Hass im Netz - Landgericht weist Klage der Umwelthilfe gegen Facebook-Konzern Meta ab
Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Berliner Justiz mit Facebook beschäftigt: Die Deutsche Umwelthilfe wehrt sich gegen Beleidigungen und Morddrohungen auf dem Portal - vergeblich. Das Landgericht weist die Musterklage ab.
Das Landgericht Berlin hat eine Musterklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den US-Konzern Meta abgewiesen. Das teilte die Umwelthilfe am Dienstag in einer Pressemitteilung mit.
Der Verband wollte erreichen, dass Meta Facebook-Gruppen schließt, in denen laut DUH zu Hass und Gewalt gegen ihre Aktivisten aufgerufen wurde. Der Mitteilung zufolge erklärte das Gericht, dass Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch Einzelne nicht ausreichten, um ganze Facebook-Gruppen zu verbieten. Die Richter sähen in dem Fall eine Gesetzeslücke.
Umwelthilfe will vor nächste Instanz ziehen
DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch kündigte an, nun in die nächste Instanz zu gehen, und zwar vor das Kammergericht Berlin. Zugleich forderte er Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf, eine entsprechende gesetzliche Regelung gegen soziale Medien zu erlassen, um die Opfer von Bedrohungen besser zu schützen.
Eine Sprecherin von Meta erklärte gegenüber dem rbb, Hassrede sei inakzeptabel. Meta gehe aktiv gegen die Verbreitung von Hassrede auf der Plattform vor. "Wir investieren laufend in Technologien und Meldetools, damit Hassrede noch schneller erkannt und entfernt werden kann. In diesem Fall haben wir die Inhalte, die uns gemeldet wurden, entfernt", so die Sprecherin.
DUH: 300 Anzeigen konnten Drohungen nicht stoppen
Nach Angaben von Resch erleben er selbst sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit Jahren massive Anfeindungen und Beleidigungen, die inzwischen in Gewaltaufrufen und -fantasien gipfelten.
Laut Umwelthilfe blieben Versuche erfolglos, Meta dazu zu bewegen, Gruppen zu schließen, in denen regelmäßig Gewalt- und Morddrohungen gepostet würden. Weder Meldungen an Facebook selbst noch rund 300 Strafanzeigen der DUH hätten die Drohungen gestoppt. Die Klage solle deshalb gesetzlich klarstellen, dass Hassräume im Netz nicht geduldet würden, erklärte die DUH vor der Verhandlung.
Das Berliner Gericht wollte den Fall ursprünglich bereits im Frühjahr prüfen. Damals wurde die Verhandlung aus Krankheitsgründen jedoch verlegt. Eine Meta-Sprecherin sagte damals, Hassrede sei inakzeptabel und man gehe aktiv gegen die Verbreitung von Hassrede auf den Meta-Plattformen vor. Im vorliegenden Fall seien die gemeldeten Inhalte entfernt worden.
Der Fall Künast
Die Berliner Justiz befasst sich nicht das erste Mal mit Vorwürfen gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta. Im November vergangenen Jahres hatte das Berliner Kammergericht der Grünen-Politikerin Renate Künast nach einem jahrelangen Rechtstreit den Rücken gestärkt. Künast wehrte sich gegen Facebook-Posts, in denen sie heftig beschimpft wurde. Sie war unter anderem als "Pädophilen-Trulla" und "Gehirn amputiert" bezeichnet worden. Das Kammergericht kam zu dem Schluss, dass auch diese Äußerungen eine Beleidigung nach §185 Strafgesetzbuch (StGB) darstellen. Meta musste daraufhin die Daten der postenden Nutzer und Nutzerinnen herausgeben.
Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil das Landgericht Berlin anfangs entschieden hatte, dass Künast als Politikerin alle 22 Beschimpfungen hinnehmen müsse - sie habe Widerstand provoziert. Später hatte sich das Gericht korrigiert. Es blieb jedoch zunächst dabei, dass Künast nicht die Daten von allen Nutzern bekam.
Nachdem das Berliner Kammergericht nur 12 von 22 Kommentare als strafbare Beleidigungen eingestuft und in den anderen Fällen den Auskunftsanspruch verweigert hatte, war sie nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht gezogen - mit Erfolg. Im vergangenen Februar hob das Gericht die Entscheidungen der Berliner Zivilgerichte auf (Az. 1 BvR 1073/20).
Sendung: rbb24 Abendschau, 21.11.2023, 19:30 Uhr