Berlin-Mitte - Wohngebäude in der Habersaathstraße darf nicht geräumt werden

Do 17.08.23 | 15:45 Uhr
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Archivbild: Banner und Schriften an der Fassade - Räumung des Hauses Habersaathstrasse 48 - in Berlin am 9. August 2023. (Quelle: imago images/E. Contini)
Audio: rbb24 Inforadio | 17.08.2023 | Nachrichten | Bild: imago images/E. Contini

Das Amtsgericht hat die Klage der Eigentümerfirma abgelehnt: Der Wohnblock in der Berliner Habersaathstraße darf vorerst nicht geräumt werden. Eine endgültige Entscheidung ist das Urteil jedoch nicht.

Im jahrelangen Streit um ein weitgehend leerstehendes Wohngebäude in der Habersaathstraße in Berlin-Mitte ist die Eigentümerfirma mit einer Räumungsklage gescheitert. Das Amtsgericht Mitte gab einem der verbliebenen Mieter am Donnerstag recht, der sich nach der Kündigung weigerte, seine Wohnung zu räumen.

Die Begründung für die Kündigungen reichte aus Sicht der zuständigen Richterin jedoch nicht aus, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Eigentümerfirma Arcadia Estates GmbH habe nicht ausreichend dargelegt, dass es keine andere wirtschaftliche Möglichkeit gebe als einen Abriss.

"Eine Wohnung ist kein Aktienpaket"

"Eine Wohnung ist kein Aktienpaket", sagte Richterin Paula Oberndorfer. Das Unternehmen habe beim Kauf des Gebäudes von den bestehenden Mietverträgen gewusst und den Zustand des Hauses gekannt.

Der Berliner Mieterverein freute sich über die klaren Worte der Juristin und wertete das Urteil als ein "wichtiges Signal an alle renditegetriebenen Grundstücksverwerterinnen und -verwerter".

Der Sprecher der Linksfraktion für Mieten und Wohnen, Niklas Schenker, fordert den Senat und den Bezirk auf, schnell zu handeln. So sollten die Wohnungen aufgekauft werden, um die Mieter vor "Verdrängung" zu schützen. Parallel dazu sollte auch die Enteignung geprüft werden, um Gefahren von den Bewohnern abzuwenden.

Neubau geplant

Der Eigentümer will den Wohnblock abreißen lassen und plant einen Neubau mit doppelt so viel Wohnfläche. Die verbliebenen Bewohner erhielten daher Kündigungen. In dem Gebäude mit drei Aufgängen leben derzeit noch sechs Bestandsmieter. Zudem sind dutzende Obdachlose in leerstehende Wohnungen eingezogen.

Schlösser wurden getauscht, Fenster gingen zu Bruch

Erst am Mittwoch vergangener Woche eskalierte der Streit um das Wohngebäude in Berlin-Mitte. Im Auftrag der Arcadia Estates GmbH tauschten Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma Schlösser in den Hauseingängen aus und versiegelten Wohnungen.

Bewohner des Wohnblocks berichteten, dass dabei Wohnungen beschädigt wurden. Auch das Bezirksamt Mitte schaltete sich ein und forderte den Eigentümer auf, die Vorgänge aufzuklären. Bei einer Begehung am Mittwoch stellten Mitarbeiter des Bezirksamtes Schäden, wie herausgerissene Fenster und zerstörte Waschbecken fest.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Mitte ist nicht rechtskräftig. Die Eigentümerfirma kann dagegen Berufung beim Landgericht Berlin einlegen. Nach Angaben der Sprecherin liegen dem Gericht etwa ein halbes Dutzend ähnlicher Verfahren vor.

Sendung: rbb24 Inforadio, 17.08.2023, 15:11 Uhr

65 Kommentare

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  1. 65.

    Kein Wunder, dass immer mehr Eigentümer ihre Wohnungen leer stehen lassen.

    Politik und Bürger hacken auf privaten Vermietern und auf Investoren rum und sind aber gleichzeitig auf sie angewiesen.

    Durch immer höhere Löhne werden Baumaterial und Bauleistungen teurer. Also steigt dadurch auch die miete.

  2. 63.

    Quatsch, belegen Sie seriös anhand Ihrer eigenen, wissenschaftlichen Ansprüche das Gegenteil. Eine derartig von Ihnen verwendete, offene Gegenfrage wird dem Anspruch nicht gerecht, soll sie nur bloßstellen.

    Es stehen auf den gängigen Plattformen viele Wohnungen zur Vermietung frei.

    Ob die eigenen Ansprüchen und Vorgaben genügen, fraglich.

    Aber die Wohnungen sind da, ein Wohnungsproblem im engeren Sinne haben wir also nicht.

    Was bedeutet überhaupt Wohnungsproblem? Feuchte Wände?

    Fragen über Fragen.

  3. 62.

    Zeichen gehobener Qualität ist die Angabe einer Quelle einer so tiefgreifenden Behauptung. Zeichen gehobener Qualität ist es hingegen nicht, Worte zu verdrehen und mit einer Beleidigung zu enden. Also genau die Qualität missen zu lassen, deren Abwesenheit Sie anderen unterstellen. Das wäre auch ein Zeichen von Nettiquette.

  4. 61.

    „Flexibilität fehlt halt oft.“

    Ich habe als Zugezogener selbst alte Mieter verdrängt und gehöre damit zu den Gentrifizierern. So ist das Leben. Sicherheit ist relativ. Für persönliche Individualschicksale im zumutbaren Rahmen (Umzug, Jobwechsel, Verkleinerung, Weiterbildung, Vermögensaufbau uw) ist nicht die Allgemeinheit zuständig, Leistung muss sich wieder lohnen! Egal ob für Mieter oder Eigentümer!

  5. 59.

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    Es gibt zu viele „schwafelnde, besserwisserische Theoretiker in der Gesellschaft“, also selbstinzenierte Opfer.

    Kaufen? Geht, s. o.
    Kompromisse? Muss man eingehen.
    Will ich nicht? Pech und Anspruchsdenken gepaart.
    Mein soziales Umfeld? Überbewertet, oft nicht existent oder oberflächlich vorhanden.
    Bin dort groß geworden! Recht der gnädigen Geburt?
    Weiter weg als jetzige Wohnung? Zumutbar
    Teurer, aber bezahlbar? Zumutbar, ggf. mehr arbeiten

  6. 58.

    Diese Beispiele machen doch eines immer wieder klar. Wohnraum gehört nicht in private Hand, außer zum Eigenbedarf.

  7. 57.

    Ich habe als Vermieter schon 3 mal eine Verwertungskündigung aussprechen müssen, da zwischen Mietertrag und kosten ein Defizit von über 50% bestand. Alle Verfahren habe ich in der 2. Instanz gewonnen. Ab einem Verlust von über 50% ist es dem Vermieter nicht zuzumuten, dass Mietverhältnis aufrechtzuerhalten.

    Alle 3 Urteile sind rechtskräftig. Kosten mussten von den Mietern getragen werden

  8. 56.

    Das auch die Kosten der Vermieter massiv gestiegen sind, lassen Sie unbeachtet. Baumaterial wird immer teurer, Bauleistungen auch. Von steigenden Zinsen reden wir nicht.

    Letztlich sollten Sie sich an die Entwicklung gewöhnen. Besser wird es nicht.

    Meine Mieter zahlen auch 14 -15 Eur netto kalt. Das deckt gerade mal die Kosten.

  9. 55.

    In Zeiten steigender Löhne, steigender Baukosten und Materialkosten kann niemand mehr günstig bauen. Selbst Mieten unter 9 Eur netto kalt sind kaum noch realisierbar.

    Sie sollten sich an die Entwicklung gewöhnen. Die Lage wird nicht besser. Nur das Senken der Baukosten würde helfen. Aber das bedeutet auch weniger Lohn für Bauarbeiter, Handwerker ect. Das will aber auch niemand. Auch die landeseigenen müssen zumindest kostenneutral bauen. Können die kaum noch.

  10. 54.

    So nennt man es, wenn Urteile in der nächsten Instanz aufgehoben werden. Gerade die Kollegin ist sehr links und ihre Urteile wurden sehr oft aufgehoben.

  11. 53.

    Bitte Qualität ein wenig heben. Wie soll der Beweis geführt werden? Mit Verweis auf Immobilienbörsen? Lächerlich!

  12. 51.

    So wie ich das sehe spielen die Obdachlosen dem Eigentümer in die Hände.
    Die TAZ berichtet, dass Strom für die Bestandsmieter inzwischen hergestellt ist. Nicht aber für die Obdachlosen („Wohnprojekt“), dass keine Miete bezahlen. Die Richterin argumentiert, dass das Gebäude in keinem so schlechten Zustand sei und u. a. deswegen nicht abgerissen werden kann. Erwartungsgemäß verschlimmert aber das wohnen von Obdachlosen in einem Haus den Objektzustand sehr schnell, teilweise in der Haabersaath bereits offensichtlich. Die Zeit ist daher für den Eigentümer, bis zur Berufung befindet sich das Haus sicherlich nicht mehr in dem jetzigen Ist-Zustand, z. B. fehlender Strom für die Besetzer. Das wird wohl mal wieder mittelfristig ein linkes Eigentor werden, zu Lasten der seriösen Bestandsmieter.

    https://taz.de/Spekulativer-Leerstand/!5950293/

  13. 50.

    „Eigentum verpflichtet!1

    Ja, zu was?

    Und „Vogelfreiheit“ verpflichtet zu nichts.

    Geil, ne?

  14. 49.

    Die Arcadia Estates hat sich vorführen lassen. Richtige Profis hätten die Obdachlosen mit vagen Versprechungen und Abreden mit dem Bezirk nicht dort wohnen lassen. Das Ergebnismist bekannt. Fehlende Mieten, keine Räumungen - und das entgegen der Verabredungen. Dankbarkeit ? Fehlananzeige. Der Berliner linksgrünen Politik ist in keinem Fall zu trauen. Der Sachverhalt bestätigt dies in beeindruckender Weise. Auf die Worte von Sozialarbeitern, Supportern und Obdachlosen ist auch wenig Wert zu legen, da diese Leute regelmäßig „vogelfrei“ sind.

  15. 48.

    Die Kirche verliert Mitglieder und das ist gut so. Manche Todsünde ist längst keine mehr. Und das Grundgesetz ist keine Bibel.

  16. 47.

    „Sie dürfen ihr Eigentum nur nicht vernichten.“

    Wo steht das? Das ist mir neu. Ich darf jetzt meine Sonnenbrille nicht mehr vernichten? Auch dann nicht, wenn ich mich um Ersatz kümmere ?

    Traurig. Machen Sie mich doch wieder glücklicher. Darf ich meine Sonnenbrille (Besitzer und Eigentümer) vielleicht doch vernichten? Ich mag die nämlich nicht.

  17. 46.

    Bei allem Respekt für Ihren Job, der keiner Ausbildung bedarf. bilden Sie sich weiter oder wechseln sie den Arbeitgeber.

    Sie vergessen bei ihrer Nettoangabe oft das 13. und 14. Gehalt.

  18. 45.

    Sehr viele Berliner bekommen ungefähr 1600, 1700 oder 1800 Euro Netto ausbezahlt. Davon kann man sich keine Wohnung leisten, die 1000 Euro aufwärts kostet. Schon gar nicht in Zeiten von Inflation und mit Familie. Es sei denn, man ist an einer raschen Privatinsolvenz interessiert ...

  19. 44.

    Erinnert sich hier noch jemand an die arme Familie in Rahnsdorf, die nichts falsch gemacht hat und trotzdem aus ihrem Haus ausziehen und sogar noch auf eigene Kosten abreißen soll???
    Da hat NIEMAND denen beigestanden und gesagt - " SO NICHT!!! ".
    Moralisch (ja ich weiß, Moral und Gesetz haben nix gemein)gesehen, ist das schon mehr als fragwürdig!
    Ich werde jedenfalls das Gefühl nicht los, daß inzwischen in D eben nicht mehr alle vor dem Gesetz gleich sind!
    In Krzbg. und Mitte kommst Du halt mit so einer Klage durch, ein paar Km. weiter haste Pech gehabt!
    Von hier aus (S) betrachtet, ist es schon merkwürdig anzuschauen, wie und wohin sich D entwickelt, man kann echt nur noch den Kopf schütteln

  20. 42.

    Es besteht Wohnungsnot an bezahlbaren Wohnungen in Berlin, das ist Fakt. Sehr reiche Leute müssen sich natürlich keine Sorgen machen. Mit viel viel Geld kann man alles regeln. Es kann aber nicht angehen, dass ein Normalverdiener vierstellige Summen für eine simple Mietwohnung monatlichlich auf denh Tisch legen muss - oder knapp darunter. Da sind dann rund zwei Drittel des Nettogehalts sofort weg (oder mehr) und wandern an den Vermieter. Untragbare Zustände. Bezahlbare Wohnungen sind Mangelware, profitgierige Vermieter bereichern sich und verlieren völlig das Maß.

  21. 41.

    „Eine Wohnung ist kein Aktienpaket", sagte Richterin Paula Oberndorfer.“

    Diese persönliche Note ist juristisch vollkommen fehl am Platz und nährt die Vorurteile gegenüber Berliner Amtsgerichten, politisch zu richten.

    Hier geht es nur um die sachliche Frage der Begründetheit einer Verwertungskündigung.

    Die sachlichen Voraussetzungen dafür fehlten laut Richterin hier.

    Hier hätte die Richterin juristisch sauber dann enden sollen.

    „Eine Wohnung ist kein Aktienpaket", sagte Richterin Paula Oberndorfer.“

    Richtig, aber fehl am Platz, kontraproduktiv und unseriös.

    Ebenso kann ich populistisch unterstellen bzw. feststellen, dass Richter politische Überzeugungen haben und Urteile „persönlich von Präferenzen gelenkt“ gefällt werden.

    Bringt aber keinen weiter und verhärtet nur Fronten und Vorurteile.

    Die Richterin hat hier keinen guten Job gemacht, Urteil ausgenommen.

  22. 38.

    Bekannt ist es doch, dass Urteile von Berliner AG oft politisch sind und durch höhere Instanzen gekippt werden. Urteile vor AG in Berlin sind wenig wert. Im Gegenteil, bieten sie eher Sicherheit für Den Erfolg in zweiter Instanz.

  23. 37.

    Mieter entscheiden sich oft bewusst für das Dasein des Mieters. Es entwickeln sich aber mit der Zeit Eigentumsansprüche. Nur Eigentum erworben haben diese Mieter oftmals nicht, obwohl viele es gekonnt hätten. Mein Mitleid hält sich daher bis zur Klärung des Einzelfalls immer in engen Grenzen. Habe gehört, dass Teile der langjährigen Bewohner der Immobilie dort sehr gutes Geld verdienen sollen. Ob das stimmt, kann ich nicht beurteilen.

  24. 36.

    Also ich lasse nach Besetzung immer sofort räumen. Da gibt es 0,00 Kompromissbereitschaft.

  25. 35.

    „Artikel 14 Grundgesetz:
    „Eigentum verpflichtet.“

    Eigentum verpflichtet primär zur Verkehrssicherungspflicht und Zahlung von Gebühren und Beiträgen.

    Art. 14 (2), S. 2 GG
    „Sein Gebrauch SOLL ZUGLEICH dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

    Artikel
    „Der Eigentümer will den Wohnblock abreißen lassen und plant einen Neubau mit DOPPELT so viel Wohnfläche.“

    Der Allgemeinheit (alle/viele - nicht wenige) soll durch das Eigentum Dritter mithin gedient werden.

    Der Eigentümer möchte doppelte Wohnfläche als jetzt vorhanden schaffen.

    Quantitativ erfüllt der Eigentümer damit unbestreitbar das normative Gebot des Artikels 14 (2) GG. Minderheiten sind nicht die Allgemeinheit. Doppelte Wohnfläche bedeutet sicherlich mehr Platz für die Allgemeinheit.

    Systematisch steht vor dem zitierten, zweiten und in seinem Gewicht daher nachrangig aufgeführten Absatz 2 der Absatz 1.

    „(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet“

    Hierauf stützt sich eine Verwertungskündigung.

  26. 34.

    Das ist ja völliger Quatsch, was sie da behaupten. Der Eigentümer verliert doch nicht sein Eigentum bei einer Vermietung. Das Eigentum wird ja nicht im Grundbuch an die Mieter umgeschrieben. Die Mieter bekommen nur den Schlüssel und sind dann Besitzer - gegen Mietzahlung. Dafür ist es ja auch eine Mietwohnung und der Vermieter erhält Geld dafür. Deswegen macht der das ja.

    Das ist besonders in Berlin ein sehr lukratives Geschäftsmodell, sonst gäbe es hier nicht so viele, teure Mietswohnungen. Wenn Sie keine Mieter wollen, dann sollten Sie sich keine Mietwohnung kaufen und schon gar nicht einen Mietblock. Es gibt nämlich Regeln, Gesetze und Verantwortung, die der Vermieter beachten muss. Eigentum verpflichtet!

  27. 33.

    Das angewandte Recht (Kauf bricht nicht Miete als Grundsatz des Mietrechts) ist Bundesrecht und nicht auf Berlin beschränkt. Das gilt auch in München, Frankfurt und Köln. Ihre Kritik an Berlin geht fehl.

  28. 32.

    Die Abrissgenehmigung ist ein Verwaltungsakt im Verhältnis Eigentümer - Stadt. Dieser Verwaltungsakt hat keinen Einfluss auf bestehende Mietverhältnisse. Da hat das AG nichts übersehen, sondern bestehendes Recht angewandt.

    Wenn das LG die Entscheidung kassiert, dann weil es die Interessen von Eigentümer und Mieter anders gewichtet. Für die Eigentümer dürfte es wahrscheinlich der beste Weg sein, den Mietern Ausgleichswohnraum anzubieten, wie es ja auch häufig getan wird und auch regelmäßig funktioniert. Nur ließt man darüber nichts in der Zeitung.

  29. 31.

    Bitte mal nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!
    Kündigung wg. Gebäudeabriss + Kündigung wg. Eigenbedarf sind zwei juristisch völlig unterschiedlich zu beurteilende Sachverhalte. In einem Fall ist der Eigenbedarf zu begründen, im anderen die AbrissNOTWENDIGKEIT. Bezogen auf letzteres also alle mal schön den Ball flach halten, die hier mit dem "armen" Eigentümer mitbarmen.

  30. 30.

    „Das ist alles simpelstes Mietrecht, das jeder Jurastudent im 3. Semester beherrscht.“

    Nein, mitnichten. Die Durchfallquoten bei Jurastudenten betragen regelmäßig 30-40 Prozent.

    Die Begründung der Verwertungskündigung ist ferner ein juristisches hochkomplexes Gebilde, das selbst Volljuristen nicht selten nur unzureichend begründen können.

    „Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch zu den Voraussetzungen der Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen beabsichtigter wirtschaftlicher Verwertung des Grundstücks entschieden. Er mahnt in seiner Entscheidung zur sorgfältigen Prüfung der Verwertungskündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB) und zur gründlichen Abwägung zwischen Vermieter- und Mieterinteressen. Kündigungen nur zur Gewinnmaximierung erteilt er eine Absage (BGH, Urt. v. 27.09.2017, Az. VIII ZR 243/16).“ https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-viiizr2431-kuendigung-miete-wohnraum-verwertungskuendigung-gewinnmaximierung-besitzrecht-mieter/

    Einverstanden?

  31. 29.

    Danke für Ihre Antwort!

    Die immer wieder zitierte Bauabrissgenehmigung ist ein Verwaltungsakt im Rechtsverhältnis Stadt - Eigentümer. Sie ändert nichts am Rechtsverhältnis Mieter - Vermieter. Ob sie hier überhaupt hätte erteilt werden dürfen, oder die Behörde hätte prüfen müssen, ob noch Mietverhältnisse bestehen, müsste jemand erklären der mehr Kenntnissen im Bauordnungsrecht hat als ich.
    Ich finde es ein wenig schade, dass der RBB hier nicht die bestimmt vorhandenen Rechtsexperten, eine kleine Einordnung der rechtlichen Grundlagen vornehmen lässt.

    Zum schnöden Mammont: In erster Linie dürfte der Mieter ein Interesse haben, seine bezahlbare Wohnung in der Innenstadt zu behalten. Das ist ein legitimes Anliegen, da er ja einen gültigen Mietvertrag hat. Als ob einer der hier Mitkomme tierenden das freiwillig aufgeben würde. Dem Mieter, aber nicht dem Eigentümer hier Gier zu unterstellen (wie einige Kommentare es tun - ihrer nicht), halte ich für bemerkenswert.

  32. 28.

    Ne, darf er nicht UNEINGESCHRÄNKT. Übrigens, im Grundgesetz nachzulesen und GERN vergessen "Eigentum verpflichtet." Ganz sicher nicht, preiswerten Wohnraum eines großen, intakten Wohngebäuden zu vernichten zugunsten des Baus (+ Verkaufs!)von Luxus-Eigentumswohnungen. Bin zwar keine Katholikin, aber Gier ist völlig zu Recht eine der sog. Todsünden.

  33. 27.

    Ich bleibe dabei.

    Mit „Leichen“ macht man keine Geschäfte, das gilt für beide Seiten!

  34. 26.

    Schön, wie Sie am Thema vorbei schreiben, um den Eindruck vom armen, rechtlosen Vermieter zu erzeugen, der doch eigentlich nur für die Gesellschaft Wohnungen erschaffen möchte. Was da für Wohnungen genau geplant sind ist dabei für Ihre Märchengeschichte unerheblich, netter Versuch aber!

  35. 25.

    Morjen Berliner mit dem Wohnungsbau wurde seit Mauerfall soviel Schindluder getrieben. Ich komme selbst aus den Altbauten und kenne die Straßen mit ihren Ruinen, Außenklos, 3 dunkelgraue Hinterhöfe, ganze Bezirke wurden einfach so komplett umgekrempelt, gentrifiziert. Klar heute sehen diese Straßenzüge schick aus , in Eigentum umgewandelt. Wohnungen sind vorhanden auch für ganz kleine Brieftaschen, nur eben sind diese nicht verfügbar da Spekulationsobjekte. 30 Jahre konnten Private mitmischen nun sieht man was aus dieser Stadt geworden ist und es kommt noch dicker.

  36. 24.

    Die Eigentümer verlieren nicht ihr Eigentum. Denn sie bekommen Miete dafür. Sie dürfen ihr Eigentum nur nicht vernichten.

  37. 23.

    Eine Abrissgenehmigung hebt nicht die Mietverträge auf. Keiner der Mieter muss sich durch eine Ablöse aus der Wohnung vertreiben lassen, solange er einen Mietvertrag hat. Für die übrigen Bewohner gab es zudem eine Nutzungsvereinbarung zusammen mit dem Bezirk. Da kann man nicht einfach einen Wildwest-Trupp bestellen und alle Leute aus dem Haus werfen.

  38. 22.

    Es zwingt Sie niemand, bewohnte Mietsblöcke zu kaufen. Wenn es Ihnen nicht um Menschen geht, sondern nur ausschließlich um Profitmaximierung, dann können Sie Ihren privaten Wohlstand auf andere Art vermehren. Bauen Sie sich doch einfach eine Luxusvilla und ziehen Sie selber ein. Die deutsche Bevölkerung ist nicht die Melkkuh für skrupellose Finanzheuschrecken. Es gibt hier Regeln und Gesetze im Land, die für alle gelten. Auch für reiche Immo-Spekulanten.

  39. 21.

    Es gibt in Berlin keine Wohnungsnot. Es gibt genug Wohnungen, nur nicht immer da, wo man will. Flexibilität fehlt halt oft.

  40. 20.

    Das Urteil wird in der Berufung keinen Bestand haben. Diese Kollegin wurde sehr oft vom Landgericht bzw vom Kammergericht aufgehoben

  41. 19.

    Das GG ist keine Anspruchsgrundlage. In Deutschland gilt das Prinzip der Spezialgesetze

  42. 18.

    Sie vergessen dass der Vermieter auch eine Verwertungskündigung aussprechen kann. Habe ich selbst schon gemacht, um ein Mietverhältnis mach Kauf beenden zu müssen.

    Ist eine wirtschaftliche Verwertung nicht möglich, kann eine Verwertungskündigung ausgesprochen werden

  43. 17.

    Der Eigentümer wusste vorher was er kauft. Ganz nach dem Motto mir doch total egal, was mit den Mietern passiert. Wenn er bauen will soll er sich ein unbebautes Grundstück kaufen und nicht Menschen vertreiben , die dort zu Hause sind. Das geht wirklich gar nicht. Unfassbar, dass es Menschen gibt, die das in Ordnung finden.

  44. 16.

    Was lehrt uns das? 1x eine Wohnung vermieten ist wie sich freiwillig enteignen. Nicht SOFORT mit "Gewalt" die Besetzung oder Zwischennutzung verhindern, dann bist du dein Eigentum für immer los. Fragt sich jetzt echt noch jemand, warum Wohnungen leer stehen (angeblich). Fragt sich echt noch jemand, warum niemand mehr Mietwohnungen baut? Eure Rechnung geht vielleicht noch ein paar Jahre auf, wie es Substanz gibt, und dann, wenn alles verrottet ist? Merkt ihr alle selber nicht, was ihr anrichtet?? 5 Leute haben eine Minischlacht gewonnen aber die Gesellschaft den ganzen "Krieg" und den nächsten noch dazu.

  45. 15.

    Dass eine Abrissgenehmigung vorliegt, scheint das Amtsgericht nicht berücksichtigt zu haben. Ich nehme an, das Landgericht wird die jetzige Amtsgerichtsentscheidung kassieren. Dem verbliebenen regulären Mieter, der nicht raus will, wird das Immobilienunternehmen sicherlich eine angemessene Lösung anbieten können.

  46. 14.

    Sicherlich alles richtig, was Sie anführen.
    Warum gab es dann aber eine Abrissgenehmigung?
    Der Kläger wird doch sicherlich auch nicht mehr glücklich in diesem Haus.
    Es geht doch m.E. um den schnöden Mammon bzw. wie weit kann ich den Auszugs-Preis hochtreiben ...

    P.S. Bei meinem persönlichen "Auszug" lag der Fall wahrhaftig etwas anders. Es war alles ziemlich mies und hat viele Nerven gekostet.

  47. 13.

    Widerspruch!
    Die Frage ist, was "darf" ich mit meinem Eigentum in dieser Stadt eigentlich noch tun?
    Jeder Investor im Bereich Wohnungsbau wird wohl weitestgehend, um Berlin einen Bogen machen.

    Geschrei bei besetzten Häusern, ja klar, sonst würde es ja nicht "besetzt" sondern "Eigentum" heißen.

  48. 12.

    Der Eigentümer hat ein Wohnhaus mit bestehenden Mietverträgen gekauft. Das ein Kauf nicht die bestehenden Mietverträge verdrängt weiß jeder Jurist. Sicher weiß es die Rechtsabteilung eine solchen Unternehmens.

    Die scheinen hier gepokert zu haben und haben jetzt halt in 1. Instanz verloren.

  49. 11.

    Hier hat ein Mieter einen gültigen Mietvertrag. ,,Kauf bricht Miete nicht" ist ein stehender Grundsatz im deutschen Recht. Da kann der Vermieter halt nicht einfach verwerten, so lange der Mieter seinen Mietvertrag hat. Die Richterin hat darauf hingewiesen, dass der Eigentümer um die Mietverträge wusste, als er kaufte. Er kann auch keine besonderen Gründe ins Feld führen, dass eine Kündigung ausnahmsweise möglich sein soll - etwa weil es eine unzumutbare Härte für ihn darstellt, weil nur noch so wenige Wohnungen vermietet sind, weil auch das wusste er beim Kauf.

    Das ist alles simpelstes Mietrecht, das jeder Jurastudent im 3. Semester beherrscht.

    Wenn Sie selbst mit einer Klage gegen Eigenbedarf gescheitert sind, könnte der Eigentümer wahrscheinlich gegenüber dem Gericht seinen Eigenbedarf darlegen. Ich vermute mal, dass es kein Investor war, der einen ganzen Block gekauft hat. Es hat wohl nichts mit der "falschen Stelle" zu tun, sondern mit einem anderen Fall.

  50. 10.

    Holt doch mal den Kevin aus Lichtenberg, der macht das!

  51. 9.

    . . . . . . nicht die falsche Adresse sondern "falsche" Bewohner bzw. Antragsteller!

  52. 8.

    Die Frage sollte eigentlich lauten: Was ist das für ein Unternehmen, was Leute damit beauftragt Sachbeschädigung in Wohnungen zu betreiben. Wenn Unterstützer von besetzten Häusern dies tun, ist das Geschreie immer groß...

  53. 7.

    Eigentum verpflichtet - und das sollte eigentlich jeder wissen, der ein bewohntes Haus kauft.
    Allerdings: Den heutigen Eigentümern kann man jetzt keinen Vorwurf mehr machen. Sie haben ordnungsgemäß eine Abrissgenehmigung beantragt und diese ordnungsgemäß erhalten. Der Fehler liegt - wie leider viel zu oft in Berlin - bei den zuständigen Behörden bzw. deren Mitarbeitern. Engstirniges, profitorientiertes Denken ohne die Fähigkeit , zukunftsorientiert über die eigene Schreibtischkante zu schauen, hat Berlin schon weit runtergewirtschaftet. Leider ist es in unserer Rechtsprechung nicht möglich, die Betreffenden für Fehlentscheidungen zur Verantwortung zu ziehen. Das macht man nur mit Leuten, die einen Cent - Pfandbon einstecken. Armes Deutschland :-((

  54. 5.

    Der Eigentümer hatte TEMPORÄR leerstehende Wohnungen als Notplätze für Obdachlose bereit gestellt, damit diese im WInter beheizte Schlafplätze haben. eigentlich recht sozial ...
    Dies sollte aber niemals zu dauerhaften Miet- oder Unterbringungsverhältnissen führen, der Eigentümer will ja mittelfristig abreißen bzw. komplett neu bauen.

    Jetzt sind die Obdachlosen drin - und der Eigentümer bekommt sie nicht mehr raus...
    Da "freut" er sich bestimmt und wird solche sozialen Zugeständnisse beim nächsten Mal unterlassen.

  55. 4.

    Die Wohnungsnot wird hingegen sicher durch neue Luxuswohnungen wie dort geplant bekämpft. Wo die anderen (restlichen Mieter)dann unterkommen - auch egal.
    Was dort abgeht, geht überhaupt nicht. Erst recht nicht in Zeiten wie diesen!

  56. 3.

    Das wird dann hoffentlich bald genau so rechtskräftig werden. Gute Richterin!
    Und dann wäre noch Schadensersatz für die Opfer fällig.

  57. 2.

    Ich verstehe es nicht ...
    Nach meinen Informationen ist die Arcadia Estates GmbH seit 5 Jahren Eigentümer, hat eine Abrissgenehmigung, hat Obdachlose/Flüchtlinge dort über den Winter wohnen lassen und will nun ihr Eigentum "verwerten".
    Ob dies aus Geldgier oder sonst etwas geschieht, ist doch sicherlich rein rechtlich unerheblich.
    Das nun ein Gericht EINEM Mieter trotz Kündigungsfrist ect. recht gibt und sich alle darüber freuen, verstehe ich nicht.
    Gammeln nun die Häuser weiter vor sich hin und der Eigentümer muss alles verriegeln, um nicht "neue Mieter anzuziehen"?

    P.S. Meiner Klage gegen Eigenbedarf wurde vor einigen Jahren nicht entsprochen. War wohl nicht die "richtige" Adresse?!

  58. 1.

    Was ist das für ein Staat? Der Eigentümer hat die Pflicht zu zahlen aber verfügen darf er nicht über sein Eigentum. So die Wohnungsnot bekämpfen?

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