Bundestag beschließt umfassende Steueränderungen - Arbeitnehmer im Home-Office sollen steuerlich entlastet werden

Fr 02.12.22 | 18:33 Uhr
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Eine Frau sitzt an ihrem Schreibtisch. (Quelle: dpa/Christin Klose)
Audio: Radioeins | 02.12.2022 | Bild: dpa/Christin Klose

Der Bundestag hat am Freitag das Jahressteuergesetz verabschiedet. Die Steuerzahler sollen dadurch im kommenden Jahr um 3,16 Milliarden Euro und bis 2026 um rund 6,9 Milliarden Euro entlastet werden. Aber nicht für alle wird es billiger.

Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Für Unternehmen der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft wird es teurer. Auch Übertragungen von Immobilien können unter bestimmten Umständen mehr kosten. Steuervorteile gibt es dafür im Wohnungsbau, für Solarstromanlagen und für Arbeitnehmer. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Homeoffice-Pauschale und Regeln für häusliches Arbeitszimmer

Die wegen der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Pauschale wird entfristet und von bislang fünf auf sechs Euro pro Tag angehoben. Sie kann zukünftig für bis zu 210 Tage in Anspruch genommen werden (vorher 120 Tage). Der Höchstbetrag, der so steuerlich geltend gemacht werden kann, steigt demnach auf 1.260 Euro.

Die Vorgaben für das häusliche Arbeitszimmer werden außerdem gelockert. Der Steuerabzug ist nun unabhängig davon möglich, ob die Tätigkeit in einer Arbeitsecke oder im häuslichen Arbeitszimmer erfolgt und unabhängig davon, ob ein anderer Arbeitsplatz, etwa im Firmenbüro, existiert.

Anhebung steuerlicher Frei- und Entlastungsbeträge

Der Steuerfreibetrag für Kapitaleinkünfte wird erhöht. Alleinstehende müssen künftig auf Einnahmen etwa aus Zinsen und Dividenden bis 1.000 Euro und Paare bis zu 2.000 Euro keine Einkommenssteuer zahlen. Bislang lag der sogenannte Sparer-Pauschbetrag bei 801 und 1.602 Euro.

Darüber hinaus steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten von 1.200 auf 1.230 Euro und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 252 Euro. Erhöht wird auch der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder, die nicht mehr im Elternhaus wohnen und sich in der Ausbildung befinden - von 924 auf 1.200 Euro.

Altersvorsorge und Grundrente

Ausgaben für die Altersvorsorge sind ab kommendem Jahr vollständig steuerlich absetzbar. Bislang war dies erst ab 2025 vorgesehen. Außerdem wird der Grundrentenzuschlag rückwirkend zum 1. Januar 2021 steuerfrei gestellt.

Abschreibung von Wohngebäuden

Die Abschreibung von neuen Wohngebäuden wird beschleunigt. Dafür wird der sogenannte lineare AfA-Satz für die Abschreibung von Wohngebäuden von zwei auf drei Prozent erhöht. Damit werden alle Gebäude grundsätzlich über einen Zeitraum von 33 Jahren abgeschrieben. Die Maßnahme soll bereits für ab Januar fertiggestellte Wohngebäude gelten.

Steuer auf Zufallsgewinne

Das Jahressteuergesetz führt auch die durch eine EU-Verordnung vorgeschriebene Steuer auf sogenannte Zufallsgewinne von Energieunternehmen in der aktuellen Krise ein. Besteuert werden Gewinne von Unternehmen der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft in den Jahren 2022 und 2023, die im Vergleich zu den Vorjahren den Durchschnittsgewinn um 20 Prozent übersteigen. Der Steuersatz beträgt 33 Prozent. Mit den Einnahmen, geschätzt ein bis drei Milliarden Euro, will die Bundesregierung die Strompreisbremse finanzieren.

Besteuerung der Energiepreisbremse

Die Entlastungen aus der Gaspreisbremse müssen unter bestimmten Umständen versteuert werden. Gedacht ist das als sozialer Ausgleich. Für Steuerpflichtige, die den Solidaritätszuschlag zahlen müssen, erhöht sich das zu versteuernde Einkommen um die Entlastungen durch die Gaspreisbremse.

Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen

Kleine Solaranlagen von bis zu 30 Kilowatt Leistung können ab dem 1. Januar steuerfrei betrieben werden. Auf Wunsch der Bundesländer ist die Steuerbefreiung nicht auf Solaranlagen auf Wohngebäuden begrenzt. Photovoltaikanlagen bis zu 15 Kilowatt auf überwiegend zu betrieblichen Zwecken genutzten Gebäuden profitieren ebenfalls.

Bewertung von Immobilien für die Erbschaftssteuer

Infolge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden Immobilienwerte künftig für steuerliche Zwecke möglichst nah am Verkaufswert veranschlagt. Da die Verkaufspreise für Immobilien in den vergangenen Jahren besonders in Ballungsräumen massiv gestiegen sind und die Freibeträge bei der Vererbung zugleich nicht angehoben wurden, hat dies starke Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer.

Direkte Staatliche Zahlungen an die Bürger

Mit dem Jahressteuergesetz schafft die Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für direkte staatliche Zahlungen an die Bürger. Dazu soll die Steueridentifikationsnummer mit einer hinterlegten Bankverbindung verknüpft werden. Gedacht ist dies für künftige staatliche Leistungen wie zum Beispiel ein Klimageld, Einmalzahlungen in Krisensituationen oder auch Nothilfen bei Naturkatastrophen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 02.12.2022, 18:00 Uhr

38 Kommentare

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  1. 38.

    Und wie seiht es mit Versicherungen aus? Am Arbeitsplatz in der Firma ist man ja durch die Versicherungen des Arbeitgebers versichert, gilt das auch bei Arbeit im Home-Office?

  2. 37.

    Für wieviele Prozent der Angestellten und Arbeiter kommt denn überhaupt Home-Office in Frage? Das Problem gab es schon einmal bei Corona mit der Home-Office-Empfehlung, wo auch nie klar wurde, wieviele Menschen das überhaupt sinnvoll für ihre Arbeit nutzen könnten (wurde auch nie geklärt damals).

  3. 36.

    Eventuell sollten Sie die Frage auch an die AG stellen.
    Meine Mutter arbeitet bei der DB und dort wurde beispielsweise das warme Wasser abgestellt und die Heizungen teilweise komplett ausgeschaltet, um Kosten zu sparen wie gesagt wird.
    Auch der Betriebsrat hat dem zugestimmt.
    Wer will da noch im Büro arbeiten?

  4. 35.

    So einfach ist das aber nicht bei nichtselbständiger Arbeit. Da bestimmt der Chef, wo sie sitzen und nicht der Arbeitnehmer.

  5. 34.

    Homeoffice muss überhaupt nicht steuerlich entlastet werden, da niemand zu Homeoffice gezwungen wird. Private Strom- und Heizkosten fallen nicht an wenn sie ins Büro fahren.

  6. 33.

    Home Office deswegen weil nicht jeder darauf abfährt im Großraumbüro zu arbeiten.

  7. 32.

    Sicher muss es steuerlich entlastet werden da es im Steuerrecht um Aufwendungen für die Arbeit geht, es entstehen mehr Strom und Heizkosten. Homeoffice ist nunmal kein Urlaub auch wenn es einige so sehen.

  8. 31.

    Wenn das Home- Office so viele Vorteile bringt wie Sie schreiben und damit haben Sie in einigen Punkten auch recht, dann muss es doch nicht noch steuerlich entlastet werden.
    Der Mitarbeiter der von zu Hause aus arbeitet spart schon eine ganze Menge, wie Sie ja aufzählten. Und genießt ganz andere Vorteile.

  9. 30.

    Ich stelle mal die Gegenfrage: Warum nicht Home-Office, wenn der Angestellte seine Arbeit auch dort ordentlich erledigen kann?
    Unter Umständen fallen lange Arbeitswege weg, die bei manchen Leuten bis zu zwei Stunden täglich oder sogar mehr in Anspruch nehmen. Dadurch werden Kosten gespart und es sind weniger Autos auf den Straßen und weniger Leute im ÖPNV unterwegs. Für Eltern bleibt mehr Zeit für die Kinder. Leute, die nachmittags leistungsfähiger sind als morgens, können sich die Arbeitszeit besser einteilen. Der Arbeitgeber muss weniger Räume mieten und bezahlen und spart natürlich auch Energiekosten. Nicht für jeden ist die Arbeit ohne Aufsicht geeignet, manche brauchen den Abstand durch den Arbeitsweg. Aber wo es möglich ist, warum denn nicht? Ich arbeite seit mehr als 10 Jahren freiberuflich zu Hause und bin hier sehr viel produktiver als vorher im Angestelltenverhältnis. Einfach, weil es weniger Ablenkung von der eigentlichen Arbeit gibt.

  10. 29.

    Ich glaube, das stimmt so nicht ganz, sondern es ist eine Frage der Vereinbarung. Im Arbeitsrecht sieht es so aus:
    "... grundsätzlich muss der Arbeitgeber auch bei der Arbeit im Home Office den erforderlichen Arbeitsplatz bereitstellen und die hierbei entstehenden Kosten tragen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können zwar vereinbaren, dass der Arbeitnehmer mit seinen eigenen Büromitteln, in der Regel dem eigenen PC und Telefon-/Internetanschluss, arbeitet. Er kann vom Arbeitgeber jedoch die hierdurch entstehenden Kosten ersetzt verlangen." https://www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-ratgeber/home-office/#:~:text=1%20BetrVG.-,Muss%20der%20Arbeitnehmer%20an%20seinem%20eigenen%20PC%20mit%20seinem%20eigenen,die%20hierbei%20entstehenden%20Kosten%20tragen.

  11. 28.

    Arbeitsmittel wie Computer, Drucker usw. konnten schon lange auch durch Angestellte von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie mindestens zu 10 % beruflich genutzt wurden. Wer z. B. ein Laptop zu 90% für die Arbeit nutzt, kann es zu 100 % absetzen. Es geht bei den Änderungen daher nur um die Homeoffice-Pauschale. Bisher war es nämlich so, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur unter bestimmten Bedingungen von der Steuer abgesetzt werden konnte. Wer einen Arbeitsplatz in einer Firma hatte, konnte es eigentlich nicht absetzen, anders zum Beispiel Lehrer, die zu Hause Arbeiten korrigieren und Unterricht vorbereiten müssen. Das wurde während Corona wegen der Homeoffice-Pflicht bereits geändert und jetzt nur erweitert und verlängert.

  12. 27.

    Dann stelle ich mal die Frage anders...warum überhaupt noch Home- Office ?? Corona ist so nebensächlich geworden, dass jeder wieder ins Büro kann.
    Also warum noch Home-Office. Vielleicht weil es zu Hause wärmer ist als im Büro??

  13. 26.

    Nein niemand. Wenn man nicht pendelt, hat man auch keinen Anspruch auf Pendlerpauschale. Der Weg vom Schlafzimmer zum Arbeitszimmer reicht steuerlich nicht aus.
    Ich hab 4km zur Arbeit, bringt steuerlich Null Einsparung. So große Häuser hat wohl kaum jemand.

  14. 25.

    Noch so einer, der glaubt, nur im Büro wird ordentlich gearbeitet, vorausgesetzt die Schwätzerei mit den Kollegen lässt dafür Zeit. Es zählen die Arbeitsergebnisse und nicht die Zeit, die man irgendwo absitzt.

  15. 24.

    Während Sie irgendwo anders Energie für Licht, Heizung und Geräte verbrauchen und zu Hause sparen, fallen diese Kosten im Home-Office während der ganzen Arbeitszeit an. Nur gerecht, dass dafür was von der Steuer abgesetzt werden kann. Fahrkosten können nur abgesetzt werden, wenn sie entstehen und deshalb spielen sie hier gar keine Rolle. Ich finde diese Einstellung übrigens sehr überholt, dass Arbeit zu Hause eigentlich keine Arbeit ist. Die Arbeitsergebnisse zählen und nicht der Ort. Viele stehen auch im Home-Office ihren Mann oder Frau und andere stehen am Arbeitsplatz nur rum.

  16. 23.

    Der Arbeitgeber darf in aller Regel gar nicht die Ausstattung bezahlen, es sei denn, es ist ein Telearbeitsplatz, also ein dauerhafter Arbeitsplatz ausschließlich zuhause. In aller Regel stellt der Arbeitgeber daher nicht mehr als ein Laptop, wenn überhaupt. Stellt er mehr, bekommt er ein Steuerproblem, weil diese Kosten nicht als Ausgaben anerkannt werden. Die ganze Peripherie trägt daher in der Regel der Arbeitnehmer selbst und die ist für ein effektives, nicht gesundheitsgefährdendes Arbeiten nun mal unerlässlich. Natürlich hat Home Office auch Vorteile, die liegen aber rein in zeitlicher Natur, nicht in finanzieller.

  17. 22.

    Sie kennen sich ja echt aus. Nicht! Natürlich müssen Arbeitnehmer für das Home Office so einiges an Hardware selbst anschaffen. Wenn überhaupt, gibt es vom Arbeitgeber nur einen kleinen einmaligen Zuschuss. Der reicht weder für die Hardwarekosten, noch für die höheren Kosten an Energie, Wasser und sonstigem (ja, sogar Klopapier wird mehr verbraucht). Es läppert sich. Man kann doch froh sein, wenn Leute nicht nur wegen der Pendlerpauschale ins Büro fahren. Bisher ist nämlich die Steuerbelastung wegen Nichtanwendbarkeit der Entfernungspauschale an Home Office Tagen sogar gestiegen und das ist auch nicht sinnvoll und gerecht. Wenn Fahrten wegfallen, hilft das der Umwelt und damit uns allen.

  18. 21.

    Weil der Arbeitgeber trotzdem das Büro vorhält. Der Arbeitnehmer hat nämlich die Wahl, von wo er arbeitet. Regulärer, vertraglicher Arbeitsort bleibt nämlich das Büro. Außerdem ist es für den Staat sogar neutral zu dem bisherigen Steueraufkommen, weil bisher die Pendlerpauschale angewendet wurde, die im Gegenzug wegfällt und stattdessen durch die Home Office Pauschale ersetzt wird. Was soll also die Neiddiskussion? Gesellschaftlich ergibt stärkeres Home Office absolut Sinn, weil weniger Menschen physisch pendeln und damit den ÖPNV und die Straßen entlasten.

  19. 20.

    Menschen im Homeoffice stehen ganz genau so "ihren Mann" wie Menschen im Büro.

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