49-Euro-Ticket, Corona-Regeln, Blutspende-Verbot - Das ändert sich im April
Das 49-Euro-Ticket geht in den Vorverkauf, die letzten Corona-Regeln werden aufgehoben und für die Führerscheinprüfung gibt es neue Fragen: Das und mehr ändert sich im April. Ein Überblick.
Vorverkauf für das 49-Euro-Ticket startet
Am 3. April soll deutschlandweit der Verkauf für das sogenannte Deutschland-Ticket starten, besser bekannt als 49-Euro-Ticket. Genutzt werden kann das Ticket voraussichtlich ab dem 1. Mai. Gültig ist das Ticket bundesweit. Für bestehende Abos, etwa bei der BVG, die dann ganz oder teilweise im neuen Deutschland-Ticket aufgehen, besteht eine Sonderkündigungsfrist.
Einzelfahrscheine für Nahverkehr in Berlin und Brandenburg teurer
Die Tickets für den öffentlichen Nahverkehr in Berlin und Brandenburg werden ab dem 1. April um 20 Cent pro Einzelfahrt teurer. Ein Einzelfahrschein für den Bereich Berlin AB kostet dann 3,20 Euro, eine Kurzstrecke 2,20 Euro. Ein Ticket für den Bereich ABC braucht man beispielsweise aus der Berliner Innenstadt zum Flughafen BER. Das Ticket kostet künftig 4,00 Euro. Der Preis der 4-Fahrten-Karte im Tarifbereich AB steigt von 9,40 auf 10,00 Euro.
Der Preis für den Einzelfahrausweis AB in Potsdam steigt ab April von 2,30 auf 2,50 Euro. In Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Cottbus werden künftig 2,10 Euro für den AB- Fahrschein fällig.
Corona-Auflagen enden
Alles hat ein Ende - auch die Corona-Auflagen: Zum 7. April laufen die letzten bundesweit geltenden Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie aus. Besucher von Arztpraxen, Pflegeheimen und Kliniken müssen dann keine Maske mehr tragen. Die Maskenpflicht für Bewohner und Beschäftigte dieser Einrichtungen war bereits im März gefallen.
Ebenfalls zum 7. April läuft die Erlaubnis für die Bundesländer aus, weitergehende Corona-Regelungen einzuführen oder beizubehalten, etwa eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr oder eine Testpflicht bei bestimmten Veranstaltungen.
Bereits am Freitag endet auch die Möglichkeit, sich ohne Arztbesuch per Telefon krankschreiben zu lassen. Während der Corona-Pandemie wurde die Sonderregelung eingeführt, um volle Wartezimmer und das Risiko weiterer Ansteckungen zu vermeiden.
Wer dennoch nicht bei jeder Erkrankung zum Arzt gehen möchte, hat weiterhin die Möglichkeit, einen Krankenschein über eine Videosprechstunde zu bekommen - ganz allgemein und nicht nur bei leichten Atemwegserkrankungen. Das gilt aber nur, wenn ohne eine unmittelbare körperliche Untersuchung abgeklärt werden kann, dass die Person arbeitsunfähig ist.
Mobilfunkoptionen "Telekom Stream On" und "Vodafone Pass" laufen aus
Verschiedene Mobilfunkoptionen mit Musik- oder Gaming-Flatrates laufen im April ebenfalls aus. Konkret geht es um Angebote, bei denen bestimmte Streaming-Dienste vom monatlichen Datenvolumen ausgeschlossen sind und somit unbegrenzt verfügbar sind, Spotify oder Youtube etwa. Vodafone und Telekom hatten solche Mobilfunkoptionen.
Diese Angebote verstoßen gegen die Netzneutralität und sind somit unzulässig - das hat der Europäische Gerichtshof im September 2021 entschieden. Schon seit Sommer 2022 dürfen die sogenannten Zero-Rating-Verträge daher nicht mehr vermarktet werden - und nun fällt das Angebot auch für Bestandskunden weg.
Kein Blutspende-Verbot mehr für homosexuelle und bisexuelle Männer
Ein Schritt in Richtung weniger Diskriminierung: Ab April ist es auch homosexuellen und bisexuellen Männern möglich, Blut zu spenden. Die bis Ende März gültige Richtlinie besagte, dass Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), nur dann Blut spenden dürfen, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Sex mit einem neuen oder mehr als einem Partner hatten. Die Neuregelung soll nun eine diskriminierungsfreie Spenderauswahl sicherstellen.
Die Änderung des Transfusionsgesetzes sieht vor, dass künftig Spendewillige nur noch aufgrund ihres jeweiligen individuellen sexuellen Risikoverhaltens ausgeschlossen werden können - nicht mehr aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität. In der bisher geltenden Fassung des Transfusionsgesetzes waren neben MSM auch trans Personen als Risikogruppe genannt worden.
Zusätzlich sollen mit der Neuregelung auch Vorgaben zur Altersgrenze bei Blutspenden durch eine individuelle ärztliche Beurteilung der Spendentauglichkeit ersetzt werden.
Neue Fragen für die theoretische Führerscheinprüfung
Jedes Jahr im April (und im Oktober) werden die Fragen der Theorie-Prüfung neu zusammengewürfelt. Das betrifft alle Fahrzeugklassen. Die Fragen werden von der Arbeitsgruppe "Theoretische Fahrerlaubnisprüfung und Aufgabenentwicklung" aufbereitet. Viele Menschen müssen sich mehrfach durch die theoretische Führerscheinprüfung kämpfen: Brandenburg schneidet dabei etwas besser ab als Berlin. Die Durchfallquote lag bei 40,8 beziehungsweise 43,1 Prozent im Jahr 2021. Bundesweit haben laut Kraftfahrtbundesamt [kba.de] 36,7 Prozent aller Prüflinge die Theorieprüfung 2021 nicht bestanden.
Sommerreifenzeit von "O bis O"
Ab Ostern können Autofahrer wieder ihre Sommerreifen aufziehen. Die Eselsbrücke "von O bis O" ("von Ostern bis Okober") dient jedoch nur als Orientierung. Im Detail heißt das, die Straßen müssen zum Wechsel frost- und schneefrei sein und die Außentemperaturen kontinuierlich über sieben Grad Celsius liegen.
Sendung: rbb24 Abendschau, 31.03.2023, 13:30 Uhr