Ermittlungen in Berlin - Nach Silvester-Krawallen vier Anklagen erhoben - 17 Verfahren eingestellt
Nach Ausschreitungen in Berlin in der Silvesternacht wurden von vielen Seiten schnelle und harte Konsequenzen für die Täter gefordert. Ein Vierteljahr später sind vier Verdächtige angeklagt - aber deutlich mehr Verfahren eingestellt.
Knapp drei Monate nach den Ausschreitungen in der Berliner Silvesternacht ist bisher vier Mal Anklage erhoben worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft dem rbb auf Anfrage mit. In zwei Fällen wurden demnach Strafbefehle ohne Hauptverhandlung beantragt. Dabei geht es um Vorwürfe wie tätlichen Angriff, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung und Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz.
17 Ermittlungsverfahren wurden den Angaben zufolge eingestellt, meistens weil die Beamten keine Verdächtigen ermitteln konnten. In einem Fall war die Identität des Beschuldigten zwar bekannt, sein Aufenthaltsort aber nicht. In zwei Fällen waren die Tatverdächtigen strafunmündig.
In 25 Fällen ermittelt die Silvester-Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft noch. Bei sechs weiteren Verfahren, die von der Polizei an die Spezialabteilung übergeben wurden, sah diese keinen Bezug zur Silvesternacht und gab die Fälle an andere Abteilungen ab.
Insgesamt 128 Strafanzeigen erfasst
Mit Stand Mitte März hat die Berliner Polizei insgesamt 128 Strafanzeigen im Zusammenhang mit Angriffen auf Einsatz- und Rettungskräfte in der Silvesternacht erfasst. Eine Sprecherin sagte dem rbb, 73 Vorgänge würden weiterhin polizeilich bearbeitet.
Bei den 128 Strafanzeigen geht es laut Polizei-Angaben in knapp zwei Drittel der Fälle (84) um Angriffe mit Feuerwerkskörpern, 22 mal um den Einsatz von sogenannten SRS-Waffen, also Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Außerdem wurden Dutzende tätliche Angriffe registriert sowie Beschädigung oder Zerstörung von Einsatzfahrzeugen.
Erste Verhandlung in Sichtweite
Nach den Ausschreitungen in der Silvesternacht war aus der Politik der Ruf nach raschen Urteilen laut geworden, damit gerade jugendliche Täter schnell Konsequenzen ihres Handelns zu spüren bekommen. Der Berliner Leitende Oberstaatsanwalt Jörg Raupach hatte damals darauf hingewiesen, akribische Ermittlungen könnten jedoch eher Monate als Wochen dauern; außerdem könne es oft schwierig werden, Tatverdächtige zu ermitteln.
Wann es in den vier Anklage-Fällen erste Urteile gibt, ist noch nicht absehbar. Laut Strafgericht sind bisher keine Termine für die öffentlichen mündlichen Hauptverhandlungen angesetzt.
In einem der schriftlichen Strafbefehls-Verfahren könnte es dagegen zeitnah eine Entscheidung geben. Der Strafbefehl gegen einen Angeklagten, der gegen das Waffengesetz verstoßen haben soll, wurde bereits erlassen. Wenn der Mann keinen Einspruch einlegt, findet keine Hauptverhandlung statt und die verhängte Strafe wäre in wenigen Wochen rechtskräftig.
Sendung: rbb24 Inforadio, 27.03.2023, 9 Uhr