Oberverwaltungsgericht -
Vier Landkreise haben erfolgreich gegen die Baugebührenordnung des Landes Brandenburg geklagt. Sie verstößt gegen die Landesverfassung, urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Die Gebührenregeln würden nicht ausreichen, um die entstehenden Kosten für die Kommunen vollständig auszugleichen.
Begründet hat das Gericht seine Entscheidung mit dem Konnexitätsgebot. Demnach ist das Land verpflichtet, Kosten vollständig auszugleichen, wenn es Aufgaben an die Kommunen überträgt. Dazu brauche es eine sorgfältige Kostenprognose, die das Land verfehlte - steigende Personalkosten seien zum Beispiel nicht ausreichend berücksichtigt worden, so das Gericht.
Mit der Entscheidung der Kammer muss die Baugebührenordnung nun verfassungskonform umgeschrieben werden. Solange ist sie nach Angaben des Gerichts außer Kraft gesetzt. Zukünftig könnten Gebühren also auch für Bauherren steigen - das Land könnte die Kosten aber auch über andere Wege ausgleichen.
Eine Revision wurde in dem Fall nicht zugelassen. Geklagt hatten die Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Havelland und Elbe-Elster.
Sendung: Antenne Brandenburg, 11.10.2024, 07:30 Uhr