nicht viel übrig. Der Bürgergeldempfänger hat sicher auch wenig Geld, bekommt aber ohne zu arbeiten zur Miete, zum Fahrticket, zur Waschmaschine, zum Strom etwas dazu. Der eine hat einen Tagessatz von 15€, der andere von 5€.

  4. 74.

    Ich habe weder das eine noch das andere von Ihnen Angezeigte in Frage gestellt, Steffen. Natürlich schädigen auch "kleine" Delikte, wie bsw. Schwarzfahren oder Schnappsklau im Supermarkt, die Gesellschaft in gewisser Weise. Und das gehört natürlich sanktioniert. Die Frage ist nur, wie damit zukünftig umgegangen werden sollte. Denn wenn z. B. jemand aufgrund einer 5-15€ Tagessatz Strafe Kosten von über 200€ für die Ersatzhaft/Tag verursacht, muss man sich m. E. schon die Frage stellen, ob das noch gerechtfertigt ist, um Rechtsstaatlichkeit zu demonstrieren.

    Hierbei bedarf es eines Konzeptes, dass viel mehr Alternativen zum Gefängnisaufenthalt beinhaltet. Wobei ich die von Koppers angeregte Absenkung des Tagessatzes allein nun auch nicht für besonders zielführend halte.

  5. 73.

    Wie niedlich - die Strafen werden immer softer ... Geht's noch - leben wir in Irriwahn?

  6. 72.

    Kein Mitarbeiter im Niedriglohnsektor verdient weniger als ein Bürgergeldempfänger.

    Wer wenig verdient, zahlt geringe Tagessatzhöhen und wer mehr verdient zahlt mehr. Das ist sehr gerecht.

    Jedoch ist die Idee der Generalstaatsanwaltschaft Unsinn. Über Höhe und Anzahl der Tagessätze entscheidet das Gericht

    Die Höhe richtet sich nach dem Nettoeinkommen und die Anzahl der Tagessätze richtet sich an der Schuld.

  7. 71.

    Wer hat ein Nettoeinkommen von 300 Eur?

    Wer arbeitslos oder Rentner ist und einen Minijob ausübt, hat ein Nettoeinkommen von mehr als 300 Eur

    Wie kommen Sie auf 300 Eur?

    Zum Nettoeinkommen zählt jegliches Einkommen

  8. 70.

    "Wieso sollte es einen Straffreibetrag geben? Dann hätten bestimmte Leute ja gar nichts zu befürchten."

    Nein, deshalb ja der Vorschlag von Frau Koppers, dass dann 5 Euro pro Tag anzusetzen seien. Damit wäre doch ein "Freibetrag" beim Einkommen berücksichtigt.

    Ich hielte dennoch eine Strafe nach Höhe des Vermögens für gerechter.

  9. 69.

    Nun will ich doch mal ein Rechenbeispiel bringen:
    Ein Dieb wird zu 100 Tagessätzen verurteilt. Hat er ein (Netto)Einkommen von 300 € beträgt die Tagessatzhöhe (bisher) 10 €. Bei 3000 € beträgt sie dementsprechend 100 €. Also das Einkommen wird immer durch 30 Tage geteilt.
    Und das ist eben die Ungerechtigkeit: eine Arbeitskraft im Niedriglohnsektor, die sich den Buckel krumm schuftet, Miete pp. selbst trägt, bekommt eine viel höhere Tagessatzhöhe als ein Empfänger von Bürgergeld.

  10. 68.

    Das ist doch eine der drei Möglichkeiten, eine Geldstrafe zu tilgen. Allerdings wählen diese die wenigsten der Verurteilten. Lieber werden bei anderen Schulden aufgenommen.

  11. 67.

    Auch Bagatelldelikte schädigen immer Jemanden. Hier wird immer so getan, als wäre das alles halb so schlimm. Nein, ist es nicht. Ohne entsprechende Sanktionierung von Fehlverhalten funktioniert eine Gesellschaft nämlich nicht. Man kann sicher über die Art der Sanktionierung sprechen, aber nicht über die Notwendigkeit.

  12. 66.

    Wieso sollte es einen Straffreibetrag geben? Dann hätten bestimmte Leute ja gar nichts zu befürchten. Strafe soll erziehen und abschrecken und deshalb auch weh tun. Sonst kann man es auch bleiben lassen und sich die Kosten für die Justiz sparen. Dann macht, wie im wilden Westen, jeder was er will.
    Nochmal: Der Tagessatz für unbescholtene Bürger liegt genau bei Null.

  13. 65.

    Zitat: "Wer sich dazu hinreißen lässt gewaltig zu werden in jeder Hinsicht muss auch bestraft werden."

    Hier geht es nicht um Clan- oder schwere Gewaltkriminalität, sondern um sog. Bagatelldelikte, Toscana. Einer Reform zum Thema: Ersatzfreiheitsstrafe wurde übrigens im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung vereinbart.

  14. 64.

    Nee, auch ein Einkommensmillionär bezahlt die Tagessätze eben nicht aus der Portokasse, dafür sind die ja da. Im Gegensatz zu festen Bußgeldern wie im Straßenverkehr schmerzen diese individuell festgesetzten Strafen tatsächlich jeden.

  15. 62.

    Nur leider hat auch eine Generalstaatsanwältin nicht über die Höhe der Tagessätze zu entscheiden noch darüber mitzureden.

    Nur der oder die Richter entscheiden über die Höhe und Anzahl.

  16. 60.

    Ihre Äußerungen zeigen, dass Sie sich noch nie mit der komplexen Materie der Strafzumessung beschäftigt haben. Hier spielen viele Faktoren eine Rolle, darunter auch soziale Komponenten, die sich dann in der Zahl der Tagessätze oder der Länge der Haftstrafe niederschlagen. Alles muss genauestens abgewogen werden, da ansonsten man eine Berufung oder gar Revision riskiert!

  17. 59.

    Ich "fordere" im Grunde gar nichts. Ich referiere den eigentlichen gesellschaftlichen Konsens. Formuliert in Gesetzen und Verordnungen im Rahmen der geltenden Ziele für den Strafvollzug.
    Danach ist "sich bestraft fühlen" - sind Sühne-Strafe-Ausgleich und Schutz der Allgemeinheit durch wegsperren jeweils unterschiedlich gewichtete Vollzugsziele.
    Was dem Reaktionären gewöhnlich und notorisch nicht in den Kopf geht: "Resozialisierung" ist ein autoritärer, paternalistischer Gedanke des modernen bürgerlichen Staats mit seinen Massnahmen bessere Ergebnisse zu erzielen.
    Schlicht gesagt: Weniger Rückfall, weniger Risiko, weniger Kosten. Es dient gar nicht der Verhätschelung des Delinquenten.
    Dieser Pragmatismus widerspricht dem GEFÜHL, dem AFFEKT, aus autoritärem Bestrafungs-Rachebedürfnis. Das aber produziert nachweisbar mehr Kriminalität und Unsicherheit. Und halt nur ein besseres, gutes Gefühl beim Reaktionär-Autoritären. Während in der Sache die Ergebnisse schlecht bleiben.

  18. 58.

    Nur leider hat diese Dame auf diesem Gebiet nichts zu melden.

    Über die Höhe eines Tagessatzes entscheidet das Einkommen und über die Anzahl der Tagessätze die Tat des Angeklagten.

    Keine Staatsanwältin hat das Recht. sich in Fragen der Urteilsfindung einzumischen.

    Für Bezieher von Bürgergeld ist ein Tagessatz von 30 Eur angemessen. Man legt den Regelsatz plus Mehrbedarf plus Miete zu Grunde

    Beim Arbeitnehmer beträgt ein Tagessatz den 30. Teil des monatlichen Nettolohns

  19. 57.

    "Der Tagessatz ist eine individuelle Bestrafung, orientiert am Einkommen des Bestraften und damit so ziemlich die gerechteste Bestrafung, die unser Justizsystem bietet."

    Das ist falsch. Das wäre richtig, wenn es wie bei der Einkommenssteuer/Lohnsteuer einen Freibetrag gäbe.

    Und vergessen Sie nicht, dass ein armer Mensch jeden Euro zum Lebensunterhalt ausgeben muss, ein reicher nicht. Insofern wäre eine Bestrafung nach Vermögen doch wohl viel gerechter als nach Einkommen.

  20. 56.

    "Sie haben hier für die Falschen Mitleid. Jeder, der eine Geldstrafe zahlen muss, soll dies auch spüren, ansonsten hat es keine erzieherische Wirkung. "

    Die einen zahlen es aus der Portokasse, die anderen können sich dann kein Essen mehr leisten und begehen deshalb womöglich weitere Straftaten (Ladendiebstahl, Schwarzfahren).

    Ihre Vorstellung von Bestrafung stammt aus dem Mittelalter.

  21. 55.

    Was Sie fordern ist nichts anderes als dass sich die Straftäter sich nicht mehr so sehr bestraft fühlen müssen und damit die Autorität des Staates untergraben werden würde. "Schwitzen statt Sitzen" ist vielfach übrigens auch möglich, falls der Täter (m/w/d) das möchte.

  22. 54.

    100%-Kommentar! Unqualifizierte und/oder belehrende Antworten von anders denkenden wird es wohl immer geben. Bitte nicht beirren lassen.

  23. 53.

    WählerMittwoch, 01.03.2023 | 10:46 Uhr
    "Frau Koppers will Berlin zu einem Wohlfühlparadies für Straftäter machen. Strafe ? Kann ich nicht zahlen und das war es denn, oder wie ?"

    Falls Sie nicht nur rhetorische Fragen stellen, nicht nur reaktionäre Parolen über Disziplinierung und Strafe verbreiten wollen: Beschäftigen Sie sich erst mal mit dem Sachthema das hier in Rede steht.
    Thema ist nicht Ihr Gefühl, Ihre Reflexe, Ihre Affekte wer bestraft und hart diszipliniert gehört. Noch die ewige Wahnvorstellung gutbravbürgerlicher Ängste, er selbst halte sich doch auch nur an die Gesetze, weil es sonst harte Bestrafung gäbe.
    Also kurz und knapp: Nein. Sie liegen vollkommen, absolut und rettungslos daneben. Es geht nicht um die Einrichtung eines "Wohlfühlparadieses für Straftäter"
    Aber ich befürchte Sie lassen sich Ihren GLAUBEN nicht nehmen. Wer glauben will ist nicht zu bekehren, für sachlich-inhaltliche Argumente nicht zugänglich.

  24. 52.

    Alfred NeumannBerlinMittwoch, 01.03.2023 | 09:42 Uhr
    Antwort auf [Martina] vom 01.03.2023 um 01:23
    "Natürlich darf, nein muss sogar der Staat...(...)"

    Schön Herr Neumann. Gehen Sie davon aus ich kenne das Grundgesetz. Habe tieferen Diskurs über seinen Geist, seine Auslegung in der Praxis. Sowie dessen Entwicklungsgeschichte. In der Gesetzestexte RechtsPraxis werden und durch die Zeitläufte unterschiedliche Auslegung erfahren. Müssen wir zwei also keine Zeit drauf verschwenden. Können Sie mir zutrauen.
    Richtig. Der Staat muss mit Autorität handeln. Ist somit ewig in der grundstrukturellen Gefahr es allein autoritär zu tun. Kennen alle reflektierten Eltern. Autorität muss man sein. Heisst aber nicht autoritäre Praxis.
    Der Gegenstand im vorliegenden Thema ist: Sind diese Tagessätze für Ärmste sachgerecht, wirklich fair und zielführend im Sinne eines zur Resozialisierung verpflichteten Rechtsstaates? Also Autorität. Oder sind sie in der tatsächlichen Folge autoritär.

  25. 51.

    Ihr Begriff des sog. "Gleichheitsgrundsatzes" ist in der Lebenswirklichkeit Demagogie. Klassenkampf von oben. Was Sie reflexhaft-emotional als "Gleich", als "Gleichbehandlung" empfinden, ist in der Praxis in der tatsächlichen Wirkung und Bedeutung KEINE Gleichbehandlung.
    Geht ein Gericht davon aus, dass jede /jeder 15 Euro /Tag haben KÖNNTE, so geht es davon aus, es sei "gerecht" einem ALG /Grundsicherungsempfänger prozentual viel mehr zu nehmen, als es einen besser oder sogar ausserordentlich gut Verdienenden treffen würde. Die Fähigkeiten Geldmittel aufzubringen, Einbussen hinzunehmen bei besser Situierten meist sozial-ökonomie-prognostisch besser sind. Hier gelingt also in der sozio-ökonomischen WIRKLICHKEIT der Ausgleich und die Verhältnismässigkeit eben NICHT.
    Es greift, was Arme seit Jahrhunderten kennen: Sie werden diszipliniert von einer Gutbürgerlichkeit, die schon ihre Armut für selbst verschuldet, Flucht vor der und Verweigerung der Disziplin hält. Was bestraft gehört.

  26. 50.

    Frau Koppers will Berlin zu einem Wohlfühlparadies für Straftäter machen. Strafe ? Kann ich nicht zahlen und das war es denn, oder wie ?

  27. 49.

    Sie legen die Formulierung vollkommen falsch und sachfremd aus! Damit hätte sich Ihre Empörung dann auch schon wieder erledigt. Die Formulierung "könnte" dient lediglich dazu, dass zu Verurteilende sich nicht plötzlich vor dem Gerichtstermin zum Beispiel durch Kündigung oder unbezahlten Urlaub einkommensarm rechnen können. Hier ist rein gar nichts willkürlich, denn bei festem Einkommen (auch aus Sozialgeldern) richtet sich der Tagessatz immer nach diesem.

  28. 48.

    Der Tagessatz ist eine individuelle Bestrafung, orientiert am Einkommen des Bestraften und damit so ziemlich die gerechteste Bestrafung, die unser Justizsystem bietet. Wenn diese aber einen "Sozialbonus" bekommt, verliert sie nicht nur in diesen Bereichen ihre Wirkung, sie verstößt dann auch gegen den Gleichheitsgrundsatz. Wenn man die Betroffenen finanziell tatsächlich entlasten will, dann ist es sinnvoller, die Geldstrafe wahlweise zur Ableistung über Sozialstunden zu verhängen. Wer sich dann weigert, seine Bestrafung zum Wohle der Gesellschaft als Wiedergutmachung abzuarbeiten, muss eben mit den Konsequenzen rechnen, im Zweifel bis hin zur Ersatzfreiheitsstrafe. Justiz ist kein Bereich, der nach Wirtschaftlichkeit betrachtet werden darf. Justiz kostet immer Geld, weil es eine abschreckende Wirkung haben soll. Ohne ernsthafte Konsequenzen macht jeder, was er will.

  29. 47.

    Natürlich darf, nein muss sogar der Staat "grundstrukturell autoritär" handeln. Schauen Sie erstmals in das Grundgesetz, hier im Speziellen Artikel 20. Es gibt es schon zu viele Bereiche, um die er sich nur unzureichend kümmert.

  30. 46.

    Entschuldigung, Sie haben hier für die Falschen Mitleid. Jeder, der eine Geldstrafe zahlen muss, soll dies auch spüren, ansonsten hat es keine erzieherische Wirkung. Wen man das Geld nicht zur Verfügung hat, muss man eben über zusätzliche Anstrengungen zusehen, es zu verdienen und dazu sind durchaus auch die laut Artikel Genannten in der Lage, aber in der Regel nicht Willens. Davon ab wäre es zielführender, statt Ersatzfreiheitsstrafen zuerst die Möglichkeit der Abarbeitung durch Sozialstunden anzubieten. Und wenn es die Reinigung von Gehwegen ist, aber dann haben diese Menschen wenigstens die Möglichkeit, etwas für die Gemeinschaft zu tun und trotzdem die erforderliche Sühne. Ich sehe Ersatzfreiheitsstrafen durchaus in den meisten Fällen auch kritisch, aber die Absenkung der "Bestrafung" auf ein lächerliches Niveau löst das Problem nicht sondern macht den Staat lächerlich.

  31. 45.

    Die Täter bräuchten einfach nicht straf fällig werden. Dann brauchen Sie kein Tagessatz zahlen. Aber wenn es so weiter geht, mit den milden strafen.,bekommen die Täter irgendwann noch eine Belohnung.

  32. 44.

    Geldstrafe wird quasi Gesetz nach dem Einkommen bemessen. 30zig Tagessätze sind ein Monatsgehalt. Damit ist schon eine soziale Staffelung in der Geldstrafe enthalten. Im Übrigen besteht die Möglichkeit die Geldstrafe in Raten zu zahlen, also ist die Notwendigkeit der Ersatzfreiheitsstrafe auf ein Minimum reduziert. Wer also die Ersatzfreiheitsstrafe wählt der ist ganz schön dumm oder berechnend. Im Übrigen die Spezialprävention bezieht sich auf die Strafzumessung und auf den individuellen Täter!

  33. 43.

    Wurde hier sicher schon mehrfach gesagt, aber einfach nochmal: wer nichts oder wenig hat, dem tun 5 Euro mehr als genug weh. Es ist zudem ein Tagessatz und nicht die endgültige Summe.

  34. 42.

    Wenn man die bisherigen Urteile bei den PATTEX-Jünger sieht, kann man die Tagessatz in Gänze streichen und in Zukunft auch die Gerichte. Keine Richter, verschleppt Verfahren, permanente Überlastung, kaum nachvollziehbare Urteile, haben schon genug Schaden am Rechtssystem angerichtet.Als Folge davon auch Gefängnisse leeren und als Flüchtlingsunterkünfte ausbauen. Damit wir wenigstens da uns der Flut begegnen und "christliche" Einrichtungen nicht mehr, gewinnträchtig, Bewohner raus werfen oder Flüchtlingslager nicht in Gegnen errichtet werden müssen, wo sie nicht willkommen sind.

  35. 41.

    Ja, Radfahrer habe ich vergessen. Die sollten härter bestraft werden am besten mit Kennzeichen- und Helmpflicht. Für mehr Sicherheit im Radverkehr.

  36. 40.

    Strafen müssen wehtun. 5 Euro tun Niemandem weh! Der Tagessatz sollte sich automatisch am aktuellen Bundesdurchschnitt der Nettoeinkommen orientieren, dann wäre es transparent, fair und der Realität angepasst.

  37. 39.

    Der Bund sollte Gesetze ändern, damit Strafen auch durch gemeinnützige Tätigkeit abgearbeitet werden dürfen.

  38. 38.

    /3 ... Und Berlin würde damit auch nicht zu einem Eldorado werden wie da einige rechte Politiker behaupten. Zum einen zieht ja niemand wegen geringerer Geldstrafen in eine andere Stadt, viel wichtiger ist aber:

    In anderen Bundesländern wird schon länger für Menschen am Existenzminimum ein Tagesatz von 10 oder eben gar 5 € verhängt. Mit guten juristischen Argumenten. Das hat nur leider in Berlin bislang die Richter nie interessiert, nach dem "Berliner Landrecht" gibt es halt 15 € Minimum.

  39. 37.

    /2 ... von dem man keine Restaurantbesuche bezahlt auf die man jetzt verzichten könnte, also eben von dem Geld das gerade einmal das Existenzminimum sichert (oder auch nicht).

    Es gibt ja auch nicht umsonst z.B im Steuerrecht einen Freibetrag zur Existenzsicherung und nur das darüberliegende wird versteuert.

    ... ,/3

  40. 36.

    Der Vorschlag ist sehr gut. Es macht nämlich einen großen Unterschied, ob man z.B. bei einem Monatseinkommen von 3000 € 30 Tagessätze a 100 €, also eben 3000 € bezahlt, indem man 2, 3 Monate nicht ins Restaurant geht, mal kein Geld aufs Tagesgeldkonto packt und/oder das Ersparte für den Sommerurlaub anzapft ... oder aber ob man mit Bürgergeld 30 x 15 € = 450 Euro zusammenkratzen muss, von eben gerade einmal (Stand ALG 2) 450 Euro im Monat, von denen man nie etwas zurücklegen konnte, ... /2


  41. 35.

    Da müssen Sie dann aber auch Satz zwei berücksichtigen: „Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. “ Und das Nettoeinkommen bei Bezug von ALG 2 liegt nunmal bei ca. 15 € pro Tag.

  42. 34.

    1 Euro ist der Mindestsatz nach dem Gesetz. Zu 99% ist aber 15 Euro das Minimum nach dem "Berliner Landrecht". Sprich niedriger gehen die Amtsgerichte nicht und das Landgericht hält diese Urteile

  43. 33.

    "Ich verstehe das Problem nicht"

    Das Problem besteht darin, dass laut §40 StGB zwar der Tagessatz auf 1 Euro durch das Gericht verfügt werden kann, dies aber in der RechtsPRAXIS, der laufenden Rechtssprechung nicht geschieht. Sondern auch bei den Ärmsten bereits 15 Euro als standardmässige Untergrenze verurteilt wird.
    Denn: "Dabei geht das Gericht in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt."
    Haben KÖNNTE... Das Gericht hat also weiten Bereich, aus dem es recht frei entscheidet und annimmt, dass ein jeder 15 Euro am Tag Einkommen haben KÖNNTE. Denn alles darunter führe zur Respektlosigkeit des Verurteilten gegenüber Gericht, Staat, Strafe und Vaterland. Im Zweifelsfall stottert der Delinquent von der Grundsicherung /ALG2 ab.
    Gerichte sind Menschen die in einem Rahmen entscheiden. Und noch immer grundstrukturell autoritär.

  44. 32.

    Wieviele Tage (oder Stunden) sitzt man den so für 15 Euro?
    Da ist doch sicher die "Einlieferung" und Freilassung teurer als alles andere. Manchmal versteht man schon das Problem nicht mehr. Wenn ein Tag "Knast" 225 Euro kostet, lohnt das ganze doch nicht.

  45. 31.

    Vielleicht schauen wir alle mal gemeinsam ins Gesetz: §40 StGB besagt, dass "ein Tagessatz auf mindestens 1 Euro...." festgesetzt wird. Ich verstehe das Problem nicht.

  46. 30.

    Da bringen Sie aber so ziemlich alles durcheinander: Bußgeld ist Bußgeld. Geldstrafe ist Geldstrafe. Erzwingungshaft ist Erzwingungshaft. Ersatzstrafe ist eine Ersatzstrafe.

  47. 29.

    Es gibt drei Möglichkeiten, eine Geldstrafe zu tilgen:
    1. Bezahlen
    2. Abarbeiten
    3. Absitzen.
    Wer kein Geld hat, kann also immer noch die Geldstrafe abarbeiten. Ich finde - wie viele Richter übrigens auch - 5 € Tagessatzhöhe zu wenig. Eine Strafe muss eine (spürbare) Strafe bleiben.

  48. 28.

    Sie haben meine Kommentar wohl nicht ganz gelesen. Hier geht es darum, dass der Mindestsatz für einige Verurteilte zu hoch ist, sie deshalb in Ersatzhaft müssen, was pro Tag uns alle 226 Euro kostet. Daher wäre es sinnvoll und kostengünstiger, wenn diese Leute 5 Euro pro Tag bezahlen würden. Auch das tut denen finanziell weh. Und die Allgemeinheit spart pro Tag pro Betroffener 231 Euro.

    Ihnen geht es um Prävention? Müsste die nicht schon vor der 1. Straftat ansetzen?

    Danke, Ingrid.

  49. 27.

    Danke an Judith und Abraham, die den Kern des Themas sachlich rüberbringen.
    Die empörten Kommentatoren sollten erstmal tief Luft holen und dann nachdenken.

  50. 26.

    Und wird das Bußgeld nicht bezahlt und keine Ratenzahlung vereinbart, wird Erzwingungshaft fällig. So ist das.

  51. 25.

    Welchen Zweck haben Strafen?
    Ich dachte immer, sie sollten abschreckenden Charakter haben. Potentielle Täter sollten von der Tat abgeschreckt werden.
    In Deutschland haben Strafen offensichtlich kaum noch abschreckende Wirkung. Insbesondere, wenn man sich "freikaufen" kann.
    Übrigens werden viele Verfahren mangels Personal nicht durchgeführt.
    Noch mehr Lächerlichkeit des Staates bei Straftätern.

  52. 24.

    Wer nicht zahlen kann - abarbeiten, ganz einfach. Wer die 15€ Tagessatz nicht zahlen kann, hat sicher genug Zeit um sie gemeinnützig ab zu arbeiten.

  53. 23.

    So lange unsere Gefängnisse 5 Sterne Hotels sind , brauchen wir bald keine Richter mehr . Wer sich dazu hinreißen lässt gewaltig zu werden in jeder Hinsicht muss auch bestraft werden. Auch der Kuschel kurz im Falle Remo Clan oderwie sie immer auch heißen , geht nicht. Es gibt viele die sich in Deutschland integriert haben, einer Arbeit nach gehen. Für diese ist es nicht leicht, wenn Kriminelle ihrer Herkunft schaden

  54. 22.

    "Strafen müssen weh tun" - muss ich mir für die nächste Debatte zu Falschparkern, Rasern und sonstige Verkehrsverkehr merken....

  55. 20.

    Sie haben meine Kommtar wohl nicht ganz gelesen. Hier geht es darum nach der ersten Verurteilung weitere Straftaten zu verhindern. Zudem würde eine niedrige Strafe bei Tätern in bestimmten Fällen den Eindruck erwecken, dass er weiter Straftaten begehen könne. Dieses wird auch im Artikel zum Ausdruck gebracht. Um eben diesen Effekt zu verhindern ist nach den Grundsätzen der Spezialprävention die Strafe so zu bemessen, dass sie sich deutlich beim Täter bemerkbar macht ohne Sozialbonus!

  56. 19.

    Lesen sie bitte den Artikel. Hier geht es um Personen, die zu so etwas wie: „Beantragung auf Ratenzahlung“ nicht wirklich in der Lage sind.

  57. 18.

    Wenn er kein Geld hat, sollte er auch keine Straftaten verüben. Ganz einfach. Immer schön die Täter mit Samthandschuhen anfassen, damit sie beim nächsten und übernächsten mal wieder so glimpflich davon kommen. Ein freifahrtschein für alle Übeltäter.

  58. 17.

    Wer straffällig wird muß auch dafür gerade stehen. Diese Idee zeigt wieder mal den Kuschelkurs mit Straftätern.

  59. 16.

    Hier zeigt sich mal wieder das diese Frau vollkommen fehl am Platz ist, war Sie vorher schon. Strafen müssen weh tun, damit sie was bewirken....

  60. 15.

    Laut Artikel geht es um die Vermeidung von Ersatzhaftstrafen, nicht darum, dass es in der Geldbörse wehtut. Diese kosten den Staatssäckel unverhältnismäßig viel Geld. Wenn man 5 Euro pro Tag erhält, statt 226 Euro pro Tag zu zahlen, rechnet sich das für uns alle. Ein guter Vorschlag von Frau Koppers.

  61. 14.

    Wegen Schwarzfahren wird man schon seit einigen Jahren nicht mehr mit Gefängnis bestraft, zumindest in Berlin. Es zählt als Ordnungswidrigkeit.

  62. 13.

    Wer kein Geld hat und eine Geldstrafe deshalb nicht zahlen kann, muss sich dann halt ein wenig anstrengen, um dieses Geld zusätzlich zu verdienen. Geht anderen Menschen mit ungeplanten Ausgaben auch so. Wer eine Ratenzahlung vereinbart (und die wird sehr wohl bewilligt) und auch einhält, muss keine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen.

  63. 12.

    Der Tagessatz soll den Verdienst abbilden, um überhaupt als Bestrafung empfunden zu werden. 30 Tagessätze entsprechen damit dem Monatseinkommen. Wer straffällig wird, zahlt somit eine nach seinem Einkommen festgesetzte Strafe, die somit für alle gleich ist. Auch Menschen mit höheren Einkommen fällt es schwer, einen Monatsverdienst abzuzahlen. Ich wüsste nicht, warum hier Geringverdiener schon wieder entlastet und bevorzugt werden sollten. Die Strafen ließen sich leicht vermeiden, wenn man deliktfrei bleibt. Dann ist der Tagessatz sogar Null.

  64. 11.

    Tut mir leid, aber in der Referendarzeit habe ich festgestellt, dass niedrige Geldstrafen nichts bewirken. Es muss schon in der Börse wehtun um einen Lerneffekt zu erzielen. Ansonsten wird der Täter rückfällig mit der Folge, dass erst eine Bewährungsstrafe ausgesprochen wird und beim dritten Mal es zu einer Haftstrafe kommt. Die Dame sollte sich einmal noch die Grundsätze der Spezialprävention bei der Strafzumessung zu Gemüte führen!

  65. 10.

    Schon mal darüber nachgedacht warum das 226€ täglich kostet ?
    Das ist deutlich teurer als ein Altenpflegeplatz auf einer Demenzstation. Oder deutlich mehr als ein eine sehr gute Ferienhotelsuite.

  66. 9.

    Ein Herz für Straftäter - wie rührend! : (

  67. 8.

    Was für gruselige Kommentare! Es geht hier um Dinge wie gehäuftes Schwarzfahren usw.
    Dafür sollte keiner in ein Gefängnis müssen, mal abgesehen davon, dass ein Gefängnisaufenthalt den besorgten Steuerzahler ordentlich kostet. Und wenn Jmd schon kein Geld hat, sind 5 Euro Tagessatz viel Geld!

  68. 7.

    "Der niedrigste Tagessatz liegt bei 15 Euro"

    Also Google sagt 1 Euro Minimum?!

  69. 6.

    Und es geht immer weiter bergab mit diesem Land.
    Man sollte sich mal ein Beispiel nehmen wie in den USA Verbrechen, Straftaten bestraft werden!

  70. 5.

    Klar, erstmal braucht die Justiz ein Jahr bis überhaupt was passiert und weil die Person dann auch noch sich die Strafe nicht leisten kann, ist die Sache mit nem feuchten Händedruck erledigt.
    Und dann wundert man sich, warum immer weniger die Polizei, die Justiz und generell den Staat für voll nehmen und einfach machen was sie wollen.

  71. 4.

    Das passt zu Koppers.
    Die behindert Ermittlungen und lässt Schwerverbrecher laufen.

  72. 3.

    Der Staat ist nachlässig und verweichlicht genug bei der Strafverfolgung und Durchsetzung von Recht und Ordnung. Nun auch noch dir Strafen herab zu setzen ist das absolute Signal.

    Wer Unrecht begeht muss auch mit schmerzlichen Konsequenzen rechnen. Wer sich an die rechtlichen und gesellschaftlichen Regeln hält hat auch nichts zu befürchten.

  73. 2.

    Die Richter sollten sich nicht wundern, sondern selbst solch durchdachte Vorschläge machen.

  74. 1.

    Da fällt mir eine ganz einfache Lösung ein.
    Einfach keinen Scheiß bauen, ist sogar kostenlos.
    Und der Rest der Bevölkerung hätte auch was davon.
    Kenne keinen in meinem Umfeld, der mal eine Geldstrafe zahlen musste. Scheint doch zu gehen.....
    In der nächsten Stufe übernimmt dann das Amt die Kosten ? Ich als Steuerzahler zahle natürlich gerne für Leute, die nichts gebacken kriegen und aus lauter lange Weile Mist bauen.
    Ist natürlich nicht p.c. Bin gespannt, ob es veröffentlicht wird.

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