Gerichtliche Beschwerde ohne Erfolg - Land Berlin darf Tragen von Kopftüchern nicht pauschal verbieten

Mi 01.02.23 | 22:15 Uhr
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Symbolbild:Eine Frau mit einem Kopftuch schreibt etwas in einem Klassenzimmer auf.(Quelle:dpa/U.Anspach)
Audio: rbb24 Inforadio | 01.02.2023 | Nachrichten | Bild: dpa/U.Anspach

Muslimischen Lehrerinnen darf das Tragen eines Kopftuchs nicht pauschal verboten werden. Ein Beschwerde des Landes Berlin beim Bundesverfassungsgericht blieb damit erfolglos. Die Entscheidung könnte Folgen für das Neutralitätsgesetz haben.

  • Land Berlin darf muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern im Unterricht nicht verbieten
  • Kopftuchverbot ist Bestandteil des umstrittenen Neutralitätsgesetzes
  • Bundesarbeitsgericht hatte 2020 das Gesetz für gesetzeswidrig erklärt
  • Senatsbildungsverwaltung hat sich zur Entscheidung der Karlsruher Richter noch nicht geäußert

Das Land Berlin darf Lehrerinnen nicht pauschal das Tragen von Kopftüchern verbieten. Das
Bundesverfassungsgericht nahm eine Verfassungsbeschwerde des Landes gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Kopftuchverbot "ohne Begründung nicht zur Entscheidung an". Das sei bereits am 17. Januar geschehen, teilte ein Sprecher des Karlsruher Gerichts am Mittwochabend mit. Zuvor hatte die Katholische Nachrichten-Agentur berichtet.

Damit steht das seit 2005 geltende Neutralitätsgesetz, in dem auch das Kopftuchverbot verankert ist, in Frage. Das Gesetz untersagt Lehrkräften und anderen Pädagogen an öffentlichen Berliner Schulen das Tragen religiöser Symbole im Dienst. Das kann ein Kopftuch sein, aber auch ein Kreuz oder eine Kippa.

Berlin war das erste Bundesland, das nicht nur das Kopftuch bei muslimischen Lehrerinnen, sondern auch etwa bei Richtern und Polizisten christliche Symbole unter bestimmten Voraussetzungen auf den Index setzte.

Kopftuchverbot zuletzt 2020 verhandelt

Bereits im August 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt mit Verweis auf die Religionsfreiheit das Berliner Gesetz für grundgesetzwidrig erklärt. Einer Muslimin, die wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst übernommen worden war, sprach das Gericht eine Entschädigung von 5.159,88 Euro zu, weil sie wegen ihrer Religion diskriminiert worden sei. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom November 2018.

Das Land reichte nach der Entscheidung des höchsten Arbeitsgerichts im Februar 2021 eine Verfassungsbeschwerde ein. Bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags im November 2021 kündigte die Grünen-Politikerin Bettina Jarasch, derzeit Berliner Bürgermeisterin und Umweltsenatorin, eine Änderung des Neutralitätsgesetzes an, falls das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung von 2015 bleibe. Karlsruhe hatte damals entschieden, dass solche Verbote im Bildungsbereich nur zulässig sind, wenn der Schulfrieden konkret gefährdet ist.

Unter welchen politischen Verhältnissen das Gesetz nun geändert werden kann, ergibt sich erst nach der Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhauses am 12. Februar.

Die Senatsverwaltung für Bildung äußerte sich am Mittwochabend zunächst nicht.

Neutralitätsgesetz umstritten

Im letzten Jahr hatte eine Expertenkommission zu antimuslimischem Rassismus in der Berliner Verwaltung das Gesetz kritisiert. Das Gesetz sei eine "systematische und institutionalisierte Diskriminierung gegenüber Frauen mit Kopftuch" und damit ein Beispiel für die "institutionelle und strukturelle Praxis des antimuslimischen Rassismus", schrieb die Kommission in ihrem Abschlussbericht.

Sendung: rbb24 Inforadio, 01.02.2023, 22:00 Uhr

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47 Kommentare

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  1. 47.

    Das Kopftuch ist ein Symbol der Unterdrückung, was mit viel Getöse und zu Recht beispielsweise für den Iran oder für Katar von der Politik verurteilt wird. Aber in Berliner Schulen ist es plötzlich ein Symbol der "Freiheit"? Das ist ja pathologisch!

  2. 46.

    Unfassbar, nicht mal mehr "Beschwerde" kann Berlin!
    Gibt's da nicht dieses Neutralitätsgesetz?
    Glaubensbekenntnisse ,JEDER Art, gehören nicht in Schulen, Behörden usw. . Hier hat der Staat (noch)die Hoheit und Lehrer, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, sind Angestellte des Staates und damit an dessen Vorgaben und Gesetze gebunden! Ausnahmen für irgendwelche Götter darf es DORT nicht geben!

  3. 45.

    Kann mir bitte mal jemand von den Kopftuchgegnern erklären, inwiefern ein Kopftuch die Qualität des Unterrichts beeinflusst?
    Wenn es sachliche(!) und nicht moralisch/religiös motivierte Gründe für ein Verbot gibt, immer her damit.
    Ich pers. halte die ganze Diskussion angesichts der desaströsen Situation in den Schulen für völlig fehl am Platz!
    Als Atheist finde ich zudem jede Glaubensgemeinschaft fragwürdig. Nur wer nichts weiß, muss glauben!

  4. 44.

    Diese Entscheidung begrüße ich auf keinen Fall. Die Betroffenen kamen einst in Not zu uns und durften hier Gast sein. Unsere Demokratie ausnutzend, werden wir gezwungen die Regeln und Gesetze dieser Leute anzuerkennen und unsere Gerichte machen dieses Schauspiel mit. Demnächst laufen die Frauen in der Burka und die Männer mit dem Pakol umher. Unsere Gesetze werden ohnehin von vielen nur als Beiwerk betrachtet und anerkannt, wenn sie ihnen von Nutzen sind, sonst aber nicht.

  5. 43.

    Die Bedeutung und der Auftrag des islamischen Kopftuchs ist in Deutschland und Iran die gleiche: Männer sollen nicht verführt und den weiblichen Reizen ausgeliefert werden. DAS erniedrigt Frauen. Dafür haben wir als Frauen hier nicht gekämpft. Habe Sie eine Ahnung, wie es vor 60 Jahren in Deutschland noch war? Die Kleiderordnung, die Länge des Rockes, die Pflicht zum BH…… ach was erzähle ich, es ist nur zum heulen

  6. 42.

    Der Anteil der konfessionslosen bewegt sich unaufhaltsam und schnell auf die 50% zu.
    Kann man da allen Ernstes behaupten, dass wir ein christliches Land sind?
    Christliche Wurzeln ja, aber kein christliches Land.

    Kopttuchverbot ja, wenn auch Kreuze etc. In der Schule verboten bleiben. Anderenfalls muss man auch Kopftücher zulassen.

  7. 41.

    Aber genau darum geht es doch in der Diskussion, wie eine Kollegin aus dem Iran mal gesagt hat, sie hat sich richtig unwohl gefühlt ohne Kopftuch durch Neukölln zu laufen. Diese Freiheit für Muslima auf das Kopftuch verzichten zu dürfen, kann dadurch gefährdet werden. Außerdem gab es auch in muslimisch geprägten Ländern eine Trennung von Staat und Religion. Der Staat soll sich neutral verhalten, damit auch die Lehrer, usw. das Kopftuch ist leider nicht mehr neutral.

  8. 40.

    Im Iran lassen Menschen bei Demonstrationen ihr Leben, um das Kopftuch loszuwerden.
    Außerdem wird hier immer von Integration gesprochen. Diese muss aber von beiden Seiten erfolgen und darf nicht immer nur vom Staat eingefordert werden.
    Ich sehe das Kopftuch eher als Missionierungssymbol, mit dem islamische Lehrkräfte ihre Religion über eine andere stellen wollen und damit im Unterbewusstsein Kinder beeinflussen. Daher bin ich absolut für ein Kopftuchverbot.

  9. 39.

    Das ist wirklich ein sehr interessante Punkt. Was ist hier noch christlich in unserem Land? Das würde mich wirklich sehr interessieren.
    Beste Grüße

  10. 38.

    Oh-oh, da weiß der RBB wohl schon mehr, was den 12. Februar angeht. Das ist ja verrückt! ;)

  11. 37.

    Religionsfreiheit = auch frei von Religion! Die staatliche! Schule in einem halbwegs säkularem Land ist kein Ort, in den die Vermittler von Bildung und Erziehung ihre weltanschaulichen Zeichen tragen sollten. Mit dem Kopftuch (in einer Schule!) wird öffentlich konservative Haltung demonstriert (Abgrenzung von der Mehrheitsgesellschaft, eine Frauenrolle!, Glauben statt Kritik ). Wie soll sich eine muslimische Schülerin fühlen, die gegen den Kopftuchzwang ihrer traditionellen Familie ankämpft?

  12. 36.

    Besser recherchieren, statt oberflächliche Statements abzugeben.

  13. 35.

    Sie sehen das Kopftuch als Teil der Integration? Interessant. Alle Welt regt sich über die Religion auf , keine Kreuze etc. und ausgerechnet ein Symbol das für eine bestimmte Religion steht, das fördern Sie ?
    Doppelmoral ich liebe Dir.

  14. 34.

    Hori:
    "Auf der einen Seite wird ständig von Integration geredet. Auf der anderen Seite werden Studentinnen auf Lehramt zum Abschluss ihres Bachelors oder Masters der Zugang zur Arbeit an Schule ln verwehrt."

    Aber der Zugang wird Ihnen doch gar nicht verwehrt. Sie müssen sich nur an die Regeln halten, also weder nackig, noch in Burka, noch mit religiösen Symbolen an dieSchule kommen, auch dann, wenn man eine Religion gefunden oder erfunden hat, von der man behauptet, dass sie es ihm gebietet! Nudisten müssen sich für den Schulbetrieb auch anziehen und werden nicht vom Lehrerberuf ausgeschlossen.

    Hori:
    "Wer etwas gegen das Kopftuch hat, hat ein ganz anderes Problem: Vorurteile oder Abneigung gegen den Islam."

    Quatsch!
    Ich bin genauso gegen christliche Kreuze, jüdische Sterne und budhistische Buddhas sowie Parteifahnen oder -plakate in Gerichtssälen und Klassenzimmern!

  15. 33.

    Jonas T.:
    "Wenn eine Lehrkraft, aus eigenem freiem Willen und ohne religiösen Hintergedanken,
    meint ein Kopftuch tragen zu müssen, dann sollte es IHR aber auch nicht verboten werden."

    Und wenn ein Lehrer Mitglied einer christlich-fundamentalen Sekte ist, deren Glauben es ihm gebietet, ein 3 Meter hohes Holzkreuz immer mit sich rumzuschleppen, dann soll er auch die Religionsausübungsfreiheit haben, sein 3 Meter hohes Kreuz durch die Klassenräume schleppen zu dürfen???

    Und wenn die Religion eines Lehrers ihm gebietet, alle 15 Minuten 5 Minuten zu beten, dann soll er auch dafür mehrmals den Unterricht unterbrechen dürfen???

    Und wenn die Religion eines Lehrers ihm gebietet eine Burka zu tragen, so dass sein Gesicht nicht mehr erkennbar ist, dann soll auch das zu tolerieren sein???

    Ich denke, die Religionsausübung sollte sich bei Staatsdienern ihrer Tätigkeit unterordnen und Staatsdiener sollten religiöse Neutralität ausstrahlen, indem sie keine religiösen Symbole tragen!

  16. 32.

    @Matthias: Da kürzlich zwei Beiträge von mir mit Links zur Berliner Verwaltung nicht freigegeben wurden, möchte ich Sie bitten, einfach selbst zu recherchieren. Dann erfahren Sie auch, wer außer Frau Jarasch derzeit ebenfalls den Rang eines Bürgermeisters hat.

    Zum Thema: Eine gut ausgebildete Lehrerin mit Kopftuch ist sehr viel besser als keine Lehrerin, insbesondere in Zeiten, in denen händeringend nach Fachkräften gesucht wird.

  17. 31.

    Sabine:
    "Ich bin für ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen, wie Ämter, Schulen etc. wir sind ein christliches Land."

    NEIN! Wir sind - endlich - kein christliches Land mehr, nachdem es - endlich - weniger christliche Kirchenmitglieder als Nichtmitglieder gibt und die eingetragenen Christen - endlich - die Minderheit sind!

    Wir sollten endlich die Realität anerkennen und ein säkulares Land werden! In diesem säkularen Land sollten Staatsdiener bei der Ausübung hoheitlicher Aufgaben neutral gekleidet sein, also ohne religiöse oder parteipolitische Symbole. Das schränkt die Religionsfreiheit überhaupt nicht ein, denn es darf jeder weiterhin alles Mögliche - auch jeden Unsinn wie z.B. an die Existenz von Zahnfeen, Spaghettimonstern oder anderen Göttern - glauben.

    Aber selbstverständlich unterliegt die Religionsausübungsfreiheit gesetzlichen Schranken. Ich darf ja auch nicht meinen Nachbarn umbringen, nur weil mir das irgendeine Religion das gebietet.

  18. 30.

    Herzlichen Dank,
    über diese Textstelle bin ich auch gestolpert, da auch ich bei dem Wort Bürgermeisterin sofort an den Posten des regierenden Bürgermeisters denke.

    Aber diese Bezeichnung ist tatsächlich korrekt. Es gibt die regierende Bürgermeisterin Frau Giffey und ihre beiden (stellvertretenden) Bürgermeister*Innen Frau Jarasch und Herr Lederer.


    Um an dieser Stelle im Beitrag nicht für Verwirrung zu sorgen, hätte ich es jedoch wahrscheinlich anders formuliert.

  19. 29.

    @Reimann: Thema verfehlt, 6, setzen.
    Warum schreiben Sie was vom Ausland? Die Frau ist Deutsche und hier zu Hause. So wie Sie.

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