Unkontrollierte Vermehrung -
Die Brandenburger Tierschutzbeauftragte Anne Zinke fordert die Kastration von Straßenkatzen sowie Freigänger-Katzen aus Privathaushalten. Weil sie sich unkontrolliert vermehrten, werde die Zahl streunender Katzen immer größer. "Eine flächendeckende Kastration für Freigänger-Katzen privater Halterinnen und Halter ist notwendig und längst überfällig", sagte Zinke der Deutschen Presse-Agentur. Sämtliche Straßenkatzen und Freigänger-Katzen sollten auch gekennzeichnet und registriert werden.
Eine solche Pflicht einzuführen, sei zwar Sache der Kommunen. Paragraf 13b des Tierschutzgesetzes ermächtige allerdings auch die Landesregierungen, zum Schutz freilebender Katzen in einzelnen Gebieten bestimmte Maßnahmen einzuführen, so Zinke.
Diese Ermächtigung können die Länder auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen - und ein entsprechender Entwurf zur Änderung der Tierschutzzuständigkeitsverordnung sei derzeit in Abstimmung. Es ist also denkbar, dass bald flächendeckende Kastrationsverordnungen in ganzen Landkreisen möglich sind.
Bisher gilt Pflicht nur in 20 Kommunen in Brandenburg
Auch der Landestierschutzverband unterstützt Zinkes Forderung eigenen Angaben zufolge. Genaue Zahlen, wie viele freilebende Katzen es in Brandenburg gibt, konnten allerdings weder die Tierschutzbeauftragte noch der Verband nennen.
Von den mehr als 400 Kommunen im Land hätten derzeit nur rund 20 ihre privaten Katzenhalter verpflichtet, freilaufende Tiere kastrieren zu lassen, sagte der Vorsitzende des Landestierschutzverbandes.
Die Stadt Frankfurt (Oder) hat bereits vor einigen Jahren eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen eingeführt - offenbar mit entsprechender Wirkung. In den vergangenen Jahren seien nur wenige Anzeigen wegen nicht gechippter oder nicht kastrierter Katzen beim Ordnungsamt eingegangen, sagte eine Stadtsprecherin auf Anfrage.
Sendung: Antenne Brandenburg, 21.10.2023, 11:00 Uhr