Nach der Wiederholungswahl - Wahlhelfer in Berlin sollen künftig 120 Euro erhalten

Di 17.01.23 | 17:19 Uhr
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Symbolbild: Wahlhelfer leeren in einem Wahllokal in Berlin eine Wahlurne mit Stimmzetteln (Quelle: dpa/Monika Skolimowska)
Audio: rbb88.8 | 17.01.2023 | Kristina Schlick | Bild: dpa/Monika Skolimowska

Wahlhelfer in Berlin erhalten bei künftigen Wahlen nach der Wiederholungswahl bis zu 120 Euro für ihren ehrenamtlichen Einsatz. Das geht aus einem Entwurf der Innenverwaltung zur Änderung der Wahlordnung hervor, die der Senat am Dienstag zur Kenntnis nahm und nach Vorlage beim Rat der Bürgermeister demnächst beschließen will.

Die künftige Höhe des sogenannten Erfrischungsgeldes ist damit doppelt so hoch wie bei früheren Wahlen und Abstimmungen. Sie ist aber niedriger als die 240 Euro, die Wahlhelfer bei der Wiederholungswahl am 12. Februar erhalten.

Die neue Regelung soll den Angaben zufolge ab 1. März gelten. Sie greift damit zum ersten Mal beim Volksentscheid über ehrgeizigere Klimaziele am 26. März.

14 Kommentare

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  1. 14.

    Wenn Sie eine faire Bezahlung erwarten für Ihren Einsatz ok

    dann wäre es aber KEIN EHRENAMT mehr.

  2. 13.

    Hier kümmern sich wieder Leute um Kaiser‘s Bart und bekommen kein Haar davon. Wahlhelfer sind nicht 10 - 12 Stunden im Wahllokal, sondern von 7.00 bis 22.00/23.00 Uhr, also 15 - 16 Stunden. Wer um 22.00 Uhr aus dem Wahllokal kommt und kein Auto hat, muss vielleicht ein Taxi nehmen. Alles in allem ist das volles Programm an einem Sonntag. Ich bin jetzt das 4. Mal Wahlhelfer und mache das definitiv nicht wegen des Geldes.

  3. 12.

    Essen und Trinken muß auch jeder zu Hause. Das kann man nicht verlangen das man es bezahlt bekommt. Auf Arbeit bekomme ich auch kein Geld dafür extra!

  4. 11.

    Ihnen ist schon klar, dass die Wahlhelfer um 6:45 Uhr morgens im Wahlbüro sein müssen und die ehrenamtliche Tätigkeit (zu der übrigens auch alle Wahlberechtigten verpflichtet werden könnten, wenn sich nicht genug Freiwillige finden) erst endet, wenn alle Stimmen ausgezählt und die Wahlbüros wieder aufgeräumt wurden? Das kann gut und gerne bei größeren Wahlen bis 23/24 Uhr gehen.
    PS: Ja, mir ist klar, dass da auch Pausen drin sind, ab 18 Uhr allerdings i. d. R. nicht mehr.

  5. 10.

    "Das ist wohl auch mehr als ausreichend, ...." Was die Höhe angeht, stimme ich Ihnen zu, aber es ist ja keine "Bezahlung", sondern eine Aufwandsentschädigung; man ist 10-12 Stunden im Wahllokal, hat u. U. Fahrtkosten, muss essen und trinken. Aus meiner Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass viele Menschen sich zur Verfügung gestellt haben, ohne auf das Geld aus zu sein (es war ja vorher auch eher bescheiden).

  6. 9.

    Das ist meines Erachtens auch genug als Aufwandsentschädigung, denn immerhin ist "Wahlhelfer" sein eine EHRENAMTLICHE Tätigkeit.

    Die Höhe der Entschädigung wird hoffentlich nicht die Genauigkeit und Fehlerfreiheit beeinflussen.

  7. 8.

    "....hier hätte man die Arbeitslosen oder Hartz 4 Empfänger zur Pflicht nehmen müssen. Wieso soll man immer alles zahlen, wenn bereits von Staat der Lebensunterhalt bezahlt wird ...." Merken Sie den Wiederspruch in Ihrer Aussage nicht? Warum soll jemand, der es "nicht nötig hat", das tun? Sie können niemanden zwingen, es geht nur auf freiwilliger Basis; wer das tun und sich ein bisschen dazuverdienen möchte, wird auch erscheinen und einen guten "Job" machen.

  8. 7.

    Sie meinen also, dass auch ehrenamtliche Tätigkeit nicht fair bezahlt werden müssen?

    Für 120 Eur tut sich wohl niemand diese Arbeit an. Der Senat muss erkennen, dass auch ehrenamtliche Tätigkeit fair und vernünftig bezahlt werden muss.

    Für lau macht niemand mehr einen Finger krumm. Warum auch?

  9. 6.

    Wenn ich überlege,dass ich von 7:00 bis 19:00
    Uhr im Wahllokal bin,sind das gerade 10 Euro die Stunde. In diesem Zusammenhang würde es mich interessieren was bekommen Staatsangestellte für den Tag an Urlaub oder Vergünstigungen.

  10. 5.

    Jede Wette, sie haben noch nie eine ehrenamtliche freiwillige Tätigkeit ausgeübt, sie können ausschließlich meckern.

  11. 4.

    Sind sie jemals einer ehrenamtlichen freiwilligen Tätigkeit nachgegangen? Wohl kaum. Sie können nur meckern.

  12. 3.

    Mal wieder lächerlich, hier hätte man die Arbeitslosen oder Hartz 4 Empfänger zur Pflicht nehmen müssen. Wieso soll man immer alles zahlen, wenn bereits von Staat der Lebensunterhalt bezahlt wird können diese Menschen da auch helfen ! Genauso bei der Straßenreinigung, Kindergärten etc etc - mal wieder Deutschland zu nichts im Stande ! Millionen arbeitsfähige kassieren Harz 4 und alles ist gut ! Dann können öffentliche Toiletten geputzt werden Autobahnen Parks etc … aber nein Deutschland zu fein

  13. 2.

    Hoffentlich erst NACH getaner und objektiver Arbeit. In 2021 war das leider anders. Gewisse Vorteile wurden den Wahlhelfern vor der Wahl gewährt mit dem Ergebnis dass sich sehr viele vor der Wahl krank gemeldet haben. Die fehlten und waren auch mit verantwortlich für das damalige Desaster ...

  14. 1.

    Das ist wohl auch mehr als ausreichend, denn es ist ja schließlich eine ehrenamtliche freiwillige Tätigkeit und muss nicht weiterhin so übertrieben bezahlt werden wie jetzt bei der Wahlwiederholung im Februar.
    Kein Wunder, dass sich mehr Leute gemeldet haben als gebraucht werden.

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